TU Wien:Rechtliche Grundlagen der medizinischen Versorgung VO (Vock)/Prüfungsfragen Ausarbeitung

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Prüfungsfragen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ziel ist es die Fragen hier auszuarbeiten. Achtung: Es besteht KEINE Gewähr auf diese Antworten.

Stufenbau der Rechtsordnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erklären Sie kurz den Stufenbau der Rechtsordnung.

Grundprinzipien der Bundesverfasunsg --> primäres und sekundäres EU-Recht --> einfaches Verfassungsrecht --> einfaches Gesetz --> Verordnung --> Urteil/Beschluss/Bescheid --> Vollstreckung (Exekution)

  • Die Grundprinzipien der Bundesverfasunsg (siehe Frage 2) sind elementare Grundsätze, die nur mittels Volksabstimmung geändert oder beseitigt werden dürfen.
  • Das primäre EU-Recht besteht aus den Verträgen der Europäischen Union, das sekundäre aus Verordnungen und Richtlinien.
  • Die Verfassung (u.a. Bundesverfassungsgesetz - B-VG) ist das Fundament der Rechtsordnung. Sie enthält Regeln über Organe, welche Gesetze erlassen und vollziehen dürfen und über das Verfahren, das dabei anzuwenden sind.
  • Gesetzesgebung passiert auf Bundesebene und auf Landesebene. Die Gesetzgebung auf Bundesebene wird vom Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat ausgeführt, auf Landesebene von den Landtagen. Gesetze dürfen der Verfassung nicht widersprechen (sonst Aufhebung durch VfGH).
  • Verordnungen werden von Bundes- oder Landesbehörden im Rahmen der Vollziehung der Gesetze erlassen.
  • Urteil/Beschluss/Bescheid sind Entscheidungen im Einzelfall und haben den höheren Rechtsnormen zu entsprechen.

Grundprinzipien der Bundesverfassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was sind die Grundprinzipien der Bundesverfassung? Zählen Sie mindestens 5 davon auf.

Ein Grundprinzip der Bundesverfassung ist ein Prinzip von derart elementarer Bedeutung, dass es einem höheren Schutz vor Abänderungen unterliegt als einfache Bundesverfassungsgesetze (zwingende Volksabstimmung nach Art 44).

  • Das demokratische Prinzip: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus: garantiert Wahlrecht, regelt Volksbegehren, Volksbefragungen, Parteiengründungen und gewählte Gesetzgebungsorgane.
  • Das republikanische Prinzip: Republikanischer Bestandteil der Österreichischen Bundesverfasunsg ist die Stellung des Bundespräsidenten – ein zeitlich begrenztes Amt, das rechlicher und politischer Verantwortlichkeit unterliegt.
  • Das bundesstaatliche Prinzip: Österreich ist ein Bundesstaat, die Kompetenzen sind zwischen Bund, Ländern und Gemeinden geteilt.
  • Gewaltentrennung: Gesetzgebung, Vollziehung und Rechtssprechung sind in allen Instanzen voneinander getrennt.
  • Das Rechtsstaatprinzip: Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden (Legalitätsprinzip). Entscheidungen können von übergeordneten Behörden überprüft werden.
  • Das liberale Prinzip: Grund- und Freiheitsrechte sind zu garantieren.

Gesetze/Kompetenzenverteilung/Instanzenzug[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Welche Institutionen in Österreich dürfen Gesetze erlassen? Was versteht man unter Kompetenzverteilung? Wer vollzieht die Gesetze. Skizzieren Sie den Instanzenzug der Verwaltung bei Bund und Land

Gesetzesgebung passiert auf Bundesebene und auf Landesebene. Die Gesetzgebung auf Bundesebene wird vom Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat ausgeführt, auf Landesebene von den Landtagen. Seit EU-Beitritt gibt es auch Rechtsakte der Europäischen Instanzen, die in Österreich auf Bundesebene wirksam sind (z.B. Richtlinien), wobei der Nationalrat auch an der Willensbildung der EU beiträgt.

Die Kompetenzverteilung (Art 10 B-VG ff) regelt, in welchen Materien Bund und Länder zur Gesetzgebung und Vollziehung zuständig sind.

-Der Instanzenzug geht beim Bund in unmittelbarer Bundesverwaltung von eigenen Bundesbehörden in erster und zweiter Instanz eventuell bis zum zuständigen Bundesminister. In mittelbarer Bundesverwaltung von der (meist) Bezirksverwaltungsbehörde zum Landeshauptmann, eventuell noch bis zum Bundesminister.

-Der Instanzenzug geht beim Land in Landesverwaltung im Allgemeinen von der Bezirksverwaltungsbehörde zur Landesregierung.

Gesetzgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erklären Sie die Begriffe: Bundesgesetz, Landesgesetz, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung. Für welchen Bereich des Gesundheitswesens hat die Grundsatzgesetzgebung besonders Bedeutung?
  • Bundesgesetz: von Nationalrat in Kooperation mit Bundesrat erlassenes Gesetz
  • Landesgesetz: von Landtag eines Bundeslandes erlassenes Gesetz
  • Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung: Der Bund erlässt Grundsatzgesetze mit groben Leitlinien. Die Länder regeln in Ausführungsgesetzen (Landesgesetzen) die Details.

Die Grundsatzgesetzgebung hat besondere Bedeutung für das Spitalwesen.

Bundesverwaltung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Welche Ebenen der Bundesverwaltung gibt es? Was ist der Instanzenzug? Was ist die mittelbare Bundesverwaltung? Welche Gesetze werden in der mittelbaren Bundesverwaltung vollzogen?

Die obersten Verwaltungsorgane des Bundes sind der Bundespräsident, der Bundeskanzler, der Vizekanzler, die Bundesminister und die Bundesregierung. Diese „Obersten Organe“ stehen an oberster Stelle im hierarchischen Staatsaufbau. Die Verwaltung des Bundes (Bundesverwaltung) ist in Ministerien unterteilt.

Bei der unmittelbaren Bundesverwaltung werden Bundesbehörden tätig, das ist nur für Materien nach Art 102 B-VG zulässig (z.B. Finanzämter, AMS). Bei der mittelbaren Bundesverwaltung werden Landesbehörden für den Bund tätig.

Der Instanzenzug geht beim Bund in unmittelbarer Bundesverwaltung von eigenen Bundesbehörden in erster und zweiter Instanz eventuell bis zum zuständigen Bundesminster. In mittelbarer Bundesverwaltung von der (meist) Bezirksverwaltungsbehörde zum Landeshauptmann, eventuell noch bis zum Bundesminister.

Landesverwaltung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Welche Ebenen der Landesverwaltung gibt es? Wie ist der Instanzenzug? Welche Gesetze werden in der Landesverwaltung vollzogen?

Das oberste Organ der Landesverwaltung ist die Landesregierung unter dem Vorsitz des Landeshauptmanns. Als Geschäftsapparat steht der Landesregierung das Amt der Landesregierung zur Verfügung. Unterste Ebene bilden die Bezirksverwaltungsbehörden (das sind die Bezirkshauptmannschaften und die Magistrate der Städte mit eigenem Statut). Durch Landesgesetze können auch eigene Landesbehörden vorgesehen werden.

In Landesverwaltung geht der Instanzenzug im Allgemeinen von der Bezirksverwaltungsbehörde zur Landesregierung.

Gemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erklären Sie den Begriff: selbständiger/übertragener Wirkungsbereich der Gemeinden. Wie ist der Instanzenzug? Welche Materie im Gesundheitswesen vollzieht die Gemeinde im selbständigen Wirkungsbereich?

Der selbständige (eigene) Wirkungsbereich einer Gemeinde umfasst Angelegenheiten, welche primär oder ausschließlich im Interesse der Gemeinde sind und intern abgearbeitet werden. Bund und Länder haben kein Weisungs-, sondern nur ein Aufsichtsrecht (Art 119a B-vG). Der Instanzenzug geht vom Bürgermeister zum Gemeinderat (oder Gemeindevorstand).

Der übertragene Wirkungsbereich einer Gemeinde umfasst Angelegenheiten, welche auf Maßgabe der Bundesgesetze/Landesgesetze und nach Weisungen und im Auftrag des Bundes/Landes geschehen. Der Bürgermeister ist hier in erster Instanz zuständig, in zweiter Instanz eine Landes- oder Bundesbehörde (meist Bezirksverwaltungsbehörde).

Im selbstständigen Wirkungsbereich ist die Gemeinde für die Besorgung der örtlichen Gesundheitspolizei verantwortlich. Diese ist verantwortlich für das Hilfs-und Rettungswesen.

Selbstverwaltungskörper[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was ist ein Selbstverwaltungskörper? Welche Selbstverwaltungskörper im Gesundheitswesen kennen Sie? Was ist deren Aufgabe?

Selbstverwaltende Körperschaften sind in der Verfassung vorgesehene Einrichtungen, welche einen Sonderstatus besitzen. Ihnen sind durch Verfassungsgesetze und durch einfache Bundesgesetze Rahmenbedingungen gegeben. Sie können sich selbst verwalten und sind in ihrem eigenen Bereich nicht an Weisungen der staatlichen Behörden gebunden.

Im Gesundheitswesen sind diese Körperschaften die Sozialversicherungsanstalten.

"Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehören neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Gesundheitsvorsorge, Sicherheitsberatung sowie Rehabilitation."[1]

Art 15a B-VG-Verträge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was sind die 15a Verträge? Warum sind sie im Gesundheitswesen wichtig? Welche wichtigen Vereinbarungen gibt es derzeit (ÖSG)?

Art 15a B-VG-Verträge sind „innerstaatliche Staatsverträge“, die zwischen Bund und einem, mehreren oder allen Bundesländern oder zwischen Ländern geschlossen werden können.

Sie regeln u.a. die Standorte der Spitäler in den Bundesländern sowie deren Bettenzahl insgesamt als auch nach Fachrichtung wichitge Vereinbarung ist die Organisation und Finanzierung des gesamten Gesundheitswesen für die Jahre 2005 bis 2008.

Dadurch können Maßnahmen im Gesundheitswesen, die verschiedene Kompetenzbereiche im B-VG betreffen, für die aber der politische Wille einer (österreichweit) möglichst einheitlichen Regelung besteht, einvernehmlich geregelt werden.

Der ÖSG (Österreichischen Strukturplan Gesundheit) dient als übergeordnete Planungsgrundlage für die ganzheitliche Planung, Steuerung, Qualitätssicherung und Finanzierung des Gesundheitswesens.[2]

ÖSG[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was ist der ÖSG?

2005 wurde zusätzlich ein neuer, zeitgemäßer Ansatz zur Gesundheitsstrukturplanung vereinbart, der die Grundlage für den Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) bildet. Der ÖSG soll das Instrument einer integrierten Gesundheitsplanung für die gesamte Gesundheitsversorgung werden. Der methodische Ansatz dazu ist die Leistungsangebotsplanung, welche die traditionelle Standort-, Fächerstruktur- und Bettenangebotsplanung ersetzen wird

Bundesministerien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In welchem einfachen Bundesgesetz sind die Aufgaben des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen geregelt? Wo würden Sie nachsehen, wenn bei einer neuen Regierung die Kompetenzen und Namen der Ministerien geändert werden?

Im Bundesministeriengesetz; dieses ändert sich (meist) am Anfang jeder Legislaturperiode. In erster Linie schaut man im Gesetz selbst nach, sonst auch noch im Anhang.

Oberster Sanitätsrat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was ist der Oberste Sanitätsrat? Welche Aufgaben hat er?

Der Oberste Sanitätsrat ist eine Einrichtung, die den Bundesminister berät. Medizinische und juristische Kapazitäten versammeln sich dazu regelmäßig mit dem Bundesminister. Aufgaben sind zum Beispiel Leitlinien zu erstellen, wann wer geimpft werden soll.

AGES, ÖBIG, BASG[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was ist die AGES, die ÖBIG, was die BASG? Welche Aufgaben haben sie?

AGES: die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit.

Aufgaben:

  • Durchführung von mikrobiologisch-hygienischen, serologischen und physikalisch-chemischen Untersuchungen sowie Erhebung von Antibiotikaresistenzen und Immunitätsdaten.
  • Untersuchung und Begutachtung von Proben gemäß dem Lebensmittelgesetz 1975 und der unmittelbar anzuwendenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften der EU.
  • Untersuchung und Begutachtung von Saat- oder Pflanzgut oder...
  • Chargenfreigabe von Arzneispezialitäten, analytische Untersuchungen, theoretische Bewertungen und Begutachtungen von Arzneimitteln...
  • Untersuchung und Bewertung von Medizinprodukten.
  • Feststellung der Arzneimitteleigenschaft eines Produktes in Abgrenzung zu anderen Produkten.

ÖBIG: Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen

Aufgaben (laut ÖBIG-Homepage):

  • Erarbeiten von Methoden zur Erfassung von Daten, die für den Gesundheitszustand der Bevölkerung von Bedeutung sind sowie Sammeln, Analysieren und Auswerten solcher Daten
  • Durchführen von Studien und Forschungen sowie Information über Forschungen
  • Planen und Erarbeiten von Orientierungshilfen für die Organisation der ärztlichen und spitalsmäßigen Versorgung, der Präventiv- und Sozialmedizin sowie der Umwelthygiene
  • Organisation von Aus- und Fortbildungen.


BASG: Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen

Aufgaben:

  • Vollziehung des Arzneimittelgesetzes
  • Vollziehung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes
  • Vollziehung des Blutsicherheitsgesetzes
  • Vollziehung des Medizinproduktegesetzes

Landessanitätsrat und Landessanitätsdirektor[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was ist der Landessanitätsrat und der Landessanitätsdirektor? Was sind die Gesundheitsämter?

Weil auch der Landeshauptmann bzw. die Landesregierung nicht alles wissen, gibt es in jedem Amt der Landesregierung eine eigene Abteilung für Gesundheit, geleitet von einem Arzt und dem Landessanitätsdirektor. Als beratendes Organ steht jedem Amt der Landesregierung ein Landessanitätsrat zur Verfügung.

Auch jede Bezirksverwaltungsbehörde verfügt über eine Gesundheitsabteilung (Gesundheitsamt), die von einer Amtsärztin bzw. einem Amtsarzt geleitet wird. Diese vollziehen die verschiedenen Gesetze in erster Instanz.

Gesundheitsreform 2005[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Welche Institutionen wurden mit der Gesundheitsreform 2005 geschaffen

(A: BGA, Landesgesundheitsfonds, Gesundheitsplattformen),

welche Aufgaben haben sie?

Landesgesundheitsfonds mit Gesundheitsplattformen auf Länderebene und eine Bundesgesundheitsagentur mit Bundesgesundheitskommission zur Planung und Steuerung des gesamten Gesundheitswesen

Aufgaben der BGA (Bundesgesundheitsagentur)

  • Planung der Gesundheitsversorgung
  • Erarbeitung von Qualitätsvorgaben und Leistungsangebotplanung
  • Entwicklung und Weiterentwicklung leistungsorientierter Vergütungssysteme
  • Richtlinien der Dokumentation
  • die strukturierte Verbesserung der Qualität und des Nahtstellenmanagements sowie die
  • Förderung des Einsatzes moderner Kommunikationstechnologien und Mitwirkung in den Bereichen Gesundheitstelematik und ELGA
  • Organ der Bundesgesundheitsagentur ist die Bundesgesundheitskommission.

Aufgaben des Landesgesundheitsfonds

  • Ausgestaltung und Umsetzung der von der Bundesgesundheitsagentur erstellten Planungsgrundsätze
  • Mitwirkung bei Qualitätsvorgaben, Gesundheitstelematik und bei der Erstellung von Plänen
  • Marktbeobachtung

Aufgaben der Gesundheitsplattformen

  • Oberste Organe sind die Gesundheitsplattformen auf Länderebene

Gesundheits-/Sanitätspolizei[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was verstehen Sie unter Gesundheitspolizei? Zählen Sie mind. 5 sanitätspolizeiliche Gesetze auf. Welchen Zweck verfolgt die Sanitätspolizei? Welche Zwangsmaßnahmen könnten zur Durchsetzung vorgesehen sein, die die persönliche Freiheit des einzelnen beschränken? Zählen Sie mindestens 5 davon auf!

Die sanitätspolizeilichen Vorschriften dienen der Bekämpfung und Überwachung sowie der Vorbeugung übertragbarer Krankheiten.

1. Bund

  • EpidemieG
  • TuberkuloseG
  • GeschlechtskrankheitenG
  • AidsG
  • BäderhygieneG
  • BazillenausscheiderG (mit 20.April 2002 durch das BGBl Nr 128/1946 aufgehoben)
  • ImpfschadenG
  • SuchtmittelG

2. Länder

  • Leichen- und Bestattungswesen

Zu Sanitätspolizeilichen Maßnahmen zählt auch das Impfwesen.

Maßnahmen

  • Absonderung von Kranken
  • Desinfektion
  • Ausschließung von Personen von Lehranstalten
  • Beschränkung der Wasserbenützung und sonstige Vorsichtsmaßregeln
  • Beschränkung des Lebensmittelverkehrs
  • Abschließung von Wohnungen, Verbot von Totenfeierlichkeiten
  • Maßnahmen in Bezug auf Leichen
  • Vertilgung von Tieren
  • Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen

zB im Falle einer Tuberkuloseerkrankung: Behandlungspflicht, Kontrolluntersuchungen, Anweisungen für ein hygienisch einwandfreies Verhalten, Einweisung

Anzeigepflichitge Krankheiten/Epidemien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Warum gibt es eine Liste Anzeigepflichtiger Erkrankungen in § 1 Epidemiegesetz. Welchen Sinn könnte dies haben? Welche Allgemeinen Maßnahmen zur Bekämpfung von Epidemien gibt es? Zählen Sie mindestens 5 davon auf!

Das Epidemiegesetz ist die Rechtsgrundlage für die Bekämfpung übertragbarer Krankheiten. Für die adäquate Bekämpfung dieser ist es wichtig, dass das Auftreten einer Krankheit registriert wird, damit notwendige Schritte zur Bekämpfung der Krankheit bzw. zur Vorsorge der Bevölkerung gegen sie getroffen werden können.

Maßnahmen aus Frage 16

Suchtmittelgesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Warum fällt das Suchtmittelgesetz unter die Gesundheitspolizei? Was ist im Suchtmittelgesetz geregelt?

Warum: Suchtmittel stellen eine erhebliche Gefahr für die menschliche Gesundheit dar und fallen dadurch in den Zuständigkeitbereich der Gesundheitspolizei.

Was ist im SMG gergelt:

Definition: Diesem Bundesgesetz unterliegen Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe.


Beschränkungen:

  • Suchtmittel dürfen nur für medizinische, veterinärmedizinische oder wissenschaftliche Zwecke und nur nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes erzeugt, verarbeitet, erworben, besessen, anderen überlassen oder verschafft sowie ein-, aus- oder durchgeführt werden.
  • Wer sie erzeugen und mit ihnen handeln darf...
  • Suchtmittel dürfen nur in Apotheken abgegeben werden.
  • Suchtmittelhaltige Arzneimittel dürfen nur nach Erkenntnissen und Erfahrungen der medizinischen oder veterinärmedizinischen Wissenschaft, insbesondere auch für Schmerz-sowie für Entzugs und Substitutionsbehandlungen, verschrieben, abgegeben oder im Rahmen einer ärztlichen oder tierärztlichen Behandlung am oder im menschlichen oder tierischen Körper unmittelbar zur Anwendung gebracht werden.


Missbrauchsbestimmungen: Unterziehung von gesundheitsbezogenen Maßnahmen:

1. die ärztliche Überwachung des Gesundheitszustands,

2. die ärztliche Behandlung einschließlich der Entzugs- und Substitutionsbehandlung,

3. die klinisch-psychologische Beratung und Betreuung,

4. die Psychotherapie sowie

5. die psychosoziale Beratung und Betreuung durch qualifizierte und mit Fragen des Suchtgiftmißbrauchs hinreichend vertraute Personen.


weitere Bestimmungen:

  • Betreuungsangebote
  • Beschränkungen des Verkehrs mit Vorläuferstoffen
  • Strafbestimmungen
  • Einziehung: Ein Suchtmittel, das den Gegenstand einer mit Strafe bedrohten Handlung nach diesem Bundesgesetz bildet, ist nach Maßgabe des § 26 StGB einzuziehen.

Leichen- und Bestattungswesen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Warum stellt das Leichen- und Bestattungswesen einen Teil der Gesundheitspolizei dar? Was macht der Totenbeschauarzt? Wann ist eine Obduktion zwingend vorgesehen?

Wegen der Möglichkeit einer Todesursache, welche für die Gesamtbevölkerung eine Gefahr darstellen könnte, z.B. ansteckende Krankheit. Und weil bei ungeklärter Todesursache oder Verdacht auf Fremdverschulden (wenn ja, strafrechtliches Vergehen gegen den Täter) eine Obduktion durchgeführt wird.

Der Totenbeschauarzt stellt den Tod, Zeitpunkt des Todes und Art und Ursache des Todes fest. Bei ungeklärten Ursachen bzw. Verdacht auf Fremdverschulden -> Obduktion. Nach Abschluss der Totenbeschau ausstellen der Totenbescheinigung.

Obduktion zwingend, wenn:

  • Gerichtliche Anordnung
  • Sanitätspolizeiliche Anordnung
  • Zur Wahrung öffentlicher bzw. wissenschaftlicher Interessen, wenn in öffentlicher Krankenanstalt verstorben, z.B. wegen diagnostischer Unklarheiten bzw. oder wegen vorgenommenen operativen Eingriff
  • bei ungeklärten Ursachen bzw. Verdacht auf Fremdverschulden

Arzneimittelgestz/Medizinproduktegesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wo suchen Sie eine Definition eines Arzneimittels und eines Medizinproduktes? Wie heißen diese Gesetze? Was ist der Zweck dieser Gesetze? Wozu gibt es eine Zulassung von Arzneimitteln, warum Beschränkungen im Verkehr? Welche sonstigen Pflichten gibt es? (A: Kennzeichnung, Werbeverbote, etc)

Defintion Arzneimittel: Arzneimittelgesetz Definition Medizinprodukte: Medizinproduktegesetz

Arzneimittel sind potentiell gefährliche Stoffe, welche durch das Arzneimittelgesetz verwaltet werden und auf welche Regeln bezüglich Zulassung und Verkehrbringung (AMG, Arzneiwareneinfuhrgesetz) und Verschreibung (Rezeptpflichtgesetz) festgelegt sind. Viele Arzneimittel können bei falscher oder unnötiger Anwendung gesundheitsschädlich, suchterzeugend oder sogar gefährlich sein, ergo die strengeren Regelungen bezüglich ihnen als bezüglich „ungefährlichen“ Produkten.


Pflichten für das Vertreiben von Arzneimitteln:

  • Kennzeichnungspflicht
  • Einhalten der Werbebeschränkungen
  • Nur zugelassene Mittel verbreiten
  • Produkt muss mit enthaltener Zusammenfassung der Produkteigenschaften (in

deutscher Sprache) übereinstimmen

  • Mittel müssen dem Arzneibuch entsprechen
  • Keine Inverkehrbringung bei überschrittenem Verfalldatum


Medizinprodkute sind ähnlich wie Arzneimittel bei falscher Anwendung oder bei Fehlern sehr gefährlich für die Gesundheit, daher Unterliegen dieser besonderer Bestimmungen (Regeln zum Inverkehrbringen, CE-Kennzeichen, klinische Prüfung, etc)

Rezeptpflichtgesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Warum gibt es das RezeptpflichtG? Was regelt das RezeptpflichtG.
  • Warum: Regeln der Verschreibung nötig--> Auf Grundlage des RezeptpflichtG verordnet der BMGF welche Arzneimittel nur auf Grundlage einer ärztlichen Verschreibung abgegeben werden dürfen.
  • Was: Form eines Rezepts und die Gültigkeit

Klinische Prüfung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wozu gibt es die Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten? Zählen Sie die Phasen der klinischen Prüfung auf!

„Klinische Prüfung“ ist eine systematische Untersuchung eines Arzneimittels an einem Prüfungsteilnehmer, die mit dem Ziel durchgeführt wird:

1. Wirkungen von Prüfpräparaten zu erforschen oder nachzuweisen

2. Nebenwirkungen von Prüfpräparaten festzustellen, oder

3. die Resorption, die Verteilung, den Stoffwechsel und die Ausscheidung von Prüfpräparaten zu untersuchen.


Es gibt 4 Phasen der klinischen Prüfung: 1) Verträglichkeit, 2) & 3) Wirksamkeit, 4) Pharmakovigilanz (laufende und systematische Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln)

Berufe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In welchem Gesetz ist die Ausübung des ärztlichen Berufes geregelt? Welche anderen medizinischen Berufe kennen Sie? Zählen Sie mindestens 5 auf!

Im Ärztegesetz. Andere medizinische Berufe: Krankenpfleger, Heilmasseur, physikalische Therapie, OP-Gehilfe, Prosekturgehilfen, MT-Dienste...

Berufspflichten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zählen Sie die Berufspflichten des Arztes aus dem Ärztegesetz und dem Behandlungsvertrag auf!

Ärztegesetz:

  • Leistung erster Hilfe (bei Lebensgefahr)
  • Gewissenhafte Betreuung von allen Personen ohne Unterschied
  • Rechtzeitige Anzeige eines Rücktritts von einer Krankenbehandlung
  • Persönliche Ausübung (mit engen Ausnahmen, zB Medizinstudenten dürfen über Anweisung Blut abnehmen)
  • Verschwiegenheitspflicht

Behandlungsvertrag:

  • Behandlung nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung
  • Aufklärungspflicht
  • Dokumentationspflicht
  • Einholung der Einwilligung
  • Einsichtspflicht

Sozialversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was ist die Sozialversicherung? Welcher Unterschied besteht zur Privatversicherung? Welche Sparten der Sozialversicherung kennen Sie? Zählen Sie für jede Sparte die wichtigsten Leistungen auf. Zählen Sie die wichtigsten Sozialversicherungsgesetze (in Abkürzung) auf. Was ist die Wr.GKK, was die AUVA, BVA, PVA. Welche Aufgaben hat der Hauptverband?

Sozialversicherung: Alle Menschen sind versichert. Die Sozialversicherung kann sich ihre Versicherten nicht aussuchen und gewährleistet die Behandlung solange bis der Versicherte wieder gesund ist. Gegenstand des Sozialversicherungsrechts ist es die wirtschaftlichen Folgen von Schicksalsschlägen, die jeden einzelnen treffen können abzumildern (Abwälzung auf Allgemeinheit)

Privatversicherung: Die Privatversicherung sucht sich ihre Versicherten aus. Wenn sie von jemandem zu oft in Anspruch genommen wird, kann derjenige von der Versicherung gekündigt werden. Die Privatversicherung gewährleistet außerdem nur solange die Behandlung, wie es im Vertrag vorgesehen ist.

Sozialversicherungssparten: Kranken-, Unfall-, Pension-, Arbeitslosen-, Pflegegeldversicherung.

Wichtigste Sozialversicherungsgesetze: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), allgemeines Pensionsgesetz (APG), Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG), Beamten-Kranken-und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG), Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), Bundespflegegeldgesetz (BPGG), Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)

  • Wr.GKK - Wiener Gebietskrankenkasse
  • AUVA - Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
  • BVA - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
  • PVA - Pensionsversicherungsanstalt

Hauptverband: Der Hauptverband ist die Dachorganisation aller Sozialversicherungsträger, eine weitere Funktionärs-ebene mit Richtlinien für die Gleichberechtigung. Alle Sozialversicherungsträger sind im Hauptverband zusammengefasst.

Aufgaben:

  • Wahrnehmung der Interessen der Sozialversicherungsträger
  • Zentrale Erbringung von Dienstleistungen für die Sozialversicherungsträger
  • Erstellung von Richtlinien für die Sozialversicherungsträger (z.B. einheitliche Vollzugspraxis)

Vertrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was ist ein Vertrag?

Einige Voraussetzungen des Vertrags

  • Geschäftsfähigkeit der Vertragspartner
    • ? Kinder, Geisteskranke, schwer Alkoholisierte
  • Möglichkeit
    • Was geradezu unmöglich ist kann nicht vereinbart werden, zB

ein Arzt verpflichtet sich zur Wiederbelebung einer verstorbenen Person<

  • Erlaubtheit
    • Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten, zB

Belohnung für die „Behandlung“ durch einen Wunderdoktor

  • Willenserklärungen müssen ohne Zwang erfolgen
    • Beachte jedoch bestimmte Ausnahmen: Behandlungszwang

unabweisbarer Patienten in öffentlichen Krankenanstalten

Zustimmung des Patienten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was ist die Zustimmung des Patienten? Warum ist diese extra zum Behandlungsvertrag notwendig? Was ist Voraussetzung der gültigen Zustimmung des Patienten?

Gerade beim Behandlungsvertrag besteht ein hohes Wissensgefälle zwischen Patient und Arzt: Aufklärungspflichten und ausdrückliche Einwilligung sind daher besonders wichtig

  • Keine Behandlung ohne Zustimmung _ strafbar (§110 StGB)
  • Keine Zustimmung ohne vorhergehende Aufklärung
  • Zustimmung nur zu bestimmter Behandlung, pauschale Zustimmung zu „jeder Behandlung“ ist unwirksam
  • Zustimmung nachweislich und schriftlich (Dokumentationspflicht)
  • Zustimmung kann nur entfallen, wenn Dringlichkeit
    • Lebensgefahr, Gefahr einer schweren körperlichen Schädigung
    • Zustimmung kann nicht mehr eingeholt werden
    • über die Notwendigkeit entscheidet der ärztliche Leiter der Krankenanstalt oder der Abteilungsvorstand

Aufklärungspflicht des Arztes[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was ist die Aufklärungspflicht des Arztes?

Aufklärung

  • Art und Umfang nicht gesetzlich determiniert
  • Aufklärung setzt vernünftigen Menschen voraus
  • Für jeden Menschen individuell nach seinen Möglichkeiten anzupassen, damit seine Entscheidungsfreiheit gewahrt bleibt
  • Daher persönliches Gespräch
  • Aufklärungsbögen ersetzten nicht das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Patient, können aber vorbereiten
  • Eine Aufklärung muss zumindest folgende Punkte beinhalten:

** Diagnose
** Vorgeschlagene Behandlung
** Erfolgsaussichten und Risiken
** Möglichkeiten anderer Behandlungen und deren Erfolgsaussichten und Risiken
** Aufklärung über häufige (>0,5%) und alle typischen und unmittelbaren Risiken

  • Je dringlicher desto oberflächlicher die Aufklärung
  • Bei medizinisch nicht-indizierten Massnahmen (zB reine Schönheit OP) ist über alle Risiken aufzuklären
  • Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters, nicht-Geschäftsfähige sind in Aufklärungsgespräch mit einzubeziehen

Pflichten der Ärzte aus dem Behandlungsvertrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Welche Pflichten ergeben sich aus dem Behandlungsvertrag bzw. ÄrzteG und welchen Sinn haben diese? (A: Aufklärung, Behandlung, Dokumentation und Einsicht, Verschwiegenheit,..etc.)

Aufklärung:

  • Art und Umfang nicht gesetzlich determiniert
  • Aufklärung setzt vernünftigen Menschen voraus
  • Für jeden Menschen individuell nach seinen Möglichkeiten anzupassen,damit seine Entscheidungsfreiheit gewahrt bleibt--> daher persönliches Gespräch
  • Aufklärungsbögen ersetzten nicht das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Patient, können aber vorbereiten
  • Eine Aufklärung muss zumindest folgende Punkte beinhalten:
    • Diagnose
    • Vorgeschlagene Behandlung
    • Erfolgsaussichten und Risiken
    • Möglichkeiten anderer Behandlungen und deren Erfolgsaussichten und Risiken
    • Aufklärung über häufige (>0,5%) und alle typischen und unmittelbaren Risiken
  • Je dringlicher desto oberflächlicher die Aufklärung
  • Bei medizinisch nicht-indizierten Maßnahmen (z.B.; reine Schönheit OP) ist über alle Risiken aufzuklären
  • Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters, nicht- Geschäftsfähige ist in Aufklärungsgespräch mit einzubeziehen

Behandlung:

Unmittelbare und persönliche Behandlungspflicht (§49 ÄrzteG) gegen Entgelt


Dokumentation und Einsicht:

Der Arzt ist verpflichtet eine Dokumentation des Behandlungsverlaufs zu führen und dem Patienten Einsicht in diese zu gewähren oder gegen Kostenersatz die Herstellung von Abschriften zu ermöglichen.


Verschwiegenheit:

Der Arzt und seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Schadensersatz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was ist der Schadenersatz? Erklären Sie die Begriffe Vertragshaftung, Deliktshaftung.


Schadensersatz tritt in Kraft, wenn Schaden eingetreten ist. Er dient dazu, jemanden von sozial unerwünschtem Verhalten abzuhalten.

Voraussetzung ist:

1)Schaden, 2)Kausalität, 3)Rechtswidrigkeit (Norm-Verletzung), 4)Schuldhaftigkeit (nicht immer).


Vertragshaftung:

Wenn ein Vertrag nicht erfüllt wurde und in der Ausübung der Vertragspflichten Schaden entstanden ist. Dadurch haftet man aus dem Vertrag (man muss dem Geschädigten alles bezahlen).


Deliktshaftung:

Es existiert kein Vertrag zwischen den Betroffenen, es ist jedoch Schaden entstanden. Man haftet aus dem Delikt, d.h. man muss dem Geschädigten alles was an Vermögen vernichtet wurde bezahlen; bei erhöhtem Verschulden (grob fahrlässig; vorsätzlich) muss man auch den Neuwert der beschädigten Dinge bezahlen.

Voraussetzungen des Schadensersatzes[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nennen Sie die vier Voraussetzungen des Schadensersatzes nach allgemeiner Regelung. Was ist bei der Gefährdungshaftung anders?

1. Schaden 2. Kausalität 3. Rechtswidrigkeit(Norm-Verletzung) 4. Schuldheftigkeit(nicht immer)


Gefährdungshaftung:

Unter Gefährdungshaftung wird jede Haftung für eine typische (i.d.R.=in der Regel) technische Betriebsgefahr verstanden. Sie fragt nur nach der Verursachung des Schadens, nicht nach subjektivem oder objektivem Verschulden oder einer Sorgfaltswidrigkeit.

Personen-/Sach-/Vermögensschaden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was ist ein Personenschaden, Sachschaden, reiner Vermögensschaden?


– Personenschaden

wird ein Schadenstiftendes Ereignis bezeichnet, das die Verletzung, die Vergiftung oder den Tod von Personen zur Folge hat. (z.B. Leib und Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit, geschlechtliche Selbstbestimmung, Persönlichkeitsrechte)


– Sachschäden

wird ein Schadenstiftendes Ereignis bezeichnet, wie zum Beispiel der Unfall oder der Betriebsschaden, das die Beschädigung oder Zerstörung von Sachen wie Gebäuden, Strassen, Kraftfahrzeugen, Gegenständen und sonstigen Dingen unbelebter Natur zur Folge hat.


– Vermögensschaden

1) echten(reinen) Vermögensschaden - bezeichnet man Situationen, bei denen weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, durch schuldhaftes Verhalten aber einem Dritten ein finanzieller Schaden zugefügt worden ist.

2) unechten Vermögensschaden - hingegen ist der Folgeschaden aus einem Personen- oder Sachschaden. Wurde beispielsweise durch einen Wasserschaden die Festplatte eines Computers beschädigt (= Sachschaden), so stellt der Datenverlust bzw. die notwendige kosten belastete Datenwiederherstellung einen unechten Vermögensschaden dar.

Schmerzensgeld[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was ist Schmerzensgeld?

(= echter Schadenersatz) und zwar als Ersatz ideellen / immateriellen Schadens, der im Zusammenhang mit einer Körperverletzung als selbständige Kategorie entsteht. Der Schmerzensgeldanspruch mindert sich daher bei Mitverschulden des Verletzten.

Soll alle Schmerzempfindungen abgelten

  • körperlicher und seelischer Art
  • Bewusstsein eines allfälligen Dauerschadens
  • Bewusstsein der Gefahr der Verschlechterung

Zweck:

  • Es soll einerseits Unlustgefühle ausgleichen und andrerseits gewisse Annehmlichkeiten und Erleichterungen verschaffen
  • Bewusstlosigkeit schliesst Schmerzensgeld nicht aus
  • Auch bei Körperverletzungen, die keine Bewusstlosigkeit und Schmerzen verursachen: z.B.Abschneidender Haare...
  • Auch bei Verlust des Schmerzempfindens
  • bei Freiheitsentzug
  • Bei ärztlichen Behandlungsfehlern oder ohne Einwilligung medizinischer Behandlung

Gehilfenhaftung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was ist die Gehilfenhaftung? Was ist der Erfüllungsgehilfe im Gegensatz zum Besorgungsgehilfen?

Gehilfenhaftung § 1313 ABGB

1- Personen, insbesondere Unternehmer, handeln vielfach nicht selber, sondern bedienen sich ihrer Gehilfen; zB Angestellte
2- Der Gehilfenhaftung als Haftung des Geschäftsherrn / Unternehmers für fremdes Verschulden -> große praktische Bedeutung
3- da der Grundsatz durchbrochen wird, dass nur für eigenes Verschulden gehaftet wird: § 1313 ABGB.
4- Manche Berufe: persönliche Ausübungspflicht (vgl § 49 Abs 2 ÄrzteG), aber im Spital etwas anders


Erfüllungsgehilfen §1313a

1- §1313a : „Wer einem andern [insbesondere vertraglich] zu einer Leistung verpflichtet ist, haftet ihm für das Verschulden ... der Personen, deren er sich zur Erfüllung bedient, wie für sein eigenes.”
2- ? ob der Gehilfe die Schädigung im Rahmen der Interessenverfolgung des Unternehmers getätigt hat
3- Der Erfüllungsgehilfe selbst haftet dem Geschädigten gegenüber nur deliktisch -> Dh auch Umkehr der Beweislast


Besorgungsgehilfe § 1315 ABGB

1. § 1315 ABGB „Überhaupt haftet derjenige, welcher sich einer untüchtigen oder wissentlich einer gefährlichen Person zur Besorgung seiner Angelegenheiten bedient, für den Schaden, den sie in dieser Eigenschaft einem Dritten zufügt.”
2. stets Deliktshaftung,
3. Geschäftsherr haftet „subsidiär“ bei
- Untüchtigkeit oder
- wissentlicher Gefährlichkeit des Gehilfen.
4. Auswahlverschulden
5. Gesetzlich geregelte „Gehilfenhaftungen”
6. Bestimmte Gehilfenhaftungen sind gesetzlich besonders geregelt: Arbeitnehmerhaftung nach dem D(N)HG, AHG und OrgHG

Sachverständigenhaftung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was ist die Sachverständigenhaftung? Trifft sie Ärzte, Krankenpfleger und andere Gesundheitsberufe? Trifft sie Kurpfuscher und Wunderheiler?

Sachverständigenhaftung

  • „ Wer sich zu einem Amt, zu einer Kunst, zu einem Gewerbe oder Handwerk öffentlich bekennt; oder wer ohne Not freiwillig ein Geschäft übernimmt, dessen Ausführung eigene Kunstkenntnisse, oder einen nicht gewöhnlichen Fleiss erfordert, gibt dadurch zu erkennen, dass er sich den notwendigen Fleiss und die erforderlichen, nicht gewöhnlichen, Kenntnisse zutraut; er muss daher den Mangel derselben vertreten. Hat aber derjenige, welcher ihm das Geschäft überliess, die Unerfahrenheit desselben gewusst; oder bei gewöhnlicher Aufmerksamkeit wissen können, so fällt zugleich dem Letzteren ein Versehen zur Last.“
  • z.B. für: Ärzte, Krankenschwestern, Rechtsanwälte, Notare, Kreditinstitute
  • für alle Personen, die „sich zu einem Amt, zu einer Kunst, zu einem Gewerbe oder Handwerk öffentlich bekennen und deren „Ausführung eigene Kunstkenntnisse oder einen nicht gewöhnlichen Fleiss” erfordern
  • öffentlich bekennen (falsche Ärzte -> Wunderheiler & Kurpfuscher)
  • entgeltliche Verträge gemeint, ansonsten haftet man für einen unentgeltlichen Rat nur dann, wenn er wissentlich falsch ist (§1300 ABGB = Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)

Behandlungsvertrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was ist der Inhalt des Behandlungsvertrages? Was wird geschuldet (i.d.R.= in der Regel)? Wie ist eine Überweisung idR zu beurteilen, wie ein Konsilium? Was ist ein Krankenhausaufnahmevertrag, ein Behandlungszusatzvertrag, Sonderklasse, Belegarzt (Belegvertrag)?

Der Behandlungsvertrag

  • Sonderfall des § 1299 ABGB rechtliche Grundlage der Beziehung zwischen Krankenanstalt/Arzt und Patient/in.
  • Eine bestimmte Form für den Abschluss eines Behandlungsvertrags nicht vorgeschrieben,
  • (i.d.R.= in der Regel) bloß mündlich und häufig konkludent abgeschlossen.
  • Aus dem Behandlungsvertrag heraus entsteht – bei längerer Dauer – das Behandlungsverhältnis, das auf jeder Seite unterschiedliche und unter Umständen vielfältige und sich wiederholende Rechte und Pflichten entstehen lässt.


Einfacher Behandlungsvertrag

  • Unmittelbare und persönliche Behandlungspflicht (§49 ÄrzteG.)
  • Gegen Entgelt
  • Verschiedene Haupt- und Nebenpflichten (z.B. Aufklärung, Einsicht, Verschwiegenheit, Bei Patient Mitwirkung)


Was wird geschuldet (i.d.R.= in der Regel)??

Überweisung an anderen Arzt zur Behandlung, i.d.R. neue vertraglichen Beziehung
Der überweisende Arzt haftet für Auswahl


Konsiliararzt zu Rate gezogen i.d.R. keine (eigene)Rechtsbeziehung. Vielmehr bleibt der erste Arzt ausschliesslicher Vertragspartner des Patienten. (Erfüllungsgehilfe)


Krankenhausaufnahmevertrag

1-Bei gemeinnützigen Krankenanstalten -> Kontrahierungszwang mit anstaltsbedürftigen Personen
2-Private: nur unabweisbare Patienten müssen aufgenommen werden
3-Inhalt: immer sachgemässe Behandlung und Pflege, vgl die Bestimmungen in den KAG
4-Vertrag zwischen Krankenhausträger und Patient


Behandlungszusatzvertrag

1-mit einem i.d.R. leitenden Spitalsarzt ab, der darin die persönliche medizinische Betreuung zusagt
2-Die anfallenden zusätzlichen Behandlungskosten übernimmt i.d.R. eine private (Kranken)Zusatzversicherung.
3-Krankenhausträger und leitender Spitalsarzt haften aus einer solchen Vertragsbeziehung gemeinsam – d.h. solidarisch – für die medizinische Behandlung von Patienten/innen.


Mischformen des Behandlungsvertrags

1-Bei Aufnahme in die Sonderklasse einer Krankenanstalt wird ebenso ein modifizierter Behandlungsvertrag geschlossen wie bei der
2-Behandlung in einem (Privat)Sanatorium
3-durch einen Belegarzt


Belegarzt

1-Grundsätzlich Vertrag zwischen Arzt und Patient, Belegspital stellt Einrichtung zur Verfügung: Belegärzte haften – mangels gegenteiliger Vereinbarung – auch für das ihnen vom Rechtsträger des Spitals zur Verfügung gestellte Personal. Das Personal des Belegspitals wird i.d.R. als Erfüllungsgehilfe des Belegarztes tätig.

2-In der Praxis schliessen Patienten aber nicht nur mit dem Belegarzt einen Behandlungsvertrag, sondern für Verpflegung und Unterbringung auch einen Aufnahmevertrag mit dem Belegspital, z.B. einem Sanatorium. Die Grenzziehung ist in der Praxis aber oft unsicher.

Gesundheitsreform 2012[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kern der Reform? Strukturen 2012? Pläne?


Kern: Partnerschaftliches Zielsteuerungssystem

1– Bessere Abstimmung zwischen niedergelassenen Ärzten und Spitälern
2– In Zukunft stehen die PatientInnen und ihre bestmögliche medizinische Behandlung im Mittelpunkt und nicht mehr die Institutionen.
3– Mehr Geld: jährlich 3,6%


Strukturen: Bundesgesundheitskommission angepasst (ist Organ der Bundesgesundheitsagentur)

1- Andere Zusammensetzung: jeweils 9 Vertreter Bund Land und Sozialversicherung, sonst gleich
2- Aufgabe: unter anderen der leistungsorientierten Krankennastaltenfinanzierung und Weiterentwicklung Gesundheitsziele

NEU: Bundeszielsteuerungskommission (BZK)
1- 4 Vertreter des Bundes, Länder und der SV
2- Beschluss des Bundeszielsteuerungsvertrags (BZSV)
3- Die Wahrung von Agenden des Sanktionsmechanismus.
4- BZSV wird von Bund Ländern und dem Hauptverband der SV unterschrieben

Gesundheitsplattformen auf Landesebene
1- Kleinere Veränderungen

Landeszielsteuerungskommission (LZK)
1- 5 Vertreter des Landes sowie SV – in Kurien; Einvernehmen zwischen den Kurien
2- Bund Vetorecht
3- Landeszielsteuerungsvertrag


Pläne: ÖSG (=Österreichischer Strukturplan Gesundheit )

1- Es wird eine österreichweite Leistungsangebotsplanung für alle Bereiche des Gesundheitswesens (Österreichischer Strukturplan Gesundheit (ÖSG) bzw. ÖKAP/GGP 2003) unter Berücksichtigung der Behandlungskapazitäten aller versorgungswirksamen Spitäler vereinbart.
2- bundesweit einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation im spitalsambulanten und niedergelassenen Bereich
3- Leistungsorientierte Abgeltung in diesen Bereichen (ergebnisorientiert,pauschaliert und gedeckelt)

Spital[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was ist die kollegiale Leitung eines Spitals? Aus welchen Abteilungen muss eine Krankenanstalt zumindest bestehen, um als Spital zu gelten?

Fallbeispiele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei Bedarf Argumentationen zu den Fallbeispielen.

1[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

H. und G. sind drogensüchtig und verdienen ihr Geld als professionelle Stripper. Gelegentlich sind die beiden dritten Personen auch gegen Geld „zu Diensten“. Aus einem gemeinsamen Urlaub in einem fernöstlichen Urlaubsland kommen sie mit einem „Mitbringsel“ heim: ein Durchfall, der nur schwer zu beherrschen ist. Die beiden gehen ins Spital um sich behandeln zu lassen. „Wir werden wohl etwas Schlechtes im Urlaub gegessen haben!?“ Nach 2-wöchiger Therapie wird der Durchfall besser. Anlässlich einer Blutabnahme wird bei beiden aber eine frische HIV Infektion und zusätzlich eine Syphilis Infektion festgestellt. Die HIV Infektion wird durch einen zweiten Test gesichert. Die beiden werden nach Besserung des Durchfalls und Antibiotika Gabe (Syphilis) entlassen, nehmen aber nicht an der HIV Therapie Teil, weil sie nicht glauben, dass die HIV infiziert sind. Ihre Drogensucht wollen sie weiter am Strich verdienen. Welche Gesetze sind anwendbar? Welche Behörden könnten welche Maßnahmen bei welchen Personen setzen? Welche Personen könnten Pflichten treffen? (A: Denken Sie nicht nur an G und H, sondern auch an Ärzte, etc)

2[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Smoky G. ist seit 30 Jahren auf der Straße. Er trinkt pro Tag ca. 4 Tetra-Pack Wein aus dem Y Supermarkt und raucht unzählige Kippen, die er auf der Straße findet. Jetzt im Sommer teilt er seinen Schlafplatz im Stadtpark mit der D., die sich im Prater als Prostituierte verdingt. Bei einer Untersuchung in der Gruft fällt der rapide körperliche Verfall von Smoky G. auf, der kaum noch 50kg wiegt. Die nachfolgende Untersuchung im Spital bringt eine offene Lungen-TBC zu Tage. Smoky weigert sich die Therapie zu beginnen. Welche Gesetze sind anwendbar? Welche Behörden könnten welche Maßnahmen bei welchen Personen setzen? Welche Personen könnten Pflichten treffen?

3[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

K braucht um einschlafen zu können etwa einen Kasten Bier und einen Joint. Hin und wieder nimmt er auch Schlafmittel und Aufputschmittel dazu. Eines Tages lernt er im Resselpark einen neuen Dealer Y. kennen, der selbst nicht süchtig ist. Er lässt sich überreden und kauft eine große Menge (aber nicht mehr als das 25 fache der Mindestmenge) des Schlafmittels Rohypnol. Dieses darf eigentlich nur in Apotheken gegen ärztliche Verschreibung abgegeben werden. Die beiden werden beobachtet und von der Polizei geschnappt. Prüfen Sie den Fall! Gegen welche Gesetze verstoßen die Beiden? Welche Strafdrohungen können gegen die Beiden verhängt werden?

4[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Doktor B. ist Schönheitschirurg und betreibt eine gut gehende Privatordination mit angeschlossenem OP. Er einigt sich mit der Henriette H. auf die Absaugung von Fettpölstern an den Oberschenkeln („Reiterhosen“). Die Aufklärung über die der OP macht Herr Dr.B aus Zeitmangel immer schriftlich. Ein persönliches Gespräch findet nicht statt. Die Aufklärung ist auf einem auf einem Formular gedruckt, auf welchem Henriette auch Ihr Einverständnis erklärt. Das Formular klärt über die typischen Risiken, nicht jedoch alle Risiken, die eintreten könnten auf. Die Patientin willigt schriftlich auf dem Formular in die OP ein. Leider geht bei der OP etwas schief und Henriette H bekommt eine Fettembolie in der Lunge und muss 2 Wochen im Spital liegen. Über dieses Risiko hatte Dr.B Henriette H. im Formular jedoch aufgeklärt. Auch das Ergebnis der SchönheitsOP stellt Henriette nicht zufrieden. Ihrer Meinung nach sind ihre Oberschenkel jetzt „verbeult“. Über eine subjektive unterschiedliche Beurteilung des Ergebnisses der OP bzw darüber, dass ein bestimmtes Ergebnis nicht garantiert werden könne hatte der Dr. B im Formular nicht aufgeklärt. Welche Haftungen könnte Dr.B. treffen?

5[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dr.S. Operiert am Wochenende gerne einmal privat in einem Belegspital. Er bezahlt EUR 300,-- pro OP an eine befreundete Anästhesistin K, damit diese die Anästhesie übernimmt. Bei einer OP kommt es zu Komplikationen: Die Anästhesie läuft nicht glatt. Der Versuch den Patienten zu intubieren schlägt fehl, sodass die Anästhesistin wegen der engen anatomischen Strukturen im Hals den Kopf weiter überstrecken muss, um den Tubus in die Luftröhre einzuführen. Dabei bricht die Anästhesistin die oberen beiden Schneidezähne des Patienten mit dem starren Tubus ab, weil sie den Tubus mit zu viel Kraft dreht und mit Gewalt in den Patienten einführen möchte. Sie fürchtet der Patient könnte zu lange ohne Luft bleiben. Diese Gefahr hat aber objektiv nicht bestanden. Wer haftet dem Patienten für die EUR 2000,- Sanierungskosten für die Vorderzähne?

