Uni Wien:Einführung in die Sprach en politik VO (de Cillia)/Alte Prüfungsfragen/Mitschrift

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Vorlage:Wiki-Mitschrift

VO, Einführung in die Sprach/en/politik, 10. März 2010

Terminübersicht:

10. März: Einführung

17. März Sprache & Politik – Sprachpolitik: Politikersprache (Euphemismen,…), politische Reden/Diskurs – Standardisierung der Sprache, Verbieten bestimmter Wörter- Grenze fließend, Wortschöpfungen bewusst geprägt

Sprachenpolitik: Bedeutung der Sprachen auch im Bezug zueinander, Bsp.: Deutsch vs. Minderheitensprachen in Ö . schulpolitische Regelungen,… - Integrationsprüfung

24. März Sprache & Politik - Sprachpolitik – Sprachenpolitik


21. April Sprache & Staat: offizielle Sprachen, Staatssprachen (unterschiedlich definiert), Minderheitensprachen, In Ö Verfassungsbestimmung: Deutsche Sprache als Staatssprache der Republik (in D noch nicht festgelegt) Grund: Gründungspolitiker wollten Staat Deutsch – Österreich nennen . v. Vertragsmächten nicht akzeptiert . um dt. Charakter zu erhalten wurde Deutsch Staatssprache – v. a. europ. Konzept – auch Dialekt und Standardsprache

28. April internationale Sprachenpolitik: wieviele/ welche Sprachen – Prestige/Rang einer internat. Sprache – Rolle der Politik, Diplomatie, Medien, Wirtschaft, Publiaktionen,…

europäische Sprachenpolitik:EU (23 offizielle Amtssprachen), Europarat (47 Mitgliedsländer) – Übersetzungs- & Dolmetschdienst der EU

5. Mai internationale Sprachenpolitik und europäische Sprachenpolitik

12. Mai Sprachenpolitik in Österreich – Staatssprache Deutsch, Innen - & Außenpolitik

19. Mai Sprachenpolitik & autochthone sprachliche Minderheiten in Österreich: 7, keine Regelung im internationalen Recht ab wann man von autochthoner Minderheit reden kann – Gebärdensprache seit 2005 anerkannt

26. Mai Sprachenpolitik & Migration/ neue sprachliche Minderheiten in Österreich: Arbeitsmigration in 60/70ern, 2 große Gruppen v. allochthonen Minderheiten aus Türkei & aus ehemaligen Jugoslawien – gesetzl. Regelung (Schule,…)

2. Juni Österreichisches Deutsch: wichtige Rolle in 90ern, EU Beitritt, Volksabstimmung

9. Juni Schul- /Fremdsprachenpolitik in Österreich: Unterrichtssprachen, Fremdsprachenunterricht, Mutter-, Fremd- & Zweitsprache

16. Juni Schul- /Fremdsprachenpolitik in Österreich

� 23. Juni Abschließendes Resumé

30. Juni Anschlussprüfung

Zeugniserwerb: Schriftliche Prüfung am Ende des Semesters am letzen Mittwoch, 2. Termin: erster Mittwoch im Oktober

HAND OUT 1: 3 Beispieltexte zum Einstieg:

(1) „Mein Leben ist eine giving-story. Ich habe verstanden, daß man contemporary sein muß,das future-Denken haben muß. Meine Idee war, die hand-tailored-Geschichte mit neuen Technologien zu verbinden. Und für den Erfolg war mein coordinated concept entscheidend, die Idee, daß man viele Teile einer collection miteinander combinen muß.“ (die deutsche Modeschöpferin Heidi bzw. Jil, Sanders, „Spektrum der Wissenschaft“ Dossier 1/2000, vom „Verein zur Wahrung der deutschen Sprache“ als „Sprachpanscher des Jahres 1997“ ausgezeichnet.)


. Die deutsche Modeschöpferin Heidi bzw. Jil Sanders, „Spektrum der Wissenschaft“ Dossier 1/2000, vom „Verein zur Wahrung der deutschen Sprache“ als „Sprachpanscher des Jahres 1997“ ausgezeichnet

(2) Hohe Festversammlung!


Die Geschichte des menschlichen Denkens kennt drei Grundfragen: Wer sind wir? Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Die Suche nach Antworten darauf begleitet jeden von uns - und jede Gemeinschaft von Menschen. Genau aus diesen Grundfragen erklärt sich auch die besondere Faszination aller Gedenktage, aller Jubiläen. Über ihnen liegt die Hoffnung, mehr zu erfahren, wie wir das wurden, was wir heute sind - und was morgen kommen könnte. Wenn wir aufhören zu werden, dann hören wir auf zu sein. Jeder Mensch, jedes Volk und jeder Staat braucht Tage der Besinnung, Tage, an denen Rückschau zu halten ist, denn die Geschichte ist der große, ja einzige Lehrmeister, auf den wir uns wirklich verlassen können. Kaum ein anderes Land in Europa hat in diesem Jahrhundert mehr Lehren erhalten als Österreich. Kaum ein anderes Land ist in seinem Selbstverständnis schwerer erschüttert worden, bis es aus diesem opferreichen Prozeß so überzeugend zu Freiheit und Unabhängigkeit, zu Demokratie und Wohlstand gefunden hat. Diese tief zerklüftete Geschichte steht vor uns, wenn wir heute, am 50. Geburtstag der Zweiten Republik, Bilanz ziehen und uns ehrlich die Frage stellen, wie wir mit dem Vermächtnis von damals umgehen.


. Bundespräsident Thomas Klestil, Festrede in der Bundesversammlung anlässlich 50 Jahre Zweite Republik, 27. April 1995




3. . „Nur Deutsch im Spital“ Profil, 6.9.99

. Aaron: BRAZILUMAS esperante: Musik mit Texten in

Esperanto


VO Einführung in die Sprach/en/politik, 17. März 2010 

. Sprache und Politik – Sprachpolitik & Sprachenpolitik 1. Sprache und Politik 2. Sprachpolitik & Sprachenpolitik – Annäherung & mögliche Abgrenzungen:


Assoziationen: Sprache & Reden der Politiker, Diplomatie,...aber auch politische Alltagssprache (Diskursanalyse = politische Sprache im weiteren Sinn)

Sprache ist etwas, womit man Politik machen kann, ohne etwa mit Politik zu tun zu haben (Medien,..)

3. Sprachpolitik 4. Sprachenpolitik 5. Sprachplanung – verwandte Begriffe ,


Sprachlenkung: Denken der Menschen wird beeinflusst durch bestimmte Wortkreationen Bsp.: Nationalsozialismus: “Kristallnacht” positive Ausdrücke für schreckliche Dinge, Einfluss auf politische Wahrnehmung der Realität , Statusplanung & Korpusplanung, „Sprachpflege“, Sprachausbau

Geschlechtergerechte Formulierungen: Gender, erst seit 80ern

6. nationale Sprachenpolitik 7. internationale und übernationale Sprachenpolitik:


Sprachenpolitik: wie einzelne Sprachen bewertet werden, wie sie in Öffentlichkeit unterrichtet, verwendet warden,,...Verbote bestimmte Sprachen zu verwenden, sanfter Zwang/ Vorschrift bestimmte Sprachen zu verwenden


. Sprache der Politik: einige typische rhetorische Mittel in politischen Reden:


Text 1: Shakespeare Text: fiktive politische Rede

Parallelismus Brutus ist ein ehrenwerter Mann”

rhetorische Frage . Antwort wird schon untergejubelt

Text 2: Rede von Thomas Klestil: reale politische Rede

rhetorische Dreischritt: klassische Rhetorik

häufig in politischen Reden: nicht nur unmittelbare Personen angesprochen, auch Fernsehpublikum = Mehrfachadressierung, Doppelungseffekt (auch bei „Elefantenrunden“ vor der Wahl)

rhetorischer Dreischritt: Drei Grundfragen: „Wer sind wir? Woher kommen wir? Wohin gehen wir?“ .Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft

Parallelismus

Steigerung vom Individuum zum Gesamten im Dreischritt

positive Begriffe am Schluss: Miranda (Freiheit, Unabhängigkeit,…)

Vagheit: jeder versteht etwas anderes, vor allem bei großen Publikum verwendet

Wir – Diskurs: Versuch, Gemeinschaft zu erzeuge & Leute zu vereinnahmen

historische expandiertes Wir: nationales Wir wird konstruiert, Dinge werden benannt, die man gar nicht erlebt hat, wir wird zurückversetzt

Wir zur Vereinnahmung und Ausschluss von anderen (Goebbels,…aber auch im privaten Diskurs)


Wir tritt immer bei Konstruktion von Gruppen auf: Sport, Nationen, Eltern reden für Kinder(Jetzt haben wir so viel gelernt), Ärzte (Wie geht’s uns den)


. 1.Politische Sprache – Sprache der Politik (Wolfgang Bergsdorf (1978): Politik und Sprache.München/ Wien)


Arten der politischen Sprache:

Zustimmung, Unterstützung erreichen, Verhaltensweisen bestätigen & verändern

- Sprache der Gesetzgebung: auch Form d. politischen Sprache: Schematisierung, Versuch Höchstmaß an Klarheit und Sachlichkeit zu erreichen - Bsp.: Einteilung der Menschen in Vierteljuden usw. war in NS Zeit Gesetz - Sprache der Verwaltung: Handlungsanweisungen, im Extremfall Befehle, Kommandosprache des Militärs, amtliche Bescheide, Erlässe, - viele Neuschöpfungen, Neologismen, Nominalstil - Sprache d. pol. Propaganda, Meinungsbildung(Wolfgang Bergsdorf 1978: Politik und Sprache.München/Wien): Handlungen auslösen, Menschen beeinflussen, oft emotional, polemisch, vage (um Adressatenkreis möglichst groß zu halten), Ingroup – Outgroup Diskurs . Merkmale der Politikersprache - „ars bene dicendi“ der Antike, sprachliche „Überzeugungsstrategien“ - rhetorische Frage: eigentlich umformulierte Behauptung, Frage kann auch häufig Aufforderung sein,….Sprechakttheorie - Parallelismus: Wiederholung, besonders einprägsam mit zusätzlicher Rhytmisierung - rhetorischer Dreischritt - Euphemismen: positive, wohlwollende Umschreibung von negativen Fakten/ Sachverhalten, . typisches Merkmal von politischer Verschleierung , Bsp.: Null“wachstum“, „Entdeckung“ Amerikas,… - Schwarz-Weiß Malerei: eigene Gruppe positiv, andere negativ - Opfer-Täter-Umkehr: Juden seien am Holocaust/Minderheiten an Unterdrückung selber schuld, auch zweisprachige Ortstafel in Skärnten (steht sogar in Staatsvertrag) - Doppelung/Mehrfachadressierung: TV- Konfrontationen, dritte Zielgruppen gemeint (Klestil: 1. Adressierung Anwesende, 2. Medien, TV Publikum, 3. Ausland)



. Wortschatz - Fachsprache: Signalisierung von Kompetenz - Meinungssprache: emotional besetzte Ausdrücke (Schlüsselwörter, Slogans, Parolen, Bsp.: „Daham statt Islam“…)


Leitwörter/Miranda: unabhängig v. jeweiligen ideologischen Bezugshorizont (Friede, Freiheit, Demokratie, Wohlstand,…. werden von allen positiv assoziiert)

Antimiranda: negativ assoziierte Begriffe werden Gegner untergeschoben bzw. es wird sich davon abgegrenzt

Abgrenzungsvokabular: Kommunismus, freie Marktwirtschaft –> trennt pol. Richtungen voneinander

Fahnenwort (positiv) & Stigmawort(negativ) 

- Diskurs der Identität (WIR) und Diskurs der Differenz- Diskursanalyse: welche Inhalte der eigenen bzw. der anderen Gruppe zugeschrieben werden – Betonung der Einzigartigkeit der eigenen Gruppe, Betonung der Gemeinsamkeit



. 2. Sprachenpolitik &Sprachpolitik – Begriffsbestimmung und Abgrenzung: - politische Maßnahmen, die sich auf eine Einzelsprache beziehen (z.B. das Verbot bestimmter Wörter) oder auf das Verhältnis zwischen verschiedenen Sprachen, deren Bedeutung, Funktion, Verkehrswert etc. - Manchmal beide Termini synonym verwendet - Verwenden nur Sprachpolitik: Coulmas, Kainz, EBLUL - Differenzierung: Haarmann, Christ, Glück, Ammon, de Cillia ...


.hängt stark von Fokus ab, ob es sinnvoll ist zu unterscheiden


. Glück, Helmut (2000): Metzler Lexikon Sprache. Stuttgart u. a. 2. überarb. und


erg. Aufl. - zur analytischen Differenzierung:

- Sprachpolitik: ist „im Gegensatz zu Sprachenpolitik auf eine einzelne Sprache gerichtet, ihre Wörter und Formen und deren Verwendung“. (668) Versucht durch Verbot oder Vorschrift bestimmter Wörter und Wendungen das Bewusstsein der Sprecher zu beeinflussen. Setzt weit reichende polit. Macht voraus, häufig in totalitären Systemen - Sprachenpolitik: im Gegensatz zu oben „richtet sich auf das Verhältnis zwischen verschiedenen Sprachen“ (554). Streng genommen würden alle Staaten dadurch schon Sprachenpolitik betreiben, dass sie entscheiden, in welcher Sprache sie kommunizieren,


� welche sie in den Bildungsinstitutionen lernen lassen. Hinweis auf Amtssprachen, Minderheitensprachen etc. (Glück, Helmut 2000: Metzler Lexikon Sprache.Stuttgart u.a. 2 überabr. und erg. Aufl.)



. 3. Sprachpolitik: – Haarmann, H. (1988). Sprachen- und Sprachpolitik. In Ammon, U., Dittmar, N. & Mattheier, K.-J. (eds). Sociolinguistics. An International Handbook of the Science of Language and Society.Berlin/ New York: de Gruyter. 1660-1678. - Sprachpolitik bezeichnet den Sachverhalt einer politisch reglementierten Sprachverwendung. Gemeint sind also Maßnahmen, die dazu dienen, den Sprachgebrauch politisch zu reglementieren, gleichzuschalten. - Sprachpolitik ist: „die Beeinflussung des inneren Systems einer Sprache (Normierung, Standardisierung, Verschriftung, Sprachreinigung, Sprachpflege“ (Haarmann 1988, 100)



. Z.B.NS-Zeit: - Gleichschaltung des Sprachgebrauchs im Sinne der Reglementierung bestimmter Wortschatzbereiche: „Jude“, „Halbjude“, „Kristallnacht“, „Arisierung“ - Verbot bestimmter Ausdrucksweise: Österreich – „Ostmark“, „Donau- und Alpengaue“ (Ausnahmen Erste Österr. Sparkasse, Österr. Bundesverlag, Stourzh 1990) - Nach 1945: „Unterrichtsprache“ statt „Deutsch“ – „Hurdestanisch



. z.B. im Finnischen: - „ryssä“ als ugs. pej. Bezeichnung für Russen mit vielen negative Konnotationen. Nach Waffenstillstand im Sept. 44 verfügt finn. Regierung Verbot dieses Ausdrucks im öffentlichen Leben


- Ehem Sowjetunion: Ausdruck „assimiljacja“ wurde systematisch vermieden, wenn es um Sprachwechselphänomene von einer L1 zum Russischen ging: Übergang „zur zweiten Muttersprache“ (vtoroij rodnoij jazyk) (Haarmann 88) - Kroatien: sgte Serbizismen ersetzt: z.B. brzoglas – telefon


HANDOUT 2:



VO Einführung in die Sprach/en/politi, 24. März 2010

. Fremdwörter, heute v. a. Anglizismen - „Sprachpflegevereine“: „Sprachpanscher des Jahres“ vom „Verein zur Wahrung der deutschen Sprache“/ „Verein Deutsche Sprache e.V.“ für „besonders bemerkenswerte Fehlleistungen im Umgang mit der deutschen Sprache“ – Versuch auf Ebene eines Vereins Einfluss zu nehmen . Jil Sanders (s.o.), Johannes Ludewig, Chef der Deutschen Bahn (für Wortschöpfungen wie McClean oder Ticket Counter); Ron Sommer von der Deutschen Telekom (für die Einführung der „City Calls“ in Deutschen Städten, aber auch Dörfern); Prof. Dr. jur. Andreas Heldrich, Rektor der Uni München (Vorschlag, die Fakultäten und Fachbereiche der Münchener Universität in "departments" umzutaufen) . 2009 Sprachpanscher des Jahres: DTB (Deutscher Turnerbund) für „Slacklining“, „Gymmotion“, „Feel Well Woman“ ( Quelle: Welt Online, www.welt.de) . Wien: Verein Muttersprache, Graz: EG Muttersprache: setzen sich für den Erhalt der Muttersprache ein – nicht sehr bekannt . in Österreich: Verein sehr am rechten Rand angesiedelt und nicht wirklich wahrnehmbar – in D bekannter . Frage ob es der richtige Umgang mit Anglizismen ist . Sprachkontakt - Einflussnahmen von einer Sprache auf die andere, läuft meist in die Richtung der Sprache mit dem stärkeren Prestige – setzt sich als Fremd- später Lehnwörter nieder


� - französische Lehnwörter im österreichischen Deutsch: Trafik, Falotten, Pompfüneberer ( Totengräber; "Funeralmaster„) - italienische Spuren im ÖD: Bassena, Karfiol, Pallawatsch, Spompanadeln - Lehnwort: hat sich angepasst was Orthographie, Laute usw betrifft


Fremdwort: ein aus anderen Sprache importiertes Wort, noch als solches erkennbar

- Export aus dem Deutschen: Parikmacher, Galstuk (Krawatte), Bjustgalter (BH) im RU; humoru (Humor), inpotentsu (Impotenz) im Japanischen . deutsche Sprache war bis in die 20er Jahre DIE medizinische Sprache schlechthin, japanischer Mediziner musste damals sehr gut Deutsch können - Hitparade der exportierten deutschen Wörter: Marschall, Walzer, Zickzack (in 10 anderen Sprachen), Kitsch (in 9), Blitzkrieg, Hinterland, Lumpenproletariat und Schnaps (in 7) (Stiberc: „Sauerkraut, Weltschmerz, Kindergarten und Co.“ ) - Sprachkontakt im Prinzip völlig normales Phänomen in der Entwicklung von Sprache – heute auch mit Englisch: Wirtschaft, Technik, Kultur, Wissenschaft,…. . FRANKREICH: - Viele Vorurteile, das Franzosen englische Sprache ablehnen – lernen/ können keine Sprachen – sind nicht bereit sich anzupassen - „Gesetz über den Gebrauch der französischen Sprache“ La loi Toubon (Gesetz 669/94 vom August 1994), Versuch, Anglizismen aus dem Sprachgebrauch im öffentlichen Bereich zu verbannen: - Verbot, im öffentlichen Sprachgebrauch Anglizismen zu verwenden, wenn es auch eine französische Entsprechung davon gibt, für Beamte, aber auch Private z.B. in den Medien – Journalist macht sich strafbar wenn er etwa Computer verwendet in Artikel . Gesetz existiert zwar, Bestrafung wird aber nicht wirklich durchgeführt - ministerielle Terminologiekommission macht Vorschläge (DGLFLF) – Glossar von ca. 3000 Einträgen – sucht neue Phänomene aus dem englischen Raum, arbeiten französische Entsprechungen aus, die dann verwendet werden soll - z.T. recht brauchbare Synonyma, die ohnehin schon verwendet wurden (remue méninges – brainstorming; restovite – fast food, videoclip – bande promo) - z.T. unpassende wie walkman – baladeur, Diskjockey – animateur; - z.T. lächerliche wie Corner = coup de pied du coin.


- Versuch, den Einfluss einer anderen Sprache in den Griff zu bekommen – System der eigenen Sprache schützen - im deutschsprachigen Raum gibt es dazu keine Regelungen: Bsp.: Bachelor wird nachgestellt und phonetische nicht angepasst – entspricht nicht dt. Syntax usw… - Vereine, die sich um Sprachpflege kümmern: Gesellschaft für deutsche Sprache (GFGES), macht aber in keiner Weise Vorschriften . POLEN: - „Gesetz über die polnische Sprache“: Waren- & Dienstleistungsbezeichnungen, Erläuterungen etc. müssen in Polnisch verfasst werden; Bedeutung der polnischen Sprache für die nationale Identität, Verhinderung der „vulgarisation“/ Vulgarisierung“( zu starker Einfluss von anderen Sprachen) der polnischen Sprache - klarer Zusammenhang zw. nationaler Identität & Staatssprache wird hergestellt – auch hist. bedingt durch viele Teilungen usw. .... großer Wert auf Rolle der eigenen Staatssprache für unabhängige Identität . „politische Korrektheit“ - Vorschreibung, welche Wörter man verwenden darf und welche nicht


Betr.: Vermeidung der Verwendung des Wortes „NEGER“ - Rundschreiben

Aus gegebenem Anlass ergeht die Einladung, alles zu vermeiden, was den Eindruck von Voreingenommenheit oder Diskriminierung jeglicher Art erwecken könnte (siehe dazu § 5 der Richtlinienverordnung – RLV, BGBl. Nr. 1993/266).

- Insbesondere wird nahegelegt, das Wort „NEGER“ für die Bezeichnung eines Menschen negrider Herkunft im dienstlichen Bereich tunlichst zu vermeiden und statt dessen neutrale Begriffe, wie etwa Schwarze(r), oder Begriffe, die im sachlichen Sprachgebrauch mehr Aussagekraft besitzen, wie z.B. (Schwarz-) Afrikaner, (Afro- Amerikaner), zu verwenden oder Personen einfach nach ihrem (bekannten) Herkunftsland zu bezeichnen. - 24. Jänner 1994, Für den Bundesminister: Mag. SIKA - Konnotativer Gebrauch verändert sich im Sprachgebrauch über Jahre . Bürgerrechtsaktion - Symbolische Beerdigung für das Wort "Nigger"


10. Juli 2007, 11:55 Uhr


Unter einem Grabstein auf einem Friedhof in Detroit soll das beleidigende "N-Wort" in Frieden ruhen. "Nigger" stand und steht noch immer in direktem Zusammenhang mit der Sklaverei in Amerika. Mit dem Gebrauch soll es jetzt aus und vorbei sein.

Foto: AFP, Hunderte von Menschen kamen zur symbolischen Beerdigung des Wortes "Nigger". Quelle: Welt Online.


. Geschlechtergerechter Sprachgebrauch ein wichtiger Bereich der Sprachpolitik - Frauen sollen in ihren Rollen, Positionen und Funktionen „sichtbar“ gemacht werden, sollen sprachlich grammatisch wie auch durch Komposita oder Wortneuschöpfungen Männern gleichgestellt werden. - Kontext Feministische Linguistik:


– (1) Die Feministische Linguistik stellt weibliches und männliches Sprachverhalten sowie die mit der Bezeichnung von Frauen und Männern zusammenhängenden sprachlichen Phänomene in den Mittelpunkt ihrer Betrachtungen..

– (2) Die Feministische Linguistik interpretiert personenbezogene Asymmetrien im Bereich von Sprachsystem und Sprachgebrauch als Ausdruck der sprachlichen Benachteiligung von Frauen (Sexismus) und verknüpft diese unmittelbar mit der Ebene gesellschaftlicher Diskriminierung.

– (3) Die Feministische Linguistik akzeptiert Erscheinungsformen nicht als gegeben, sondern sucht nach Alternativen, die dem Grundsatz der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern entsprechen. (Marlies Hellinger1990:12)


- Fragestellung: Inwieweit prägt Sprache unsere Erfassung der Wirklichkeit, inwieweit ist unsere Wirklichkeitserfassung von Sprache determiniert? - feministische Systemlinguistik deckt diskriminierendes Sprachverhalten (Bsp.: generisches Maskulinum) auf & macht alternative Formulierungsvorschläge – insofern ist sie Teil der Sprachpolitik



. Fließende Grenze zwischen Sprachpolitik und Sprachenpolitik - Arbeitgeber – Arbeitnehmer: je nach Blickwinkel – kann auch anders verstanden werden - freie Marktwirtschaft: Konstruktion, die vorgibt, der Markt sei frei - Nulldefizit: Reform, um durchzusetzen, dass alle sparen müssen - Freisetzung von Arbeitskräften: frei positiv konnotiert . entlassen - Sozialschmarotzer, Wirtschaftsflüchtlinge,: v. Politikern bewusst verwendet, dadurch in Alltagssprache gekommen - Farbige versus „Neger“: - Tschechien versus „Tschechei“: Tschechei war in NS Zeit gebräuchlich




. Exkurs Euphemismen in der Sprache der Politik


- 1. Euphemismus (deutsch auch: Hehlwort, Hüllwort, Beschönigung, Verbrämung) (latinisierte Form des griechischen, von altgriechisch euphemi „schönreden, beschönigen“) bezeichnet Wörter oder Formulierungen, die einen Sachverhalt beschönigend, verhüllend oder verschleiernd darstellen


Beispiele:

- sterben: entschlafen, von uns gehen - Alter: betagt, Senioren, 3e âge, Rentner. Pensionisten; Altersheim. Seniorenheim.Seniorenresidenz, Entdeckung Amerikas . 2.1. Wirtschaft: - Tarifanpassung, Tarifkorrektur, Steueranpassung, - Arbeitnehmer, Arbeitgeber - Nullwachstum, Minuswachstum: sinkendes Wachstum (Widerspruch in sich) - Freisetzung von Arbeitskräften . 2.2. Politik: - Totalitäre Systeme - UdSSR: Orgel und Cocktail: Molotowcocktail; Stalinorgel, vtoroij rodnoj jazyk


- Nationalsozialistisches Deutschland: - Schutzhaft(=eingesperrt): (ab 1934),Sonderbehandlung (Folter und Ermordung von Regimegegnern) (ab 1939) - Arisierung( jüd. Eigentum weggenommen) – Kristallnacht – Endlösung (systematische Vernichtung der jüd. Bevölkerung) – Gnadentod (Euthanasie, Ermordung v. Behinderten) - Arbeit macht frei als Toraufschrift –Protektorat Böhmen und Mähren -Anschluss . Kriege: - 2. Weltkrieg: Little Boy und Fat Man für Atombomben von Hiroshima und Nagasaki - Bosnienkrieg: 1992 Unwort des Jahres: Ethnische Säuberung (ehem. Jugoslawien) - Kosovo-Krieg: 1999 Unwort: Kollateralschaden (Tötung Unschuldiger, NATO-Jargon im Kosovo Krieg) - 1. Irakkrieg: , intelligente Waffen‘ (Golfkrieg 1991), - 2. Irakkrieg: embedded journalists, Koalition der Willigen – Coalition of the Willing; (2003 2. Golfkrieg), Smart Bombs (durch Infrarot und Laserstrahlen besonders zielgenau) - „Feuerregen auf den Palast des Diktators“ - MOAB: Die MOAB (Massive Ordnance Air-Burst Bomb oder Mother of all Bombs)" ist sowohl Teil der direkten militärischen, als auch der psychologischen Kriegsführung. Mit 9450 kg schwerem Sprengsatz größte aller konventionellen Bomben



VO, Einführung in die Sprach/en/politik, 14. April 2010 entfällt!!!

VO, Einführung in die Sprach/en/politik, 21. April 2010 (Nur PP, Mitschrift fehlt)

. Migration und Euphemismen


- Aufenthaltsbeendende Maßnahmen (Abschiebung) - Schubhaft


"Nach Beginn des Bauverfahrens im Juni 2008, läuft derzeit ein Prüfverfahren, ob das geplante Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen in Leoben gemäß dem steirischen Raumordnungsrecht ein Verwaltungsgebäude ist und damit der dortigen Flächenwidmung entspricht", stellt Innenministerin Dr. Maria Fekter heute klar. (APA 20.3.2009) für Schubhaftgefängnis

. BMI Maria Fekter in Pressestunde 11.1.10: - „Aufenthaltsbeendung“ (gemeint Aufenthaltsbeendigung) – statt


Abschiebung

- „Aufenthaltspflicht“ im Erstaufnahmezentrum für Internierung, Haft. - Die Sorgen der „Menschen“ ernst nehmen – gemeint sind nur die


Österreicher

. Integrationsvereinbarung – weder Integration noch Vereinbarung . Unwort des Jahres in Österreich: 1999 Schübling, 2001: nichtaufenthaltsverfestigt, 2005: Negativzuwanderung: . 4. SPRACHENPOLITIK: - je nach Zugangsweise und je nach Kontext, für den die Definition gebraucht wird, gibt es hier unterschiedliche Begriffsbestimmungen - Als Sprachpolitik bezeichnen wir die zielstrebig angestrebten Bemühungen eines Staates, die eigene Sprache auch bei anderen Völkern zur Geltung zu bringen, insbesondere aber das Unternehmen, die von er Mehrheit der Bevölkerung gesprochene Sprache, die solcherart die offizielle Staatssprache darstellt, den


anderssprachigen Bevölkerungsteilen nahezubringen, sie zu deren Annahme zu bewegen.“ (Friedrich Kainz 1969, Psychologie der Sprache V/1, S. 358-359)


. Sprachenpolitik in der Sprachlehrforschung



- EDMONDSON, W./HOUSE, J: (2006): Einführung in die Sprachlehrforschung. 3 aktualisierte und erw. Auflage, 55. . „Sprachpolitik“


Dieser Ausdruck erfasst alle gesetzgeberischen und –ausführenden Initiativen einer nationalen, regionalen oder lokalen Behörde, die darauf abzielen, die Benutzung einer Sprache in allen öffentlichen Bereichen, z.B. durch die Erleichterung des Erlernens auf allen Ebenen oder durch den erlass von sprachlichen Verpflichtungen für die öffentlichen Behörden, Unternehmen usw. (auch Normierung und Planung) zu fördern. Miquel Siguan zufolge kann man in der Europäischen Union fünf wichtige Arten der Sprachpolitik unterscheiden: 1. Die Politik der Einsprachigkeit, die nur eine Sprache als nationale Sprache anerkennt und darauf abzielt, jede bestehende sprachliche Vielfalt zu beseitigen; 2. Die Politik des Schutzes oder der sprachlichen Toleranz, die zwar eine einzige Sprache als nationale Sprache anerkennt, aber dennoch Maßnahmen zum Schutz der Minderheitensprachen ergreift; 3. Die Politik der sprachlichen Autonomie, die zwar nur eine Sprache als nationale Sprache anerkennt, aber in Minderheitensprachgebieten Rechte der politischen Autonomie und einer zweiten Amtssprache gewährt; 4. Den sprachlichen Föderalismus, der eine föderale Staatsstruktur erfordert, bei der jedes Gebiet seine eigene Sprache und Sprachpolitik besitzt und all diese Sprachen als nationale Sprachen betrachtet werden; 5. Die institutionelle Mehrsprachigkeit, d.h. die Anerkennung und Förderung mehrer Sprachen als nationaler Sprachen auf dem gesamten Staatsgebiet.

. Sprachenpolitik: - jede öffentliche Beeinflussung des Kommunikationsradius von Sprachen, „die Summe jener politischen Initiativen 'von unten' und 'von oben', durch die eine bestimmte Sprache oder bestimmte Sprachen in ihrer öffentlichen Geltung, in ihrer Funktionstüchtigkeit und in ihrer Verbreitung gestützt werden. Sie ist wie alle Politik konfliktanfällig und muss in ständiger Diskussion, in ständiger Auseinandersetzung immer wieder neu geregelt werden". (Herbert Christ (1991): Fremdsprachenunterricht für das Jahr 2000. Tübingen: 55.)


- Phänomene, die sich auf den Status und die gesellschaftliche Funktion von Sprachen beziehen, im Unterschied zur Sprachpolitik, die vornehmlich die Beeinflussung des inneren Systems einer Sprache (Normierung, Standardisierung etc.) betrachtet oder den Sachverhalt einer politisch reglementierten Sprachverwendung - Themen wie gesellschaftliche Rolle und Bedeutung von Sprachen bzw. Sprachvarietäten, Sprachkonflikte, Sprache und Identität, Maßnahmen zur Durchsetzung von Sprachen gegenüber anderen als Staatssprache oder als Fremdsprachen . Formen von Sprachenpolitik - bewusst geplante Politik - Laisser-faire Politik - sprachenpolitischer Obskurantismus - „Chaque pays ... a sa politique linguistique et ..... ceux qui prétendentn’en pas avoir mentent sciemment“ (Brugière Michel. Pitié pour Babel. Un essai sur les langues.Paris 1978, nach Christ 1980: 27) - Einbettung in Gesamtpolitik, Friedens- Kultur-, Bildungs-, Wirtschaftspolitik, Presse- und Medienpolitik notwendig - Englisch:


„language politics“: sprachenpolitische Planungskonzepte, Theoriebildung ; „language policies“: Durchführung von konkreten Maßnahmen, Einzelmaßnahmen – Umsetzung in die Praxis

. Sprachplanung: - Definitionen - Fishman: „die organisierte Suche nach Lösungen für Sprachprobleme, die sich typischerweise auf der nationalen Ebene stellen“. Z.B. Probleme der Kodewahl, des Standards, der Stabilisierung, Kultivierung, Differenzierung eines Codes.


[Fishman, Joshua A. (1975): Soziologie der Sprache: eine interdisziplinäre sozialwissenschaftliche Betrachtung der Sprache in der Gesellschaft. München]

- Glück: „Versuch der bewussten Gestaltung von Sprache im Hinblick auf übergeordnete Zielsetzungen“. Polit. Aktivitäten, „mit denen versucht wird, bewusst und zielgerichtet auf gesellschaftliche Kommunikationssysteme Einfluss zu nehmen, um wünschenswerte Veränderungen herbeizuführen bzw. nicht wünschenswerte zu vermeiden“


[Glück, Helmut (Hrsg.) (2005): Metzler Lexikon Sprache. 3., neubearb. Aufl.:

Stuttgart ]


- kann sich auf folgende Aufgaben erstrecken: Verschriftung von schriftlosen Sprachen, Standardisierung von Sprachen, Sprachausbau, „Sprachtod“, Sprachwiederbelebung, Entwicklung von Plansprachen, Einführung neuer Schul- und Amtsprachen etc. . Statusplanung:


Aktivitäten die sich auf den

- Status einer Sprache beziehen, das Sprachprestige, den Gebrauchswert oder Marktwert einer Sprache in der internationalen oder nationalen Kommunikation, bestimmte Sprachen werden in der Komm vorgeschrieben - z.B. auf nationaler Ebene, als Staatssprache, offizielle Sprache, Unterrichtssprache etc. - Vorschriften, bestimmte Sprachen zu verwenden bei Ämtern, in Schulen, vor Gericht, auf Ortstafeln etc. oder bestimmte Sprachen zu verbieten (z.B. in Schulen, „Deutsch in der Pause“). - Z.B. auf internationaler Ebene: Forcierung einer Sprache als Fremdsprache, Auslandskulturpolitik, Kulturinstitute, Sprache der Diplomatie, von Verträgen; . „Sprachausbreitungspolitik“: - Ausbreitung eines best. Standards gegenüber anderen Formen auf nationaler Ebene (z.B. Frankreich) oder eine bestimmten Sprache auf nationaler oder internationaler Ebene gegenüber anderen (Minderheitensprachen; E als lingua franca) - Sprachförderungspolitik, „Sprachverbreitungspolitik“ (Ammon): Statusförderung einer Sprache v. a. im Hinblick auf andere Länder - Agentur von Sprachausbreitung Schule: Verbreitung von Standardsprachen, Unterdrückung von Minderheitensprachen; Ausbreitung von best. Fremdsprachen i. Vgl. zu anderen - auf außenpolitischer Ebene Kulturinstitute: British Council, Institut français, GoetheInstitut, DAAD, Dante, Cervantes, Österreich Institut . Corpusplanung: - Nähe zur Sprachpolitik - Aktivitäten, die sich auf das Corpus beziehen, d. h. die Qualität und Leistungsfähigkeit einer Sprache, ob sie verschriftlicht, normiert, standardisiert ist


- alles, was zu Herstellung, Erhalt, Verbesserung, zur Entwicklung eines sprachlichen Standards getan wird: Maßnahmen der Kodifizierung und Sprachnormierung, bis hin zur Schreibung, zu Rechtschreibregelungen - Ausbau als Wissenschaftssprache, Literatursprache etc. . „Sprachpflege“: - stark konnotiert mit Inhalten wie Sprachreinigung, Sprachpurismus, stark präskriptiver Sprachkritik und Sprachverfallsphantasien, Sprachreinigung, Sprachpolizei (hinten und rückwärts, Anglizismen) - zeitgemäße Vorstellungen von Sprachpflege: Festsetzung und Durchsetzung sprachlicher Normen; - Verbesserung des Sprachgebrauchs, Durchsetzung eines „guten“ „richtigen“ Sprachgebrauchs; - Sicherung von Verständigung und Verständlichkeit; - Situationsgerechte Nutzung sprachlicher Mittel; - Entwicklung eines Sprachbewusstseins (Lewandoski,linguistisches Wörterbuch, 1042) . Nationale Sprachenpolitik: - sprachenpolitische und sprachplanerische Maßnahmen und sprachgesetzliche Regelungen in Bezug auf die Rolle, Bedeutung, den Status der Sprachen, die von den BewohnerInnen des betreffenden Staates gesprochen werden oder, in engerer Auslegung, den StaatsbürgerInnen, als L1 oder L2. - alle Maßnahmen, die die Normierung, Verbreitung, Durchsetzung von Sprachen, die innerhalb eines Staates gesprochen werden, betreffen - innerhalb aber auch außerhalb des Staatsgebiets. - auch, wenn keinerlei bewusste Maßnahmen gesetzt werden und keine legistischen Regelungen vorhanden sind . Dimensionen einer nationalen Sprachenpolitik:


1. Soziolinguistische Analyse

- Um welche Typen von Sprachen bzw. Varietäten handelt es sich? Welchen Status, welche gesetzliche Stellung hat die jeweilige Sprache in der Gesellschaft, in einem Staat? Bilinguismus und Diglossie, funktionale Verteilung der einzelnen Sprachen, numerische Charakteristik und demografische Situation, v.a. bei Minderheitensprachen; genaue soziolinguistische Einschätzung von Sprachen;


Phänomene wie Sprachverdrängung, Sprachwechsel, „Sprachtod“. Rolle und Bedeutung - als Erstsprachen: Staatssprachen (Nationalsprachen, offizielle Sprachen), „Eingeborenen“sprachen (indigene Sprachen), Autochthone Minderheitensprachen, Neue Minderheiten, Migrationsmindertheiten, Gebärdensprachen - als Zweitsprachen: Zweitsprachen, Fremdsprachen . Sprachenrecht und Politikfelder: - Welche sprachenrechtlichen Regelungen existieren? Gibt es eine koordinierte nationale Sprachenpolitik? Gibt es eine Instanz (Parlamentskommission, Staatssekretariat, ExpertInnenkommission oder ähnliches), die für eine bewusste Sprachenpolitik zuständig ist, sie projektiert und umsetzt? Welche Widersprüche zwischen Sprachenrecht und sprachenpolitischer Praxis sind festzumachen? - legistische Regelungen:


Sprachenrecht und Sprachengesetzgebung; z.B. Verfassungsrecht, Konsumentenrecht, Schulgesetzgebung, Mediengesetzgebung, Militärgesetze - Kommandosprache, Amtssprachenregelungen, topografische Sprachregelungen

. Praxis der Sprachenpolitik:


  • Bildungs- und Schulpolitik („Unterrichtssprache“, Minderheitensprachen, Fremdsprachen)
  • Medienpolitik
  • Wissenschaftspolitik (Tagungen etc.)
  • Konsumentenpolitik
  • Kulturpolitik
  • Migrationspolitik
  • Außenpolitikund Außenkulturpolitik Usw.


. Sprachplanung: . welche Maßnahmen der Corpusplanung und der Statusplanung werden in Bezug auf die in Frage kommenden sprachen gesetzt/ nicht gesetzt . Korpusplanung


  • Maßnahmen zur Normierung, Standardisierung einzelner Varietäten
  • Akademien, Wörterbücher, Grammatiken, etc.
  • Maßnahmen der Terminologieentwicklung (z.B. im Bereich der modernen Technologie,

Internet etc.)


  • Testverfahren und Sprachdiplome als L2
  • Umsetzung in Bildungspolitik

. Statusplanung:


  • Maßnahmen, um den Gebrauchswert einer Sprache auf dem nationalen internationalen

Sprachenmarkt zu erhöhen bzw. zu sichern, z.B.

  • Maßnahmen der Sprachgesetzgebung: rechtliche Absicherung von Status und gesellschaftl.

Funktion einer Sprache im nationalen Recht, Verankerungen in internationalem Recht

  • Maßnahmen der Kulturpolitik und Außenpolitik, um die Rolle der Sprachen in

internationaler und übernationaler Kommunikation zu sichern, d.h. als regionale, überregionale, internationale Verkehrssprachen, als Fremdsprachen in anderen Ländern, als Arbeitssprachen in internationalen Organisationen, als Arbeitssprachen bei bilateralen, multilateralen übernationalen Treffen, als Sprache von internationalen Verträgen etc.

VO Einführung in die Sprach/en/politik, 28.April 2010:


. Internationale / übernationale Sprachenpolitik: . Internationale Sprachenpolitik: ( Kommunikation zwischen Staaten nach Christ)


„Von internationaler Sprachenpolitik ist dann zu sprechen, wenn von der Sprachenwahl und dem Sprachengebrauch bei Verhandlungen zwischen zwei oder mehr Staaten die Rede ist, wenn die Sprache der Diplomatie zur Debatte steht oder wenn es um internationale Verträge und Abkommen geht, auch solche, den Schutz, die Sicherung, die Garantie von Rechten von Sprachgruppen betreffend“ (Christ 1991)

. Vertragssprachen, Briefsprachen, Telefonate, Verhandlungen – die eigene Sprache verschafft;eigene Sprache verschaff handfeste Vorteile – Sicherheit, Beweglichkeit in eigener Sprache größer . Englisch/Französsich: bestehen darauf, dass ihre Sprachen als Vertragssprachen anerkannt werden . welche offiziellen Sprachen bei internationalen Verträgen? USA – Lateinamerika; Versailler; Friedensverhandlungen 1919 (nicht mehr Französisch als offizielle Version des Vertrags)


.Verkauf v. Luisiana 1805, französischer Vertrag anerkannt


. Übernationale Sprachenpolitik: (Kommunikation in bestimmten Organisationen, nach Christ) - Wie kommunizieren international /übernationale Organisationen innerhalb der Organisation? nach Herbert Christ - Amtssprachen der UNO: sechs Amtssprachen: Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch.


