TU Wien:Vertrags- und Haftungsrecht VU (Gröbl)/TUWEL-Quizzes

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Anmerkung: Es handelt sich hierbei um ein Gedächtnisprotokoll mehrerer Studierenden.

Einheit 2 - Grundlagen und Vertragsabschluss[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bitte ergänzen :)

Einheit 3 - Vertragsabschluss II und Sachenrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  

1 Welche Bedeutung hat die Publizität im Sachenrecht?

2 Bitte wählen Sie bei der Einteilung der Arten von Sachenrechten die richtige Aussage aus!

3 Welche Immission muss man als Eigentümer durch Nachbarn dulden?

4 Beschreiben Sie die Geltungskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen!

5 Bitte wählen Sie aus, welche Aussage zur "Kausalen Tradition" zutreffend ist?

6 Erläutern Sie den im Vergleich zu Sachenrechten geringeren Schutz von Forderungsrechten!

7 Wobei handelt es sich bei den folgenden genannten Begriffen um dingliche Rechte?

8 Was sind AGBs?

9 Was folgt aus der Qualifikation eines Rechts als "absolut"?


Einheit 4 - Vertragsmängel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  

1 Die Gewährleistung umfasst die folgenden Mängel:

2 Bitte wählen Sie die richtige Frist zur Geltendmachung des Irrtums aus:

3 Unter Verzug versteht man, den Umstand, dass

4 Wie lange besteht die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen für alle im Zeitpunkt der Lieferung zumindest angelegten Mängel?

5 Bitte wählen Sie die richtige Beschreibung zu Elektronischen Verordnungen im Sinne der eIDAS-Verordnung der aus:

6 Eine anfängliche Unmöglichkeit eines Vertragsabschlusses bedeutet, dass

7 Bei der Gewährleistung handelt es sich um

8 Die nachträgliche Unmöglichkeit einer Leistung bezeichnet den Umstand, dass

9 Irrtum bezeichnet

10 Beim Verzug, der vom Schuldner verursacht ist, bestehen die folgenden Möglichkeiten:


Einheit 5 - Haftung und Schadenersatz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  

1 Bitte wählen Sie aus, welche Aussage zur "Kausalen Tradition" bei unbeweglichen Sachen zutreffend ist:

2 Im Schadenersatzrecht bedeutet der Begriff "haften"

3 Im Schadenersatz wird der Begriff "Schaden" unter anderem in die folgenden Kategorien eingeteilt:

4 Die Voraussetzungen für die Verschuldenshaftung sind

5 Bitte wählen Sie die richtige Beschreibung zu Elektronischen Verordnungen im Sinne der eIDAS-Verordnung der EU aus:

6 Im Schadenersatzrecht ist für die Prüfung des Vorliegens der "Rechtswidrigkeit" von Bedeutung:

7 Bitte wählen Sie die richtige Einteilung der Haftungsarten im Schadenersatzrecht:

8 Bitte wählen Sie die richtige Antwort in Bezug auf das beschränkte dingliche Recht der Dienstbarkeit (Servituten):

9 Allgemeine zusammenfassende Aspekte zum Vertragsabschluss im Internet sind:


Einheit 6 - Wichtige Vertragstypen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  

1 Die folgenden Aspekte treffen beim Dienstvertrag zu:

2 Der Werkvertrag zeichnet sich durch folgende Charakteristika aus:

3 Die wichtigsten Vertragstypen sind im Gesetz detailliert geregelt. Die Parteien müssen deshalb nicht für jeden nur irgendwie denkbaren Konfliktfall eine vertragliche Regelung vorsehen. Vielmehr gilt das, was bereits im Gesetz geregelt ist. Die im Gesetz geregelten Vertragstypen können in Gruppen unterteilt werden:

4 Damit ein Kaufvertrag zustande kommt, müssen - wie bei jedem Vertragsabschluss - zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen (Angebot und Annahme). Die Vertragsparteien müssen sich zumindest einig sein über (sog Mindestinhalt des Kaufvertrags):

5 Die Schenkung ist rechtlich:

6 Beim Schenkungsvertrag gilt:

7 Ist die Leistung eines Vertrags die Übereignung einer Sache und die Gegenleitung ebenfalls eine Sache, dann handelt sich nicht um einen Kaufvertrag, sondern um:

8 Bei Verzug gilt Folgendes:

9 Der Mietvertrag unterscheidet sich gegenüber dem Pachtvertrag wodurch?:


Einheit 7 - IT-Verträge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  

1 Auch bei IT Verträgen gelten die allgemeinen Grundsätze des Schadenersatzrechtes. Dabei gilt für den Schadenersatz Folgendes:

2 Was versteht man unter Wartung bei IT-Verträgen:

3 Was regelt ein IT-Beratungsvertrag?

4 Wird ein IT-Vertrag im Zug eines Werkvertrags abgeschlossen, kommt in weiterer Folge die werkvertragliche Warnpflicht zu Geltung. Diese besagt:

5 Bei IT Verträgen ist im Rahmen des Schadenersatzes auch die Anwendbarkeit der Produkthaftung denkbar. Dabei gilt:

6 Was ist zutreffend in Bezug auf Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtum?

7 Unter Software as a Service (SaaS) versteht man Folgendes:

8 Beim Erwerb von IT-Systemen kommt es bei der Abnahme von IT Systemen möglicherweise zu Überlegung, ob Gewährleistungsansprüche Vertrags- und Haftungsrecht gemacht werden können oder nicht. Dabei gilt Folgendes:

9 Bestehen bei IT Verträge Besonderheiten des Erwerbs bzw. der Nutzung digitaler Inhalte bzw. digitaler Dienstleistung im Verbrauchergeschäft?

10 Was ist zutreffend in Bezug auf das Zustandekommen von Verträgen?