Uni Wien:Investigativer Journalismus im Rechtsstaat KU (Klenk)
Daten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Vortragende | Florian Klenk |
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ECTS | 4 |
Sprache | Deutsch |
Links | ufind:030118/2019S |
Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Anhand von Fallbeispielen wird die Rolle des Investigativjournalismuses in der Gesellschaft bzw. im Rechtsstaat aufgearbeitet. Dabei wird einerseits auf positive Beispiele verwiesen, in denen Reportagen zu Gesetzesänderungen oder Beseitigungen von Missständen führten, andererseits wird auch erörtert, wo Journalismus zu weit geht und in den höchstpersönlichen Lebensbereich eindringt, wo dieser nichts verloren hat. Der Vortragende gibt immer wieder Tipps, wie man Informationen recherchieren kann oder wie man mit Quellen (Whistleblowern) umgeht. Auch kommt die rechtliche Bewertung der Arbeit von (Investigativ-)Journalist/-innen nicht zu kurz; Passagen aus dem Mediengesetz werden ebenfalls gerne diskutiert.
Ablauf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Es gibt insgesamt vier Termine (in zwei Wochen), geblockt am Anfang des Semesters. Zwei der Termine dauern jeweils 4,5 Stunden, einer zwei Stunden und einer besteht aus einer Exkursion zum Landesgericht für Strafsachen Wien und einem Hintergrundgespräch mit Gerhard Jarosch, dem Präsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Beim letzten (vierten) Termin müssen die Gerichtsreportagen abgegeben werden und diese werden auch gemeinsam diskutiert.
Benötigte/Empfehlenswerte Vorkenntnisse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ein Interesse für (investigativen) Journalismus wird vorausgesetzt, rechtliche Kenntnisse allerdings nicht.
Vortrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Vortragende ist selbst Journalist und sein praxisnaher Vortrag, der mit vielen Anekdoten angereichert ist, ist definitiv kurzweilig und empfehlenswert.
Übungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Note bildet sich aus der Anwesenheit und der Gerichtsreportage im Umfang von 3.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen), die bis zum letzten (vierten) Termin vor Ort ausgedruckt und digital auf USB-Stick mitgenommen werden muss. Dazu besucht man selbständig eine beliebige öffentliche Gerichtsverhandlung am Landesgericht für Strafsachen und schreibt anschließend eine Reportage über diese. Vom Stil her soll sich der Text an Gerichtsreportagen in Qualitätszeitungen orientieren.
Prüfung, Benotung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Für eine positive Note ist die Anwesenheit an allen Terminen Voraussetzung und die Abgabe der Reportage am letzten Tag.
Dauer der Zeugnisausstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
noch offen
Zeitaufwand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Für 4 ECTS (und TU-Standards) ist der Zeitaufwand natürlich sehr gering. Die Anwesenheit besteht aus ca. 11 h in der Vorlesung, 2 h beim Hintergrundgespräch und 2 h am Gericht. Rechnet man noch großzügig einen Tag für die Reportage, so kommt man auf ca. 25 Stunden.
Unterlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
noch offen
Tipps[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Der Vortragende schlägt einen Termin vor, an dem alle Teilnehmenden das Gericht für die Reportage besuchen können. Diesen Termin sollte man vermeiden. Es gibt in den meisten Verhandlungssälen gar nicht genug Plätze, um alle Interessierten unter zu bringen. Am besten, man geht einfach an einem anderen Tag hin.
- Der Andrang war im SS 2017 größer als gedacht, die Vorlesung musste in einen größeren Hörsaal verlegt werden. Es wurden allerdings alle Studierende von der Warteliste aufgenommen, es lohnt sich daher hinzugehen, auch wenn man keinen fixen Platz hat. Aus Platzgründen ist frühes Erscheinen natürlich von Vorteil, ansonsten kann es sein, dass man am Boden sitzen muss.
Verbesserungsvorschläge / Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
noch offen