TU Wien:Privates Wirtschaftsrecht VO (Lehner)/Prüfung 2016-11-23

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Schätzung: ca. 70% Unternehmensrecht, 30% Gesellschaftsrecht

Keine direkten Fragen zum ABGB (nix aus Vertrags- und Haftungsrecht)

1) Zum Unternehmensrecht im weiteren Sinne zählen

  • Gesellschaftsrecht
  • Steuerrecht
  • Sachenrecht
  • Firmenrecht

2) Bestandteile des Firmenbuchs?

  • Hauptbuch
  • Nebenbuch
  • Urkundensammlung
  • Eintragungssammlung

3) Konstitutive Firmenbucheinträge

  • bekunden legidlich ein ohnehin bestehendes Recht
  • lassen ein Rechteverhältnis erst entstehen
  • sind im Firmenbuch unzulässig
  • wirken rechtsbegründend

4) Welche Aussagen zur Prokura sind zutreffend?

  • Der Prokurist kann alle Arten von gerichtl. und außergerichtl. Geschäften durchführen, die der Betrieb dieses Unternehmens mit sich bringt
  • Der Prokurist kann alle Arten von gerichtl. und außergerichtl. Geschäften durchführen, die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt
  • Die Befugnisse des Prokuristen sind nach außen nicht beschränkbar
  • Prokura kann nicht im Firmenbuch eingetragen werden

5) Die negative Publizität bezweckt den Schutz Dritter

  • wenn eine Tatsache im Firmenbuch nicht eingetragen wurde.
  • wenn eine Tatsache im Firmenbuch falsch eingetragen wurde.
  • auch wenn der Dritte die Tatsache nicht kannte.
  • auch wenn der Dritte seine Nachforschungspflicht verletzt hat.

6) Ein Unternehmen betreibt derjenige,

  • in dessen Namen die unternehmensbezogenen Geschäfte geschlossen werden.
  • dem der wirtschaftliche Vorteil des Unternehmens zufließt.
  • der Geschäftsführer einer GmbH ist.
  • die juristische Person als Rechtsträger einer GmbH.

7) In der Firmenbuch einzutragen sind

  • OG
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Aktiengesellschaften
  • gemeinnützige Vereine

8) Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit sind

  • Kammermitgliedschaft
  • Tätigkeit ist mit individuellen Fähigkeiten des Unternehmens verbunden
  • Weisungsunterworfenheit
  • lehrende, heilende, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit

9) Unter dem unternehmensrechtlichen Begriff "Firma" versteht man

  • die Betriebsstätten und Firmenräumlichkeiten eines Unternehmers.
  • den eingetragenen Namen eines Unternehmers.
  • das bildlich dargestellt "Logo" eines Unternehmers.
  • die Gesamtheit aller zum Unternehmen gehörenden Eigentumswerte

10) Als Unternehmer kraft Eintragung gilt,

  • wer einmal zu unrecht im Firmenbuch eingetragen war.
  • wer zu unrecht im FB eingetragen ist.
  • wer unter der eingetragenen Firma handelt.
  • wer unter der gelöschten Firma handelt.

11) Welche dieser Firmenarten existierten?

  • Phantasiefirma
  • Scheinfirma
  • Personenfirma
  • Geschäftsbezeichnung

12) Für die Übernahme aller zum Unternehmen gehörenden Vertragsverhältnisse gemäß §38 UGB,

  • ist die Zustimmung jedes einzelnen Vertragspartners erforderlich.
  • darf der Vertragspartner nicht binnen 3 Monate widersprechen.
  • darf ein Sicherheitebesteller nicht binnen 3 Monate widersprechen.
  • ist eine Zustimmung des Firmenbuchgerichts erforderlich.

13) Ein Vertragspartner, dem nicht nachweislich die Unternehmensübertragung mitgeteilt wurde, kann Verbindlichkeiten

  • nur gegenüber dem Veräußerer erfüllen.
  • nur gegenüber dem Erwerber erfüllen.
  • sowohl gegenüber dem Veräußerer als auch gegenüber dem Erwerber erfüllen.
  • nur schuldbefreiend bei Gericht hinterlegen.

14) Einen Makler treffen die folgenden Pflichten:

  • Der Makler muss sich um das Zustandekommen von Geschäften ernstlich bemühen.
  • Der Makler darf eine Provision nur bei Vertragsabschluss verlangen.
  • Der Makler muss grundsätzlich im fremden Namen tätig werden.
  • Der Makler ist nicht verpflichtet für seinen Auftraggeber auch tatsächlich tätig zu werden.

15) Unter einer unternehmerischen Organisation versteht man

  • einen Unternehmen ab 5 Mitarbeitern
  • eine planmäßige Tätigkeit unter zweckdienlichem Mitteleinsatz
  • in der Regel die arbeitsteilige Kooperation mehrerer Personengruppen
  • ein Unternehmen mit einem Mindestumsatz von EUR 75.000 pro Geschäftsjahr

16) Rechtsfähig sind

  • natürliche Personen
  • Unternehmen
  • Juristische Personen des Privatrechts
  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)

17) Die Unternehmereigenschaft erlischt mit

  • Löschung des Unternehmers im Firmenbuch.
  • Absinken des Mindestumsatzes unter EUR 75.000 pro Geschäftsjahr.
  • Endgültiger Einstellung des Unternehmensbetriebs.
  • Insolvenzeröffnung über den Unternehmer.

18) Scheinunternehmer sind

19) Bei der Eintragung einer Firma im Firmenbuch hat man Anspruch

20) Unternehmen sind

  • eigenständige juristische Personen