TU Wien:Analysis VU (diverse)/Übungen 2024S/Beispiel 207

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Für die Funktion

berechnen Sie . Ist stetig bzw. differenzierbar?

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Lösung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Nummerierung bezieht sich auf die dritte Auflage des Buches. Ist in der vierten aber weitgehend dieselbe.

Hilfreiches[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung
Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung[Bearbeiten, Wikipedia, 5.55 Satz]

Sei f eine auf dem Intervall [a,b] stetige Funktion. Dann ist eine Stammfunktion von f. Jede beliebige Stammfunktion F von f erfüllt:

Anmerkung: Statt schreibt man kürzer auch . Bei den Stetigkeitskriterien wird immer nur ein einzelner Punkt betrachtet. Um Stetigkeit für alle unendlich weiteren Punkte zu zeigen, wird so argumentiert: Wenn stetige Funktionen zusammengesetzt werden, entsteht wieder eine stetige Funktion. Zusammen mit den Spezialfällen wird so schließlich die gesamte Funktion betrachtet.

Los gehts[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

An der Stelle ist f(t) sicherlich unstetig, denn (wie in Beispiel 4.81b)

Nach Definition 4.84 müssen für Stetigkeit Grenzwertbildung und Funktionsauswertung vertauschbar sein. Wir beginnen mit dem linken Grenzwert.

Das passt soweit. Für den zweiten Fall (rechtsseitiger Grenzwert) gilt aber

Über die Argumentation mit der Zusammensetzung gilt also Stetigkeit für f in

Fall 1: [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fall 2: [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Stetigkeit und Differenzierbarkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

F(x) ist als Zusammensetzung stetiger Funktionen stetig . Auch an der Stelle x=1 ist F(x) stetig, denn Grenzwertbildung und und Funktionsauswertung sind vertauschbar

F(x) ist an der Stelle 1 nicht differenzierbar. Nach Definition 5.1 muss der Grenzwert an der Stelle 1 existieren. Es gilt aber

Nach Definition 4.82 („jede Folge“) dürften sich die beiden Grenzwerte nicht unterscheiden. Folglich existiert er nicht. Auch Beispiel 5.2e deutet das an.

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die Präsentation dieser Lösung habe ich alle Punkte bekommen. Es sollte also passen. Wenn man ähnliche Beispiele oder den Bearbeitungsverlauf ansieht, gibt's immer wieder Diskussionen über die Fallunterscheidungen. Die Tutorin habe ich explizit noch nach der Fallunterscheidung gefragt und sie meinte, die soll schon auf x basieren und nicht auf t.

Siehe auch:Vorlage:DefinitionVorlage:Extern>

Für die Funktion berechnen Sie . Ist stetig bzw. differenzierbar?

Lösung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Nummerierung bezieht sich auf die dritte Auflage des Buches. Ist in der vierten aber weitgehend dieselbe.

Hilfreiches[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

 Satz 5.55: Sei f eine auf dem Intervall [a,b] stetige Funktion. Dann ist  eine Stammfunktion von f. Jede beliebige Stammfunktion F von f erfüllt 
 Statt  schreibt man kürzer auch 
 Bei den Stetigkeitskriterien wird immer nur ein einzelner Punkt betrachtet. Um Stetigkeit für alle unendlich weiteren Punkte zu zeigen, wird so argumentiert: Wenn stetige Funktionen zusammengesetzt werden, entsteht wieder eine stetige Funktion. Zusammen mit den Spezialfällen wird so schließlich die gesamte Funktion betrachtet.

Los gehts[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

An der Stelle ist f(t) sicherlich unstetig, denn (wie in Beispiel 4.81b)

Nach Definition 4.84 müssen für Stetigkeit Grenzwertbildung und Funktionsauswertung vertauschbar sein. Wir beginnen mit dem linken Grenzwert.

Das passt soweit. Für den zweiten Fall (rechtsseitiger Grenzwert) gilt aber

Über die Argumentation mit der Zusammensetzung gilt also Stetigkeit für f in

Fall 1: [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fall 2: [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Warum muss man in diesem Fall eine Summe zweier Integrale bilden? -- Weil für x > 1 'f(x) = 1' gilt, und für x <= 1 'f(x) = -1'.

Stetigkeit und Differenzierbarkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

F(x) ist als Zusammensetzung stetiger Funktionen stetig . Auch an der Stelle x=1 ist F(x) stetig, denn Grenzwertbildung und und Funktionsauswertung sind vertauschbar

F(x) ist an der Stelle 1 nicht differenzierbar. Nach Definition 5.1 muss der Grenzwert an der Stelle 1 existieren. Es gilt aber

Nach Definition 4.82 („jede Folge“) dürften sich die beiden Grenzwerte nicht unterscheiden. Folglich existiert er nicht. Auch Beispiel 5.2e deutet das an.

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die Präsentation dieser Lösung habe ich alle Punkte bekommen. Es sollte also passen. Wenn man ähnliche Beispiele oder den Bearbeitungsverlauf ansieht, gibt's immer wieder Diskussionen über die Fallunterscheidungen. Die Tutorin habe ich explizit noch nach der Fallunterscheidung gefragt und sie meinte, die soll schon auf x basieren und nicht auf t.