TU Wien:Verfassungs- und Verwaltungsrecht VO (Zehetner)/Gesammelte Prüfungsfragen zusammengefasst

Aus VoWi
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ich habe hier mal alle Prüfungsfragen aus der Zusammenfassung WS2010 abgetippt damit man sie leicht editieren kann da auf der Hauptseite erwähnt wird das die Antworten nicht korrekt sind und es leider keinen Forumseintrag dafür gibt.

Der Fragenkatalog / Mitschrift reicht leider nicht mehr aus, die Mehrheit der Antworten aus dem Fragenkatalog werden vom Herr Prof. Zehetner als falsch oder unvollständig angesehen. Bsp. Legisvakanz und die Überlegungen der Gesetzgeber, Fragen der ÖNORM (Küchenhersteller), Öffentliches / Privates Recht, Legalitätsprinzip etc.

Der Herr Prof. Zehetner ist ein sehr genauer Beurteiler und eine falsche Terminwahl macht für Ihn als Rechtsexperten einen enormen Unterschied und kann durchaus zum Punkteabzug führen. Bsp. Unterschied zwischen Beschluss und Bescheid.

Die VORLESUNG ist fast obligatorisch.

letzte Änderung:

  • Fragen vom WS2010 eingearbeitet
  • Fragen vom 27.06.2011 eingearbeitet
  • Fragen vom 04.04.2016 eingearbeitet
  • Fragen vom 28.09.2017 eingearbeitet

Was versteht man unter dem Liberalitätsprinzip[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bezieht sich auf den Normadressaten, Aussage: Alles ist erlaubt, das nicht ausdrücklich verboten ist!

Gliedstaatsverträge können zwischen Bund und Land abgeschlossen werden. Beschreiben Sie den Sinn und Zweck solcher Verträge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auszugehen ist von den unterschiedlichen Zuständigkeiten des Bundesgesetzgebers und des Landesqesetzgebers. Manchmal ist es aber unumgänglich, daß beide zusammenarbeiten müssen. Dabei werden verschiedenste Themenbereiche geregelt: Umwelt, Raumord- nung... . Man muß daher weiter unterscheiden zwischen den Themenbereichen örtlicher Natur und übergreifender Natur

Unterschied zwischen juristischer Person, Organ und Organwalter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Juristische Personen wurden von der Rechtsordnung nach bestimmten, vorgesehenen Typen gegründet (GesmbH, AG,…), um Rechte und Pflichten zu tragen. Sie brauchen Organe, um handeln zu können (z.B. Vorstand, der die AG im täglichen Leben vertritt), die Funktionen der Organe werden von natürlichen Personen wahrgenommen, den Organwaltern.

Nennen sie mind. 3 Prinzipien der österr. Verfassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • rechtsstaatliche Prinzip
  • republikanisches Prinzip
  • demokratisches Prinzip
  • bundesstaatliche Prinzip
  • Das Prinzip der Gewaltentrennung
  • Das liberale Prinzip

Nennen Sie die drei Komponenten der Gewaltentrennung - inwieweit kann die 4. Gewalt, die Medien auf die anderen jeweils Einfluß nehmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Exekutive; z.B.: durch Aufdecker-Journalismus direkt beeinflusst.
  • Legislative; durch mediale Aufmerksamkeit von Problemstellungen, z.B.: die 0,5 Promille-Grenze beim Auto fahren ist nach Berichterstattung eines Unfalls mit tödlichem Ausgang induziert durch Alkoholmissbrauch eingeführt worden.
  • Judikative; durch Vorverurteilungen durch die Medien. Wird die Person freigesprochen wird sie real immer noch als verurteilt behandelt.

Warum handelt es sich bei den Regeln der Höflichkeit, der Moral und der Sitte nicht um Rechtsvorschriften?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es besteht kein Anspruch auf Verbindlichkeit. Bei „Verletzen“ der Regeln können keine Rechtsaktionen gesetzt werden.

Nennen Sie bitte 4 Merkmale einer Rechtsnorm:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • SOLLENSVORSCHRIFT - Diese sind im Imperativ formuliert (Rauchen verboten,…) bzw. vermitteln eine eindeutige Botschaft an uns, sie sind positiviert (man weiß, dass sie existieren) und erkennbar!
  • VERHALTENSVORSCHRIFT - REGELT EIN SOZIALES BZW. FAKTISCHES VERHALTEN - Regelt soziales Verhalten bei natürlichen Personen, faktisches Verhalten bei juristischen Personen.
  • ANSPRUCH AUF VERBINDLICHKEIT - Die Verbindlichkeit grenzt Rechtsnormen von Empfehlungen ab.
  • ZWANGSWEISE DURCHSETZBARKEIT / SANKTIONSBEWEHRTHEIT

Ein Bundesgesetz enthält keine besonderen Bestimmungen über den örtlichen Geltungsbereich. Müssen Sie davon ausgehen, dass dieses Gesetz auch im Land Niederösterreich Geltung beansprucht?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

JA; Österreichische Bundesgesetze gelten in der Regel im gesamten Bundesgebiet, das durch seine Grenzen festgelegt ist.

Ausnahme: extra angeordneter Geltungsbereich über ein best. Teilgebiet (trifft hier nicht zu)

Im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich ist kürzlich ein Gesetz veröffentlicht worden, das in den Inkrafttretensbestimmungen folgende Regelung vorsieht! "Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Vertrag über den Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union in Kraft". Müssen Sie sich heute schon an dieses Gesetz halten?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

JA; da Österreich bereits der EU beigetreten ist gilt das veröffentlichte Gesetz bereits.

Juristische Personen handeln durch ihre Organe. Erklären Sie bitte den Unterschied zwischen Organ und Organwalter und nennen Sie ein konkretes Beispiel.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Funktionen der Organe werden von natürlichen Personen, den Organwaltern, wahrgenommen. Bsp: Organ: Bundespräsident; Organwalter: Alexander Van der Bellen

Nennen Sie mindestens vier juristische Personen des öffentlichen Rechts![Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bund, Länder, Gemeinden, Anstalten des Öffentlichen Rechts (z.B. Statistik Austria) und Stiftungen des Öffentlichen Rechts (z.B. ORF)

Bitte prüfen Sie, ob folgende Aussagen zutreffen:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Die Amtszeit des österreichischen Bundespräsidenten beträgt 4 Jahre: NEIN (6 Jahre)
  • Der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler: JA
  • Bundespräsident Fischer könnte für keine weitere Amtsperiode als Bundespräsident kandidieren: JA (Aussage ist richtig) (max. 2 Perioden; danach theoretisch nach 1 Periode „Pause“ wieder)
  • Der Bundespräsident kann jederzeit durch einen Mißtrauensbeschluß des Nationalrates abgesetzt werden: NEIN (Volksabstimmung erforderlich)

Mit der Parteistellung in einem Verwaltungsverfahren sind folgende Rechte verbunden:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Recht auf Beschwerde beim Bundespräsidenten: NEIN
  • Recht auf Rechtsbelehrung durch die Behörde: NEIN
  • Recht auf Gehör: JA
  • Recht auf Akteneinsicht: JA
  • Recht auf Zustellung des Bescheides: JA

Sie haben Ihr Auto auf der Wiedner Hauptstraße im Halteverbot so abgestellt, dass die Straßenbahn nicht mehr vorbeikommt. Die Wiener Polizei veranlasst die Abschleppung. Sie wehren sich gegen die Verkehrsstrafe sowie die Bezahlung der Abschleppkosten mit dem Argument, man hätte Sie zuerst bescheidmäßig auffordern müssen, das rechtswidrig abgestellte Auto zu entfernen. Wie beurteilen Sie die Chancen Ihres Arguments?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

"ignorantia legis non excusat" = „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“: Der Gesetzgeber setzt voraus, dass sich jeder über die Gesetzeslage kundig macht.

Das Argument ist ungültig, es ist rasches Handeln geboten zur Abwehr bevorstehender oder eintretender Gefahren. Den Verwaltungsorganen wird daher eine Verfahrens- und formfreie Handlungsbefugnis eingeräumt.

Was verstehen Sie unter dem "Legalitätsprinzip"?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Art. 18 Abs. 1 B-VG: Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.

Staatliche Verwaltung ist in ihren Handlungen an Gesetze gebunden; sie darf nicht den gesetzesfreien Raum ausnutzen.

Bitte prüfen Sie, ob folgende Aussagen zutreffen:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Bei Konflikten zwischen Bundesgesetzen und Landesgesetzen geht auf jeden Fall das Bundesgesetz dem Landesgesetz vor: NEIN
  • Beim Abschluss von Gliedstaatsverträgen (Art.15a B-VG) stehen sich Bund und Länder als gleichrangige Vertragspartner gegenüber:JA
  • Nur der Bundesgesetzgeber (nicht jedoch die Landesgesetzgeber) ist an die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Republik Österreich gebunden: NEIN
  • Private (natürliche und juristische Personen des Privatrechts) dürfen keinesfalls mit Aufgaben der Hoheitsverwaltung betraut werden: NEIN (Hoheitsaufgaben dürfen an diese ausgegliedert werden, man spricht von "Beleihung")
  • In einem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof können Sie sich zwar auf die Grundrechte (Staatsgrundgesetz), jedoch nicht auf Menschenrechte (Europäische Menschenrechtskonvention) berufen: NEIN

Sie haben eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses bekommen. Sind Sie auf Grund des Ihnen ordnungsgemäß zugestellten Bescheides verpflichtet, tatsächlich zu bauen?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Natürlich nicht ...

Schlagzeile in den Abendnachrichten des 12.Juni 1994: "Fast Zweidrittelmehrheit für den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union". Was hat am 12. Juni 1994 stattgefunden? (Bitte ankreuzen und begründen)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • eine Wahl
  • eine Volksabstimmung
  • eine Volksbefragung
  • ein Volksbegehren

Eine obligatorische Volksabstimmung (von Verfassung vorgeschrieben); qualitativer Grund: demokr. Prinzip wird verletzt; Abs. 1: „Öst. Recht geht vom Volk aus“, aber Supranat. Gemeinschaft (EU) wirkt direkt auf Öst. Recht ein (Verordnungen)

Für die Ausfuhr von Abfall im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes ist eine Ausfuhrbewilligung erforderlich. Zuständig für die Vollziehung des Abfallwirtschaftsgesetzes ist der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie. Kann gegen einen abweisenden Bescheid des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie das Rechtsmittel der Berufung in Anspruch genommen werden?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

NEIN. Da der Minister die letzte behördliche Instanz darstellt, kann nur Beschwerde bei Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden.

Bitte prüfen Sie, ob folgende Aussagen zutreffen:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Richter sind in Erfüllung ihres Richteramtes nicht an Weisungen des Justizministers gebunden: JA (sind nur an die Gesetze gebunden)
  • die richterliche Nachprüfung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist Aufgabe des Obersten Gerichtshofes: NEIN (Aufgabe des Verwaltungsgerichtshofs)
  • Regierungsvorlagen, die im fachlich zuständigen Bundesministerium ausgearbeitet wurden, binden das Parlament: NEIN

ÖNORMEN sind grundsätzlich rechtlich unverbindlich. Nennen Sie zwei praktisch bedeutsame Möglichkeiten, ÖNORMEN rechtlich verbindlich zu machen:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Können z.B. durch Vertrag/Bescheid/Gesetz verbindlich werden (Bsp: Küchenbestellung)
  2. Form und Gestalt eines Fahrzeugkennzeichens durch StVo festgelegt

Versuchen Sie bitte, die nachfolgenden Rechtsquellen im Sinne des Stufenbaus der Rechtsordnung zu ordnen:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bescheid, Bundesverfassungsgesetz, Verordnung, einfaches Gesetz, Verfassungsgesetz, Urteil

  1. Bundesverfassungsgesetz
  2. Verfassungsgesetz
  3. Einfaches Gesetz
  4. Verordnung
  5. Bescheid u. Urteil (= individuelle Vollzugsformen)

Was verstehen Sie unter dem Begriff der "Legisvakanz"?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zeitraum zwischen Veröffentlichung und Inkrafttreten eines Gesetzes

und welche Überlegungen könnten einen Gesetzgeber veranlassen, bei neuen Gesetzen eine Legisvakanz vorzusehen?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einräumen einer Frist, wenn Durchsetzung nicht „von einem Tag auf den anderen“ erfolgen kann (Bsp. Nichtraucherschutz).

In zahlreichen Gesetzen findet man Formulierungen, mit denen "Ziele" bzw. "Zwecke" des jeweiligen Gesetzes beschrieben werden. Bei welcher Auslegungsmethode wird auf die Ziele und Zwecke eines Gesetzes zurückgegriffen?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Teleologische Auslegung (teleos=Ziel)

weitere Auslegungsarten:

  • Grammatikalische Auslegung
  • Systematische Auslegung
  • Historische Auslegung
  • Subjektive / objektive Auslegung
  • Legaldefinitionen
  • Verfassungskonforme Auslegung
  • Gemeinschaftskonforme Auslegung
  • Völkerrechtlskonforme Auslegung

Worin liegen die wesentlichen Unterschiede zwischen einer EG-Verordnung und einer EG-Richtlinie?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

EU-Richtlinien richten sich an alle Mitgliedsstaaten, die diese in innerstaatliches Recht umsetzen müssen.

EU-Verordnungen wirken sofort und sowohl gegen Mitgliedsstaaten als auch gegen jedes Individuum (Bsp.: Abschaffung Kreditkartengebühren)

Sind die Begriffspaare "objektives Recht und subjektive Rechte" einerseits und "öffentliches Recht und privates Recht" gleichzusetzen? Versuchen Sie bitte, diese Begriffe zu erklären:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sie sind nicht gleichzusetzen.

Öffentliches und Privates Recht unterscheiden sich in den beteiligten Rechtssubjekten (Staat vs. Bürger bzw. Bürger vs. Bürger) und stehen sich direkt gegenüber (Entweder-Oder).

Objektives Recht = Rechtsregeln in ihrer Gesamtheit (Rechtsordnung)

Subjektives Recht = Berechtigung (oder Verpflichtung) eines Rechtssubjekts, die sich aus dem objektiven Recht ergibt. Das subjektive Recht ist somit vielmehr ein Bestandteil des objektiven Rechts.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat einzuleiten. Warum bedient sich auch die Bundesregierung (die Regierungsvorlagen einbringen könnte) (fallweise) des Instruments des "Initiativantrags"?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wenn das neue Gesetz möglichst schnell beschlossen oder ein bestehendes abgeändert werden soll (das Begutachtungsverfahren wird umgangen)

Seit wann ist Österreich ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1.1.1995

Welche völkerrechtlichen Verträge dürfen auch ohne Genehmigung durch den Nationalrat abgeschlossen werden?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Staatsverträge, die von Ländern mit angrenzenden (Teil)staaten abgeschlossen werden? Zustimmung der BReg erforderlich?

Würde sagen: Nur Verträge, die nicht Gesetzesänderungen/ergänzend sind, darf der BP alleine abschließen somit ohne Zustimmung NR, BR

weil: Art.65 B-VG (1) Der Bundespräsident vertritt die Republik nach außen .... und schließt die Staatsverträge ab. Er kann anlässlich des Abschlusses eines nicht unter Art. 50 fallenden Staatsvertrages oder eines Staatsvertrages gemäß Art. 16 Abs. 1, der weder gesetzändernd noch gesetzesergänzend ist, anordnen, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Verordnungen zu erfüllen ist.

Nennen Sie bitte zwei Beispiele für die Rechtswidrigkeit einer Rechtsnorm:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Fehler im Rechtserzeugungsprozess
  • Widerspruch zu einer höheren Rechtsvorschrift

Nennen Sie bitte die Grundsätze, die das Wahlrecht in Österreich prägen:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Allgemeines Wahlrecht (aktives Wahlrecht: Alle dürfen wählen + passives Wahlrecht: Recht, gewählt zu werden)
  • Gleiches Wahlrecht (Jede Stimme gleich viel wert)
  • Unmittelbares Wahlrecht (Kandidat wie zB Bundespräsident wird direkt gewählt; Gegenteil: Wahlmänner in den USA)
  • Persönliches Wahlrecht; Briefwahl (man muss selbst wählen)
  • Geheimes Wahlrecht (Anonymes Wählen mittels Wahlkabinen und Urnen)
  • Freies Wahlrecht (wahrer Wählerwille)
  • Verhältniswahlrecht (im Gegensatz zum Mehrheitswahlrecht)

Ist es denkbar, dass eine EG-Verordnung einen Anwendungsvorrang vor einem österreichischen Verfassungsgesetz beansprucht?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

JA; EU-Verordnungen wirken sofort und sowohl gegen Österreich als auch gegen jedes Individuum und können eventuell mit Innerstaatlichem Recht im Widerspruch stehen.

"Grundprinzipien vor EU-Recht vor Öst. Recht"

Welche Arten von Beschlüssen internationaler Organisationen gibt es?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Empfehlungen (OSZE, UNO-Generalversammlung)
  • Verbindliche Beschlüsse (UNO-Sicherheitsrat)

Das Volksbegehren gegen die Inbetriebnahme von Temelin wurde von ca 920.000 Wahlberechtigten unterschrieben. Ist Tschechien an das Ergebnis dieses Volksbegehrens gebunden?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

NEIN; Durch Volksbegehren besteht die Möglichkeit einen Gesetzesvorschlag in den Nationalrat einzubringen. Tschechien = extraterritoriales Gebiet

Was verstehen Sie unter dem Begriff "Kompetenzkompetenz"?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Befugnis zur Änderung der Kompetenzverteilung

(Aufteilung der Staatsaufgaben soll geändert werden => Wer hat Kompetenz dazu?)

Im Nationalrat wird ein einfaches Gesetz beschlossen, bei dessen Verletzung eine Verwaltungsstrafe bis zu EURO 10.000 vorgesehen ist. Der Bundesrat beeinsprucht dieses Gesetz, wobei in der Diskussion deutlich wird, dass die Mitglieder des Bundesrates die vorgesehene Geldstrafe als zu hoch empfinden. Bei der neuerlichen Befassung des Nationalrates kommt ein Gesetzesbeschluss zustande, der eine Höchststrafe von nur mehr EURO 3.000,-- vorsieht. Muss dieses Gesetz neuerlich dem Bundesrat vorgelegt werden?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

JA; Mitwirkungs- und Vetorecht des Bundesrates

In den Verhandlungen über die Bildung einer neuen Regierung kommt es beinahe regelmäßig zu Umstrukturierungen (Ministerien werden abgeschafft, neue Ministerien eingerichtet usw.). Durch welches Gesetz wird diese Umstrukturierung legistisch umgesetzt?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bundesministeriengesetz

Können das Bundesland Oberösterreich und das Land Bayern einen Gliedstaatsvertrag gemäß Art.15a B-VG abschließen?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

NEIN. Gliedstaatsvertrag gemäß Art. 15a B-VG = innerstaatlicher Gliedstaatsvertrag

ABER: gemäß Art 16. Abs 1: "Die Länder können in Angelegenheiten, die in ihren selbständigen Wirkungsbereich fallen, Staatsverträge mit an Österreich angrenzenden Staaten oder deren Teilstaaten abschließen."

Spätestens seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union gibt es Stimmen, die dafür eintreten, international und innerstaatlich Klarheit zu schaffen und den Status der dauernden Neutralität Österreichs zu beenden. Wäre für diesen Schritt in Österreich die Durchführung einer Volksabstimmung zwingend erforderlich?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nein, da sie nicht Teil der Grundprinzipien darstellt. (Die Vertreter aller Parteien haben jedoch erklärt, dass sie dennoch ein diesbezügliches Verfassungsgesetz einer Volksabstimmung unterziehen würden.)

Wieso gibt es zwar Nationalratswahlen, aber keine Bundesratswahlen?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Da der Bundesrat anteilig aus den 9 Landtagen zusammengestellt wird.

Begründen Sie, warum es notwendig ist, Rechtsnormen auszulegen, und erklären Sie zwei Auslegungsmethoden Ihrer Wahl näher:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es muss der Sinn der Norm erfasst werden, hier zählen persönliche Sinneseindrücke dazu Grammatikalische Auslegung: erforscht den Wortsinn; Bsp: „Für Garderobe wird nicht gehaftet“  Zählt Regenschirm auch zur Garderobe? „Garderobe“ ist eigentlich der Haken zum Aufhängen....

Systematische Auslegung: Begriffe werden miteinander verknüpft; Bsp: „Warte, nicht töten“ „Warte nicht, töten“

Weitere Fragen aus dem Test vom 27.06.2011[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nennen sie bitte mindestens drei Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung![Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Das demokratische Prinzip
  • Das republikansische Prinzip
  • Das bundesstaatliche Prinzip
  • Das Rechtsstaatsprinzip

Sie kennen den Text einer Verordnung der Europäischen Gemeinschaft und vergleichen dazu die in Deutschland und Österreich verfügbaren Texte. Können Sie davon ausgehen, dass diese Texte in Deutschland und in Österreich einen wortwörtlich übereinstimmenden Wortlaut haben? (+Begründung)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

JA, da Verordnungen direkt umgesetzt werden; demgegenüber stehen EU-Richtlinien, die erst als innerstaatliche Rechte eingebaut werden müssen

Wegen der geringen Wahlbeteiligung bei der letzten Bundespräsidentenwahl wurde auch der Vorschlag diskutiert, künftig maximal eine einzige Amtsperiode vorzusehen, aber diese im Vergleich zur geltenden Rechtslage auf acht Jahre zu verlängern. Wie ist die aktuelle Rechtslage?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Republikanisches Prinzip:

  • 6 Jahre Legislaturperiode
  • einmalige Wiederwahl
  • nach 6 Jahren Pause ist eine erneute Kandidatur möglich

Beschreiben Sie bitte kurz die wesentlichsten Unterschiede zwischen "öffentlichem Recht und "Privatrecht"[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • öffentliches Recht: Über-/Unterordnung: der Staat gegenüber dem Privaten (Bsp. Baubewilligung, Verkehrskontrolle, ...)
  • Privatrecht: Gleichordnung: Private Personen untereinander (Bsp. Mietrecht, ...)

Welche Rolle spielt der Bundespräsident beim Zustandekommen eines Gesetzes?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

letzter Akt in der Gesetzesgebung, der Bundespräsident muss das Gesetz unterzeichnen

Beschreiben Sie bitte die Rechtswirkungen eines Bescheids im Hinblick auf die Parteien eines Gerichtsverfahrens und im Hinblick auf Dritte![Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Formelle Rechtskraft = Unanfechtbarkeit: Nach ungenütztem Ablauf der Berufungsfrist wird ein Bescheid unanfechtbar

Materielle Rechtskraft = Unwiderrufbarkeit: Ein erlassener Bescheid kann von Amts wegen nicht mehr von der Behörde widerrufen werden

Beschreiben Sie bitte die Rechtswirkungen eines Urteils im Hinblick auf die Parteien eines Gerichtsverfahrens und im Hinblick auf Dritte![Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Formelle Rechtskraft = Unanfechtbarkeit des Urteils: letztinstanzliche Entscheidung, Fristablauf, Rechtsmittelverzicht, -zurücknahme

Materielle Rechtskraftwirkung (alle Urteile) = Einmaligkeitswirkung, "ne bis in idem", Bindungs-, Feststellungswirkung im Hinblick auf Dritte bei Rechtskrafterstreckung (zB § 42 GmbHG)

Von den 183 Abgeordnetenden zum Nationalrat beschließen die vor den Parlamentsferien gerade nocht anwesenden 70 Abgeordneten einstimmig die Streichung einer Bestimmumg in einem Bundesverfassungsgesetz. Ist dieser Gesetzesbeschluss gültig? (+Begründung)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

NEIN. Es muss mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein. Von desen müssen dann 2/3 dafür stimmen.

Sie lesen beim Frühstück in der Zeitung, dass [...] Tempobeschränkung von 50 km/h auf Straßen im Ortsgebiet sei verfassungswidrig. Sie selber waren immer schon von der Verfassungswidrigkeit dieser Geschwindigkeitsbeschränkung überzeugt. Dürfen Sie jetzt tatsächlich schneller fahren?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nein, erst wenn neues Gesetz dazu in Kraft tritt, bis dahin gilt altes (Übergangsfrist=Legisvakanz vom VfGH festgesetzt)

Dürfen Sie sofort schneller Fahren, wenn der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis feststellt, dass die vorhin erwähnte Geschwindigkeitsbeschränkung tatsächlich verfassungswidrig zustande gekommen ist? (+Begründung)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

NEIN. Ein Fehler im Rechtserzeugungsprozess heißt NICHT, dass die Norm nicht mehr anwendbar ist. => Norm wird durch VfGH aufgehoben, indem sie im Bundesgesetzblatt (für Bundesgesetze) bzw. im jeweiligen Ladesgesetzblatt (für Landesgesetze) kundgemacht wird.

Welche Aufgabe hat der Bundesrat im parlamentarischen System Österreichs?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • kann einen Gesetzesantrag stellen
  • prüft neue Gesetze und muss diesen zustimmen, dann kommte es zum Bundespräsidenten oder ablehnen dann geht es wieder zurück zum Nationalrat
  • source: http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_(%C3%96sterreich)
    • In der politischen Praxis hat der Bundesrat in Österreich nur sehr geringen Einfluss, da er in den allermeisten Fällen gegenüber dem Nationalrat nur ein suspensives (d. h. aufschiebendes) Vetorecht besitzt, das vom Nationalrat durch einen mit einfacher Mehrheit gefassten Beharrungsbeschluss übergangen werden kann. Damit ergibt sich – bis auf wenige Ausnahmen – nur eine bestenfalls aufschiebende Wirkung bei der Ablehnung eines Gesetzes.
    • Bei Verfassungsänderungen ist zudem eine Volksabstimmung durchzuführen, sofern ein Drittel der Mitglieder des Bundesrats dies verlangt.
    • Zustimmrecht in bestimmten Fällen
    • Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren in bestimmten Fällen

In einem Prospekt eines österreichischen Küchenherstellers steht unter anderem, dass die angebotenen Küchen einer bestimmten ÖNORM entsprechen. Wäre es zulässig, dass Sie mit dem Küchenhersteller eine Vereinbarung treffen, dass dieser Ihnen eine Küche zu liefern hat, die von dieser ÖNORM abweicht?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

JA, da die ÖNORM nicht rechtlich verbindlich ist und durch einen zusätzlichen Vertrag verbindlich oder ausdrücklich nicht verbindlich gemacht werden kann.

Welche praktische Bedeutung hat der sogenannte "Kompetenzverteilungsinterpretationsgrundsatz"?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Art. 15 Abs. 1 B-VG: Soweit eine Angelegenheit nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes übertragen ist, verbleibt sie im selbständigen Wirkungsbereich der Länder.

Bei welcher Interpretationsmethode wird auf die Entstehungsgeschichte einer Rechtsnorm bzw. auf die dazugehöre Gesetzesmaterialien zurückgegriffen?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei der historischen Auslegung

In zahlreichen Gesetzen findet man "Legaldefinitionen". Was verstehen Sie unter einer Legaldefinition?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Begriffe werden eingeführt, um umständliche Umschreibungen zu vermeiden (z.B. Mietvertrag: anfangs werden Vermieter und Mieter beim Namen genannt und definiert, danach wird im Text nur noch "der Mieter" bzw. "der Vermieter" geschrieben)

Ein Bundesminister erklärt bei einer Ausstellungseröffnung, dass er sich mit seiner Ablehnung eines bestimmten Gesetzes bei der Beschlussfassung über die Regierungsvorlage nicht durchgesetzt habe. Ist dieser Politiker glaubwürdig?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

NEIN. Die Beschlussfassung über die Regierungsvorlage setzt Einstimmigkeit des Ministerrats voraus, d.h. er/sie muss zugestimmt haben.

Schildern Sie bitte kurz die Kompetenzen eines Einspruches des Bundesrates gegen ein vom Nationalrat beschlossenen einfachen Gesetz![Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Bundesrat hat ein suspensives Vetorecht, d.h. er kann Gesetzesvorlagen ablehnen, sodass sie vom Nationalrat neu behandelt werden müssen. Allerdings kann es dann zu einem Beharrungsbeschluss kommen, mit dem der Bundesrat vom Nationalrat "übergangen" werden kann. Ausnahme: Verfassungsgesetze, die die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Länder regeln. Hier hat der Bundesrat ein absolutes Vetorecht.