Englisch und Französisch Arbeitssprachen. (Resolution 2 aus 1946). höherwertig, mehr Funktionalität

- Deutsch: im internationalen Kontext (UNO) Dokumentsprache . Der Status von Deutsch in internationalen Organisationen und Institutionen: - Internat. Arbeitsorganisation IAO/ILO(Internationale Arbeitsorganisation): Amtssprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Deutsch als Konferenzsprache bei der Internat. Arbeitskonferenz (IAK) zugelassen. - Vereinte Nationen - UNO


Amtssprachen (Official Languages) Arabisch, Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch

- Arbeitssprachen (Working Languages) Englisch und Französisch. Deutsch seit 1974 als einzige Sprache Dokumentarsprache, in der "Resolutionen und Beschlüsse der Generalversammlung sowie die wichtigsten Berichte des Generalsekretärs und die Berichte des Amts für interne Aufsichtsdienste" ebenfalls publiziert werden. "Deutscher Übersetzungsdienst": Bestandteil des UN-Sekretariats, aber von der BRD, Österreich, Schweiz und Liechtenstein gemeinsam finanziert – von deutschrpachigen Ländern finanziert (wg. Versäumnis, Deutsch als Arbeitssprache zu installieren) - UNESCO: Amtssprachen wie UN-Sekretariat sowie mit internen Übersetzungsdiensten (Semidokumentation) für Portugiesisch, Italienisch und Hindi - WHO (Weltgesundheitsorganisation): Amtssprachen wie UN-Sekretariat mit Deutsch als regionaler Arbeitssprache für Europa und Übersetzungsdiensten (Semidokumentation) für Deutsch und Portugiesisch. - FAO (Welternährungsorganisation): Wie UN- Sekretariat, Deutsch als Konferenzsprache zugelassen. - Weltbank und IWF/IMF: Keine Amtssprachenregelung, faktisch Englisch, mit internen Übersetzungskapazitäten (Semidokumentation) für eine Reihe größerer Sprachen, darunter Deutsch.


- WTO (Welthandelsorganisation) in Genf: Amtssprachen wie UN-Sekretariat, daneben Deutsch und Italienisch als Konferenzsprachen zugelassen . Europäische Organisationen und Institutionen: - EU: siehe Einheit Internationale Sprachenpolitik - Europarat (Straßburg): Amtssprachen Englisch und Französisch. - WEU (Westeuropäische Union, London): Offizielle Sprachen Englisch und Französisch. - ESA (Europäische Weltraumorganisation, Paris): Amtssprachen Englisch und Französisch. - EBU/UER (Europäische Rundfunkunion, Genf): Arbeitssprachen Englisch und Französisch. (historisch Französisch starker)


Quelle: https://web.archive.org/web/20180730235506/https://www.br.de/error/brde-error4xx.html

. Internationale Sprachenpolitik und Österreich: - "’Es wäre erstrebenswert, würden alle nur noch auf Englisch verhandeln’, meint *N. N.] vom Außenministerium - freilich nur ‚aus Gründen der Sparsamkeit und Effektivität’". (Die Presse, 31.1.2007)


aber:

- Protokoll Nr. 10:


beim EU-Beitritt hat sich Österreich 23 österreichische Essvokabeln - so genannten Austriazismen – als gleichberechtigt mit den entsprechenden bundesdeutschen Ausdrücken quasi verfassungsmäßig schützen lassen, zB Erdäpfel, Faschiertes, Marille, Nuss(Stück vom Fleisch), Paradeiser, Powidl, Ribisel, …

Einerseits Plurilingualismus, andererseits Orientierung am Englischen


. neue PP Präsentation: Sprache und Staat



. Sprache und Staat - Sprache und Staat; Sprache –Dialekt –Patois; Standardsprache;Staatssprache – Nationalsprache –offizielle Sprache –Amtssprache; Arbeitssprache; Minderheitensprache - Dekonstruktion von Nationalstaaten: Tschechoslowakei, Jugoslawien ein Staat –eine Sprache? ; Teilung der Staaten nach sprachlichen Kriterien


- Politische und identitätsbildende Funktion von Sprache(besonders in Europa Zshg. zw. Sprache & Staat wichitg): Staats-, Nationalsprachen vs Minderheitensprachen (definieren sich über ihre Sprachen, identitätsbildene Funktion, territorial begerenzt) - Neuminderheitensprachen: keine offiziellen Sprachenrechte - immer wieder Versuch, Gleichung aufzustellen: 1 Sprache = 1 Staat - Konzept der Sprachnation, Kulturnation (Gemeinsamkeit einer Nation über Sprache definiert) vs. Staatsnation („plébiscitede tousles jours“–E. Renan) Gemeinsamkeit über Mitgliedschaft am Staat definiert . heute Sprachnation politisch nicht mehr korrekt (wird in Verbindung mit deutschem Gedankengut gebracht) - Zshg. zw. Sprache und Staat besteht nicht nur auf kommunikativer Ebene, auch auf politischer Ebene - Kroatien: schnell nach Unabhängigkeit sprachplanerische Maßnahmen . Sprache –Dialekt –Patois: - Relative Begriffe –Dialekt nur sinnvoll in Bezug auf eine (Standard)Sprache, zB bair., alemann., sächsischer Dialekt –sinnvoll im Bezug auf das geminsame Dach Standarddeutsch - Abgrenzung von Sprachen / Varietäten schwierig: Heinz Kloss (Die Entwicklung neuer germanischer Kultursprachen seit 1800, 1978/2.Aufl.): Unterscheidung von o Abstandsprache: linguistisch strukturelle Distanz (Baskisch, Finnisch, Deutsch) o Ausbausprache: Ausbau durch Standardisierung, Terminologieentwicklung, Modernisierung, Verschriftlichung etc. ; Mindestdistanz erforderlich: (immer relativ, ob Varietäten oder 2 unterschiedliche Sprachen) Distanz, politische Gegebenheiten


- Histor. und polit. Einflussfaktoren, die zum Ausbau einer eigenen Sprache geführt haben: o Niederländisch, Niederdeutsch; o Afrikaans: eigene Sprache als Sprache SAfrikas o Schwizerdütsch, Schwiizertüütsch, Schwyzertütsch; keine eigene Sprache, hängt auch v. politischen Faktoren ab – Anerkennung des Dachs der deutschen Sprache o Deutsch als plurizentrische Sprache



.ob es sich um Sprache noder Varietäten handelt ist nicht nur v. Distanz, sodnern auch v. historisch/politischen Gegebenheiten abhängig � . sprachliche Varietäten: funktional von einander zu unterscheidende konstitutive Subsysteme des Gesamtsystems einer Sprache, die theoretisch idealisierte Konstrukte darstellen; inventarisieren, welche Realisierungen von Sprache in Abhängigkeit von der Sprachgebrauchssituation systematisch zu erwarten sind; . Unterscheidung nach extralinguistischen Variablen: Dialekt (geographische), Soziolekt (soziale), Fachsprachen, Sondersprachen (funktionale); „Register“(situationelleKriterien) (Löffler 2005). . alle Ebenen des Sprachsystems betroffen: Phonologie, Grammatik, Lexik. . Dialekt: regional begrenzte Varietät und Substandard einer übergeordneten Standardsprache mit meist älterer Sprachform, mit der der Dialekt koexistiert - vorwiegend mündlicher Gebrauch, nicht kodifiziert, standardisiert, geringeres Prestige. . Standardsprache“, auch Hochsprache, Nationalsprache: historisch legitimierte und institutionalisierte überregionale Verkehrssprache einer Sprachgemeinschaft, die Umgangssprache/n und Dialekte überlagert und durch Normen des korrekten mündlichen und schriftlichen Gebrauch festgelegt und tradiert wird - standardisiert, normiert, überregional, in Schulen unterrichtet, häufig Sprache der „Elite“ . Historische Veränderungen, zB Niederdeutsch –früher linguafranca der Hansestädte, heute Dialekte . Eurozentrische Perspektive: viele Sprachen der Welt sind nicht standardisiert (Polynesien, Afrika,...) . man spricht trozdem von Sprachen



. Standardsprache: - Standardvarietät (Hochsprache, Schriftsprache): dasjenige Subsystem einer Sprache, „dessen Normen den höchsten Verbindlichkeitsgrad für alle Angehörigen einer politisch definierten Kommunikationsgemeinschaft besitzen, da sie in Regelwerken kodifiziert und deshalb präskriptiv sind.“(Dittmar /Regener2001, 521): wird förmlich gelehrt, hat amtlichen Status, Einhaltung der Normen wird von Sprachnormautoritäten (LehrerInnen, Vorgesetzte auf Ämtern) kontrolliert (Ammon 2005, 32).



� –AMMON, U. (2005): Standard und Variation. Norm, Autorität, Legitimation. In: EICHINGER, Ludwig M. / KALLMEYER, Werner (Hrsgg): Standardvariation. Wie viel Variation verträgt die deutsche Sprache? Jahrbuch des IDS 2004. Berlin / New York: de Gruyter. 28-40.

–DITTMAR, Norbert/ SCHMIDT-REGENER, Irena(2001): Soziale Varianten und Normen In: HELBIG, Gerhard/ GÖTZE, Lutz/ HENRICI, Gert/ KRUMM, Hans-Jürgen (Hrsg.) Deutsch als Fremdsprache. Ein internationales Handbuch. Berlin/ New York: de Gruyter. 520-534

–LÖFFLER, Heinrich (2005): WievielVariation verträgt die deutsche Standardsprache. In: EICHINGER / KALLMEYER: 7-27.

. Klassifizierung von Sprachen nach Standardisiertheit(graduelle Eigenschaft) und Schriftgebrauch(Ferguson): - St 0, St 1, St 2 und W0, W1, W2, W3: - Grad 0: Sprachen, die nicht schriftl. Verwendet werden und nicht standardisiert sind - St 2 und W 3: einheitliche Standardvarietät und Schriftgebrauch bis naturwiss. Zusammenhänge und Übersetzung wiss. Schriften aus anderen Sprachen o Ferguson, Ch(1962): TheLanguage Factorin National Development. AnthropologicalLinguistics4/1.



. Patois: frz. dialectevspatois; „patois“meint eine nichtschriftl. Sprachform mit geringem Sprachprestige, die als L1, Familiensprache verwendet wird im Gegensatz zur Nationalsprache Französisch –z.T. abwertend verwendet . Sowohl genetisch verwandte Dialekte (occitan, catalan, corse), aber auch nicht verwandte Sprachen (basque, breton, alsacien…) . „Patoisierung“: polit. motivierte Substandardisierung anderer Varietäten und Sprachen („Défense de cracher par terre et de parler breton»): Bretonisch wurde verboten . Nationalsprache als „Dialekt der Macht“, z.B. Dialekt der îlede France; das Franzische, langued‘oeil (langued‘oc) . „A language isa dialectwithan armyand a navy“(Max Weinreich, Otto Jespersen)



. Herausbildung von Nationalsprachen in Europa - Konsolidierung der Macht in best. Machtzentren -Dialekte der Macht werden zu Nationalsprachen (England, Frankreich, Spanien, Portugal, Niederlande. Italien und Deutschland hinken hinterher –geht einher mit Patoisierung anderer Varietäten; führt zu Sprachtod oder zu Minderheitensprachen) - Z.B. Frankreich: 1539 Ordonnancede Villers-Cotterêts; 1637 Académie Francaise; Franz Revolution –1793 Erhebung von AbbéGrégoire–3 von 26 Mio sprechen Französisch –F als Volkssprache verordnet –égalitédes citoyens; 1881-1884: Schulgesetze machen F zur



� alleinigen Unterrichtssprache (asinus Aufsätze: gegenseitige Beobachtung v. Schülern, ob sie andere Sprache sprechen); seit 70er Jahren 20. Jh Liberalisierung DGLFLF Délégationgénéraleàla languefrançaiseet auxlanguesde France - Gegenbewegung -Dekonstruktion von Staaten nach Sprachen: Tschechoslowakei; Jugoslawien


. Staatssprache –Nationalsprache –offizielle Sprache -Amtssprache - Staatsprache:Sprache, die auf dem gesamten staatl. Territorium im öffentlichen und privaten Bereich verfassungsmäßig vorgesehen bzw. verbreitet ist. - Nationalsprache:zentrale Bedeutung für nationale Identität; L1 eines substantiellen Teils der Bevölkerung - Offizielle Sprache/ officiallanguage: Sprache, die auf einem staatl. Territorium als Kommunikationsmittel in staatl. Institutionen und der Rechtssprechung fungiert –muss nichtöffentlichen Bereich nicht betreffen - nationale Amtssprache: ähnlich wie oben; Domänen: Gesetze und Rechtssprechung, Parlament, staatliche Administration - NationalevsregionaleAmtssprachen - Solo-offiziell(D in A) vsko-offiziell(D und CH) - Fließende Grenzen zwischen den Klassifizierungen



. Internationale „Amtssprache“ - Kommunikationsmittel in internationalen Organisationen wie der UNO oder Staatenbund wie der EU - Unterscheidung zwischen „Arbeitssprache“ - bloßer “Amtssprache“ - „Dokumentensprache“ . Staatssprache, offizielle Sprache .Nationalsprache in außereuropäischen Staaten, zBafrikanische Staaten . Staatsprache –Kommunikationsmittel in Verwaltung, auf Ämtern, in Gesetzgebung, Schule, Parlament, meist nicht eine einheimische Sprache, sondern ehemalige Kolonialsprache „cuiusregio–eiuslingua“(Coulmas), v.a. E und F . Ausnahmen: - Tansania: erfolgreiche Einführung von Swahili/ Kisuahelials Nationalsprache und de facto Amtssprache




� - Südafrika hat seit 1994 elf offizielle Landessprachen: Afrikaans, Englisch, Ndebele, isiXhosa, isiZulu, Nördliches Sotho, Süd-SothoSetswanaSiswatiVenda, Xitsonga, , ,















. Minderheitensprache - Sinnvoll nur in Bezug auf eine polit. Einheit, zBNationalstaat in Europa, Bundesstaat in multilingualen Ländern wie Indien: (Nationalsprache / Nationalitätensprache / Minderheitensprache) - Definition EBLUL: „Eine Minderheitenspracheist eine Sprache, die sich in ihrer linguistischen, historischern und sozialen Realität von der dominierenden Sprache eines Staates unterscheidet und auf einem bestimmten Territorium von einem kleineren Personenkreis gesprochen und /oder geschrieben wird. Diese Sprache kann mehr oder weniger die offizielle Anerkennung des Staates genießen. In einigen Fällen kann eine gewisse Marginalisierung oder Minorisierung, d.h. eine erzwungene Minderwertigkeit, ihre Entfaltung behindern“*…..+ Diese Sprachen können jedoch in einem anderen Staat die Mehrheitssprache sein“. (Carrel55) - Indigene Minderheiten o Terminologie in Österreich: auch „Volksgruppe“: o „Volksgruppen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind die in Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum.“((Volksgruppengesetz 1976, §1 (2)






� . Europäische Charta der Regional-oder Minderheitensprachen–nur autochthone Minderheiten - Ratifiziert 2010: 24 Staaten




. Neue Minderheiten, allochthoneMinderheiten . Gebärdensprachmindereiten, signlanguages


VO Sprach/en/politik, 5 Mai 2010

PP 3:

. Internationale & europäische Sprachenpolitik . Pieter Bruegel, Turmbau zu Babel: - Pieter Bruegel, Turmbau zu Babel, 1563, KHM Wien . „Sand im Getriebe des Einigungswerks“*…..+ „Zu Hause möge jeder sprechen, was er wolle. „Aber am großen internen überstaatlichen Palaver können nicht alle Sprachen gleichberechtigt teilnehmen“(Dieter E. Zimmer 1997, 206, 209). . „…und so wird Englisch in absehbarer Zeit –teilweise tut es das heute schon –aber in absehbarer Zeit die Rolle innerhalb der europäischen Union, innerhalb Europas so erfüllen wie das Englisch heute das in Indien auch tut, nämlich als Zweitsprache das zentrale Kommunikationsmittel sein“(Anton Pelinka, Von Tag zu Tag 1.7.2009) . Die deutsche Sprache werde 2050 „…nicht einmal mehr den Status einer Regionalsprache haben“(Studie im Auftrag des British Council, Limbach 72) . Spekulation über Sprachenwelt im 21 Jhdt.: Sprachenkongress von Spanischleherern 1997 kommt zu dem Schluß, dass es nur mehr 5 Weltsprachen geben werde ( Chinesisch, Englisch, Arabisch, Hindi, Spanisch) . Gliederung:


0. Einstieg

1. Die internationale Sprachenwelt

2. Die Sprachenwelt Europas

3. Sprachenpolitische Rahmenbedingungen, Absichtserklärungen, Praxis der europäischen Sprachenpolitik

4. Zwei Tendenzen europäischer Sprachenpolitik, Eine Sprache für ganz Europa –das Leitsprachenmodell, Das europäische Projekt -eine pluralistische Sprachenpolitik

5. Ausblick und Perspektiven

� 6. Sprachenvielfalt und Bildungspolitik, (Fremd)Sprachenkenntnissein Europa, Prinzipien einer zukunftsweisenden europäischen Schulprachenpolitik, Gesamtkonzept sprachlicher Bildung

. Wie viele Sprachen werden auf der Erde gesprochen? . Gesellschaften und Staaten sind immer mehrsprachig . 2500-8000 Sprachen (Störig; Gordon 2005: 7299) -ca. 200 Staaten (192 UNO-Mitglieder) . 47 Mitgliedsstaaten des Europarats -über 200 Sprachen in Europa - jeder Staat muss mehrsprachig sein – Europa im Vergleich zu anderen relativ spracharm (3,5% der Sprachenwelt) . gesellschaftliche Mehrsprachigkeit - Global: 200 Staaten –2000-8000 Sprachen - Zahl der SprecherInnen nach Haarmann: Kleines Lexikon der Sprachen








. Zahl der SprecherInnennach Haarmann: Kleines Lexikon der Sprachen . Zahl der SprecherInnennach „Ethnologue: Languagesof theWorld“ . L1L1 und L2 Mandarinchinesisch: 874.000.0001,052,000,000, Hindi: 366.000.000487,000,000, Englisch: 341.000.000508,000,000, Spanisch: 322.200.000417,00000, Arabisch: Keine Zahlen, Bengalisch: 207.000.000211,000,000, Portugiesisch: 176.000.000191,000,000, Russisch: 167.000.000277,000,0, Japanisch: 125.000.000126,000,000, Deutsch: 100.000.000128,000,000, Französisch: 77.000.000128,000,000 . Amtssprachen: Englisch ca. 60 Staaten, Französisch ca. 30 Staaten, Spanisch, Arabisch etwas über 20 Staaten, Deutsch 8 Staaten und Portugiesisch 7 Staaten . Status in internationalen Organisationen:Englisch in 16 internationalen Organisationen Amtssprache, Französisch in 12, Spanisch in 9, Russisch in 5, Arabisch in 2, Deutsch in einer Organisation . naturwissenschaftliche Publikationen: Englisch 90,7 %; Russisch 2,1%, Japanisch 1,7%; Französisch 1,3%; Deutsch 1,2%. (Ammon 1999)


� . Netzseiten im Internet: Englisch 56,4%; Deutsch 7,7%; Französisch: 5,6%; Japanisch: 4,9%; Spanisch: 3.0%; Chinesisch: 2,4% (nach StADaF2003) . Verwendete Suchsprachen (in Google): Englisch: 57%; Deutsch: 12%; Japanisch: 7%; Spanisch: 6%; Französisch: 5%; Chinesisch: 3%. (nach StADaF2003) . Wirtschaft: gemessen an ökonomischer Stärke, Bruttosozialprodukt: Englisch,Chinesisch, Japanisch, Deutsch, Spanisch, Russisch


2. Die Sprachenwelt Europas

. Geringer Anteil an globaler Sprachenvielfalt: zwischen 3 und 4 % der geschätzten 2500- 8000 Sprachen (Störig1992; 6909 bei Lewis 2009) . Lewis (2009, „ethnologue, languagesof theworld“): 234 europäische Sprachen . Haarmann (1993, „Sprachenwelt Europas“): 76 Sprachen . die großen europäischen Sprachen gehören zu den wichtigsten Sprachen der Welt: internationale Bedeutung, Zahl der SprecherInnen, Verwendung in Domänen wie Politik, Diplomatie, Wissenschaft …. . Kategorien von Sprachen in Europa - Staatssprachen, fungieren in den EU-Ländern oder den 47 Mitgliedstaaten des Europarats als Staatssprachen/Amtssprachen und als offizielle Amtssprachen und Arbeitssprachen der EU (Russisch 144 MioSprecherInnen, Deutsch 90,3 Mio(Lewis 2009), 101 Mio (StADaF2005)) - autochthone Minderheitensprachen (Regionalsprachen oder „lesserusedlanguages“/ weniger verwendete Sprachen) - durch Arbeits-und Flüchtlingsmigration entstandene neue/ allochthone Minderheitensprachenwie das Türkische oder Kurdische - europäische Gebärdensprachen


. Sprachen in der EU - Statssprachen: (in % der Bevölkerung): Deutsch 18; Englisch 13; Italienisch 13; Französisch 12; Spanisch 9; Polnisch 9)



















. Erst-und Fremdsprachen










. Minderheitensprachen - Autochthone Minderheiten:46 Millionen Sprecher von „European lesser-used, regional and minoritisedlanguages“(EBLUL) - Charta für Regional-oder Minderheitensprachen des Europarats (Europarat, 1992) 1998 ratifiziert; 2009: von 24 von 47 Mitgliedsstaaten ratifiziert. - EU: European Bureau forLesser-UsedLanguages(EBLUL) o Sprachen sind diesseits der nationalen Grenze Staatssprache, jenseits Minderheitensprache –Sprachkonflikte: Ungarn/Slowakei wg. unterschiedlicher Sprachenrechte - nichtterritoriale Sprachen: besonders Romani: je nach Land unterschiedl. Gesetzgebung, nichtteritorial, quer durch Europa (Romanes, Roman) - Neue Minderheiten: Migrantensprachen, nicht territorial, keine gesetzlichen Regelungen zum Schutz dieser MH - Gebärdensprachen:EUD (European Union of theDeaf) zentrale Vertretung in Europa





� - Beschlüsse des Europaparlaments (von 1988 und 1998) für die Anerkennung von Gebärdensprachen ohne Effekt - anerkannt: Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Norwegen, Österreich, Portugal und Schweden, Kanton Zürich




. Sprachenpolitische Rahmenbedingungen in EU - „Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958“, „Sprachencharta der EU“ - wurde beim Beitritt neuer Mitgliedsstaaten jeweils geändert, Artikel 1 lautet derzeit: „Die Amtssprachen und die Arbeitssprachen der Organe der Gemeinschaft sind Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch“ - Schriftstücke können in einer der Amtssprachen an die Organe der Gemeinschaft gerichtet werden, die Antwort ist in derselben Sprache zu erteilen, „Verordnungen und andere Schriftstücke von allgemeiner Geltung“müssen in den 23 Amtssprachen abgefasst werden, das Amtsblatt der Gemeinschaft erscheint in den 23 Amtssprachen, die Organe der Gemeinschaft legen in ihren Geschäftsordnungen fest, wie diese Regelung im einzelnen anzuwenden ist. Die Verordnung bezieht sich nur auf schriftliche Dokumente, nicht jedoch auf mündliche Kommunikation. - Entschließung vom 19. Januar 1995(EuGRZ1995) des Europäischen Parlaments bekräftigt diesen Grundatz - „Gleichbehandlung der Amts-und Arbeitssprachen aller Länder der Union bekräftigt“ - Weißbuch der EU „Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft“ - „jeder Bürger der EU sollte drei Gemeinschaftssprachen beherrschen“(Europäische Kommission 1996, 72). Später ein so genanntes Barcelona-Ziel - Vertrag von Amsterdam 1997 - das Recht des Bürgers aufgenommen, sich in einer Amtssprache seiner Wahl an die EU-Organe zu wenden sowie sein Anspruch auf Antwort in dieser Sprache -dadurch wurde dieses Recht in den Verfassungsrang gehoben. - Charta der Grundrechte der EU (Nizza 2000) - „Die Union achtet die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen“. - 2004:Mehrsprachigkeit in Aufgabenbereich eines Europäischen Kommissars



� - November 2005:eigenes Portal „Mehrsprachigkeit“im Internet (https://web.archive.org/web/20180801000046/http://europa.eu/languages/), „Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit“ - 2006:„hochrangige Gruppe Mehrsprachigkeit“aus ExpertInneneingerichtet - 2007:Kommissar für Mehrsprachigkeit, Victor Orban - Mitteilung vom 18/09/2008:Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung - Dokumente stellen empirische Informationen zur Verfügung, z.B. der Bericht - ELAN:Auswirkungen mangelnder Fremdsprachenkenntnisse in den Unternehmen auf die europäische Wirtschaft: Gesamtverlust für Wirtschaft der EU aufgrund mangelnder FSW-Kenntisseim KMU-Sektor auf 100 Milliarden Euro/ Jahr geschätzt (ELAN-Bericht, S. 5) - Eurobarometer-Erhebung 243 vom Februar 2006: Europäer und ihre Sprachen:


. Programme zur Förderung der Mehrsprachigkeit der EU - maschinelle Übersetzungshilfen (SYSTRAN) - Terminologiedatenbank IATE Inter-ActiveTerminologyforEurope (IATE) für die Institutionen der Europäischen Union(1999 -Sammlung, Verbreitung und gemeinsame Verwaltung der EU-spezifischen Terminologie - Programme zur Förderung der Mehrsprachigkeit und der Fremdsprachenkenntnisse der BürgerInnen: seit 1989 LINGUA-Programm, 1995 erweitert in SOKRATES- Programmübernommen, heute ausgelaufen. - Comenius(Lehr-und Lernbedürfnisse aller Beteiligten in der Vorschul-und Schulbildung bis zum Ende des Sekundarbereichs II sowie auf schulisches Bildungspersonal) - Erasmus (Lehr-und Lernbedürfnisse aller Beteiligten der formalen Hochschulbildung und der beruflichen Bildung der Tertiärstufe) - Leonardo da (berufliche Bildung) - Förderung des Sprachenlernens heute integriert in die obigen Programme und die Nationalagenturen des lebenslangen Lernens - Dolmetsch-und Übersetzungsdiensteder EU: GD Übersetzung und GD Dolmetschen (für Rat, Kommission, andere Institutionen), eigener Dolmetschdienst und Übersetzungsdienst für Parlament und EuGH.



� - GD Dolmetschen: 500 fest angestellte Dolmetscher/innen, 300 –400 freiberufliche D. pro Tag, ±135 000 Dolmetschtage/Jahr - wie viele Sprachenkombinationen? Welche Kosten? - Sprachenkombinationen: n x n-1: 23x22 = 506 - Lösung: Relaissprachen, v.a. beim Dolmetschen, E, F, D. - Kosten? - „Die Generaldirektion Dolmetschen, der Dolmetschdienst des Europäischen Parlaments sowie der Dolmetschdienst des Gerichtshofs arbeiten mit dem gesprochenen Wort, das auf Sitzungen zumeist simultan verdolmetscht wird. Insgesamt kostet dies jeden EU-Bürger weniger als einen halben Euro pro Jahr. Die GD Dolmetschen alleine kostet den Steuerzahler 0,21 €pro Bürger pro Jahr“. - Quelle: http://scic.ec.europa.eu/europa/jcms/c_6636/unsere-arbeit#ancre4, 1.7.09


. Europäische Sprachenpolitik und Europarat - (Vertragstexte und andere hier angeführte Dokumente sind in englischer und/oder französischer Sprache abgefasst; zu Übersetzungen ins Deutsche (soweit sie vorliegen) siehe: https://web.archive.org/web/20180730235546/https://www.coe.int/en/web/conventions/ - Konventionen: - Europäische Kulturkonvention /European CulturalConvention(1954) (Artikel 2) - Europäische Charta für Regional-und Minderheitensprachen / European CharterforRegional orMinorityLanguages[www.coe.int/minlang] - Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten/ Framework Convention for the Protection of National Minorities, www.coe.int/minorities - Empfehlungenund Entschliessungen: - Ministerkomitee des Europarateswww.coe.int/T/CM - Empfehlung/Recommendation R (82)18 - Empfehlung/Recommendation R (98)6 - Empfehlung /RecommendationR (2008)7über den GERS und Plurilingualismus - Parlamentarische Versammlung des Europarateswww.assembly.coe.int - Empfehlung/Recommendation 1383 (1998) on Linguistic Diversificationand (CM(99)97) - Empfehlung/ Recommendation 1539 (2001) on the European Year of Languages 2001



� - Empfehlung/ Recommendation 1598 (2003) on the protection of Sign languagesin the member states of the Council of Europe - Ständige Konferenz der europäischen Unterrichts-/Bildungsminister - Resolution/ Resolutionüber das EuropöäischeSprachenportfolio (Krakau, Polen, Oktober 2000) - Seit den 70er Jahren „Modern Language Project Group“: Entwicklungsarbeit für eine Mehrsprachigkeitspolitik. - Entwicklung von Lernzielkatalogen für den FU für alle Sprachen nach dem notional- funktionalenAnsatz, den Kontaktschwellen (T-Level, Niveau Seuiletc.) - Errichtung des EFSZ in Graz - Ausarbeitung des GERS und - des Europäischen Sprachenportfolios - Language EducationPolicyProfile


. EU-Sprachenpolitik Praxis - In der Praxis der EU Prinzip der Mehrsprachigkeit v. a. im europäischen Parlamentumgesetzt (Entschließung vom 19. Januar 1995: die „Gleichbehandlung der Amts-und Arbeitssprachen aller Länder der Union bekräftigt“. Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, Artikel 102: alle Schriftstücke des Parlaments sind in den Amtssprachen abzufassen und die Ausführungen in einer der Amtssprachen werden simultan in alle anderen Amtssprachen sowie in jede weitere Sprache, die das Präsidium für notwendig erachtet, übersetzt. - Europäischen Gerichtshof EuGh:alle nationalen Amtssprachen –einschließlich des Irischen –sind Verfahrenssprachen. - Egalitäre Sprachenpolitik wird jedoch im europäischen Rat und der Kommissionkaum umgesetzt: Dort wird v. a. in Englisch und Französisch, in geringem Ausmaßauch in Deutsch gearbeitet und verhandelt. - Dominanz des Englischen und Französischen in der internen Kommunikation: - Zahl der übersetzten Seiten nach Ausgangssprachen: 2006 wurden im Übersetzungsdienst der Kommission 1.541.518 Seiten übersetzt, davon aus dem Englischen 72%, aus dem Französischen 14%, aus dem Deutschen 2,8%, aus allen anderen 20 Sprachen 10,8%.



� - Zielsprachen ausgewogener: E (ca. 180.000 Seiten) vor F (ca. 160.000) und D (ca. 130.000), IT und ES (ca. 75.000) - Rapide Anglisierung: Erhebung aus dem Jahr 1997: 45,3% der schriftlichen Texte der EU-Kommission wurden ursprünglich auf Englisch verfasst, 40,4% auf Französisch, 5,4% Deutsch, 8,8% andere. - Quelle: https://web.archive.org/web/20180730235555/https://ec.europa.eu/info/departments/translation - Noch 1989 war die Relation: 29,5% zu 49,3% für Französisch gewesen (Phillipson2001). - Mit dem Beitritt der skandinavischen Länder Schweden und Finnland und Österreichs, später mit der EU-Erweiterung nahm das Englische rapide an Bedeutung zu.













. Praxis außerhalb der EU - Europarat:Arbeitssprachen nur Englisch und Französisch - Ähnlich WEU(Westeuropäische Union, London), die EFTA(Europäische Freihandelszone, Genf), die europäische Weltraumorganisation ESA(Paris), die europäische Rundfunkunion(Genf): Englisch und Französisch Arbeits-bzw. Verkehrssprachen –in keiner hat Deutsch offiziellen Status (größte Sprechergruppe in West-Europa) - Auch in Europa angesiedelte Sitze oder Filialen internationaler Organisationen: die FAO (Welternährungsorganisation, Rom), GATT(Zoll-und Handelsabkommen, Genf), IAEO (Internationale Atomenergiebehörde, Wien), Rotes Kreuz(Genf).


. Zwei Tendenzen europäischer Sprachenpolitik - Eine Sprache für ganz Europa –Leitsprachenmodell



� o „Wir können uns nicht das Übersetzen und Dolmetschen nicht leisten“


- Das europäische Projekt einer pluralistische Sprachenpolitik o Chancengleichheit im Zugang zu den Institutionen und zum aktiven und passiven Wahlrecht auf allen Ebenen o Identitätsbildende Funktion von Sprache


- Re-Nationalisierungstendenzenals Reaktion -Verknüpfung von Aufenthaltsrecht und Staatsprachenkenntnissen (schon 2007 in 7 von 17 Staaten, Van Avermaet2009: 22f)


. 4.1. Eine Leitsprache für ganz Europa - Englisch nicht nur als überregionale Lingua Franca, sondern Leitspracheim Sinne einer exklusiven Verkehrsspracheinnerhalb der EU, mittelfristig im Sinne einer europäischen Leitkultur - 1990: dänischer Forschungs-und Unterrichtsminister Bertel Haarderplädierte für eine Leitsprache als Arbeitssprache, die durch massiven Unterricht von unten aufgebaut werden soll, mit dem Ziel, sie zur Zweitsprache aller Bürger der Gemeinschaft zu machen (Christ 1991: 21) - „Wir können uns das Übersetzen und Dolmetschennicht leisten“? - „Die Generaldirektion Dolmetschen, der Dolmetschdienst des Europäischen Parlaments sowie der Dolmetschdienst des Gerichtshofs arbeiten mit dem gesprochenen Wort, das auf Sitzungen zumeist simultan verdolmetscht wird. Insgesamt kostet dies jeden EU-Bürger weniger als einen halben Euro pro Jahr. Die GD Dolmetschen alleine kostet den Steuerzahler 0,21 €pro Bürger pro Jahr“.Quelle: http://scic.ec.europa.eu/europa/jcms/c_6636/unsere-arbeit#ancre4, 1.7.09 - Michael Clyne: das Englische nicht die geeignetsteSprache für eine europäische Leitsprache –es repräsentiere v.a. auch amerikanische Werte und benachteilig dadurch andere Sprachgemeinschaften (speziell pragmatische und diskursive Musterder Kommunikation, Clyne2003) - Englisch wie ein Fußballverein, der dauernd nur Heimspieleausträgt (Konrad Schröder, Augsburger Anglist ) - Andere Sprachen könnten erfasst werden von einem „sprachenpolitischen Strudel“: es wird immer teurer in den jeweiligen Sprachen Bücher zu publizieren, zuerst wissenschaftliche Publikationen, dann populärwissenschaftliche, Belletristik, Filme, Musik etc. Die Muttersprache scheint v.a. den nachwachsenden Generationen immer



� weniger nützlich. Der Strudel dreht sich immer schneller, „der Abstieg der ehemals kulturtragendenSprache zum patois*Dialekt+ ist besiegelt“. (Konrad Schröder) - Gegenreaktion EFNIL /FEILIN


. 4.2. Das europäische Projekt -eine Politik der Vielsprachigkeit - Chancengleichheitim Zugang zu den Institutionen und zum aktiven und passiven Wahlrecht auf allen Ebenen - Identitätsbildende Funktionvon Sprache - Re-Nationalisierungstendenzenals Reaktion auf mangelndes Identitätsmanagementim Zusammenhang mit Mehrsprachigkeit - zentrale Rolle der Bildungs-und Schulsprachenpolitik: 59% der EuropäerInnenerwerben ihre Fremdsprachenkenntnisse in einer weiterführenden Schule. (Eurobarometer spezial 2006). - Mehrsprachigkeitund nicht Zweisprachigkeitals Ziel denn Zweisprachige, tendierten dazu, die eine Fremdsprache, die sie beherrschen, als die alleingültige durchzusetzen und forcierten letztlich eine Leitsprachenpolitik (Christ 1991: 26).


. 5. Ausblick und Perspektive - widersprüchliches Bildder europäischen Sprachenpolitik - wichtige Sprachen –und weniger wichtige Sprachen, Staatssprachen, Nationalsprachen, unterschiedliche Minderheitensprachen, Regionalsprachen - Re-Nationalisierungstendenzenund Verknüpfung von Aufenthaltsrecht und Verpflichtung zum Erlernen der Staatssprache - Wiederaufleben sprachnationaler Konzepte und eine Aufwertung der Nationalsprachen -Assimilationsdruckauf Minderheiten („Kärnten wird einsprachig“) - Staatssprachen: Eindruck, die Politik zielt auf Mehrsprachigkeit in der Theorieund übt sich in Zweisprachigkeit in der Praxis. - Ein Teil der Elitentritt mehr oder minder offen für ein Leitsprachenmodellein – Zweisprachigkeit, nicht Mehrsprachigkeit


. Bewusste Sprachenpolitik und Sprachplanung - „Europa braucht dringend eine transparente, öffentliche sprachenpolitische Diskussionmit dem Ziel, Leitlinien für europäische und nationale Sprachenpolitiken zu entwickeln.



� - Es ist daher erforderlich, auf nationaler wie auf europäischer Ebene Foren für die

  • …..+ Entwicklung eines europäischen Gesamtsprachenkonzepts einzurichten, in die

möglichst viele gesellschaftliche Kräfte eingebunden werden sollten (Politik, Wirtschaft, Medien, NGOs).“(Wiener Manifest „Die Kosten der Einsprachigkeit“, 2001)



HANDOUT3:


- EFNIL - Förderung von Übersetzung und Dolmetschen, der Sprachen als Wissenschaftssprachen etc. - gesellschaftliche Vielsprachigkeit und individuelle Mehrsprachigkeit als Element zukünftiger europäischer Identitätskonstruktionen - ein Europa, dessen MS keine Grenzenkennt, auch keine nationalen Sprachgrenzen - in dem die europäischen Kultursprachen gleichwertigbehandelt werden - in dem die Individuenauf jeden Fall mehrsprachig, nicht nur zweisprachig sind



12. Mai. 2010

neue PP

. (Fremd)Sprachenunterricht an europäischen Schulen - Mehrsprachigkeit zentraler Bestandteil europäischer Identitätskonstruktionen für Europarat und EU


� - Bildungsziel L1 + 2 (Weißbuch 1996; Barcelona-Ziel: „Kommunikation in der Muttersprache plus zwei weiteren Sprachen“ ) . "Für die große Menge behält es Geltung, daß der Mensch im Grunde einsprachig ist. (...) Vor allem aber gehen corruption du langage und corruption des moeurs Hand in Hand (...)


Das geht von einer Störung der geistigen Entfaltung zu einer Einbuße der Geistesschärfe selbst; geistige Mittelmäßigkeit ist die Folge, erschwert dadurch, daß zugleich die Kräfte des Charakters leiden: man läßt sich gehen, unscharfer, grober, fahrlässiger Sprachgebrauch, das ist gleichbedeutend mit wachsender Trägheit des Geistes und sich lockernder Selbstzucht, einem Abgewöhnen des Drängens nach sprachlicher Vervollkommnung. Die Trübung des sprachlichen Gewissens führt nur zu leicht zum Erschlaffen des Gewissens insgesamt." (Weisgerber 1966, 73)

. „Einsprachigkeit ist heilbar – Überlegungen zur neuen Mehrsprachigkeit Europas.


Monolingualism is curable - Reflections on the new multilingualism in Europe. Le monolinguisme est curable - Réflections sur le nouveau plurilinguisme en Europe”. (Ammon/ Mattheier/ Nelde 1997; Titel von Band 11/ 1997 der einmal im Jahr erscheinenden Zeitschrift Sociolinguistica)

. „Der monolinguale Habitus der multilingualen Schule“











Krumm, Hans-Jürgen. 2001. Kinder und ihre Sprachen – lebendige Mehrsprachigkeit.

Sprachenporträts – gesammelt und kommentiert von Hans-Jürgen Krumm.

2. Zwei- / Mehrsprachigkeit in den Schulen

. innersprachliche Mehrsprachigkeit (Wandruszkas „muttersprachliche“ MS, 1979), . lebensweltliche Mehrsprachigkeit - autochthone Minderheiten - Zuwanderungsminderheiten - Gebärdensprachminderheiten



� - Lingua franca, „Weltsprache Englisch“ (H. Reich) vermutlich sowohl lebensweltliche als auch


. fremdsprachliche Mehrsprachigkeit


2.1. Innersprachliche Mehrsprachigkeit

. plurizentrisches Deutsch - Schweizer Hochdeutsch, österreichisches Deutsch, deutschländisches Deutsch: Sprachloyalität der eigenen Varietät gegenüber (Muhr 2005, Scharloth 2005) . Diglossie Dialekt – Standardsprache - „Dialekt und Sprachbarrieren“ in der Sprachdidaktik heute zu Unrecht kaum ein Thema, regional in der Praxis mit Sicherheit von Bedeutung (Ammon/ Kellermeier 1997) - Keine Zahlen zu Österreich; Schweiz: 7,5 % der SchülerInnen sprechen regelmäßig ausschließlich Hochdeutsch in der Schule, 52,7 % Schweizerdeutsch- und Hochdeutsch, 39% nur Schweizerdeutsch; (Lüdi/ Werlen 2005, Sprachenlandschaft in der Schweiz, 83, Grafik 28).



2.2.1. autochthone Minderheitensprachen

. gesetzlicher Schutz lautsprachlicher Minderheiten, z.B: „Europäische Charta für Regional- und Minderheitensprachen“ . bildungspolitische Regelungen: Lücken im Vorschul- und Kindergartenwesen, schulische Sozialisation auch in der Minderheitensprache als Unterrichtssprache in der Primarschule in Form von Übergangsmodellen . Sekundarstufe: meist Angebot in Minderheitensprache als Unterrichtsfach . Gebärdensprachen: Oralismus - ganz selten bilingualer Unterricht (z.B. Schweden). . Österreich: eigene Schulgesetze nur für Slowenen, Burgenlandkroaten und Ungarn in Kärnten und im Burgenland


2.2.2. SchülerInnen mit Migrationshintergrund

. PISA 2006: 7,9 % der Teilnehmenden aus europäischen Staaten aus Migrantenfamilien, 4% sprechen zu Hause eine nicht offizielle Sprache! Sprachwechsel? (Eurydice 2008: 22) . Zahlen für Österreich 2007/08: - 20,7% SchülerInnen mit anderen Erstsprachen in APS (Wien 52,7%) - Hauptschulen: 19,6%; Sonderschulen 27,2%; AHS: 12,5%; BHS: 10,5% (bmu:kk 2009a)


. Schulische Regelungen: - L2-Unterricht in der jeweiligen Staatssprache, Schwerpunkt der Sprachförderung



� . in Österreich DaZ bis zu 12 Wochenstunden


- muttersprachlicher Unterricht, freiwillig, unverbindlich, Fach und Lehrpersonen marginalisiert (Çinar 1997)



in Österreich: Muttersprachlicher Unterricht 3-6 Wochenstunden in 19 Sprachen/ 336 LehrerInnen, 21 % Teilnahme (bm:ukk 2009b)

- Unterrichtsprinzip „interkulturelles Lernen“



Quelle: http://ec.europa.eu/education/policies/lang/languages/index_en.html Und: Die Europäer und ihre Sprachen, Eurobarometer 2006 bzw. Europeans and Languages 2005

2.3. Zwei-/ Mehrsprachigkeit und Fremdsprachenunterricht

- Fremdsprachenkenntnisse der EU-ropäerInnen (2005) - Wo erwerben EuropäerInnen Fremdsprachenkenntnisse? 59% weiterführende Schule, 24% Grundschule (Eurobarometer spezial 2006, 22). - Keine Fremdsprachenkenntnisse (2005): 44% EU-25, 62% UK, 1 % LUX, 33% D, 38% AT - Englisch (38 %), Deutsch (14 %), Französisch (14%), Spanisch (6 %) und Russisch (6%) Zwei Fremdsprachen: 28%, drei Fremdsprachen: 11%. - Fremdsprachenunterricht in den Schulen (2005/06) - In den Schulen unterrichtete Fremdsprachen (2001/02, Eurydice- Erhebung): - Primarbereich (ISCED 1): EN 46,4% (Tendenz steigend 1999: 38,5%) - DE 6.5% - FR 3,2%. - Sekundarstufe II (ISCED 3): EN 90,5% - DE 26,4% - FR 25,7% - ES 15,0% - RU 3,8% - weniger als die Hälfte lernen auf der Sek I zwei Sprachen - Zweisprachigkeit – statt Mehrsprachigkeit; zu geringe Diversifizierung



Österreich

� - Sekundarstufe I: 89,81% lernen nur eine Fremdsprache; Sekundarstufe II: 59,6% (2004/05; ÖSZ 2007).



Mehrsprachigkeit auf der Sekundarstufe I


2.4. „Bekenntnis“ zur Mehrsprachigkeit – Praxis der Zweisprachigkeit

� . „Bekenntnis“ zur Mehrsprachigkeit in Absichtserklärungen und Feiertagsreden – Praxis der Zweisprachigkeit in den Schulen . fremdsprachliche Zweisprachigkeit in Englisch wird forciert . Zu geringe Diversifizierung des FU . lebensweltliche Zwei- und MS in den Migrationssprachen und Gebärdensprachen wird teils halbherzig, teils gar nicht gefördert


Prinzipien einer zukunftsweisenden europäischen Schulprachenpolitik

. L1 plus 2 . Sprachenangebot: Englisch - zweite und dritte Spracheeine andere große internationale Sprache und/ oder eineNachbarsprache . Sprachenfolge, Englisch muss nicht die erste FS sein – (Herbert Christ, Claude Hagège, Hans-Jürgen Krumm) - die lingua franca wird auch als zweite Fremdsprache auf jeden Fall gelernt (politische und ökonomische Notwendigkeit, Omnipräsenz in unserer Kultur) . Fremdsprachenunterricht muß früher beginnen . Fremdsprache muß verstärkt als Medium des Unterrichts eingesetzt werden – FSaA, bilingualer Unterricht, CLIL, Immersion . Lebensweltliche Mehrsprachigkeit fördern . Curriculum in der ersten Fremdsprache verkürzen . Mehr Fremdsprachen anbieten . Intercomprehension . sprachliche Sensibilisierungsprogramme“, “Sprachaufmerksamkeit“, „language awareness“ – éveil aux langues, janua linguarum . methodisch-didaktische Innovationen . Lebenslanges Lernen – Innerbetriebliches Fremdsprachenangebot in der Arbeitszeit, gefördert von der öffentlichen Hand


Mehrsprachigkeitsdidaktik

. Interkomprehension - eine Sprache als Tor zu einer Sprachfamilie EurocomRom, EurocomSlav, EurocomGerm zur Entwicklung der rezeptiven Mehrsprachigkeit auch an Schulen . Mehrsprachigkeistdidaktik: sprachenübergreifendenFachkonferenzen einheitliche metasprachlichen Terminologie sprachen- und fächerübergreifendeProjekte . FörMig


� . LehrerInnenaus- und -fortbildung - Umsetzung einer europäischen Mehrsprachigkeitspolitik . Gesamtkonzepte sprachlicher Bildung . Neue LehrerInnenaus- und -fortbildung – Umsetzung einer europäischen Mehrsprachigkeitspolitik . Gesamtkonzepte sprachlicher Bildung


„Gesamtkonzept sprachlicher Bildung“

. „ … ist zu verstehen als Orientierungsrahmen für eine Bildungspolitik, die der veränderten Sprachensituation der Gegenwart und ihrer voraussichtlichen Dynamik in Übereinklang mit der politischen Grundordnung Rechnung trägt und dabei – wie jeder pädagogische Entwurf – die Interessen der Individuen wie die Interessen der Gesellschaft auszugleichen versucht“ . „Dem Lernen der verschiedenen Sprachen sind kognitive Inhalte gemeinsam, die nicht für jede Sprache neu erarbeitet werden müssen: grammatische und semantische Begriffe, Lern- und Erschließungsstrategien, sprachvergleichende und sprachgeschichtliche Elemente. Sie können zusammen mit Grundbegriffen der Sprachsoziologie und der Sprachpsychologie zu einem Fach „Sprache“ gebündelt werden, das als verbindende Disziplin der sprachlichen Bildung, von der Primarstufe bis in die Sekundarstufe II gedacht werden kann.“ (Reich 2009) . Language Education Policy Profiling – Prozess . Neuorientierung der sprachlichen Curricula - Differenzierung des Unterrichtsgeschehens, Einbeziehung aller LehrerInnen . Krumm die „schwierigste Korrektur für das Bildungswesen“ *…+ „nicht mehr LehrerInnen für Englisch oder Französisch auszubilden, sondern Expertinnen und Experten für Mehrsprachigkeit, die zwar eine bestimmte Sprache unterrichten, dabei aber die Vielsprachigkeit der Lernenden zulassen und die Mehrsprachigkeit fördern“ (Krumm 2005, 35). . Sprache und Mehrsprachigkeit thematisierende Module in die Ausbildung eines jeden Unterrichtsfachs


Jeder Unterricht ist auch Sprachunterricht

Wiener Manifest --- „Die Kosten der Einsprachigkeit“

. Exkurs Spracherwerb in der Migration


� - Erstspracherwerb – Kerngrammatik – Schulalter - Weiterentwicklung durch Alphabetisierung, Scholarisierung - Bruch in der sprachlichen Entwicklung - „Semilingualismus“ - BICS Basic Interpersonal Communicative Skills# - CALP Cognitive Academic Language Proficiency - Interdependenzhypothese: sprachliche Fertigkeiten, Kompetenz- und Performanzniveau, die in L2 erreicht werden können, zu einem wesentlichen Teil von Niveau abhängig, das in L1 erreicht ist



Argumente für die Förderung der Muttersprachen

. L eine stabile Erstsprache fördert und erleichtert den Erwerb der Zweitsprache und aller anderen Sprachen . L die Fähigkeit zur sprachlichen Analyse und die Qualität und Quantität von Spracherwerbsstrategien bei bilingualen Kindern ist höher als bei monolingualen . L die sprachliche Kreativität wird gefördert . L positive Einflüsse auf die verbalen und nonverbalen Intelligenzleistungen . L größere Toleranz bilingualer Menschen und ihre geringere Anfälligkeit gegenüber Ethnozentrismus . L zentrale Rolle der Sprachen für die Identität von Individuen und ethnischen Gruppen – sprachliches Menschenrecht der Förderung des Unterrichts in der L1 . L Mehrsprachigkeit stellt eine wichtige gesellschaftliche Ressource dar (z.B. Gesundheitssystem, Polizei und Verwaltung, Altenpflege)


19.März 2010


Sprachenpolitik in Österreich -Staatssprache Deutsch

. Welche Sprachen werden in Österreich gesprochen? . Welche Sprachen sind offiziell anerkannt? . Wie viele Menschen sprechen sie?


Österreich



Tabelle: Wohnbevölkerung nach Umgangssprache und Staatsangehörigkeit 2001






Sprachenpolitische Rahmenbedingungen

. BUNDESVERFASSUNG - Art. 8. (1) Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik. - (2) Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum


� Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern. - (3) Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache


anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze. (BV-G, Quelle RIS)

Staatssprache Deutsch 1

. „Unterrichtssprache ist die deutsche Sprache, soweit nicht für Schulen, die im Besonderen für sprachliche Minderheiten bestimmt sind, durch Gesetz oder durch zwischenstaatliche Vereinbarungen anderes vorgesehen ist.“ (§ 16 Abs. 1 SchUG). . Ausnahmen: Minderheitenschulgesetze . Novelle § 3 Abs. 3 SCHUG (2007): „die Erziehungsberechtigten habendafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder zum Zeitpunkt der Schülereinschreibung die Unterrichtssprache im Sinne des Abs. 1 lit. b soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht zu folgen vermögen“ . SCHUG-Novelle 1997: die Schulbehörde erster Instanz ist ermächtigt, die Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) unter anderem dann zuzulassen, „wenn dies wegen der Zahl von fremdsprachigen Personen, die sich in Österreich aufhalten, . . . zweckmäßig erscheint” (§ 16 Abs 3 SchUG idF BGBl 1996/767) . Aufenthaltsrecht „Integrationsvereinbarung“ (2003, 2006) . Staatsbürgerschaftsgesetz (1998, 2006)


Staatssprache Deutsch 2

. Protokoll Nr. 10 über die Verwendung spezifisch österreichischer Ausdrücke der deutschen Sprache im Rahmen der Europäischen Union (s.u.) . Keine Regelungen im Konsumentenrecht (Ausnahme Spielzeugverordnung) . Keine Regelungen im Medienrecht


Ambivalente Einstellung zur Staatssprache Deutsch

. Dominanz der deutschen Staatssprache in öffentlichen Domänen: „…daß alle Staatsorgane in deutscher Sprache mit den Parteien zu verkehren haben“, kein zweisprachiges Beamtentum . Medien: nur etwa 5% der inländischen Zeitungen und Zeitschriften erscheinen in anderen Sprachen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ORF sendet pro Woche insgesamt rund fünf Stunden (!) Hörfunk und 30 Minuten (!) Fernsehen in den Minderheitensprachen


� . Außenpolitik: Ammon 1996 kritisiert z. B. , dass die österreichischen Politiker "in den Institutionen der Europäischen Union notorisch englisch oder französisch sprechen" (zB Staribacher) . "’Es wäre erstrebenswert, würden alle nur noch auf Englisch verhandeln’, meint [N. N.] vom Außenministerium - freilich nur ‚aus Gründen der Sparsamkeit und Effektivität’". (Die Presse, 31.1.2007) . Geringschätzung der deutschen Staatssprache zeigt sich auch in der österreichischen Kultur- und Medienpolitik (keine Quotenregelungen) . Wissenschaftspolitik – FWF . Handlungsbedarf in Konsumentenpolitik, Medienpolitik . Keinerlei Maßnahmen zur Förderung des österr. Deutsch


26.Mai.2010

Sprachenpolitik und Minderheitensprachen in Österreich

. Welche Sprachen werden in Österreich gesprochen? Welche Sprachen sind offiziell anerkannt? . Welche der folgenden Rechte stehen Ihrer Meinung nach einer sprachlichen Minderheit zu? Welche Rechte sind in Österreich/ in Südtirol realisiert?


Auflösung

Autochthone Minderheiten

. Terminologisches:„sprachliche/ethnische Minderheit“und „Volksgruppe“(groupeéthnique, ethnicgroup) (nur österreichisches Minderheitenrecht : eine ethnische Minderheit, die durch eine eigene Sprache, Kultur und Tradition gekennzeichnet ist, jedoch nicht in einem eigenen Staat lebt. . Begriff Minderheit: sagt zusätzlich etwas über die Stellung der Gruppe in einem Staat aus, über das Machtverhältnis, in dem sich die Sprachen in einem Staat befinden. Nicht- ethnisch definierte sprachliche Minderheiten wie z.B. GebärdensprachbenutzerInnen werden auch erfasst . Drastischer Rückgangim 20. Jahrhundert . Ausnahme 1939? . 1,1% der Bevölkerung . Vergleich mit Ladinernin Südtirol




sprachenrechtliche Grundlagen

. Artikel 19 des Staatsgrundgesetzesvom 21.12.1867 („Rechte der Minderheiten“) . Staatsvertrag von St. Germainaus dem Jahr 1919 (Artikel 62 bis 69) . Artikel 7 des Österreichischen Staatsvertrags vom 15. Mai 1955 . Volksgruppengesetz vom 7. Juli 1976 . Abs. 2 des Artikels 8 der österreichischen Verfassung (. HANDOUT:


� )

. Europäische Charta für Regional-und Minderheitensprachen . Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten (1959) und Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland (1994)



STAATSVERTRAG von 1955über die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, Artikel 7

Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten

� 1. Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgenland und Steiermark genießen dieselben Rechte auf Grund gleicher Bedingungen wie alle anderen österreichischen Staatsangehörigen einschließlich des Rechtes auf ihre eigenen Organisationen, Versammlungen und Presse in ihrer eigenen Sprache.

2. Sie haben Anspruch auf Elementarunterricht in slowenischer oder kroatischer Sprache und auf eine verhältnismäßige Anzahl eigener Mittelschulen; in diesem Zusammenhang werden Schullehrpläne überprüft und eine Abteilung der Schulaufsichtsbehörde wird für slowenische und kroatische Schulen errichtet werden.

3. In den Verwaltungs-und Gerichtsbezirken Kärntens, des Burgenlandes und der Steiermark mit slowenischer, kroatischer oder gemischter Bevölkerung wird die slowenische oder kroatische Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache zugelassen. In solchen Bezirken werden die Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur sowohl in slowenischer oder kroatischer Sprache wie in Deutsch verfaßt.

4. Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgenland und Steiermark nehmen an den kulturellen, Verwaltungs-und Gerichtseinrichtungen in diesen Gebieten auf Grund gleicher Bedingungen wie andere österreichische Staatsangehörige teil.

5. Die Tätigkeit von Organisationen, die darauf abzielen, der kroatischenoder slowenischen Bevölkerung ihre Eigenschaft und ihre Rechte als Minderheit zu nehmen, ist zu verbieten.

VOLKSGRUPPENGESETZ 1976

ABSCHNITT I, Allgemeine Bestimmungen

§1. (1) Die Volksgruppen in Österreich und ihre Angehörigen genießen den Schutz der Gesetze; die Erhaltung der Volksgruppen und die Sicherung ihres Bestandes sind gewährleistet. Ihre Sprache und ihr Volkstum sind zu achten.

(2) Volksgruppen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind die in Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum.

(3) Das Bekenntnis zu einer Volksgruppe ist frei. Keinem Volksgruppenangehörigen darf durch die Ausübung oder Nichtausübung der ihm als solchem zustehenden Rechte ein Nachteil erwachsen. Keine Person ist verpflichtet, ihre Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe nachzuweisen.

� §2. (1) Durch Verordnungen der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschußdes Nationalrates sind nach Anhörung der in Betracht kommenden Landesregierung festzulegen:

1. Die Volksgruppen, für die ein Volksgruppenbeirat eingerichtet wird, sowie die Zahl der ihm angehörenden Mitglieder.

2. Die Gebietsteile, in denen wegen der verhältnismäßig beträchtlichen Zahl (ein Viertel) der dort wohnhaften Volksgruppenangehörigen topographische Bezeichnungen zweisprachig anzubringen sind.

3. Die Behörden und Dienststellen, bei denen zusätzlich zur deutschen Amtssprache die Verwendung der Sprache einer Volksgruppe zugelassen wird, wobei jedoch das Recht der Verwendung dieser Sprache auf bestimmte Personen oder Angelegenheiten beschränkt werden kann.

(2) Bei Erlassung der in Abs. 1 vorgesehenen Verordnungen sowie bei der Vollziehung des Abschnittes III dieses Bundesgesetzes sind bestehende völkerrechtliche Verpflichtungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist auf die zahlenmäßige Größe der Volksgruppe, die Verbreitung ihrer Angehörigen im Bundesgebiet, ihr größenordnungsmäßiges Verhältnis zu anderen österreichischen Staatsbürgern in einem bestimmten Gebiet sowie auf ihre besonderen Bedürfnisse und Interessen zur Erhaltung und Sicherung ihres Bestandes Bedacht zu nehmen. Hiebeisind die Ergebnisse amtlicher statistischer Erhebungen mitzuberücksichtigen.

Schulsprachenpolitik

. Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, bis 1994 Bestimmungen aus der Zeit des Austrofaschismus . In Kärnten waren die Schulsprachenregelungen seit 1945 beständig Grund bildungspolitischer Auseinandersetzungen . Minderheitenschulgesetzefür Kärnten (1959) und das Burgenland (1994): Regelungen für Slowenisch, Burgenlandkroatisch, Ungarisch - Bilingualer Unterricht in der VS, mangelhaftes Angebot an HS, bilinguale Angebote an einzelnen Gymnasien und HAKs(Klagenfurt/Celovecbzw. Oberwart/ /Felsöör/Borta) . Für Tschechisch, Slowakisch Komensky-Schulein Wien (privat) . In Kärnten große Akzeptanz: 2/3 der zweisprachigen Schüler aus deutschsprachigen Familien –trotz minderheitenfeindlichen Klimas


� . Gebärdensprachen: Oralismus-ganz selten bilingualer Unterricht (z.B. Schweden) –neuer Lehrplan höchst umstritten, weil ÖGS nicht ernsthaft berücksichtigt wird.


Exkurs: Schulsprachenpolitik in Kärnten

. unmittelbar nach 1945: Im gesamten zweisprachigen Gebiet an Primarschulen zweisprachiger Unterrichtin Deutsch und Slowenisch Staatsvertrag von 1955: Rekonstruktion des deutschnationalen Lagers und Demontage der Minderheitenrechte“(Baumgartner 2001: 184). . „Schulstreiks“, organisiert von deutschnationalen Kräften („Schulverein Südmark“, „Kärntner Heimatdienst“) –genereller zweisprachiger Unterricht 1958 abgeschafft . „Minderheitenschulgesetz“von 1959: Anmeldungszwang zum Slowenischunterricht: steter Rückgang des zweisprachigen Unterrichts: vor Sept.1958: 10.030 VolksschülerInnenim zweisprachigen Unterricht -im Schuljahr 1959/60 1994SchülerInnen . Schulvolksbegehren 1984: Trennung der Kärntner Schüler nach sprachlichen Kriterien verlangt–„Apartheidmodell“, Novelle des Schulgesetzes 1988: Trennung durch Paravents . Trendwende Beginn der 80er . 2005/2006: 36,25% der VolksschülerInnenim Geltungsbereich des Minderheitenschulgesetzes angemeldet; Mehrheit deutschsprachige Familien: 70,52% verfügen über keine Slowenischkenntnisse


Sprachenpolitik gegenüber autochthonen Minderheiten nach 1945

. wesentliche Bestimmungen des Staatsvertrags lange Zeit gar nicht erfüllt(zweisprachige topographische Aufschriften, verhältnismäßige Anzahl eigener Mittelschulen außer an dem 1957 gegründeten slowenischen Gymnasium in Klagenfurt/Celovec, Amtsspracheregelungen . Österreich hat sich aber als Schutzmacht Südtirolsprofiliert –„die Südtiroler wurden im öffentlichen Bewusstsein zur ‚österreichischen Minderheit‘par excellence(sic!)“(Baumgartner) . Volksgruppengesetz vom 7. Juli 1976 (VGG) gegen den Willen der Minderheitenbeschlossen . im Staatsvertrag zugesagte Rechte mussten immer wieder durch Verfassungsgerichtshofentscheide erzwungenwerden (Errichtung einer zweisprachigen Volksschule in Klagenfurt/Celovec; Durchsetzung des zweisprachigen Unterrichts auch in der vierten Klasse Volksschule (Entscheid vom 9.3.2000), Aufhebung der Prozentklausel


� des VGG für die Amtssprachenregelung (4.10.2000) bzw. für die Ortstafelregelung in Kärnten (14.12.2001). . derzeitige Regelung (25% Anteil für zweisprachige Ortstafeln) verfassungswidrig seit 2001-immer noch nicht saniert


Sprachenpolitik und neue Minderheiten

Migration als dauerhaftes Phänomen

Prozentsatz ausländischer Arbeitskräfte in Österreich

1961: 0,5%, 1971 6,0%, 1981: 6,1%, 1989 5,8%; 1991: 8,9%; 1995: 9,8%; 2002: 10,6%;

10 % der Gesamtbevölkerung Österreichs besitzt einen ausländischen Pass

Knapp ein Drittel (30 %) der ausländischen Bevölkerung in Österreich sind Angehörige eines EU-Staates.

Staatsangehörige aus Serbien/Montenegro (137.337) zählen zur größten Ausländergruppe.

Die Einwohnerzahl der Deutschen (113.778) ist bereits höher als die Zahl der türkischen Staatsangehörigen (108.811).

Rund 1,353 Mio. Menschen in Österreich bzw. 16 % der Gesamtbevölkerunghaben einen Migrationshintergrund. (Quelle ÖIF)

Die Situation in Österreich

. Sprachensituation in Österreich . sprachenpolitische Rahmenbedingungen für MigrantInnen . „Sprachförderung“bei Erwachsenen - Deutsch-Integrationskurse u.a.


. Sprachförderung im vorschulischen und schulischen Bereich - Maßnahmen zur Förderung des Erwerbs der Staatssprache Deutsch - Fördermaßnahmen im Bereich der Erstsprachen - Interkulturelles Lernen - Ausbildung der LehrerInnen


. Abschließende Einschätzung



Sprachensituation in Österreich


sprachenpolitische Rahmenbedingungen für MigrantInnen

. Keine gesetzlichen Regelungen, die sprachliche Rechte (etwa vor Ämtern und Behörden etc.) garantieren . keine nennenswerte Förderung der sprachlichen und kulturellen Identität . Behörden wie Finanzämter, Schulen etc. bieten Formulare und Informationsmaterialien v.a. in den zwei großen MigrantInnensprachen . keine Amtssprachenregelung, kein Dolmetschen z.B. in Krankenhäusern oder bei Ämtern zugesichert („Kommunaldolmetschen“), kein nationaler Dolmetsch-und Übersetzerdienst . Sprachenpolitik gegenüber erwachsenen MigrantInnen: beschränkt sich v.a. darauf, Zuwanderer aus Drittstaaten (weniger als ein Drittel!) zum Erlernen der deutschen Sprache zu verpflichten -„Integrationsvereinbarung“


„Sprachförderung“bei Erwachsenen

. „Integrationsvereinbarung“(Niederlassungs-und Aufenthaltsgesetz NAG, BGBl, I Nr. 100/2005, in Kraft seit 1.1. 2006) -binnen fünf Jahren ab Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels . Modul 1 (75 Stunden, für AnalphabetInnen): Erwerb der Fähigkeit des Lesens und Schreibens . Modul 2 (300 Stunden): Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache auf dem Niveau A2 des GERS. Kenntnisse der deutschen Sprache: Kommunikation und Lesen alltäglicher Texte, Themen des Alltags mit staatsbürgerschaftlichen Elementen, Themen zur Vermittlung der europäischen und demokratischen Grundwerte, Teilnahme am


� gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich ermöglichen. Abschlussprüfung „ÖIF-Test“ . Kurskostenersatz: Modul 1: 375 €(wenn nach einem Jahr abgeschlossen), Modul 2: 750 €(50%, spätestens binnen zwei Jahren abgeschlossen) –Kosten für TN 2,5 Euro/ Stunde . Auch SchülerInnen, die nach dem 1.1.2006 zugewandert sind und zum Zeitpunkt der Zuwanderung das 9. Lebensjahr schon vollendet haben, müssen die Integrationsvereinbarung erfüllen. Das kann jedoch durch eine positive Beurteilung im Unterrichtsfach Deutsch nach mindestens fünfjährigem Besuch einer Pflichtschule bzw. auf der 9. Schulstufe in Österreich erfolgen. . Verschärfungenfür Drittländer geplant: Nachweis von A1 bereits im Herkunftsland bei Familiennachzug, B1 für IV


Deutsch-Integrationskurse

. Kursanbieter autorisiert vomÖsterreichischen Integrationsfonds . Abschlussprüfung auf dem Niveau A2, vom Österreichischen Integrationsfonds entwickelter „anerkannter Deutsch-Test auf A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“(Homepage) . „Anerkennung“nicht internationale Akkreditierung, sondern Anerkennung durch das bmi . Neben ÖIF-Testals Nachweis für die Deutschkenntnisse auch andere Sprachdiplome anerkannt, z.B. das Österreichische Sprachdiplom oder Diplome des Goethe-Instituts und der WBT Weiterbildungs-Testsystem GmbH. . Letztinstanz: Beamte/r der Bezirkshauptmannschaft beurteilt Sprachkenntnisse (Beispiel in OÖ)


Einrichtungen der Erwachsenbildung

. andere Kursformate -Keine Dokumentation vorhanden . z.B. VHS: 2003/04 ca. 1140 DaZ-Kursemit ca. 18.000 TeilnehmerInnenin ganz Österreich; „AlfaZentrumfür MigrantInnen“der Volkshochschule Ottakring . Andere Anbieter und Formate z.B. Peregrina, LEFÖ, Integrationshaus Wien, ISOP …, z.B. . „Mama lernt Deutsch“-Kurseder Stadt Wien: 2006/2007 an ca. 90 Schulen meist während der Unterrichtszeit, für Mütter von Kindern mit anderen Erstsprachen im Ausmaßvon 150 Stunden mit einem Selbstbehalt von 1 €/Stunde, Kinderbetreuung


� . NiederschwelligesAngebot, Freiwilligkeit, angstfreie Lernatmosphäre, Praxisorientiertheit, Empowerment



Integrationsvereinbarung

. Kritik an „Integrationsvereinbarung“von ExpertInnendes Spracherwerbs: Einheitskurse und –tests, Zwang, Sanktionen, geringe Stundenzahlen und hoher Selbstbehalt im internationalen Vergleich, … . SanktionierungderNichterfüllungder„Integrationsvereinbarung“mitEntzugderNiederlassungsbewilligung kontraproduktiv lernhemmend, „widerspricht jedem pädagogischen Sachverstand“ (Krumm) . Schaffung positive Lernanreize z. B. durch tatsächlicheTeilhabean Aufnahmegesellschaft, Gewährungvon kommunalemWahlrecht oder freier Zugang zum Arbeitsmarkt und zumgeförderten Wohnungsmarkt. . Niederschwelliges, zielgruppenadäquates, kostengünstiges, freiwilliges Kursangebot gefordert . Evaluation von IV neu wäre notwendig: Wirksamkeit für Spracherwerb und Integration?


Sprachförderung im vorschulischen Bereich

. Kindergarten –Ländersache, keine gesamtösterreichische Dokumentation . „Frühe Sprachförderung“: Seit dem Schuljahr 2005/06 Fördermaßnahmen 120 Stunden im Kindergarten, „Sprachticket“im Wert von 80 €. –Evaluation: „Hauruck-Aktion“, „keine einheitliche Vorgangsweise“bei der Sprachstandsfeststellung, Wirkung nicht nachweisbar . Seit 2009 Sprachstandserhebung Deutsch BESK bei 5 ½jährigen –Fördermaßnahmen unklar, seit 2010 BESK DaZ(Beobachtungsbogen zur Erfassung der Sprachkompetenz)


� . Innovative Maßnahmen z.B. in . Tirol: zusätzliche muttersprachlicheStützkräfte und deutschsprachige KindergartenpädagogInnen . Niederösterreich: 30 „Interkulturelle MitarbeiterInnen“in ca. 600 Kindergärten zur Unterstützung mehrsprachiger Kindergartengruppen . Wien mehrsprachig geführter Kindergarten des Integrationshauses



Schulen –Deutsch als Zweitsprache

. allgemein bildende Pflichtschulen (VS und HS): Förderunterricht parallel zum Unterricht, integrativ oder additivim Ausmaßvon bis zu 12 Wochenstunden . AHS-UnterstufeDeutschförderung in Kursform oder integrativ, Höchstausmaß48 Unterrichtsstunden/ Jahr . AHS-Oberstufe„Deutsch als Zweitsprache“als unverbindliche Übung . Schuljahre 2006/07 und 2007/08 : Sprachförderkurse in Deutsch als Zweitsprache im Ausmaßvon 11 Wochenstunden zusätzlich; österreichweit437 Lehrerdienstposten


muttersprachlicherUnterricht

. Freigegenstand (HS, Polytechnische Schulen PTS) oder unverbindliche Übung (VS, HS, ASO, PTS) von 2-6 Stunden bzw3 (PTS) . AHS Unter-und Oberstufe: Freigegenstand oder unverbindliche Übung 8-21 Stunden /4 Jahre (US) bzw. 2-8 Stunden / 4 Jahre (OS) . 2006/2007: 27.189 SchülerInnen, 316 muttersprachlicheLehrerInnen, Sprachen: Albanisch, Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (B/K/S), Bulgarisch, Chinesisch,


� Französisch, Italienisch, Makedonisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Romanes, Rumänisch, Russisch, Slowakisch, Spanisch, Tschetschenisch, Türkisch und Ungarisch . 19,1 % (VS-AHS) bzw. 22,1% (VS-PTS) aller SchülerInnenmit einer anderen L1 als D nehmen teil


Interkulturelles Lernen

. Seit 1991/92 bzw92/93: . An den Volks-und Hauptschulen, an den Sonderschulen sowie an den Polytechnischen Schulen , 1993/94 allgemein bildende höhere Schulen . Unterrichtsprinzip: soll sich wie ein roter Faden durch den schulischen Alltag und alle Fächer ziehen und unter anderem „zu *...+ Verständnis und Achtung für kulturelle, sprachliche und ethnische Vielfalt, [...] zu kritischer Auseinandersetzung mit Ethno-und Eurozentrismus, Vorurteilen und Rassismus und zur Festigung der sprachlichen, kulturellen und ethnischen Identität“ beitragen. gilt nicht an berufsbildenden Schulen.


Ausbildung der LehrerInnen

. DaZ: keine formelle LehrerInnenausbildungan PH -nur an wenigen PHs Pflichtfach (KPH Wien) . Zusatzstudien auf freiwilliger Basis . keine Lehramtsstudien für die Migrationssprachenin Pflichtschullehrerausbildung an PH . Lehramt für BKS an Uni Wien und Graz –kein Lehramt für Türkisch . Universität Wien Studienelement Deutsch als Zweitsprache Pflichtfach im Lehramtsstudium . Zusatzqualifikation durch Universitätslehrgang „Deutsch als Fremdsprache“an der Universität Graz


Abschließende Bemerkungen –Schule

. gesetzlichen Rahmenbedingungen an Schulen im Prinzip gute Voraussetzung für Sprachförderung in einem integrierten Sprachunterricht, der Zweit-, Erstsprachen und Interkulturalität einbezieht . Umsetzung: Ressourcenknappheit -Verländerung, fehlende LehrerInnenausbildung, punktuelle Aktionen ohne Nachhaltigkeit (Sprachticket, Sprachförderkurse) . Marginalisierung des muttersprachlichenUnterrichts . geringe Bildungsbeteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund–getrennte Schule der 10 bis 14jährigen


� Österreichische Gebärdensprache

. Anerkennung der ÖGS per 1.9. 2005: „Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze.“(BV-G Art 8 (3), Quelle RIS) . Noch keine Umsetzungsbestimmungen . Schulen: Oralismus-ganz selten bilingualer Unterricht (wie z.B. in Schweden) . Neuer Lehrplan höchst umstritten, weil ÖGS nicht ernsthaft berücksichtigt wird . negative Folgen für die Bildungsbeteiligung


Abschließende Bemerkung zur österreichischen Sprachenpolitik: Sprachenpolitik als laisser-faire-Politik

. wenig gesetzliche Regelungen, außer in der Schulsprachenpolitik und im Bereich der Minderheiten . laissez-faire-Politik, die den Ereignissen hinten nachhinkt bzw. Minderheiten Mehrheitsregelungen aufoktroyiert . Sprachnationalismus nach innen: Integrationsvereinbarung und neues Staatsbürgerschaftsgesetz . Mangelnde Sprachloyalität nach außen: Diplomatie . "Fremdsprachenoffensive" –Zweisprachigkeit statt Mehrsprachigkeit . wissenschaftliche Expertise zählt nicht -keine soliden wiss. Grundlagen von sprachenpolitischen Entscheidungen bzw. Stellungnahmen der ExpertInnenwerden ignoriert . Z.B.: Liste des Protokoll Nr. 10, Integrationsvereinbarung, Kärntner „Pädagogenmodell“ . Deshalb Klagenfurter Erklärungvon verbal:


Einrichtung eines gesamtösterreichischen ExpertInnengremiumsfür Sprachenpolitik, Entwicklung eines österreichischen Gesamtsprachenkonzepts und einer sprachenpolitischen Koordinationsstelle:

Ambivalente Einstellung zur Staatssprache Deutsch

. Dominanz der deutschen Staatssprache in öffentlichen Domänen: „…daßalle Staatsorgane in deutscher Sprache mit den Parteien zu verkehren haben“, kein zweisprachiges Beamtentum . Medien: nur etwa 5% der inländischen Zeitungen und Zeitschriften erscheinen in anderen Sprachen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ORF sendet pro Woche insgesamt


� rund fünf Stunden (!) Hörfunk und 30 Minuten (!) Fernsehen in den Minderheitensprachen . Außenpolitik: Ammon 1996 kritisiert z. B. , dass die österreichischen Politiker "in den Institutionen der Europäischen Union notorisch englisch oder französisch sprechen" (zBStaribacher) . "’Es wäre erstrebenswert, würden alle nur noch auf Englisch verhandeln’, meint *N. N.+ vom Außenministerium -freilich nur ‚aus Gründen der Sparsamkeit und Effektivität’". (Die Presse, 31.1.2007) . Geringschätzung der deutschen Staatssprache zeigt sich auch in der österreichischen Kultur-und Medienpolitik (keine Quotenregelungen) . Wissenschaftspolitik –FWF . Handlungsbedarf in Konsumentenpolitik, Medienpolitik . Keinerlei Maßnahmen zur Förderung des österr. Deutsch


Sprachenpolitik und Sprachenunterricht an Österreichs Schulen

. InnersprachlicheMS . Fremdsprachenunterricht . Lebensweltliche MS


1. autochthone Minderheitensprachen

2. SchülerInnenmit Migrationshintergrund

. LEPP in Österreich


3.1. InnersprachlicheMehrsprachigkeit

. plurizentrischesDeutsch - Schweizer Hochdeutsch, österreichisches Deutsch, deutschländischesDeutsch: Sprachloyalität der eigenen Varietät gegenüber (Muhr2005, Scharloth2005)


. DiglossieDialekt –Standardsprache - „Dialekt und Sprachbarrieren“in der Sprachdidaktik heute zu Unrecht kaum ein Thema, regional in der Praxis mit Sicherheit von Bedeutung (Ammon/ Kellermeier 1997) - Keine Zahlen zu Österreich; Schweiz: 7,5 % der SchülerInnensprechen regelmäßig ausschließlich Hochdeutsch in der Schule, 52,7 % Schweizerdeutsch-und Hochdeutsch, 39% nur Schweizerdeutsch; (Lüdi/ Werlen2005, Sprachenlandschaft in der Schweiz, 83, Grafik 28).



� 3.2. Mehrsprachigkeit und Fremdsprachenunterricht

. Erhebung für Länderbericht LEPP (Language EducationPolicyProfile): - 4. Schulstufe: EN 98,61% -FR 1,76% -IT 1,44% -RU 0,19%, -ES 0,10%. - 8 Schulstufe Hauptschule: EN 99,76% -FR 3,72% -IT 3,49% –alle anderen unter 1% - 8 Schulstufe AHS: EN 99,78% -FR 20,69% -IT 3,37% -SP 3,96% -RU 1,17%. - (Schuljahr 2004/05)




. Mehrsprachigkeit auf der Sekundarstufe I



� . Mehrsprachigkeit auf der Sekundarstufe II





3.3.1. Lebensweltliche MS und autochthone Minderheitensprachen

. Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, bis 1994 Bestimmungen aus der Zeit des Austrofaschismus . In Kärnten waren die Schulsprachenregelungen seit 1945 beständig Grund bildungspolitischer Auseinandersetzungen . Minderheitenschulgesetzefür Kärnten (1959) und das Burgenland (1994): Regelungen für Slowenisch, Burgenlandkroatisch, Ungarisch - Bilingualer Unterricht in der VS, mangelhaftes Angebot an HS, bilinguale Angebote an einzelnen Gymnasien und HAKs(Klagenfurt/Celovecbzw. Oberwart/ /Felsöör/Borta)


. Für Tschechisch, Slowakisch Komensky-Schulein Wien (privat) . In Kärnten große Akzeptanz: 2/3 der zweisprachigen Schüler aus deutschsprachigen Familien –trotz minderheitenfeindlichen Klimas . Gebärdensprachen: Oralismus-ganz selten bilingualer Unterricht (z.B. Schweden) –neuer Lehrplan höchst umstritten, weil ÖGS nicht ernsthaft berücksichtigt wird.



Schulen –Deutsch als Zweitsprache

. allgemein bildende Pflichtschulen (VS und HS): Förderunterricht parallel zum Unterricht, integrativ oder additivim Ausmaßvon bis zu 12 Wochenstunden . AHS-UnterstufeDeutschförderung in Kursform oder integrativ, Höchstausmaß48 Unterrichtsstunden/ Jahr . AHS-Oberstufe„Deutsch als Zweitsprache“als unverbindliche Übung . Kaufmännische BMS, BHS: USD „Unterstützendes Sprachtraining Deutsch“unverbindliche Übung: Eröffnung und Stundenzahl autonom . Bei mehr als 30% SchülerInnenmit DaZim ersten Jahrgang besteht Anspruch auf USD (kofinanziertvon ESF) . Seit dem Schuljahr 2006/07: Sprachförderkurse in Deutsch als Zweitsprache im Ausmaßvon 11 Wochenstunden zusätzlich; österreichweitüber 400 Lehrerdienstposten


muttersprachlicherUnterricht

. Freigegenstand (HS, Polytechnische Schulen PTS) oder unverbindliche Übung (VS, HS, ASO, PTS) von 2-6 Stunden bzw3 (PTS) . AHS Unter-und Oberstufe: Freigegenstand oder unverbindliche Übung 8-21 Stunden /4 Jahre (US) bzw. 2-8 Stunden / 4 Jahre (OS) . Kaufmännische BMS, BHS: Muttersprachen können im Rahmen des FU angeboten warden . 2006/2007: 27.189 SchülerInnen, 316 muttersprachlicheLehrerInnen, Sprachen: Albanisch, Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (B/K/S), Bulgarisch, Chinesisch,


� Französisch, Italienisch, Makedonisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Romanes, Rumänisch, Russisch, Slowakisch, Spanisch, Tschetschenisch, Türkisch und Ungarisch . 19,1 % (VS-AHS) bzw. 22,1% (VS-PTS) aller SchülerInnenmit einer anderen L1 als D nehmen teil


Interkulturelles Lernen

. Seit 1991/92 bzw92/93: . An den Volks-und Hauptschulen, an den Sonderschulen sowie an den Polytechnischen Schulen , 1993/94 allgemein bildende höhere Schulen . Unterrichtsprinzip: soll sich wie ein roter Faden durch den schulischen Alltag und alle Fächer ziehen und unter anderem „zu *...+ Verständnis und Achtung für kulturelle, sprachliche und ethnische Vielfalt, [...] zu kritischer Auseinandersetzung mit Ethno-und Eurozentrismus, Vorurteilen und Rassismus und zur Festigung der sprachlichen, kulturellen und ethnischen Identität“beitragen. Gilt nicht an berufsbildendenSchulen.


