TU Wien:Rechnungswesen VU (Inwinkl)/Sammlung Testfragen

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Test 1

Test 2

2. Test 2016 - Gruppe A

  


2. Test 201?

  • Für eine fremde Vorauszahlung ist eine passive Rechnungsabgrenzung zu bilden.
  • Nach IAS 1 dürfen Kapitalgesellschaften ihre G&V nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren gliedern.
(richtig - sie dürfen)
  • Ein Unternehmen hat 2015 einen Kredit über € 100.000,- aufgenommen und in 2015 bereits € 10.000,- getilgt (zurückgezahlt). Der Kredit ist in der Bilanz mit einem Betrag von € 100.000, anzusetzen.
(falsch - mit 90k)
  • Ist der realisierte Aufwand für eine gebildete Rückstellung kleiner als die gebildete Rückstellung entsteht im Jahr der Realisierung ein zusätzlicher Aufwand.
  • Mutterunternehmen die nicht an einer Börse notiert sind können (freiwillig) ihren Konzernabschluss nach IFRS machen.
(richtig - müssen aber auf alle fälle eine bilanz erstellen)
  • Nach IAS 16 ist eine Aufwertung über die fortgeführten Anschaffungskosten auch nach dem Neubewertungsmodell nicht möglich.
  • Für Aufwendungen im Jahr t, die zu 80% dem Jahr t+1 zuzurechnen sind, ist im Jahr t für diesen 80% Teil eine aktive Rechungsabgrenzung zu bilden.
  • Die Gewinnrücklage und die Kapitalrücklage haben i.d.R den größten Anteil am Eigenkapital einer Unternehmung.
(richtig ?)
  • Hauptziel der IFRS Bestimmungen ist der Gläubigerschutz.
(falsch - Schutz der anleger_innen)
  • Die Bildung einer Rückstellung wird mit (3) Rückstellung an (6, 7, 8) Aufwand Dotierung Rückstellung verbucht.
  • Rückstellungen sind auf der aktivseite der Bilanz zu finden.
  • Die Neubewertungsrücklage ist nach IFRS Teil des Eigenkapitals.
  • Die IFRS Regeln versuchen, dass ein Jahresabschluss möglichst viele stille Reserven beinhaltet.
  • Nach UGB dürfen Kapitalgesellschaften ihre G&V nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren gliedern.
  • Rückstellungen sind nach UGB u.a. für die Anwartschaften auf Abfertigungen oder Pensionen zu bilden.
(richtig )