TU Wien:Vertrags- und Haftungsrecht VU (Lehner)/Prüfung 2011-06-20
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- Gattungschuld-Stückschuld: Unterschied Leitunsgefahr
- Bei einer Stückschuld muss (und kann) der nicht Schuldner das Stück, bei Untergang nicht mehr nachbringen. (Er kann ja z.B.das Bild nicht selber malen.)
Bei einer Gattungschuld geht die Leistungsgefahr mit der Übergabe über.
- Bei einer Stückschuld muss (und kann) der nicht Schuldner das Stück, bei Untergang nicht mehr nachbringen. (Er kann ja z.B.das Bild nicht selber malen.)
- Wie kann eine unmündige Miderjährige rechtsgeschäftlich tätig werden? (Geschäftspartner beachten)
- Darf sich nicht verpflichten.
- subjektive Äquvalenz (Rechtsfolgen)
- konkludenten Handeln (Bsp)
- Angenommenes Angebot (Bindungswirkung)
- Tranparenzgebot ABG's
- Geschäftsirrtumn
- gute Sitten
- Aufschiebende Bedinung (Was ist wenn es treuwiedrig zu seinen gunsten ändert?)
Ich hab mir die Frage nur stichwortartig herausgeschrieben, d.h. in den andern Materialien sind die Fragen auch ausformuliert