Sprachförderung im vorschulischen Bereich

. Kindergarten –Ländersache, keine gesamtösterreichische Dokumentation . „Frühe Sprachförderung“: Seit dem Schuljahr 2005/06 Fördermaßnahmen 120 Stunden im Kindergarten, „Sprachticket“im Wert von 80 €. –Evaluation: „Hauruck-Aktion“, „keine einheitliche Vorgangsweise“bei der Sprachstandsfeststellung, Wirkung nicht nachweisbar . Innovative Maßnahmenz.B. in Tirol: zusätzliche muttersprachlicheStützkräfte und deutschsprachige KindergartenpädagogInnen . Niederösterreich: 30 „Interkulturelle MitarbeiterInnen“in ca. 600 Kindergärten zur Unterstützung mehrsprachiger Kindergartengruppen . Wien mehrsprachig geführter Kindergarten des Integrationshauses


Neue Maßnahmen

. 15-a-Vereinbarung gemäßB-VG zwischen Ländern und Bund: Länder verpflichten sich „zur Feststellung des Sprachförderbedarfs bei allen Fünfjährigen, zur erforderlichen Sprachförderung in den institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen gemäßden einheitlichen Deutsch-Standards und zur Unterstützung der genannten Fort-und Weiterbildungsmaßnahmen.“ . Novellierung von §3 Abs. 3 des SCHUG: „die Erziehungs-berechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder zum Zeitpunkt der Schülereinschreibung die Unterrichtssprache im Sinne des Abs. 1 lit. b soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht


� zufolgen vermögen“. Nach einer Phase der Beobachtung dieser Regelung auch Sanktionen gegenüber Eltern, die das nicht leisten, angedacht, z.B. Koppelung mit der Familienbeihilfe. . eine Sprachstandsfeststellung (Deutsch) spätestens 15 Monate und Beginn der Sprachförderung spätestens ein Jahr vor Beginn der Schulpflicht des Kindes (erste Sprachstandsfeststellung bis EndeMai 2008, Beginn Kindergartenjahr 2008/09) (BESK / SSFB, neu DESK DaZ)


Neue Maßnahmen 2

. Entwicklung eines Verfahrens für die Sprachstandsfeststellung: unterschiedliche Verfahren für Kinder, die bereits im Kindergarten sind, und für jene, die noch keinen Kindergarten besuchen (Projektzentrum für vergleichende Bildungsforschung) . Entwicklung von Deutschstandards, „Beschreibung von Sprachkompetenzbereichen, die bei Eintritt in die Volksschule vorhanden sein sollen“. „Damit sind Kompetenzbereiche gemeint, die in einfachen Sprechsituationen *…+ bzw. beim Reagieren auf Fragen und Erteilen von Antworten, entstehen.“Ab September 2008 sollen diese Standards zur Verfügung stehen . Bildungsplan-Kapitels für den Bereich „Frühe sprachliche Förderung von Kindern im Alter von 3-6 Jahren“, koordiniert vom Charlotte-Bühler-Institut . Fokussierung auf Deutsch-Förderung(Gleichsetzung von „Sprachförderung“und Deutsch- Förderung, einsprachige Sprachstandserhebung!). Wiener Fördermodell 1 +1 – Ausländer-Vorschulklassen?


Ausbildung der LehrerInnen

. Kindergarten: keine akademische Ausbildung . DaZ: keine formelle LehrerInnenausbildungan PH . Zusatzstudien auf freiwilliger Basis . Universität Wien Studienelement Deutsch als Zweitsprache Pflichtfache im Lehramtsstudium . Zusatzqualifikation durch Universitätslehrgang „Deutsch als Fremdsprache“an der Universität Graz . keine Lehramtsstudien für die Migrationssprachenin Pflichtschullehrerausbildung an PH . Lehramt für BKS an Uni Wien und Graz –kein Lehramt für Türkisch


� 4. Paradigmenwechsel/ Förderung von Mehrsprachigkeitan den Schulen

. Es gibt unterschiedliche schulische Maßnahmen und Regelungen für autochthone Minderheiten, Migrationsminderheiten, „Elite“Fremdsprachen, Staatssprachenunterricht –monolinguale Testverfahren –integrativer Zugang notwendig . Gesamtkonzept sprachlicher Bildung (zBGSK Schweiz) –in Österreich in Auftrag . Unterricht in der Bildungssprache -Entwicklung „genereller Sprachkompetenzen“, Differenzierung (Erstsprache, Zweit-oder Drittsprache) . Differenzierungin Unterricht und Leistungsbeurteilung, in Sprachfächern und Sachfächern . Migrationssprachen:Alphabetisierung in der Erstsprache -zweisprachige Alphabetisierung, muttersprachlicherUnterricht . Mehrsprachigkeit sichtbarmachen für alle durch - Sprachenporträts - Sprachenportfolios - Sprachl. Landkarten - Schulsprachenprofil


. Symbolische Präsenzaller Sprachen –Einladungen,Dolmetschen an Elternsprechtagen, Lektüre inSchulbibliotheken . Sensibilisierung für Sprachenvielfalt, Materialien von KIESEL (Österr. Sprachenkompetenzzentrum) . muttersprachlichenUnterrichtanbieten und . Migrationssprachen als Schulfremdsprachen anbieten


LehrerInnenausbildung

. Lebensweltliche Mehrsprachigkeitist global gesehen die Regel . SprachlehrerInnenaus-und Weiterbildung: „ExpertInnenfür Mehrsprachigkeit“ . Mehrsprachigkeit thematisierende Module in die Ausbildung eines jeden Unterrichtsfachsintegrieren . Denn: jeder Unterricht ist Sprachunterrichtund Mehrsprachigkeit geht alle Unterrichtsfächer an, nicht nur Deutsch und die Sprachfächer


z.B. Bestandsaufnahme an Schulen –Sprachenprofil als Teil der Schulentwicklung

. Wie sieht die sprachliche Situation an unserer Schule aus? Gibt es ein Sprachenprofil?


� . Wie, wo bin ich mit lebensweltlicher Mehrsprachigkeit, mit anderen Erstsprachen als Deutsch an meiner Schule konfrontiert? . Welche positiven Aspekte hat das? . Welche negativen Aspekte hat das? Welche Probleme ergeben sich daraus? . Was brauchen wir an unserer Schule, um die Ressourcen der Mehrsprachigkeit optimal nutzen zu können? . Was sind die nächsten Schritte, die für die Schule wichtig sind? . Welche Unterstützung wünschen wir uns?


Erstellung eines Schulsprachenprofils

. Auswertung vorhandener Daten (Schulstatistik Volkszählung): . Welche Umgangssprachen werden für SchülerInnenin der Schule angegeben? Welche Sprachen werden im Unterricht in welcher Form angeboten? Wie haben sich die Anmeldungen zum muttersprachlichenUnterricht in den letzten Jahren entwickelt? . Volkszählungsdaten zu Umgangssprache im Einzugsbereich der Schule. . Sprachliche Ressourcen der SchülerInnenund an der Schule . SchülerInnenerstellen Sprachporträts –Diskussion über ihre Erfahrungen mit Sprachen. – ev. Anlegen eines Europäischen Sprachenportfolios für die einzelnen SchülerInnen. . Erhebung des Linguisticlandscapesin der Schule (Fotodokumentation des Raumes, Beobachtungen und dichte Beschreibungen): Welche Sprachen sind im Gebäude / in den Klassen / in der unmittelbaren Umgebung des Schulhauses in Form von Aufschriften, Hinweisschildern etc. sichtbar? Welche Sprachen sind hörbar (in der Pause, beim Abholen)? . Schulsprachenprofil und Schulentwicklung . Informationsveranstaltungen mit Ergebnissen (Direktion, LehrerInnen, Eltern-und SchülerInnen) Diskussion über das aktuelle Schulsprachenprofil und darüber, wie dieses Profil bewusster gestaltet werden kann bzw. in ein Schulleitbild und eine Schulentwicklung einfließen kann. . (nach eine Forschungsprojekt von Prof. Brigitta Busch, Institut für Sprachwissenschaft/ Uni Wien)


zBFörderung von innovativen Konzepten im (Fremd)-Sprachenunterricht

(ESIS-Bewerbungen, de Cillia/ Haller/ Kettemann 2005)

� . breiteres Sprachenangebot im Unterricht einer Fremdsprache als Arbeitssprache (nicht nur EAA) . breiteres Sprachenangebot durch Förderung bilingualer Schulen / bilingualer Zweige . Intensivphasen bzw. Intensivkurse im Regelschulwesen . zBInterkomprehension: EuroComRom-die sieben Siebe (H.G. Klein)


DE CILLIA, Rudolf/ HALLER, Michaela/ KETTEMANN, Bernhard (2005):Innovation im Fremdsprachenunterricht. Eine empirische Studie zum Europasiegel für innovative Sprachenprojekte. Frankfurt am Main u. a.: Peter Lang.

Förderung der Diversifizierung

. .zwei Fremdsprachen im Laufe der Schulpflicht . .Schulversuch 2. LF ab der 3. Klasse Gymnasium in den Regelunterricht übernehmen . .stärkere Diversifizierung bei der ersten Fremdsprache - bewusstseinsbildendeMaßnahmen zurFörderung der Sprachenvielfalt . .Nahtstellenproblematik –Kontinuität am Übergang VS –Mittelstufe sichern . .Inkonsistenzen im Sprachenangebot und der Sprachenfolge beseitigen . .breiteres Sprachenangebot an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik . .breiteres Sprachenangebot an den Pädagogischen Akademien . .breiteres Sprachenangebot im Unterricht einer Fremdsprache als Arbeitssprache . .breiteres Sprachenangebot durch Förderung bilingualer Schulen / bilingualer Zweige


Intensivierung des Fremdsprachenunterrichts

. .Intensivierung des Fremdsprachenunterrichts ab der 3. Schulstufe . .Intensivierungder Fremdsprachenausbildung für VolksschullehrerInnen . .flächendeckende Einführung einer Fremdsprache als Arbeitssprache auf Sekundarstufe I und II . .eine bilinguale Schule pro Verwaltungsbezirk . .Intensivphasen bzw. Intensivkurse im Regelschulwesen


Unterstützung des lebenslangen Lernens

. .Differenzierte Lernzielbeschreibungen für die 1., 2., 3. ... Fremdsprache . .Förderung von Teilkompetenzen –Interkomprehension-Eurocom . .Vorbereitungskurse für externe Zertifizierungen . .Einsatz von Sprachenportfolios


Verbesserung der Rahmenbedingungen des schulischen Fremdsprachenunterrichts

� . .Intensivierung und Diversifizierung der fremdsprachlichen Ausbildung der VolksschullehrerInnen . .Aus-und Weiterbildung von Fremdsprachen-LehrerInnenfür den Unterricht in einer Fremdsprache als Arbeitssprache . .Ausbildung von Nicht-FremdsprachenlehrerInnenfür den Unterricht in einer FSAA . .bessere Integration der didaktischen Ressource native speakers . .Einrichtung von dezentralen Ressourcenzentren . .Koordinationsstelle für die Durchführung von Auslandsaufenthalten und Austauschprogrammen . .Aufbau einer Informations-und Vernetzungsstruktur zur Unterstützung der Fremdspracheninnovation . .systematische Erfassung von relevanten Daten zum Fremdsprachenunterricht in Österreich . Beispiel Interkomprehension: EuroComRom-die sieben Siebe (H.G. Klein)


1. Internationaler Wortschatz

2. Panromanischer Wortschatz

3. Lautentsprechungen

4. Graphien und Aussprachen

5. Kernsatztypen

6. Morphosyntax

7. Präfixe und Suffixe

Unterstützende Institutionen:

. Österreichischen Sprachen-Kompetenz-Zentrum: http://www.oesz.at/index_mula.php?language=de, dort Publikationsliste: Publikationen, die gratis bezogen oder zumindest entlehnt werden können. . bmukkAbt. I/13a Migration, Interkulturelle Bildung, Sprachpolitik, Minoritenplatz5, 1014 Wien, e-mail: Elfie.Fleck@bmukk.gv.at. . Language EducationPolicyProfile, LEPP Länderbericht . ÖSKO . Literaturhinweise


AMMON, Ulrich/ MATTHEIER, Klaus J./ NELDE, Peter H. (Hrsg.) (1997): „Einsprachigkeit ist heilbar – Überlegungen zur neuen Mehrsprachigkeit Europas. Monolingualismis curable -Reflections on the new

� multilingualism in Europe. Le monolinguisme est curable -Réflectionssur le nouveau plurilinguisme en Europe”SociolinguisticaBd 11.

ARCHAN, Sabine/ DORNMAYR, Helmut (2006): Fremdsprachenbedarf und-.kompetenzen. ibwSchriftenreihe 131.

BAUMGARTNER, Gerhard (1995): 6x Österreich. Geschichte und aktuelle Situation der Volksgruppen. Klagenfurt/Celovec.

BLASCHITZ, Verena / Rudolf de Cillia(in Druck): Sprachförderung für MigrantInnenim außerschulischen Bereich in Österreich. In: Plutzar, Verena/ Kerschhofer-Puhalo, Nadja (Hrsg.) Nachhaltige Sprachförderung. Innsbruck u.a.: Studienverlag.

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bmukk, Hg. (2009): SchülerInnenmit einer anderen Erstsprache als Deutsch. Statistische Übersicht Schuljahre 2000/2001 bis 2007/2008. In: Informationsblätter des Referats für Interkulturelles Lernen 2. Wien: bmukk

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bmukk(2007): Der muttersprachlicheUnterricht in Österreich. Statistische Auswertung für das Schuljahr 2006/07. 9. aktualisierte Auflage. Informationsblätter des Referats für interkulturelles Lernen Nr. 5/2007. Wien: bmukk.

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bmukk/ Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bmwf. (Hrsg.) (2007): Language EducationPolicyProfile: Länderbericht. Sprach-und Sprachunterrichtspolitik in Österreich: Ist-Stand und Schwerpunkte. Wien: bmukk& bmwf.

BUSCH, Brigitta/ DE CILLIA, Rudolf (Hrsg.)(2003): Sprachenpolitik in Österreich -eine Bestandsaufnahme. Frankfurt/Main: Peter Lang.

de CILLIA, Rudolf (1998ff): Spracherwerb in der Migration. Wien:Informationsblätter des Referats für Interkulturelles Lernen 3/98. BMUK. Auch erschienen auf Türkisch (Göçmenliktedilögrenme), Serbokroatisch (Usvajanjejezikau migraciji) und Albanisch (PërvetësimiI gjuhësnëmërgim).

de CILLIA, Rudolf (1998): Burenwurschtbleibt Burenwurscht: Sprachenpolitik und gesellschaftliche Mehrsprachigkeit in Österreich. Klagenfurt/Celovec.

de CILLIA, Rudolf (1998): Mehrsprachigkeit und Herkunftssprachenunterricht in europäischen Schulen, in DilekÇinar(Hg.), Gleichwertige Sprachen. MuttersprachlicherUnterricht für die Kinder von Einwanderern. Innsbruck-Wien.

de CILLIA, Rudolf (2004): Sprachenpolitik und Schulsprachenpolitik in Europa. Vielfalt oder europäische Einheitssprache? In: Informationen zur Deutschdidaktik (ide) 1/2004: 29-42.

de CILLIA, Rudolf/ HALLER, Michaela/ KETTEMANN, Bernhard (2005):Innovation im Fremdsprachenunterricht. Eine empirische Studie zum Europasiegelfür innovative Sprachenprojekte. Frankfurt am Main u. a.: Peter Lang.

de CILLIA, Rudolf/Busch, Brigitta(2006): Language Policies / Policies on Language in Europe, in:Keith Brown (Hg.) Encyclopediaof Language and Linguistics. 2nd ed. Oxford: 2006. Art. 4263, Vol9, 707.

de CILLIA, Rudolf /Wodak, Ruth (2006): Ist Österreich ein „deutsches“Land? Sprachenpolitik und Identität in der Zweiten Republik. Innsbruck u.a.: Studien Verlag.

de CILLIA, Rudolf (2007): Plädoyer für einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Mehrsprachigkeit in der Schule. In. Frings, Michael & Vetter, Eva. 2008. Mehrsprachigkeit als Schlüsselkompetenz: Theorie und Praxis in Lehr-und Lernkontexten. Akten zur gleichnamigen Sektion des XXX. Deutschen Romanistentages an der Universität Wien (22. bis 27. September 2007). Stuttgart: ibidem(RomanischeSprachenund ihreDidaktik; 17): 69-84.

de CILLIA, Rudolf (2007): Sprachförderung. In: Fassmann, Heinz (Hrsg.): 2. Österreichischer Migrations-und Integrationsbericht 2001-2006. Rechtliche Rahmenbedingungen, demographische Entwicklungen, sozioökonomische Strukturen. Klagenfurt / Celovec: Drava: 251-257.

ÇINAR, Dilek(Hg.) (1998) Gleichwertige Sprachen. MuttersprachlicherUnterricht für die Kinder von Einwanderern. Bildungsforschung des Bundesministeriums für Untrricht und kulturelle Angelegenheiten 13. Innsbruck-Wien: 23-80.e

CUMMINS, Jim (1999): Linguistic Interdependence and the educational development of bilingual children. In: Review of Educational Research49/2/1979: 222-251.

Eurobarometer Spezial 243, Welle 64,3 (2006): Befragung: November –Dezember 2005. Brüssel: Europäische Kommission.

� FTHENAKIS, WassiliosE./ Sonner, Adelheid/ Thrul, Rosemarie/ Walbiner, Waltraud (1985): Bilingual- bikulturelleEntwicklung des Kindes.München.

GRIMES, Barbara (2000): ETHNOLOGUE. Languages of the World, Fourteenth Edition, http://www.sil.org/ethnologue.

HAARMANN, Harald: Sprachen-und Sprachpolitik. In: Ulrich Amon/Norbert Dittmar/Klaus J. Mattheier(Hg.) Handbuch Soziolinguistik, Berlin/New York: 1987, S. 1660–1678.

KLEIN, H. G. (2000): EuroComRom-die sieben Siebe. Romanische Sprachen sofort lesen können. Aachen: Shaker.

KRAUSNEKER, Verena: Taubstumm bis gebärdensprachig. Die österreichische Gebärdensprachgemeinschaft aus soziolinguistischer Perspektive. Alfee Beta: Bozen: in Druck.

SKUTNABB-KANGAS, T./Phillipson, R. (eds.): Linguistic Human Rights. OvercomingLinguisticDiscrimination. Berlin, New York: Moutonde Gruyter. 1995.

StADaF–Ständige Arbeitsgruppe Deutsch als Fremdsprache (2003): Deutsch alsFremdsprache. Erhebung 2000. Berlin, Bonn, Köln, München.

WEISGERBER, L. (1966): Vorteile und Gefahren der Zweisprachigkeit. In: Wirkendes Wort 16/2--1966: 273-289.


•Institutionen:

Österreichischen Sprachen-Kompetenz-Zentrum: http://www.oesz.at/index_mula.php?language=de, dort Publikationsliste: Publikationen, die gratis bezogen oder zumindest entlehnt werden können.

BMBWK, Referat für interkulturelles Lernen. Abt. I/13a Migration, Interkulturelle4 Bildung, Sprachpolitik, Minoritenplatz5, 1014 Wien, Fax: 01/53-120/23-29, e-mail: Elfie.Fleck@bmukk.gv.at.

Sprachenpolitik, österreichisches Deutsch und die EU

Kaffeebecher


• Kafféebecher?

• Káffeebecher?


Topfengolatsche – Quarktasche?


Marillenfleck – Aprikosenwähe?



































Bitte lesen Sie die folgende Erzählung und unterstreichen Sie bei den kursiven Wörtern die Variante, die Ihnen eher österreichisch vorkommt.

Der Einbruch

Im Januar/Jänner, als die Straßen schneefrei/aper waren, fuhren wir zu Oma/ zur Oma und zum Opa /zu Opa. Sie waren gerade vom Einkaufen zurück/ retour. Als wir parkten, rief Mama gleich: „Da ist was passiert!“. Der Opa/ Opa war ganz aufgeregt und sagte: „Kommt mal/ doch ins Haus.“ An der Haustür war die Klinke/ Schnalle ab. Als ich durch den Gang/ Korridor lief, dachte ich, ich wär/ wäre im Keller. Da lag was, und dort lag was. Die Oma/ Oma sagte: „Es ist eingebrochen worden.“ In der Küche stand der Eiskasten/ Kühlschrank offen: Sahne/ Rahm, Marillen/ Aprikosen, Blumenkohl/ Karfiol und Milch lagen auf den

� Fliesen/ Kacheln. Im Schlafzimmer war der Kleiderkasten/ Kleiderschrank aufgebrochen. Ich rannte die Treppe/ Stiege hinauf und dachte nur an meine elektrische Eisenbahn. Die Schachtel war offen und die Lok fehlte. Sogar der Dachboden war durchstöbert. In dem Moment läutete/ klingelte es an der Tür. Es war der Postbote/Briefträger mit einem Flugpostbrief/ Luftpostbrief. Aber da kam auch schon die Kriminalpolizei/Kripo.

. Die deutsche Sprache als plurizentrische Sprache und das österreichische Deutsch . Merkmale des Österreichischen Deutsch . Plurizentrisches Deutsch und österreichische Identität . Österreichs EU-Beitritt und die Frage des österreichischen Deutsch o Protokoll Nr. 10 o Reaktionen in der öffentlichen/veröffentlichten Meinung in Österreich und der BRD


. EU-Beitritt - und danach? . Marmeladekrieg . Praktische Relevanz des ÖD in der EU . Resumé


Die deutsche Sprache als plurizentrische Sprache

Plurizentrisch – plurinational - pluriareal

. „plurizentrische“ Sprache: mindestens zwei Standardvarietäten in verschiedenen Regionen/ Zentren . „plurinationale“ Sprache: plurizentrische Sprache, zu deren Zentren mindestens zwei Nationen zählen . „Vollzentren“: die standardsprachlichen Besonderheiten in Nachschlagwerken festgehalten und autorisiert (z.B. A, CH, D) . „nationale Halbzentren“: Fehlen eines richtigen Zentrums der Standardisierung (z.B. LIE, LUX, Ostbelgienund Südtirol)



. „nationale Variable“: „eine Menge einander entsprechender einzelner Sprachformen, die in verschiedenen Nationen gelten“ (Ammon 2005, 30) . „Varianten“: nationale Ausprägungen einer Variable, z.B. „Tacker“ (D), „Klammermaschine“ (A), „Bostitch“ (CH) . „spezifische Varianten“: auf eine Nation beschränkt, z.B. Klammermaschine, Befehlsausgabe, Karfiol (A) . „unspezifische Varianten“: nationsübergreifend, z.B. Blumenkohl (CH und D ) . „Austriazismus“ - „Helvetismus“ - „Teutonismus“, Deutschlandismus





















Sprache/n und Identität/en in Österreich



Alles bleibt, wie es ißt" Was uns lieb und teuer geworden ist, nimmt uns auch als EU- Mitglied keiner weg: den Würstelstand nicht, den Heurigen, die Kipferl und die Semmeln nicht. Marmelade wird nicht Konfitüre heißen, Topfengolatsche nicht Sahnetörtchen und die Burenwurst nicht Bockwurst. Die österreichische Identität bleibt uns erhalten, auch in der EU.(Inserat der österreichischen Bundeswirtschaftskammer Frühjahr 1994)



zwei Ebenen der Analyse

. die deutsche Sprache in ihrer österreichischen Varietät-Abgrenzun zum deutschen Deutsch (Stichwort Erdäpfelsalat) . die deutsche Sprache als Staatssprache, Abgrenzung gegenüber und Ausgrenzung von anderssprachigen in Österreich lebenden Menschen (Stichwort nix verstehn).



1. Begriffe: Sprache/n –Identität/en 2. Zahlen 3. Gesetze 4. Diskurse 4.1. Öffentlich 4.2. Halböffentlich


5. Schluss 1. Begriffe . Sprachkonzept - Sprache als spezifische menschliche Fähigkeit - deutsche Sprache als plurizentrische Sprache: mit drei nationalen Varietäten in D, A und CH und Halbzentren in STIR, LIE, BELG und LUX - Sprache hat nicht nur kommunikative, sondern u.a. auch identitätsbildendeFunktion


. Identität/en - Projekt 1995 - Wodak, R., de Cillia, R., Reisigl, M. & Liebhart, K. (1999/ 2008 2d ed.) The Discursive Construction of National Identity. Edinburgh: University Press.



� - Wodak, R, de Cillia, R.,Reisigl, M., Liebhart, K., Hofstätter, K. & Kargl, M. (1998) Zur diskursiven Konstruktion nationaler Identität, Frankfurt/Main: Suhrkamp. - Projekt 2005 - de Cillia, Rudolf /Wodak, Ruth (2006) Ist Österreich ein 'deutsches' Land. Sprachenpolitik und Identität in der Zweiten Republik, Wien ua: Studienverlag - de Cillia, Rudolf /Wodak, Ruth (2009): Gedenken im „Gedankenjahr“. Zur diskursiven Konstruktion österreichischer Identitäten im Jubiläumsjahr 2005. Wien/ Innsbruck: Studien Verlag.


. Nationale Identität/en - mentale Konstrukte, "vorgestellte Gemeinschaften" (Benedict Anderson), werden in Diskursen produziert, reproduziert, aber auch transformiert und demontiert - N.I. sind im Zuge der "nationalen" (schulischen, politischen, medialen, sportlichen, alltagspraktischen) Sozialisation interiorisierte Komplexe von gemeinsamen und ähnlichen Vorstellungen bzw. Wahrnehmungsschemata, von gemeinsamen und ähnlichen emotionalen Einstellungen und Haltungen und von gemeinsamen und ähnlichen Verhaltensdispositionen - institutionelle und materielle gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Praxen stehen in einer dialektischen Wechselwirkung zur diskursiven Praxis; der offizielle politische "Feiertagsdiskurs"kann diskriminierende administrative Praxen rechtfertigen, beschönigen, verschleiern - nationale Einzigartigkeit und innernationale Gleichheit werden betont, innernationale Differenzen werden großteils ausgeblendet - die eine nationale Identität gibt es nicht: nationale Identitäten sind variabel, vielfältig, dynamisch, brüchig und ambivalent - inhaltlichen Dimensionen: Vorstellung von einem typischen Vertreter einer Nation (zBhomo austriacus), Narrationeiner gemeinsamen politischen Geschichte, sprachliche Konstruktion einer gemeinsamen Gegenwart und Zukunft, eines "nationalen Körpers (Territorium), sprachliche Konstruktion einer gemeinsamen Kultur - Sprache / die Sprachen zentraler Bestandteil der Kultur - mehrsprachige Identitäten sind die Regel, nicht einsprachige





3. Gesetze

Art 8 B-VG v. 1.10.1920

(1) Die deutsche Spracheist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatsspracheder Republik.

(2) Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppenzum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern.

� (3) Die Österreichische Gebärdenspracheist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze.

. Deutsch Unterrichtssprache(mit Ausnahme der Regelungen für die autochthonen Minderheiten) (§16 Abs 1 SchUG) . Protokoll Nr. 10 . „Integrationsvereinbarung“(Niederlassungs-und Aufenthaltsgesetz 2005) . Staatbürgerschaftsgesetznovelle2005 . Sprachgesetze autochthone Minderheitensprachen: - Abs. (2) Art. BV-G 1920; Staatsgrundgesetz von 1867; Staatsvertrag von St. Germain von 1919; Artikel 7 des Österreichischen Staatsvertrags vom 15. Mai 1955; Volksgruppengesetz vom 7. Juli 1976 (VGG)



Sprachgesetze autochthone Minderheitensprachen

. Staatsvertrag von 1955, Artikel 7 - Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten - Abs. 3.: In den Verwaltungs-und Gerichtsbezirken Kärntens, des Burgenlandes und der Steiermark mit slowenischer, kroatischer oder gemischter Bevölkerung wird die slowenische oder kroatische Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprachezugelassen. In solchen Bezirken werden die Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur sowohl in slowenischer oder kroatischer Sprache wie in Deutschverfaßt. - Abs. 5. Die Tätigkeit von Organisationen, die darauf abzielen, der kroatischen oder slowenischen Bevölkerung ihre Eigenschaft und ihre Rechte als Minderheit zu nehmen, ist zu verbieten.


. Volksgruppengesetz 1976: numerisches Prinzip-20% für die Amtssprachenregelung, 25% für topographische Aufschriften –verfassungswidrig


4.1. Öffentliche Diskurse

Feiertagdiskurs:

„Die Experten sagen, wir Österreicher sind eine »Willensnation«. Das heißt, daßnicht eine gemeinsame Sprache, Kultur, Abstammung unser Österreich-Sein bestimmt, sondern allein der Wille zu dieser Gemeinsamkeit. Und ich finde das ein großartiges Fundament, denn es grenzt sich von selbst von niemandem ab und es grenzt niemanden aus. Das Österreich- Bekenntnis ist kein Nein gegenüber irgend jemandem, sondern nur ein starkes Ja zu

� Österreich.“(Bundespräsident Thomas Klestil, Festrede bei der Ostarrichi-Feierin Neuhofenam 19. Mai 1996)

Umfragen:

. „Eine Nation beruht auf Zustimmung der Menschen zu dem Staat, in dem sie leben; auch wenn diese Menschen verschiedene Sprachen sprechen wie z.B. in der Schweiz“:83 % Zustimmung . „Eine Nation beruht auf der gemeinsamen Sprache, egal, ob die Menschen, die diese Sprache sprechen, in einem oder in mehreren Staaten leben“:15% Zustimmung (Fessel Gfk2004, 13)


Zentrale Rolle der Sprache/n für Identität

EU-Beitritt:

. Protokoll Nr. 10: 23 Austriazismen (Erdäpfel –Kartoffel, Marille -Aprikose etc.) den entsprechenden bundesdeutschen Ausdrücken rechtlich gleichgestellt . Werbemaßnahmen vor der Volksabstimmung(s.o. Inserat der Bundeswirtschaftskammer): wichtige Maßnahme des Identitätsmanagements


Deutschkenntnisse /Staatsbürgerschaft / Aufenthaltsrecht:

. Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998: das erste Mal Deutschkenntnisse für den Erwerb der Staatsbürgerschaft gesetzlich verankert . 2003: dauerhafter Aufenthaltan den Nachweis von Deutschkenntnissengebunden . 2006 Anforderungen in der „Integrationsvereinbarung“und für die Staatsbürgerschaft werden verschärft . Enttabuisierungausländer-und minderheitenfeindlicher Inhalte im öffentlichen Diskurs . zunehmende Thematisierung der Sprachenfrage seit Mitte der 90er . „Anti-Ausländervolksbegehren“der FPÖ1993 – . Lichtermeer (23.1.1993, ¼Million Menschen gegen Ausländerfeindlichkeit) . 1999: beispiellos ausländerfeindlicher Wahlkampf - Weisenbericht über die damalige FPÖ: „Hohe Parteifunktionäre der FPÖ haben über eine lange Zeit hinweg Stellungnahmen abgegeben, die als fremdenfeindlich oder sogar als rassistisch verstanden werden können. Viele Beobachter erkennen in den verwendeten Formulierungen nationalistische Untertöne, manchmal sogar Untertöne, die typisch nationalsozialistischen Ausdrücken nahe kommen, oder sie sehen in ihnen eine Verharmlosung der Geschichte dieser Zeit.“(Ziffer 88)




. „WußtenSie, daß... - ... in den Deutsch-Lesebüchern unseren Wiener Kindern bereits seitenweise türkische und serbokroatische Texteaufgezwungen werden?“(Wahlpostwurfsendung FPÖ09/1999)


. das ist eine Zumutung, vielleicht sogar in irgendeiner Form schädlich . Anderssprachigkeit /lebensweltliche Mehrsprachigkeit als Bedrohung wahrgenommen . Kinder mit einer anderen Muttersprache als Deutsch (derzeit über 50% in den Pflichtschulen) gehören nicht zu den „Wiener Kindern“ . deutschsprachige Kinder werden unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen mit den Sprachen Serbokroatisch und Türkisch konfrontiert


Sprachliche Ausgrenzungspolitik gegenüber Kärntner SlowenInnen

� . VGG von 1976 zur Amtssprachenregelung (20%-Klausel) und zur Ortstafelregelung (25%- Klausel) verfassungswidrig–bis heute nicht saniert . Verhöhnung des VGH-Präsidenten: - „Wenn einer schon Adamovichheißt, muss man sich zuerst einmal fragen, ob er eine ordentliche Aufenthaltsberechtigung hat“(Jörg Haiders „Aschermittwochrede“vom Februar 2002)


. Minderheitenschulgesetz 1988: "aggressive Slowenisierungspolitik". Wer Slowenisch lernen wolle, solle das in freiwilligen Zusatzstunden tun. "Wer chinesisch lernen will, macht das auch auf freiwilliger Basis, ohne die anderen Mitschüler damit zu belasten." (Kärntner FPÖ-Obmann Karl-Heinz Klement 2006, APA)


4.2. Halböffentliche Diskurse

. Die gemeinsame Sprache sowohl ein wichtiges Element der innerösterreichischen Abgrenzung (gegenüber den alten und neuen sprachlichen Minderheiten) als auch der Abgrenzung gegenüber Deutschland (österreichisches Deutsch): . „Es gibt so lang verschiedene Identitätn solange es verschiedene Erlebnisräume gibt und verschiedene Sprachn das isfür mich das wichtigste bei Identität“. (Gruppendiskussion 1995) . “Ich glaub / also i sehdieIdentität des Österreichers eigntlichan seiner Sproche sehr stork– also daßunsere Sprache sich sehr storkvon / zum Beispiel von der Sprache der Schweizer oder der –Deutschnunterscheidet –des glaub i schon“.(Gruppendiskussion 1995) . „Österreichisch“„emotional“, „ungenauer“, „bunter“, „viel weicher“, „mehr melodisch“ . Sprachebene Hochsprache, Dialekt, Umgangssprache? - „Also ich find/ ich find die Amtsspra/ Amtssprache in Österreich isDeutsch und die Amtssprache in Deutschland isDeutsch. Natürlich gibtsUnterschiede, verschiedene Dialekte, aber Deutsch isDeutsch,*…..+.“(Gruppendiskussion 2006, SchM2, 1235)[] - I würddazuasogndaßauch: die Sprache –ein Teil der Identität ist –und: i glaub: daßes schon richtig ist daß: / daßde –/ der österreichische Dialekt do muaßi sognholt bleibt“(Gruppendiskussion 1995)


. Unterschied zwischen Österreichischem Deutsch und Deutschem Deutsch postuliert - unklar, auf welcher sprachlichen Ebene sich diese Unterschiede befinden . alltagslinguistischer Beleg für die Theorie der plurizentrischen Sprachen




. „Ich habe immer geglaubt, eine Frikadelle ist ein Fisch. Ehrlich,ja. Und habe auf einer Vorarlberger Berghütte oberhalb von Schrunsdas auf einer Speisekarte gesehen. Und dann sind wir da gestanden zufünft, meine Familie: „Essen wir eine Frikadelle? Nein, Fisch wollen wir nicht“Und dann hat mich eine deutsche Touristin darauf aufmerksam gemacht, dass das –sie hat aber auch nicht Faschiertes gesagt –dass das Hackfleisch ist.“(Gruppendiskussion) . (8) „Das ist nicht so schlimm wie der Hackbraten, aber es ist auch nicht ganz okay. Also ich halte nicht so wahnsinnig viel auf Österreich, aber deswegen finde ich trotzdem nicht, daßwir da unter Deutschland subsumiert gehören.“(Interview)



"Österreichisch" als eigene Sprache!

Keine "deutsche" Rechtschreibreform mehr!

Besondere Beachtung des europäischen Kontextes!

Die Unterzeichneten fordern die Bundesregierung auf,

� 1. dafür zu sorgen, daßdie Liste der 23 offiziell von der EU anerkannten "österreichischen" Wörter erweitert und die Sprache der Bewohner und Bewohnerinnen dieses Landes nicht als eine bloße Vokabelsammlung verstanden wird

  • …….+

6. nach Vorliegen eines positiven Arbeitsergebnisses dieses Gremiums [für die Entwicklung einer österreichischen Schriftsprache, RdC] dafür zu sorgen, daßdie in der Verfassung verankerte Formulierung "Die Staatssprache ist Deutsch" ersetzt wird durch a) "Die Staatssprache ist Österreichisch in einem europäischen Kontext" oder b) "Die Staatssprache ist Österreichisches Deutsch ...." oder c) "Die Staatssprachen sind Deutsch und Österreichisch ..." sowie

7. schließlich alles dafür zu tun, die Sprache der Bewohner und Bewohnerinnen dieses Landes als eigenständige EU-Sprache durchzusetzen.

Manifest „’Österreichisch’als eigene Sprache!“

http://www.sfd.at.sprache/; ‚Der Standard’vom 14./15. August, S.31;

gerichtet an die österreichische Bundesregierung, präsentiert im Rahmen einer Pressekonferenz am 13.August 2004 in Wien, unterzeichnet von Peter Henisch, Christian IdeHintze, Rudolf Muhr, Robert Schindel, Marlene Streeruwitz.


� Staatssprache Deutsch

. nur zweisprachige Personen thematisieren die Bedeutung von Zwei-oder Mehrsprachigkeit für die subjektive Konstruktion nationaler Identität - „Also ich glaub daßSlowenisch Kroatisch und Romanes / also das sind einfach so Sprachen die / also wo große Bevölkerungsteile einfach diese Sprache sprechen und dann gehört das zu Österreich dazu“(Interview 1995).


. Anderssprachigkeit, Zweisprachigkeit verunsichert - „I hob zum Beispiel Schualkolleginnenghobtdie hobmdonn: wenn sie nicht wolltndaßich etwas höre –plötzlich vor mir –Kroatisch gesprochn–u:nd–i hob donngsogtäh des isnetfair –i / i konnnetKroatisch –wonns/ wonni dabei bin bitte seidsso netund / und sprechtsdeitsch–worauf die anegonzempört war weilsgmanthot i wüihr ihre Muttasprache–verbietnwosi übahaupt: niemals machnwürde –jo. –sie hobmafoch: (.....) sie hobmholt ihre: Position: ausgenützt meiner Meinung noch“(Interview 1995)



Schulstreit um Zwang zu privatem Deutsch

. Geteilte Reaktionen löst eine Maßnahme an der katholischen Privatschule Elisabethinumin St. Johann (Pongau) aus. Die Direktorin fordert, Schülerinnen dürften nur noch in deutscher Sprache miteinander reden. Kleine Minderheit: 15 von 400 Schülerinnen. . Vorschrift betrifft Privatgespräche . Dass die Unterrichtssprache Deutsch ist, das ist allen Beteiligten vollkommen klar und wird von niemandem in Frage gestellt. Die Debatte betrifft ausschließlich private Gespräche zwischen Schülerinnen. . Migrantenkindermüssen demnach in dieser Schule künftig darauf verzichten, sich in Türkisch oder Serbokroatisch zu unterhalten. Dieser Schritt fördere die Integration der Schülerinnen, heißt es aus der Schulleitung des Elisabethinums. . *…..+ Einheimische Schülerinnen hätten sich ausgeschlossen gefühlt, sogar ausgelacht, wenn Kolleginnen in ihrer Muttersprache miteinander reden -so lautet die Argumentation. Das habe zu erheblichen Spannungen geführt, so Direktorin Röck. Deshalb habe sie angeordnet, dass auf dem Schulgelände nur noch Deutsch gesprochen werden dürfe. Freilich gebe es Ausnahmen, etwa, wenn sich eine fremdsprachige Schülerin sehr freue, ärgere oder weine.


� . "Zeichen der Höflichkeit" Sobald der Gefühlsausbruch beendet ist, werden die Schülerinnen jedoch daran erinnert, dass wieder Deutsch zu sprechen sei. Direktorin Röckist überzeugt, dass die einheitliche Sprache im Schulgelände die Gemeinschaft und die Integration fördere. Niemand solle sich ausgeschlossen fühlen. Deutsch könnten alle, Serbokroatisch oder Türkisch jedoch nicht. Außerdem sei die einheitliche Sprache ein Zeichen der Höflichkeit. . https://web.archive.org/web/20180730235609/http://sbgv1.orf.at/stories/449548 salzburgORFa.t14.06.2010



. Ausgrenzung über Sprache . Opfer-Täter-Umkehr . Linguistisch unsinnig: spontaner Sprachgebrauch kann nicht so kontrolliert warden . Historische Maßnahmen der sprachlichen Assimilation und Unterdrückung : Verbot Muttersprache zu verwenden Eselsohren


„Défensede cracherpar terreet de parlerbreton.“

. Namen in die Mehrheitssprache übersetzen, germanisieren, slawisieren etc.



Sprache ist zumutbar

. Es geht darum, den Willen zu zeigen, zu kommunizieren und an derGesellschaft teilzuhaben


� . Die Sprache ist das wichtigste Instrument, um Integration überhaupt möglich zu machen. Ohne Sprachkenntnisse gibt es für Zuwanderer keinen Zugang zur Gesellschaft, in der sie nun leben, keinen Zugang zur Bildung, keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Ohne Sprache bleibt man ausgeschlossen, das kann kein Zustand sein, den man leichtfertig akzeptiert. . Sprachkenntnisse sollten eine Selbstverständlichkeit sein, man kann und soll sie bei Migrantenauch einfordern. Das ist eine Art Bürgerpflicht, zum Wohle des Betroffenen, zum Wohle der Gesellschaft. . Wenn jemand nach Österreich zuwandern will, kann man die Bereitschaft zum Spracherwerb voraussetzen. Demjenigen, der den unglaublichen Aufwand auf sich nimmt, seinen Lebensmittelpunkt von einem Land in ein anderes zu verlagern, kann man auch zumuten, sich den Aufwand des Spracherwerbs anzutun -noch vor der Einreise. . Es geht ja nicht darum, die Sprache fließend von Beginn an zu beherrschen. Es geht darum, sich wenigstens ansatzweise verständlich machen zu können. Es geht auch darum, den Willen zu zeigen, in dem Land leben zu wollen, zu kommunizieren und an der Gesellschaft teilzuhaben. . Eine Prüfung über einfachste Sprachkenntnisse ist zumutbar. So viel Entgegenkommen kann die neue Heimat erwarten, das schuldet sie auch ihren Bürgern, den alten und den neuen. . (Michael Völker, DER STANDARD, Printausgabe, 21.1.2010)



. Gleichsetzungvon „Sprache“und „Deutsch“ . „Sprache ist zumutbar“: haben die Nicht-Deutschsprachigen keine „Sprache“? . „Sprachkenntnisse sollten eine Selbstverständlichkeit sein, man kann und soll sie bei Migrantenauch einfordern“: Sind Migranten„sprachlos“? Sind Türkisch, Kurdisch, Serbisch, Kroatisch etc. keine „Sprachen“? . „Bereitschaft zum Spracherwerb“haben die MigrantInnenbisher keine Sprache erworben, sich dagegen gesträubt? . einsprachige, monolinguale Vorstellung vom Menschen und von Staaten, von der Linguistik längst als überholt betrachtet: . Sowohl Individuen als auch Gesellschaften sind immer mehrsprachig.