TU Wien:Vertrags- und Haftungsrecht VU (Lehner)/Prüfung 2012-02-03
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Prüfung vom 03.02.2012[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Es war ein MC-Test. Die Fragen sind aus dem Kopf wiedergegeben und entsprechen somit nicht dem Wortlaut (und müssen nicht zwingend korrekt sein ;-) ) Die Themenbereiche waren:
- Zwingendes Recht
- Antwortmöglichkeiten:
- Zwingendes Recht ist nicht abänderbar
- ...
- Antwortmöglichkeiten:
- Ein Mann betrinkt sich aus Frust und verkauft im Suff sein Haus an seinen Freund. Ist der Verkauf gültig?
- Antwortmöglichkeiten:
- Ja, jeder muss selbst wissen was er tut.
- Nein, er hat kurzzeitig seine Geschäftsfähigkeit verloren.
- Nein, ein Kaufvertrag muss immer schriftlich erfolgen.
- Ja, weil er sich vorsätzlich betrunken hat.
- Antwortmöglichkeiten:
- Ein Vertreter schließt ein Geschäft ab(bin mir nicht sicher ob es die Vollmacht übersteigt oder er überhaupt keine Vollmacht hatte)
- Antwortmöglichkeiten:
- Vertrag nicht gültig, Vertreter kann haftbar gemacht werden
- Vertrende kann Vertrag nachträglich für gültig erklären
- Vertrag gültig, Vertreter kann haftbar gemacht werden
- ...
- Antwortmöglichkeiten:
- Ein Verkäufer schreibt in sein Angebot "con obligo", was will er damit bezwecken?
- Antwortmöglichkeiten:
- Das Angebot soll unbegrenzt gültig sein
- ...
- Antwortmöglichkeiten:
- Irgendwas mit objektivem Leistungsverzug
- exdelictu/ex contractu
- Verpflichtungs- /Verfügungsgeschäft
- Wann kann man sekundäre Gewährleistungsbehelfe verlangen?
- Antwortmöglichkeiten:
- Wenn primäre Behelfe nicht wirtschaftlich
- Wenn angemessene Frist ausgelaufen
- ...
- Antwortmöglichkeiten:
- Irgendwas zu Privatautonomie
- Was ist ein Erklärungsirrtum?
- Antwortmöglichkeiten:
- Wenn sich ein Verkäufer verspricht und sagt, dass ein Auto 3000 statt 5000 € kostet
- ...
- Antwortmöglichkeiten:
- Aufgeschobene Bedingung
- Unterschied zwischen Rechtsgeschäft und Gentlemen's Agreement