TU Wien:Rechtliche Grundlagen der medizinischen Versorgung VO (Vock)/Prüfung 2010-05-18

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Prüfung am 18.05.2010[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Angabe wurde halbwegs rekonstruiert. Ist aber nicht vollständig.

Theoriefragen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Arzneimitteln/Medizinprodukte. Wo definiert?
  • Selbstverwaltungskörpern
  • Ärztegesetz und daraus resultierenden Pflichten
  • Ob die Software zur Verrechunung mit der Sozialversicherung ein Medizinprodukt ist.
  • Gesetzgebende Einrichtungen in Österreich
  • Welche Gesetzte gibt es
  • Wie kann EU Recht in Österreich verbindend sein?
  • Unterschied Sozialversicherung/Privatversicherung?
  • Versicherungsfälle der Pensionsversicherung
  • In welchen Gesetzten das Spitalswesen geregelt wird
  • Welche Beschränkungen gibt es für Arzneimittel/Medizinprodukte
  • ???


Fallbeispiel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Patient K geht auf Empfehlung zu Radiologen B in die Praxis. Dieser ist nicht da und wird von Kollegen G - ebenfalls ein Radiologe - vertreten. Auf den von G ausgestellten Befunden u. sonstigem Papierkrieg steht B und z.Tl. auch der Name von G (Unterschrift). Es wird eine Untersuchung (Irrigioskopie) durchgeführt. Am Bild ist ein "Apfelbutzentumor" deutlich zu erkennen. Dieser wird aber im Befund nicht erwähnt. 1,5 Jahre später klagt K B auf 50.000,- Eur Schmerzensgeld. Er hat einen Darmtumor (genaue Bezeichnung habe ich mir nicht gemerkt - ste??? Dings), Metastasen in Lunge und Leber, sich mehreren Chemotherapien unterzogen und musste wegen eines Darmverschlusses operiert werden. K klagt, man hätte sofort eine Coloskopie durchführen müssen. B fühlt sich nicht zuständig und meint, K solle sich an G wenden. K meint weiters, dass die Untersuchung und Befundung korrekt war.

Weiter Angabe: B verrechnet ist Kassenarzt und es handelt sich um seine Ordination. Er verrechnet die Leistungen direkt mit der Sozialversicherung. B zahlt C für die Arbeit der Vertretung. C hat selbst keine Ordinations. Er arbeitet im AKH (oder hat dort gearbeitet...)

Der Fall ist zu interpretieren nach: a) die Irrigoskopie wurde lege artis durchgeführt b) die Irrigoskopie wurde nicht lege artis durchgeführt c) Annahme, dass b gilt + 1) Lungenmetastasen - oder waren es die Lebermetastasen? 2) Darmverschluss d) Darmkrebs

Im Anhang waren Paragraphen zu

   * 1299
   * 1313a
   * 1315
   * Vertragshaftung
   * Schadenersatz/Schmerzensgeld?