TU Wien:Rechtliche Grundlagen der medizinischen Versorgung VO (Vock)/Prüfung 2010-05-18
Prüfung am 18.05.2010[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Angabe wurde halbwegs rekonstruiert. Ist aber nicht vollständig.
Theoriefragen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Arzneimitteln/Medizinprodukte. Wo definiert?
- Selbstverwaltungskörpern
- Ärztegesetz und daraus resultierenden Pflichten
- Ob die Software zur Verrechunung mit der Sozialversicherung ein Medizinprodukt ist.
- Gesetzgebende Einrichtungen in Österreich
- Welche Gesetzte gibt es
- Wie kann EU Recht in Österreich verbindend sein?
- Unterschied Sozialversicherung/Privatversicherung?
- Versicherungsfälle der Pensionsversicherung
- In welchen Gesetzten das Spitalswesen geregelt wird
- Welche Beschränkungen gibt es für Arzneimittel/Medizinprodukte
- ???
Fallbeispiel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Patient K geht auf Empfehlung zu Radiologen B in die Praxis. Dieser ist nicht da und wird von Kollegen G - ebenfalls ein Radiologe - vertreten. Auf den von G ausgestellten Befunden u. sonstigem Papierkrieg steht B und z.Tl. auch der Name von G (Unterschrift). Es wird eine Untersuchung (Irrigioskopie) durchgeführt. Am Bild ist ein "Apfelbutzentumor" deutlich zu erkennen. Dieser wird aber im Befund nicht erwähnt. 1,5 Jahre später klagt K B auf 50.000,- Eur Schmerzensgeld. Er hat einen Darmtumor (genaue Bezeichnung habe ich mir nicht gemerkt - ste??? Dings), Metastasen in Lunge und Leber, sich mehreren Chemotherapien unterzogen und musste wegen eines Darmverschlusses operiert werden. K klagt, man hätte sofort eine Coloskopie durchführen müssen. B fühlt sich nicht zuständig und meint, K solle sich an G wenden. K meint weiters, dass die Untersuchung und Befundung korrekt war.
Weiter Angabe: B verrechnet ist Kassenarzt und es handelt sich um seine Ordination. Er verrechnet die Leistungen direkt mit der Sozialversicherung. B zahlt C für die Arbeit der Vertretung. C hat selbst keine Ordinations. Er arbeitet im AKH (oder hat dort gearbeitet...)
Der Fall ist zu interpretieren nach: a) die Irrigoskopie wurde lege artis durchgeführt b) die Irrigoskopie wurde nicht lege artis durchgeführt c) Annahme, dass b gilt + 1) Lungenmetastasen - oder waren es die Lebermetastasen? 2) Darmverschluss d) Darmkrebs
Im Anhang waren Paragraphen zu
* 1299 * 1313a * 1315 * Vertragshaftung * Schadenersatz/Schmerzensgeld?