TU Wien:Sachverständigenrecht VO (Grünner)

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Ähnlich benannte LVAs (Materialien):
Diese LVA wird nicht mehr von dieser Person angeboten, ist ausgelaufen, oder läuft aus und befindet sich daher nur noch zu historischen Zwecken im VoWi.

Daten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diese LVA wird nicht mehr von dieser Person angeboten, ist ausgelaufen, oder läuft aus und befindet sich daher nur noch zu historischen Zwecken im VoWi.
Vortragende Leopold Grünner
ECTS 3



Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

aus TUWIS++:

  • Begriff und Aufgaben der Sachverständigen
  • Sachverhaltsermittlung (Beweis)
  • Auslegung (Beratung)
  • Entscheidung - Erscheinungsformen (z. B. Ziviltechniker, allg. beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige, Amtssachverständige, Beiräte, Sachverständige als Schiedsgutachter und in Schiedsgerichten)
  • Elemente und Aufbau von Sachverständigengutachten
  • Honorarrecht und Gebührenrecht
  • Verantwortlichkeit von Sachverständigen (z. B. Zivilrecht, Strafrecht und Disziplinarrecht).

Ablauf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Leicht geblockte Vorlesung (Anfang März bis Ende Mai).

Benötigte/Empfehlenswerte Vorkenntnisse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

keine

Vortrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Prof. Grünners Vortragsstil ist locker und leicht zu verfolgen, aber für viele wahrscheinlich zu langwierig, um die Vorlesung regelmäßig zu besuchen. Themen werden immer wieder wiederholt und mit praktischen Beispielen illustriert, bis wirklich alle es verstanden haben. Er versucht immer, die Anwesenden in seinen Vortrag miteinzubeziehen, was angesichts der geringen Besucherzahl meist eher den Anschein eines Konversatoriums hat als einer Vorlesung. Wer kein auditiver Lerntyp ist, ist vielleicht besser damit beraten statt dem Vorlesungsbesuch aus dem Skriptum zu lernen.

Prüfung, Benotung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Prüfung ist bei ausreichendem Verständnis sehr leicht. Wer die Vorlesung regelmäßig besucht hat sollte sich vor der Prüfung noch einmal seine Mitschrift durchlesen, dann steht einer guten Note nichts im Wege.

Ansonsten ist der Stoff auch leicht aus dem Skriptum zu lernen - dieses ist zwar mit 80 A4-Seiten sehr großzügig bemessen, besteht aber hauptsächlich aus Zitaten aus Rechtsvorschriften, die nicht prüfungsrelevant sind. Der "eigentliche" Stoff ist an einem Tag mit mehrmaligem Durchlesen des Skriptums und Zusammenfassen auf 2-3 A4 Blättern schnell gelernt.

Die Prüfung selbst ist schriftlich und dauert 60 Minuten, Unterlagen sind nicht erlaubt. Sie besteht aus 12 reinen Textfragen die teilweise mit einem Satz, teilweise mit 5-6 Sätzen oder bullet points beantwortet werden können. Die Fragen sind sehr allgemein gehalten, Details sind selten bis gar nicht verlangt.

Anmerkung aus dem SS18: Die Note auf diese Prüfung kann deutlich verbessert werden, wenn die Vorlesung regelmäßig besucht wird. Bei der Prüfung wurden teilweise auch Sachen gefragt, die nur in der VO wirklich aufgearbeitet wurden, z.B. "Wozu werden SV in der Gesetzgebung benötigt? Für welche Personen besteht eine Folgeleistungspflicht?. Die Antwort des ersten Teils der Frage steht im "normalen" Teil des Skripts, die Antwort auf den zweiten Teil steht in der zugehörigen Rechtsvorschrift. Für eine vollständige Beantwortung der Frage musste also sehr wohl auch die Rechtsvorschrift bekannt sein. Es gibt Fragen, die nur jene beantworten können, die in der Vorlesung waren (oder ein Vorwissen aus dem Privatrecht haben). Im SS18 die Frage nach dem "Schlangenrat" (dieser Begriff ist im Skriptum nicht zu finden, sondern wird nur in der VO erklärt) und nach den Voraussetzungen für Schadenersatz.

Meiner Meinung nach ist der Besuch der VO sehr zu empfehlen, weil man sich so einige Dinge mitnehmen kann, die im Skript nicht wirklich bzw. nur beiläufig erwähnt werden. Zudem erklärt Grünner immer wieder welche Begriffe bei der Prüfung sitzen müssen (ASV, Gerichts-SV, öffentlich-rechtliche SV,...). Ich denke nicht, dass die Prüfung geschafft werden kann, wenn das Skriptum auf 2-3 A4-Seiten zusammengefasst und nur einen Tag gelernt wird.

Dauer der Zeugnisausstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • 1. Nebentermin SS08: 4 Tage
  • Haupttermin SS10: Prüfung 17.Mai, Zeugnis 25.Mai
  • Haupttermin SS17: 12 Tage
  • 1. Nebentermin SS17: Prüfung 03.07., Zeugnis 17.07. (14 Tage)
  • Haupttermin SS18: Prüfung am 11.06.18, Zeugnis am 19.06.18 (8 Tage, angekündigt waren 3 Wochen)
  • 1. Nebentermin SS18: Prüfung 02.07., Zeugnis 09.07. (7 Tage)

Zeitaufwand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei regelmäßigem Besuch der Vorlesung (keine Anwesenheitspflicht) zwei Stunden pro Woche bis Ende Mai und wenig bis gar keine Zeit zur Prüfungsvorbereitung. Ansonsten ca. ein Tag zum Lernen der prüfungsrelevanten Teile des Skriptums.

Andere Meinung: 2 Tage für die Prüfung, wenn die Vorlesung besucht und mitgeschrieben wurde (dann kann man sich auch das Skript sparen). Ansonsten 3-5 Tage zum Lernen des Skriptums (je nachdem welche Note man erreichen möchte).

Unterlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein Skriptum ist für 5,00 € im Sekretariat erhältlich und deckt den Stoff ab.

Verbesserungsvorschläge / Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

noch offen