Man zeige, dass die folgenden algebraischen Strukturen Verbände sind. Welche sind
außerdem distributiv, und welche sind Boolesche Algebren
a)
b) 
Dieses Beispiel hat einen unbekannten Lösungsstatus. Bitte editiere diese Seite und schreibe den dir bekannten Status ins Beispiel. Die möglichen Werte sind hier:
Vorlage:Beispiel dokumentiert. Führe folgende Änderung durch:
{{Beispiel|1=
Angabetext
}}
oder
{{Beispiel|
Angabetext
}}
zu (im Falle einer korrekten, unverifizierten Lösung "solved". Auch möglich "unsolved", "wrong", "verified_by_tutor". Alle möglichen Werte sind hier: Vorlage:Beispiel dokumentiert.)
{{Beispiel|status=solved|1=
Angabetext
}}
- Verband äquivalent Halbordnung
Satz (Idee von Leibniz):
Nach einer Idee von Leibniz kann man einen Verband
auch als eine Halbordnung darstellen (und umgekehrt). Zwischen dem Verband und der Halbordnung muss dann folgende Beziehung bestehen:
Anders ausgedrückt:
Verband?
Bekanntlicher Weise bildet
mit der Relation
eine Totalordnung. Da
gilt folgt daraus, dass es sich um einen Verband handelt.
Distributiver Verband?
Damit der Verband distributiv ist müssen
1.
2.
gezeigt werden. Um das zu zeigen können wir einfach naiv für alle Permutationen von
in die Formeln einsetzen. Da aber die Rollen von b und c vertauschbar sind kann man es von 6 auf 3 Permutationen reduzieren:
1.
2.
3.
Nun setzt man für die 3 Permutationen in die Formeln ein und sieht, dass die Distributivgesetze für alle Permutationen gelten. Daraus folgt, dass es sich um einen distributiven Verband handelt.
Anmerkung 1: Es reicht eigentlich nur 1. Distributivgesetz zu zeigen, das andere folgt daraus. Wir haben den Beweis meines Wissens nach nicht in der Vorlesung geführt, er findet sich aber auf Wikipedia wieder.
Anmerkung 2: Laut Wikipedia ist jede total geordnete Menge ein distributiver Verband, mir fehlt jedoch der Beweis deswegen habe ich das in meiner Lösung nicht verwendet.
Boolesche Algebra?
Damit es sich um eine Boolesche Algebra handelt muss es ein 1-Element bzgl.
geben. Das es kein 1-Element geben kann lässt sich schnell zeigen:
Nehmen wir an es gibt ein 1-Element
. D.h. es muss
gelten.
Da
ist auch
. Daraus ergibt sich der Widerspruch
Also handelt es sich um keine Boolesche Algebra!
Dass
ein Verband ist, beweist man genauso wie oben mit der Idee von Leibniz.
...Totalordnung auf
, also auch auf
, da 




Nun folgt der Beweis der Distributivität, welcher ein wenig Hintergrundinfo bedarf (genaueres im orangen Buch 4.Auflage Seite 19):
Wenn für eine Primzahl
gilt
, so schreibt man:
Des Weiteren lassen sich ggT bzw. kgV folgendermaßen darstellen:


Wir müssen beweisen:


Da sich ggT bzw. kgV nur bei den Potenzen von
unterscheiden (
), kann man schreiben:
und es gelte: 



Da weder ggT noch kgV ein neutrales Element besitzen, ist
ein distributiver Verband.
Eine Halbgruppe ist ein geordnetes Paar
bestehend aus einer Menge
und einer inneren zweistelligen Verknüpfung
die „abgeschlossen“ ist, d.h.
und assoziativ ist, d.h.
gilt
Eine algebraische Struktur
heißt Verband, wenn folgende Eigenschaften für alle
erfüllt sind:
ist eine kommutative Halbgruppe,
ist eine kommutative Halbgruppe, und
- es gelten die Verschmelzungsgesetze
Die Verschmelzungsgesetze erscheinen etwas künstlich gewählt und vermitteln keine direkte Intuition. Sie haben aber weit reichende Folgerungen.
Beispielsweise folgt daraus
und
Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen Verbänden und (speziellen) Halbordnungen, nämlich solchen, die zu je zwei Elementen
ein Infimum
und ein Supremum
besitzen.
Ein Element
einer Halbordung heißt Infimum zweier Elemente
(und wird mit
bezeichnet), wenn
und
ist und für jedes Element
mit
und
auch
gilt.
Entsprechend heißt ein Element
Supremum zweier Elemente
(und wird mit
bezeichnet), wenn
und
ist und für jedes Element
mit
und
auch
gilt. Man beachte, dass aus der Antisymmetrie-Eigenschaft einer Halbordnung folgt, dass ein
bzw. ein
, falls es existiert, eindeutig bestimmt ist.
Sei
ein Verband. Dann wird durch
auf
eine Halbordnung definiert. In dieser Halbordnung gibt es zu je zwei Elementen ein Infimum, nämlich
und ein Supremum
.
Ist umgekehrt
eine Halbordnung auf
mit der Eigenschaft,
dass es zu je zwei Elementen ein Infimum und ein Supremum gibt, so ist
mit den Operationen
und
ein Verband.
Da jede (endliche) