Diese Aufgabe behandelt zwei relevante Themen aus dem Arbeitsrecht: Sorgfaltspflichten des Arbeitgebers und Homeoffice-Pauschale.
Lesen Sie sich die Fragen, durch und verfassen Sie anschließend als Gruppe Ihre schriftliche Antwort zu den einzelnen Fragen. Wenden Sie in Ihrer Argumentationskette die Technik der Subsumtion an. Unstrukturierte Antworten in Prosa (ohne Subsumtion) werden mit 0 Punkten bewertet.
Wichtig ist, dass Sie
Sachverhalt
Der österreichische Unternehmer DI Peter Seewinkler kämpft mit den steigenden Energiepreisen. Er beschäftigt in seinem Softwareunternehmen „Zero One GmbH“ 35 Mitarbeiter:innen, verteilt auf zwei Standorte. In der Oberen Donaustraße 103, 1020 Wien (OD103) sind 19 Mitarbeiter:innen tätig und in der Pfeiffergasse 13, 1150 Wien (PG13) sind 16 Mitarbeiter:innen tätig. Am 03.10.2023 stolpert er über folgenden Artikel https://t3n.de/news/otto-15-grad-mitarbeiter-homeoffice-1503168/ und die Idee für folgendes Pilotprojekt:
Der Standort PG13 wird auf maximal 15 Grad beheizt. Allen Mitarbeiter:innen wird Homeoffice erstmalig ermöglicht und dürfen die notwendige Hardware (Externer Monitor, Dockingstation, Tastatur, Trackpad, Kabel) aus dem Büro ausborgen. Als kleines „Zuckerl“ erhalten alle Mitarbeiter 300 EUR Homeoffice-Pauschale, für weitere Anschaffungen im Homeoffice.
Am 04.10.2023 werden alle 16 Mitarbeiter:innen aus dem Standort PG13 über das Pilotprojekt und dem „Zuckerl“ informiert.
Am 05.10.2023 ersucht DI Seewinkler seinen Steuerberater Manuel Leiter, 10.500 EUR Homeoffice-Pauschale in der Bilanz zu berücksichtigen.
Am 07.10.2023 wird die Heizung auf maximal 15 Grad herunterreguliert.
Einige Angestellte (DI Mayer und DI Lössner) möchten unter keine Umständen im Homeoffice arbeiten und kaufen sich am 08.10.2023 um 300 EUR dicke Jacken, Pullover und Skiunterwäsche. Die Belege werden im Sinne einer "Protestaktion" am 10.10.2023 an ihren Chef übermittelt. DI Peter Seewinkler verweigert die Refundierung mit Verweis darauf, dass nur Anschaffungen für das Homeoffice rückerstattet würden.
In den Anhängen finden Sie als Referenz den Arbeitsvertrag zwischen DI Mayer und „Zero One GmbH“. SIe können annehmen, dass alle Arbeitsverträge zwischen der "Zero One GmbH" und den Arbeitnehmern die gleichen Textbausteine verwenden.
Sollte der Sachverhalt einen kreativen Spielraum offenlassen, dokumentieren Sie klar ersichtlich Ihre Annahmen.
Referenzen zur Subsumtion: