TU Wien:Privates Wirtschaftsrecht VO (Lehner)/Prüfung 2016-11-23
Schätzung: ca. 70% Unternehmensrecht, 30% Gesellschaftsrecht
Keine direkten Fragen zum ABGB (nix aus Vertrags- und Haftungsrecht)
1) Zum Unternehmensrecht im weiteren Sinne zählen
- Gesellschaftsrecht
- Steuerrecht
- Sachenrecht
- Firmenrecht
2) Bestandteile des Firmenbuchs?
- Hauptbuch
- Nebenbuch
- Urkundensammlung
- Eintragungssammlung
3) Konstitutive Firmenbucheinträge
- bekunden legidlich ein ohnehin bestehendes Recht
- lassen ein Rechteverhältnis erst entstehen
- sind im Firmenbuch unzulässig
- wirken rechtsbegründend
4) Welche Aussagen zur Prokura sind zutreffend?
- Der Prokurist kann alle Arten von gerichtl. und außergerichtl. Geschäften durchführen, die der Betrieb dieses Unternehmens mit sich bringt
- Der Prokurist kann alle Arten von gerichtl. und außergerichtl. Geschäften durchführen, die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt
- Die Befugnisse des Prokuristen sind nach außen nicht beschränkbar
- Prokura kann nicht im Firmenbuch eingetragen werden
5) Die negative Publizität bezweckt den Schutz Dritter
- wenn eine Tatsache im Firmenbuch nicht eingetragen wurde.
- wenn eine Tatsache im Firmenbuch falsch eingetragen wurde.
- auch wenn der Dritte die Tatsache nicht kannte.
- auch wenn der Dritte seine Nachforschungspflicht verletzt hat.
6) Ein Unternehmen betreibt derjenige,
- in dessen Namen die unternehmensbezogenen Geschäfte geschlossen werden.
- dem der wirtschaftliche Vorteil des Unternehmens zufließt.
- der Geschäftsführer einer GmbH ist.
- die juristische Person als Rechtsträger einer GmbH.
7) In der Firmenbuch einzutragen sind
- OG
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Aktiengesellschaften
- gemeinnützige Vereine
8) Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit sind
- Kammermitgliedschaft
- Tätigkeit ist mit individuellen Fähigkeiten des Unternehmens verbunden
- Weisungsunterworfenheit
- lehrende, heilende, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit
9) Unter dem unternehmensrechtlichen Begriff "Firma" versteht man
- die Betriebsstätten und Firmenräumlichkeiten eines Unternehmers.
- den eingetragenen Namen eines Unternehmers.
- das bildlich dargestellt "Logo" eines Unternehmers.
- die Gesamtheit aller zum Unternehmen gehörenden Eigentumswerte
10) Als Unternehmer kraft Eintragung gilt,
- wer einmal zu unrecht im Firmenbuch eingetragen war.
- wer zu unrecht im FB eingetragen ist.
- wer unter der eingetragenen Firma handelt.
- wer unter der gelöschten Firma handelt.
11) Welche dieser Firmenarten existierten?
- Phantasiefirma
- Scheinfirma
- Personenfirma
- Geschäftsbezeichnung
12) Für die Übernahme aller zum Unternehmen gehörenden Vertragsverhältnisse gemäß §38 UGB,
- ist die Zustimmung jedes einzelnen Vertragspartners erforderlich.
- darf der Vertragspartner nicht binnen 3 Monate widersprechen.
- darf ein Sicherheitebesteller nicht binnen 3 Monate widersprechen.
- ist eine Zustimmung des Firmenbuchgerichts erforderlich.
13) Ein Vertragspartner, dem nicht nachweislich die Unternehmensübertragung mitgeteilt wurde, kann Verbindlichkeiten
- nur gegenüber dem Veräußerer erfüllen.
- nur gegenüber dem Erwerber erfüllen.
- sowohl gegenüber dem Veräußerer als auch gegenüber dem Erwerber erfüllen.
- nur schuldbefreiend bei Gericht hinterlegen.
14) Einen Makler treffen die folgenden Pflichten:
- Der Makler muss sich um das Zustandekommen von Geschäften ernstlich bemühen.
- Der Makler darf eine Provision nur bei Vertragsabschluss verlangen.
- Der Makler muss grundsätzlich im fremden Namen tätig werden.
- Der Makler ist nicht verpflichtet für seinen Auftraggeber auch tatsächlich tätig zu werden.
15) Unter einer unternehmerischen Organisation versteht man
- einen Unternehmen ab 5 Mitarbeitern
- eine planmäßige Tätigkeit unter zweckdienlichem Mitteleinsatz
- in der Regel die arbeitsteilige Kooperation mehrerer Personengruppen
- ein Unternehmen mit einem Mindestumsatz von EUR 75.000 pro Geschäftsjahr
16) Rechtsfähig sind
- natürliche Personen
- Unternehmen
- Juristische Personen des Privatrechts
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)
17) Die Unternehmereigenschaft erlischt mit
- Löschung des Unternehmers im Firmenbuch.
- Absinken des Mindestumsatzes unter EUR 75.000 pro Geschäftsjahr.
- Endgültiger Einstellung des Unternehmensbetriebs.
- Insolvenzeröffnung über den Unternehmer.
18) Scheinunternehmer sind
19) Bei der Eintragung einer Firma im Firmenbuch hat man Anspruch
20) Unternehmen sind
- eigenständige juristische Personen