6[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dr.O ist urologischer Facharzt, der in Bad Ischl eine Ordination unterhält und Konsiliararzt des Landeskrankenhauses X in Oberösterreich. Am 28. Juni 1983 suchte der A die Ordination des Dr.O auf. Dabei wurde eine virale Entzündung und eine Feuchtwarze diagnostiziert. Zur operativen Abtragung der Feuchtwarze durch Dr.O sollte der A am 14. Juli 1983 in das Landeskrankenhaus (LKH) X Bad Ischl kommen. Am 14. Juli 1983 wurde A im Landeskrankenhaus Bad Ischl in der allgemeinen Gebührenklasse aufgenommen und erfolgte durch Dr.O die Operation.Dabei wurde die Feuchtwarze mit einer Nadelelektrode entfernt. Es trat eine stärkere Blutung auf, die elektrisch koaguliert wurde. A konnte daraufhin nicht urinieren und versuchte O einen Katheter in die Harnröhre einzuführen was erst beim sechsten mal gelang und für A äußerst schmerzhaft war. A bekam durch den Katheter eine Harnwegsinfektion. Dr.O wollte jedoch am 5.August 1983 in Urlaub gehen. Obwohl der Gesundheitszustand des A eine Entlassung noch nicht rechtfertigte, wurde er von Dr.O am 2. August 1983 nach der Morgenvisite um 8.30 Uhr aus dem LKH Bad Ischl entlassen.In der Folge wurde der Zustand des A immer schlechter und er bekam durch den Harnwegsinfekt bis zu 39 Grad Fieber und Schüttelfrost. Am 16.August 1983 wurde er in das Landeskrankenhaus Salzburg eingeliefert , wo man eine Penisphlegmone (schwere Entzündung und Infektion im Gewebe) feststellte. Die Sanierung des Zustandes dauerte bis November 1983 und bedurfte zwei weiterer Operationen. A ist nicht mehr in der Lage Geschlechtsverkehr auszuüben. Bei Vorliegen von Entzündungen wie bei A am 28.Juni 1983 vorhanden, hätten diese richtigerweise zunächst wirksam behandelt werden müssen, was innerhalb von zwei bis drei Wochen nicht möglich gewesen wäre. Sodann hätten die Feuchtwarzen durch Koagulieren entfernt werden dürfen. Ein Katheter ist bei solchen Koagulationen schon während der Operation einzulegen und möglichst früh (nach zwei bis drei Tagen) zu entfernen oder, was noch günstiger ist, die Harnröhre durch Schaffung eines künstlichen Ausganges ruhig zu stellen, um eine Harnwegsinfektion zu vermeiden. Beurteilen Sie den Sachverhalt. Wenden Sie das gelernte Fallprüfungsschema an. Gegen wen kann A vorgehen? Geben Sie an, ob sich ihre Beurteilung ändert:

  • wenn A einen Sonderklassevertrag incl Arztwahl mit dem Dr.O abgeschlossen hat
  • wenn das Spital ein Belegspital wäre
  • wenn die Entzündung vor der OP nicht vorhanden gewesen wäre
  • wenn ausgeschlossen werden kann, dass durch den fachlich unrichtigen Katheterzugang nach der Operation die Harnwegsinfektion herbeigeführt wurde.

7[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

A wird am 26.2.1988 im Landeskrankenhaus I geboren. Bei seiner Geburt erleidet er einen Sauerstoffmangel (Asphyxie), dessen Folge eine Hirnblutung und epileptische Anfälle sind. Dadurch bedingt leidet A zusätzliche an einem schweren psychomental­motorischen Entwicklungsrückstand; er wird lebenslang blind sein. Als Ursache für die Asphyxie von A kommen entweder die schwere Plazentainsuffizienz seiner Mutter oder die zweifache straffe Nabelschnurumschlingung um den Hals des A, welche er bei der Geburt aufwies, in Betracht. Als Folge der Plazentainsuffizienz wäre die Asphyxie des Klägers zu verhindern gewesen, wenn sich seine Mutter bei Beginn der Wehen (noch) in stationärer Behandlung des Landeskrankenhauses I befunden hätte. Sie war dort nämlich ab 14.2.1988 stationär aufgenommen, aber am 24.2.1988 wieder entlassen worden, obwohl sich die Plazentainsuffizienz aufgrund der in der Zeit vom 15. bis 24.2.1988 stationär durchgeführten Untersuchungen und deren Ergebnisse erkennbar gemacht hatte; die Mutter des A hätte daher am 24.2.1988 aus der stationären Behandlung nicht entlassen werden dürfen. Bei ihrer Wiederaufnahme am 26.2.1988 war der Blasensprung bereits erfolgt und es hatten die Wehen eingesetzt. Die Geburt des A erfolgte sodann 50 Minuten nach der Aufnahme der Mutter durch Kaiserschnitt. Als weitere Ursache des Geburtsschadens des A kommt eine für das Krankenhauspersonal bis dahin weder erkennbare noch vermeidbare ­ Nabelschnurumschlingung um den Hals des A in Betracht Die Nabenschnurumschlingung des A und die Plazentainsuffizienz der Mutter stehen in keinem ursächlichen Zusammenhang; die Folgen der Nabelschnurumschlingung sind durch die Plazentainsiffizienz nicht verstärkt worden. Beurteilen Sie den Sachverhalt: Gegen wen kann A vorgehen? Wenden sie das gelernte Fallprüfungsschema an. Ändert sich ihre Beurteilung, wenn:

  • die Nabelschnurumschlingung ebenfalls während des ersten stationären Aufenthaltes erkannt hätte werden können und zu einem sofortigen Kaiserschnitt geführt hätte;
  • wenn die Mutter des A einen Sonderklassevertrag mit freier Arztwahl mit Dr.B (einem im LKH I beschäftigten Primararztes) abgeschlossen hätte
  • das LKH I nur Belegspital für Dr.B. Gewesen wäre:
  • Dr. B das Vorhandensein der Plazentainsuffizienz nicht dokumentiert hätte

8[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

A nahm vom 11.12.1992 bis 8.1.1993 die zahnärztliche Behandlung durch Dr.B in Anspruch. Es soll der Zahn 32 wegen einer Wurzelkaries gebohrt (trepaniert) und die Wurzel behandelt werden. Dr.B händigt dem A ein Merkblatt aus und weist ihn ausdrücklich an zwei Tage vor dem Termin mit der Einnahme von Antibiotika zu beginnen. A lehnt es grundsätzlich ab, Antibiotika einzunehmen; Dr.B weist ihn auf das erhöhte Risiko einer Infektion der benachbarten Zähne und des Kieferknochens hin, wenn keine Antibiotika eingenommen werden. Bei der Behandlung trägt Dr.B keine Handschuhe, er hat eine Latexallergie und keine passenden latexfreien Handschuhe mehr in der Ordination. Bei Eröffnung der Karieszyste und Vornahme der Wurzelspitzenresektion stellt sich heraus, dass nicht nur der Zahn 32, sondern auch der Zahn 31 und 41 befallen sind. Dr. B hat dies auf dem Röntgenbildern, die er zurvor angefertigt hatte jedoch übersehen. Dr.B führte daher auch am Zahn 31 und 41 eine Wurzelbehandlung und Wurzelresektion durch. Sodann wurde die Wurzelspitzen aller drei Zähne (31, 32 und 41) abgefüllt, und die Wunde antibiotisch mit Baneocin gespült. In den folgenden Tagen trat bei A eine schmerzhafte Entzündung auf, die behandelten Zähne füllten sich wieder mit Eiter an und es trat eine Knocheneiterung (Osteomyelitis auf, die den Verlust weiterer Zähne nach sich zog und einen kieferchirurgischen Eingriff. Das Nichttragen von Handschuhen macht zwar eine Übertragung vonKeimen zwar möglich, ob dies jedoch (häufig) vorkommt, darüber gibt es keine medizinischen gesicherten Erkenntnisse. Die Entzündung kann auch durch in den behandelten Wurzeln verbliebene Karies entstanden sein. Dies ist die wahrscheinlichste Ursache. Die fehlende Antibiotische Abschirmung begünstigt dies. Es kann bei solchen Eingriffen niemals völlig ausgeschlossen werden, dass trotz antibiotischer Spülung Keime im Zahn verbleiben. A möchte von Dr.B Ersatz für die verlorenen Zähne. Beurteilen Sie den Sachverhalt. Wenden Sie das Fallprüfungsschema an. Ändert sich Ihre Beurteilung, wenn:

  • Dr.B den Befall der Zähne 31 und 41 vor der Behandlung erkannt hätte, aber dem A nichts gesagt hätte
  • A, wenn er gewusst hätte, dass die Zähne 31 und 41 befallen gewesen waren nicht behandeln hätte lassen
  • A, wenn er gewusst hätte, dass die Zähne 31 und 41 befallen gewesen waren, die Zähne ziehen hätte lassen;
  • wenn A Antibiotika eingenommen hätte
  • wenn Dr.B. Handschuhe getragen hätte

9[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Arzthaftung

10[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Arzthaftung