Quelle: Datei:TU Wien-Analysis VO (Panholzer) - Prüfung 08-05-2013.pdf
Gegeben ist die reelle Folge
mit
.
Man zeige Konvergenz und Grenzwert mittels
. Man benenne und formuliere das Kriterium.
Gegeben bivariate reelle Funktion
.
Man gebe die Gleichung der Tangentialebene (= lineare Approximation)
von
im Punkt
an.
Man bestimme alle Punkte
an denen
eine horizontale Tangentialebene besitzt (= stationärer Punkt).
Man bestimme die Lösung der Differentialgleichung
.
Definition Häufungspunkt
Definition Grenzwert
Wann sind zwei Folgen asymptotisch gleich?



mit
mit
da
folgt daraus
Sandwich-Theorem:
Seien
und
zwei konvergente Folgen für die gilt
Sei
eine Folge für die gilt
dann folgt daraus
mit
Ableitungen bilden:
In Ableitungen einsetzen:
In originale Funktion einsetzen:
Alle Werte in Formel einsetzen:
Störfunktion null setzen:
Lösung durch Exponentialansatz:
Einsetzen:
Charakteristische Gleichung:
Nach
lösen:
Da
und reell, lautet die allgemeine Lösung:
mit
Ansatz anhand der Störfunktion
wählen:
Achtung: wäre laut Tabelle
ist jedoch falsch, weil es hierbei zu einem Resonanzfall kommt, da der Ansatz
in der Lösung der homogenen Gleichung bereits enthalten ist
. Um die lineare Unabhängigkeit zu gewährleisten, muss der Ansatz also noch mit
multipliziert werden. (Das muss so lange wiederholt werden bis der Ansatz nicht mehr in der Lösung der homogenen Gleichung vorkommt.)
Ableitungen bilden:
Einsetzen in inhomogene Gleichung:
Die partikuläre Lösung lautet somit:
Einsetzen in Lösung der Differentialgleichung:
Einsetzen in die erste Ableitung der Lösung der Differentialgleichung:
in oberer Gleichung einsetzen:
Daraus folgt:
Die Lösung der Differentialgleichung lautet somit:
Wenn in jeder
-Umgebung von
unendlich viele Folgenglieder liegen, so ist
ein Häufungspunkt von
.
Eine reelle Zahl
heißt Grenzwert (oder Limes) der folge
, falls in jeder
-Umgebung von
fast alle Folgenglieder
liegen, d.h. falls
gilt.
Zwei Folgen sind asymptotisch gleich
wenn gilt:
Falls eine bestimmte Lösung für
angegeben werden soll eignet sich z.B.:
Kann ggf. wie folgt auf Richtigkeit geprüft werden: