TU Wien:Vertrags- und Haftungsrecht VU (Lehner)/Prüfung 2016-11-23
MC-Test, jeweils 4 Antwortmöglichkeiten (jeweils 0-4 davon können richtig sein), 20 Fragen
1. Unter objektivem Recht versteht man Befugnisse
2. Die Subjektstheorie ist bedeutsam für
3. Folgende Rechtsgebiete gehören zum Privatrecht
4. Zu den generellen Rechtsentstehungsquellen zählt man
5. Im österreichischen Rechtssystem sind bereits ergangene höchstgerichtliche Urteile
6. Unter einer Legaldefinition versteht man
7. Bei der historischen Interpretation ermittelt man Inhalt eines Rechts
8. Voraussetzung der Zulässigkeit einer Analogie ist
9. Bei Auflösung eines scheinbaren Normwiderspruchs gelten folgende Grundsätze:
10. Unter relativ zwingendem Recht versteht man Rechtsnormen
11. Absolute Rechte sind Rechte
12. Unter Rechtsfähigkeit versteht man die Fähigkeit
13. Folgende Rechtssubjekte sind rechtsfähig
14. Unter Geschäftsfähigkeit versteht man die Fähigkeit
15. Unmündig Minderjährig können
16. Wenn in einem Vertrag vereinbart wird, übersinnliche Kräfte zu verleihen
17. Unter welchen Voraussetzungen kann auf die sekundären Gewährleistungsbehelfe zurückgegriffen werden?
18. Was zählt zu den vorvertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten?
19. Unter welchen Voraussetzungen kann ein entgeltliches Rechtsgeschäft angefochten werden? (Irrtum)
20. Im Bereich der Verschuldenshaftung ist Voraussetzung für einen Ersatzanspruch, dass der Schädiger den Schaden wie folgt herbeigeführt hat