TU Wien:Advanced Aspects of IT-Law VU (Haslinger, Grechenig)/Prüfung 2024-02-01

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Teil 1 der Klausur: (45Min)

1) Alina hat ein Café eröffnet, das sich auf allergenfreie Cupcakes spezialisiert hat. Um neue Kunden zu gewinnen, beschließt sie, an Unternehmen, die in der Nähe ihres Lokals liegen, ein Fax zu schicken, in welchem sie auf die Neueröffnung hinweist und einen EUR 5-Gutschein beilegt. Außerdem schickt sie an über 60 Kindergärten und Schulen E-Mails mit ihrem allergenfreien Cupcake-Angebot.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

a) Welche rechtlichen Probleme sehen Sie bei diesen Werbemaßnahmen und wieso? (2 P)

b) Da ihr Geschäft gut läuft, hat Alina eine Webseite mit einer Bestellfunktion („Customize your Cupcake“) erstellt. Über diese Webseite können Kunden Cupcakes nach eigenen Wünschen (Muffin, Füllung und Topping) zusammenstellen und gleich bestellen. Die Lieferung erfolgt entweder per Abholung im Café oder per Bote am gewünschten Tag, unter Einhaltung der geltenden Corona-Maßnahmen. Welche Verpflichtungen hat Alina in Hinblick auf das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu berücksichtigen? Ist Alina verpflichtet, für ihre Cupcakes ein Rücktrittsrecht zu gewähren? (3 P)


2) Lesen Sie diesen Text und beatworten Sie untenstehende Fragen (4 P + 2 Bonuspunkte):[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„Noch bevor der Händler Argos die neu eingetroffenen PS5-Konsolen zum Kauf anbieten konnte, haben Scalper einem Bericht zufolge alle Lagerbestände erworben.

Neulich hat sich eine Scalper-Gruppierung auf Twitter geäußert und behauptet, an einem Tag mehr als 2.000 Playstation 5 gekauft zu haben. Die Programme durchsuchen etliche Online-Shops und kaufen in Sekundenschnelle bestimmte Waren von den Händlern, sodass herkömmliche Interessenten keine Ware mehr bestellen können. Bekannt ist das Bot-Vorgehen etwa bei Sneakern. Nun haben Scalper den Einzelhändler Argos angegriffen. Noch bevor bei Argos die eingetroffenen PS5-Konsolen in den Verkauf stellen konnten, haben Scalper mittels Exploit alle Lagerbestände gekauft, wie die Webseite Eurogamer berichtet.

Noch nicht im Angebot und trotzdem haben Scalper bereits PS5-Konsolen gekauft

Der britische Einzelhändler Argos ist Opfer eines "Hacker-Angriffs" geworden. Die Scalper wollen die URLs herausgefunden haben, unter denen der Shop die PS5 verkaufen wollte, bevor die Seiten online gehen sollten. In sozialen Medien zeigen die Scalper stolz, wie die Bestellung der Playstation 5 geklappt hat, obwohl der Händler die Konsolen noch gar nicht erneut zum Kauf angeboten hat.

Argos steht mit der Problematik der Scalper nicht alleine da. Pro Bestellung darf etwa beim Händler Game nur eine PS5 im Warenkorb landen und sämtliche Vorbestellungen werden automatisch überprüft, sodass ein Kunde etwa auch eine E-Mail bestätigen muss, um sich zu authentifizieren. Findige Software-Entwickler wissen jedoch, wie man die Automaten austrickst. Die britische Regierung will nun etwas gegen Scalper tun, denn bislang operieren Sie straffrei. Für Endkunden sind Scalper jedoch ein Ärgernis, da so herkömmliche Kunden keine Bestellung mehr beim Shop tätigen können und mehr oder weniger gezwungen werden, zu überteuerten Preisen bei Ebay eine PS5 zu kaufen, wenn man denn unbedingt jetzt eine neue Konsole braucht und nicht warten kann, bis eine neue Lieferung beim Händler eintrifft.“

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat ein Händler, um einen mit einem Scalper zustandegekommenen Kaufvertrag über eine PS5 anzufechten? Kann er das überhaupt? Wieso? Wieso nicht? Wie ist die Lage bei einem Händler, deren URLs vor Verkaufsbeginn herausgefunden wurden und die von Scalpern ausgenutzt wurden.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

3) Mit 01.01.2022 trat das neue Verbrauchergewährleistungsgesetz in Kraft. Was sind die wichtigsten Neuerungen für Verbraucher? Gibt es Bestimmungen, die auch zugunsten von Unternehmern gelten?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beschreiben Sie die Änderungen in eigenen Worten, sie müssen keine Gesetzesangaben oder Paragrafen angeben. (3 P)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

4) In einem Web-Shop für Computer-Hardware findet sich folgende Widerrufsbelehrung:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„Sie können von Ihrer Vertragserklärung innerhalb von sieben Werktagen, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache zurücktreten. Die Frist beginnt nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Kommen wir unseren Informationspflichten gemäß § 5d Abs 1 und 2 KSchG[1] nicht nach, beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab Eingang der Ware. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung oder der Sache.“


a) Welche Bedenken haben Sie bei dieser Widerrufsbelehrung in Hinblick auf das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)? (2 P)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

b) Angenommen, es werden in diesem Web-Shop auch digitale Inhalte (zB.: TV-Serien als Download) verkauft. Welche weiteren Bedenken haben Sie bei Verwendung dieser Widerrufsbelehrung? (2 P)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

[1] Hinweis: KSchG = Konsumentenschutzgesetz, in diesem war das Rücktrittsrecht vor In-Kraft-Treten des FAGG geregelt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

5) Was ist die eID in Österreich? Wie funktioniert sie, welche Funktionen werden derzeit angeboten, wer kann daran teilnehmen und was sind die Voraussetzungen? (4 P)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

6) Welche Arten von Signaturen kennen Sie und was sind die Unterschiede? (2 P)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

7) Sie nehmen mit Ihrem Softwareunternehmen in einem Projekt als Subunternehmer teil. Was sind die Vor- und Nachteile in der Rolle als Subunternehmer? Worauf müssen Sie achten? (3 P)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

8) Was ist der wichtigste Teil eines Softwareerstellungsvertrages aus Projektsicht? (2 P)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

9) Wie ist ein einzelner Service Level in einem Service Level Agreement (SLA) typischerweise aufgebaut? Worauf müssen Sie bei einem SLA achten? (3 P)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Danach kam Teil 2: (Auch 45 Min)


1. Auf welche verfassungsrechtlichen Kompetenztatbestände stützt sich das österreichische Cybersicherheitsrecht?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2. Welche Folgen hat das für den einfachen Gesetzgeber des NIS-G und wie geht dieser im NIS-G damit um?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

3. Was ist das CERT.at und welche Aufgaben nimmt es gemäss dem NIS-G wahr?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

4. Zusatzfrage: Welche Besonderheiten weist die Rechtspersönlichkeit des CERT.at auf?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

5. Welche beiden großen Regelungsbereiche adressiert das NIS-G?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

6. Nennen Sie zu jedem der beiden Regelungsbereiche jeweils eine konkrete Norm des NIS-G![Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

7. Welche Aufgaben obliegen dem BMI gemäss NIS-G? Nennen Sie zwei solche Aufgaben.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

8. Wie wird festgestellt, ob ein Unternehmen als Betreiber wesentlicher Dienste im Sinne des NIS-G gilt?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

9. Welche Folgen hat es für das betroffene Unternehmen, wenn es als Betreiber wesentlicher Dienste iSd NIS-G gilt?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

10. Nennen Sie zwei Betreiber wesentlicher Dienste im Sinne des NIS-G.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

11. Nennen Sie eine Änderung, die NIS2-Richtlinie bringen wird.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die klausur war open book, das heißt man konnte Internet und Folien benutzen, es geht eher darum, dass man die Folien versteht und weiß, nach welchen Gesetzen bzw. Folien man suchen muss, um die Frage zu beantworten