Uni Wien:Informatik und Recht VO (Erich Schweighofer)

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Ähnlich benannte LVAs (Materialien):
Diese LVA wird nicht mehr von dieser Person angeboten, ist ausgelaufen, oder läuft aus und befindet sich daher nur noch zu historischen Zwecken im VoWi.

Daten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • LV-Kürzel: 051019
  • LV-Leiter: Erich Schweighofer
  • ECTS: 3 ECTS, 2 SWS
  • Empfohlenes Semester: 1. Semester (2016 Curriculum)
  • Institut:
  • Vorlage:521

Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ziele (gemäß Curriculum 2016)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

“Ziel des rechtlichen Teils dieses Moduls ist die Vermittlung eines Überblicks über jene Rechtsgebiete, mit denen Absolventinnen und Absolventen der Wirtschaftsinformatik und Informatik im Berufsleben konfrontiert sein werden. Studierende sollen dabei in die Lage versetzt werden, rechtliche Probleme zu erkennen und gesetzeskonform zu handeln.”

Themen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Grundlagen des Rechts für Informatiker
  • Vertragsrecht, Teil A: Verträge verstehen
  • Vertragsrecht, Teil B: Softwaremäßige Gestaltung von Vertragsregimen (Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
  • Schutz und Transfer von immateriellen Werten (Firma, Ruf, Geistiges Eigentum etc.)
  • Datenschutz und Privacy
  • Unternehmensorganisation: Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz
  • Cybercrime
  • Professional Ethics

Ablauf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Man kann durch Mitarbeit bis zu 50% der Punkte für die Abschlussprüfung bekommen, in dem man mitdiskutiert und eventuell ein Referat hält. Allerdings kommt es laut dem Professor nur selten vor, dass man 50% durch die Mitarbeit erreichen könnte.

Aus den Folien:

  • Kurzreferat - 3 Minuten über Kursthema
  • Gute Postings
  • Sinnvolle Links
  • Beiträge zu verschiedenen Themen
  • Reviewen von Themen
  • Praktische Übungen
  • Fehlersuche
  • Hausarbeiten

Voraussetzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

keine

Vorkenntnisse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

keine

Vortrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

-

Prüfung, Benotung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: der erste Teil ist multiple choice und man darf einen Gesetzestext verwenden. Der zweite Teil besteht aus offenen Fragen und man darf zusätzlich noch die Folien und Mitschriften verwenden. Beide Teile dauern 45 Minuten. Beim MC-Teil bekommt man auch Teilpunkte. Die offenen Fragen wurden mMn. sehr fair benotet.

Bei den MC-Fragen waren einige leichte, ziemlich offensichtliche Fallbeispiele dabei. Die restlichen Fragen waren Definitionen und Fragen der Form “Welche der folgenden Aussagen zum Recht auf Vergessenwerden stimmen?” Viele von den Definitionen (z.B. elektronische Signatur) hat man im Gesetzestext nachschauen können. Ich würde empfehlen Aufzählungen wie “Funktionen von einer Unterschrift” oder “typische Sanktionen des Zivilrechts” etc. auswendig zu lernen, da man sie nicht im Gesetzestext findet. Bei den offenen Fragen wurde z.B. gefragt, was die Vorteile von einer GmbH sind bzw. worauf man bei der Vertragerstellung besonders achten soll. Die Noten vom 2. Termin waren 5 Tage nach der Prüfung auf Moodle. Da die Prüfung beim 2. Termin schlechter ausgefallen ist als beim ersten Termin, war man schon mit 47 Punkten (statt 50) positiv. Prüfungsstatistik - Notenverteilung: 0x1, 2x2, 15x3, 31x4, 26x5

Prüfungsstatistik vom 3. Termin - Notenverteilung: 0x1, 4x2, 16x3, 14x4, 14x5. Man war mit 50 Punkten positiv. Die Noten waren im Moodle einen Tag nach der Prüfung.

Zeitaufwand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ich habe 2-3 Tage für die Prüfung gelernt (war nie in der VO) und habe die Prüfung locker geschafft.

Unterlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Folien
  • Audio von der Vorlesung
  • Folien vom Tutorium

Tipps[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aufzählungen auswendig lernen (auch die, die einem relativ irrelevant erscheinen)! Die Audioaufzeichnung nachzuhören war zumindest beim zweiten Termin nicht notwendig, um die Prüfung zu schaffen. Es spart einem enorm Zeit, wenn man während des Lernens auch in den Gesetzestext schaut, sodass man weiß, was man nicht unbedingt auswendig lernen muss. Allerdings soll man die Sachen, die nicht im Gesetzestext stehen, ziemlich genau wissen. Ich würde es auch empfehlen, die Folien von dem Tutorium anzuschauen bzw. vielleicht in das Tutorium zu gehen. Wenn man nicht schon Vorkenntnisse/Interesse an Recht hat, glaube ich nicht, dass es sehr viel bringt, in die Vorlesung zu gehen.

Materialien

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