TU Wien:Mathematik 1 VO (Karigl)/Prüfung 2010-10-08

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Angabe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Angabe der Prüfung aus Mathematik 1 für Informatik (Karigl) am 8.10.2010

Beispiel 1[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Man beweise mittles vollständiger Induktion, dass

für

.

Beispiel 2[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sieben Rechner-Knoten sollen über ein Hochgeschwindikgeits-Datennetz miteinander verbunden werden. Die in Betracht kommenden Leitunsführungen und deren Kosten sind in nachstehendem bewertetem Graphen angegeben. Man bestimme alle kostenminimalen Datennetze an die sämtliche Knoten angeschlossen sind, sowie deren Gesamtkosten.

Beispiel 3 (a)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Man untersuche die Folge auf Konvergenz und bestimme gegebenfalls ihren Grenzwert.

Beispiel 3 (b)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Man untersuche mit Hilfe eines geeigneten Konvergenzkriteriums die folgende Reihe auf Konvergenz:

Beispiel 4[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erklären Sie die Begriffe Aussage und Prädikat, und illustrieren Sie an Beispielen, wie man Aussagen mittels Junktoren verknüpft bzw. Variable in Prädikaten mittels Quantoren bindet. Was ist eine Formel der Aussagenlogik und wann heißt sie gültig, erfüllbar und unerfüllbar. Geben Sie für alle Fälle ein Beispiel an.

Beispiel 5[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gegeben sei die Matrix gemäß

.

Man berechnet die Determinante und beantworte damit folgende Fragen (bitte ankreuzen).

Der Rang von beträgt a) 1 b) 2 c) 3.

Die drei Spaltenvektoren von sind a) linear abhängig b) linear unabhängig.

Die drei Zeilenvektoren von bilden eine Basis des a) ja b) nein.

Die Matrix ist invertierbar a) ja b) nein.

Das lineare Gleichungssystem ist a) eindeutig lösbar b) nicht eindeutig lösbar c) überhaupt nicht lösbar.