TU Wien:Verfassungs- und Verwaltungsrecht VO (Zehetner)

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Ähnlich benannte LVAs (Materialien):
Diese LVA wird nicht mehr von dieser Person angeboten, ist ausgelaufen, oder läuft aus und befindet sich daher nur noch zu historischen Zwecken im VoWi.

Daten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diese LVA wird nicht mehr von dieser Person angeboten, ist ausgelaufen, oder läuft aus und befindet sich daher nur noch zu historischen Zwecken im VoWi.
Vortragende Prof. Franz Zehetner
ECTS 2
Zuordnungen
Bachelorstudium Data Engineering & Statistics
Bachelorstudium Medieninformatik und Visual Computing
Bachelorstudium Medizinische Informatik
Bachelorstudium Software & Information Engineering
Bachelorstudium Technische Informatik
Masterstudium Logic and Computation
Masterstudium Visual Computing
E066933
E066934
Masterstudium Media and Human-Centered Computing
Masterstudium Medizinische Informatik
Masterstudium Software Engineering & Internet Computing
Masterstudium Technische Informatik
E066939
E066939


Inhalt (laut tuwis)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einführung in die Grundlagen des Rechtes; Elemente und Aufgaben des Staates; Grundbausteine des Verfassungsrechtes; Organe und Aufgaben der Verwaltung; Grundrechte und Menschenrechte; Handlungsformen und Maßnahmen der Verwaltung; Verwaltungsverfahren; Spezielle Verwaltungsrechtsgebiete; Einführung in das Technikrecht; Grundzüge des Völkerrechtes und Europarechtes

  • Für Informatiker:

Es gibt einige Überschneidungen zu der VO Daten- und Informatikrecht. Das stört eigentlich kaum; Zehetner und Haslinger haben sehr unterschiedliche Vortragsstile und es ist ganz interessant zu hören, wie die beiden die Themen unterschiedlich sehen. Leider gibt es in kleineren Punkten auch "abweichende" Lehren zwischen DIR und VVR: Z.B. unterrichtet Zehetner die vier notwendigen & hinreichenden Bedingungen für eine Rechtsnorm als: Sollensvorschrift, regelt Verhalten, Sanktionsbewehrtheit, *Anspruch auf Verbindlichkeit* (wörtlich zu verstehen); Haslinger: Sollensvorschrift, regelt Verhalten, Sanktionsbewehrtheit, *Verbindlichkeit* (in dem Sinne, dass eine Rechtsnorm ordnungsgemäß hergestellt sein muss und keiner höheren Regelung widersprechen darf). Demgemäß ist die Mafia-Ordnung bei Zehetner (lt. ihm selbst) theoretisch eine Rechtsnorm; bei Haslinger scheitert es gerade an der Verbindlichkeit. Oder Souveränität: Für Zehetner ist heute (relative) Souveränität gleichzusetzen mit Völkerrechtsunmittelbarkeit, daneben (aber unabhängig davon) existiert noch die Kompetenzkompetenz (es geht um den Staatsbegriff); Haslinger: Souveränität ist die Summe aus Völkerrechtsunmittelbarkeit und Kompetenzkompetenz.

  • Für alle:

Zehetner ist ein sehr guter Vortragender, bei dem selbst die nicht per se unbedingt spannenden Themen Verfassungs- und Verwaltungsrecht durchaus erträglich bis interessant und erheiternd zu hören sind. Er kann ganz offensichtlich auf einen riesigen praktischen Erfahrungsschatz zurückblicken. Was Haslinger am Anfang jeder VO an aktuellen Themen/Kuriositäten mitbringt, macht Zehetner durch seine ständig einfließenden Gschichtln, Erfahrungsberichte und Kurznovellen aus dem österreichischen Beamtenstaat wett. So erfährt man z.B., was es in der Regierung heißt, "einen Luftballon steigen zu lassen", man erfährt, warum man einen Kabinettsposten nie ablehnen sollte; dass Sektionsleiter- bzw. Gruppenleiter schon mindestens schon Hofräte sind; was die "weißen Elefanten" im Ministerium sind; dass man in Österreich unter dem Namen "Amtskalender" für Kleingeld kaufen kann, wofür man in anderen Ländern teuer Geheimdienste einsetzen muss; was ein Gesetz im "Mezzaninrang" ist; welchen Acker der Bauer nun wirklich besitzt, wenn im Vertrag was anderes steht; warum Schwarz-Blau in der genannten Formation antrat und nicht umgekehrt (nebenbei, welches Wörtchen Klestil bei der Regierungsbildung mitzureden hatte) usw.

Es lohnt sich aber nicht nur deshalb, in die VO zu gehen: Zehetner kündigt am Anfang an, dass er im Laufe der VO die Fragen verlautbaren würde, die zur Prüfung kommen. Weiters, dass das Skriptum (von dem er weiß), zwar gut sei, aber dass er jedes Semester ein wenig anderen Stoff mache. Im Gegensatz zu manchen anderen LVAs, wo genau die gleichen Aussagen als VO-Köder ausgelegt werden, dann aber zu 0% wahr werden, stimmt das bei VVR tatsächlich (einigermaßen zumindest). (Wobei er glaub ich hin und wieder auf die Fragen-Verlautbarung vergisst; es gab 1 oder 2 VOs, wo überhaupt keine Fragen gekommen sind. Die vergessenen Fragen sind dann aber jedes Mal am Anfang der nächsten VO gekommen.)

Nach Besuch der VO glaube ich aber, dass man mit Skriptum durchaus einen 2er erreichen kann.

Ablauf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wöchentlich stattfindende Vorlesung; nicht geblockt

Vortrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

unterhaltsam; die einzelnen Themen werden mit Hilfe einprägsamer Beispiele vermittelt

Übungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Übung zu dieser Vorlesung gibt es auch!

Prüfung, Benotung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

schriftlich, faire Benotung

Dauer der Zeugnisausstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

ca. 4 Wochen

SS2011: Prüfung am 27. 6., Zeugnis am 21. oder 22. 7. (= 3,5 Wochen) WS2014: Prüfung am 27. 1., Zeugnis am 23. 02. (= 4 Wochen)

Zeitaufwand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

eher gering, Anwesenheit in der VO ist empfehlenswert

Unterlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In den Vorlesungseinheiten werden Handouts verteilt, die auch im TISS verfügbar sind. Achtung: Die nachstehenden Unterlagen stammen nicht vom Fachbereich Rechtswissenschaften, es handelt sich um Mitschriften!

Tipps[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei regelmäßiger Anwesenheit erspart man sich den Lernaufwand fast gänzlich.

Das kann ich nur bestätigen -- Jabb 15:51, 22. Jul. 2011 (CEST)

Verbesserungsvorschläge / Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

noch offen