TU Wien:EDV-Vertragsrecht VO (Haslinger, Vinzenz)/Prüfung 2021-12-21

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1) Was ist bei einer Hinterlegung des Source Codes einer Software zu beachten?

() Überlicherweise werden als Herausgebungsgründe vereinbart. Einestellung der Lieferung von SW-Updates, bzw Einstellung der Wartung oder Betriebs der betreffenden Software () Es sollte in einem eigenen Vertrag die Nutzungsrechte geregelt werden, die die Erwerber am Source Code im Herausgabefall erhält () Die Hinterlegung der Software erfolgt in aller Regel in einem Bankschließfach, dessen Schlüssel der Auftraggeber erhält () Erst mit Hinterlegung der Source Codes beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen


2) Was trifft auf die Warnpflichten des Werkunternehmers zu?

() Beim Verstroß gegen die Warnpflichten kommt es zu einer Verlängerung der Gewährleistung () Bei offenkundiger Unrichtigkeit oder Untauglichkeit des Stoffes (oder der Anweisungen) muss der Werksunternehmer nicht warnen () Zum "beigestellten Stoff" des Werbeersteller zählt auch die vorhandene IT-Infrastruktur oder das von AG erstellte Lastenheft () Auch wenn der Werkbesteller fachkundig ist, muss der Werkunternehmer warnen


3) Welchne Aussage trifft auf den Source-source eines Programmes zu?

() Wenn ausschließliche Nutzungsrechte daran eingeraumt werden, ist die Hinterlegung des Source-Codes bei einem Escrow-Agent verpflichtend. () Der Source-Code eines Computerprogrammes unterleigt dem Urherberrecht. () Es gibt keine gesetzliche Regelung, ob und wann die Übergabe des Source-codes geschudet ist, es empfiehlt sich daher, dies zu regeln () Wenn der Source-Code übergeben wird, bedeutet das, dass der Käufer der Software automatisch Weiterentwicklungsrechte am Source-Code erhält.


4) Welche Aussagen im Zusammenhang mit dem Begriff "Copy-Left" sind zutreffend:

() "Copy-Left"-Lizenzen sehen oft vor, dass Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse bei Bearbeitungen mitübernommen werden müssen. () „Copy-Left" bedeutet, dass die Software nicht kommerziell vewendet werden darf. () "Copy-Left" bedeutet, dass Bearbeitungen einer unter "Copy-Left" stehenden Software wiederum nur unter Beibehaltung des "Copy-Lefts" verbreitet werden können. () Die wichtigsten Vertreter von Copy-Left-Lizenzen Sind: GPL v2, Apache Software License und Mozilla Public License


5) Welche schadenersatzrechtlichen Haftungsbeschränkungen sind unzulässig?

() Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit. () Ausschluss von Ansprüchen aus Schäden Dritter. () Betragliche Haftungsbeschränkung auf 100% des Auftragswerts. () Ausschluss von Schäden im Zusammenhang mit dem Produkthaftungsgesetz.


6) Welche Aussage trifft auf den Fall zu, wenn der Leistungsgegenstand in einem Softwareerstellungsvertrag nur unzureichend beschrieben ist?

() Es kann Probleme bei der Frage geben, ob und wann das Entgelt zu zahlen ist, weil uU. nicht klar ist, ob ordnungsgemäß geliefert wurde. () Es kann zu Unsicherheiten bezüglich des Lieferortes kommen. () Es kann Probleme bei der Frage geben, welche Eigenschaften die Software aufzuweisen hat. () Die unzureichende Leistungsbeschreibung kann durch gesetzliche Regelungen ergänzt werden.


7) Ergänzen Sie den Satz richtig: Das Pflichtenheft...

() ...regelt den rechtlichen Teil eines Vertrages. () ... ist ein wichtiges Dokument im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand. () ...wird vom Kunden erstellt, damit der Lieferant sein Angebot legen kann. () ... Wird vom Lieferanten erstellt, gelegentlich unter Mitwirkung des Kunden.


8) Was trifft auf Change-Requests zu?

() Change Requests sind keine Verträge. () Change Requests müssen in jedem Fall schriftlich festgehalten werden. () Change Request werden gelegentlich dazu verwendet, um Mängel Oder Fehler des Werkunternehmers "zu kaschieren". () Change Requests enthalten üblichenweise die Änderungen zu den Kosten und den Zeitplan.


9) Was sind typische Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, die in einem Sonyareerstellungsvertrag geregelt werden?

() Essensgutscheine in der Kantine des Kunden. () Zurverfügungstellung von Parkplätzen in der Nähe des Gebäudes des Auftraggebers. () Zugang zur Testumgebung (falls vorhanden). () Teilnahme am Abnahmeverfahren.


10) Was sind die Vorteile der Haftung aus Vertrag gegenüber der allgemeinen, deliktischen Haftung?

() Der Geschädigte muss nicht beweisen, dass er einen Schaden erlitten hat, sondern der Schädiger, dass er keinen Schaden zugefügt hat. () Der Schädiger muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. () Bei der Vertragshaftung wird auch für den Erfüllungsgehilfen gehaftet. () Bei der Vertragshaftung wird nur für einen wissentlich gefährlichen Gehilfen gehaftet.


11) Was trifft auf Software, die einer freizügigen Open-Source-Lizenz ohne Copy-Left-Effekt unterliegt, in der Regel zu?

() Sie darf kommerziell weitervemendet werden. () Sie unterliegt keinem Urheberrecht Oder Copyright. () Sie darf in den proprietären Bereich überführt werden. () Sie darf bearbeitet und weiterentwickelt werden.


12) Was sind die Vorteile einer LGPL-Lizenz gegenüber einer GPL-Lizenz?

() Es muss der Lizenztext nicht mitgeliefert werden. () Es gibt keinen Copy-Left-Effekt bei LGPL-Lizenzen. () Dynamische Verlinkungen stellen keine Probleme dar. () Der Source-Code muss in bestimmten Fällen nicht übergeben werden.


13) Was trifft auf die Urheberrechtsvermutung zu?

() Eine Urheberrechtsvermutung führt zu einer besseren Position der betreffenden Person in einem Prozess über die Frage nach einer Urheberschaft. () Für eine Urheberrechtsvermutung muss das Werk nicht mit einer Urheberrechtsbezeichnung versehen werden. () Eine Urheberrechtsvermutung regelt, wer bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber eines Werkes anzusehen ist. () Eine Urheberrechtsvermutung gilt immer auch für Arbeitnehmer, die im Auftrag ihres Arbeitgebers Software erstellen.


14) Was ist Ergebnis der Used-Soft Judikatur, bzw. der in diesem Zusammenhang ergangenen Folgejudikatur?

() Der Weiterverkauf einer Softwarelizenz ohne Originaldatenträger (sofern vorhanden) ist unzulässig. () Der Verkäufer einer Software darf sich eine Kopie der Sonvare behatten. () Der Weiterverkauf von gebrauchter Software wurde gestattet. () Eine Aufspaltung von Volumenlizenzen und der Verkauf einzelner Lizenzen daraus ist prinzipiell zulässig.


15) Was sind die Eckpunkte des "Surf-Sitter"-Urteils?

() Die Modifizierbarkeit von linuxbasierter Firmware wurde prinzipiell bestätigt. () Modifikation der "Surf-Sitter"-Software war zulässig () Die gesamte "Surf-Sitter"-Software unterliegt den GPL v2-Bedingungen. () Die Bedingungen der GPL v2 können nicht rechtswirksam vereinbart werden.


16) Was ist bei GPL v2-Lizenzen für die Beurteilung der Frage, ob eine Verbindung von nicht-GPL-Software und GPL v2-Sonvare zur Gänze der GPLv2-Lizenz zu unterstellen ist, relevant?

() Was die Software inhaltlich betrachtet "macht". () Ob eine Verlinkung dynamisch Oder statisch ist. () Wie der technische Bezug der einzelnen Softwareteile ist. () Wie die Software ausgeliefert wird.


17) Welche Aussage trifft auf Software zu, die in "Public Domain" stent?

() Nach Erlöschen der Schutzfrist Wird Software gemeinfrei und kann von jedermann frei genutzt werden. () Die Nutzung von Sonvare in Public Domain ist kostenlos. () Software, die in Public Domain steht, muss als Source Code verfügbar sein. () Im anglo-amerikanischen Rechtsraum ist der explizite Verzicht auf das Copyright nicht möglich.


18) Welche Aussagen treffen auf ein "Werknutzungsrecht"U zu?

() Der Erwerber hat durch ein Werknutzungsrecht einen Anspruch auf Übergabe des Source-Codes der betreffenden Software. () Da der Source-Code einer Software dem Urheberrecht nicht unterliegt, kann daran auch keine Werknutzungsbewilligung eingeräumt werden. () Es besteht kein Unterschied zwischen einer "Werknutzungsbewilligung" und einem „Werknutzungsrecht". () Es handelt sich dabei um ein ausschließliches Nutzungsrecht.


19) Was trifft auf Urheberrechte (in Ö) zu?

() Sie erlöschen 70 Jahre nach der Geburt des Urhebers. () Es ist eine Registrierung im Urheberrechtsregister erforderlich, damit ein Werk urheberrechtlichen Schutz genießt. () Die einem Computerprogramm zugrundeliegende Programmidee ist durch das Urheberrecht nicht geschützt. () Sie erlöschen 70 Jahre nach Veröffentlichung des Werks