TU Wien:Vertrags- und Haftungsrecht VU (Lehner)/Prüfung 2012-02-03

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Prüfung vom 03.02.2012[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es war ein MC-Test. Die Fragen sind aus dem Kopf wiedergegeben und entsprechen somit nicht dem Wortlaut (und müssen nicht zwingend korrekt sein ;-) ) Die Themenbereiche waren:

  • Zwingendes Recht
    • Antwortmöglichkeiten:
      • Zwingendes Recht ist nicht abänderbar
      • ...
  • Ein Mann betrinkt sich aus Frust und verkauft im Suff sein Haus an seinen Freund. Ist der Verkauf gültig?
    • Antwortmöglichkeiten:
      • Ja, jeder muss selbst wissen was er tut.
      • Nein, er hat kurzzeitig seine Geschäftsfähigkeit verloren.
      • Nein, ein Kaufvertrag muss immer schriftlich erfolgen.
      • Ja, weil er sich vorsätzlich betrunken hat.
  • Ein Vertreter schließt ein Geschäft ab(bin mir nicht sicher ob es die Vollmacht übersteigt oder er überhaupt keine Vollmacht hatte)
    • Antwortmöglichkeiten:
      • Vertrag nicht gültig, Vertreter kann haftbar gemacht werden
      • Vertrende kann Vertrag nachträglich für gültig erklären
      • Vertrag gültig, Vertreter kann haftbar gemacht werden
      • ...
  • Ein Verkäufer schreibt in sein Angebot "con obligo", was will er damit bezwecken?
    • Antwortmöglichkeiten:
      • Das Angebot soll unbegrenzt gültig sein
      • ...
  • Irgendwas mit objektivem Leistungsverzug
  • exdelictu/ex contractu
  • Verpflichtungs- /Verfügungsgeschäft
  • Wann kann man sekundäre Gewährleistungsbehelfe verlangen?
    • Antwortmöglichkeiten:
      • Wenn primäre Behelfe nicht wirtschaftlich
      • Wenn angemessene Frist ausgelaufen
      • ...
  • Irgendwas zu Privatautonomie
  • Was ist ein Erklärungsirrtum?
    • Antwortmöglichkeiten:
      • Wenn sich ein Verkäufer verspricht und sagt, dass ein Auto 3000 statt 5000 € kostet
      • ...
  • Aufgeschobene Bedingung
  • Unterschied zwischen Rechtsgeschäft und Gentlemen's Agreement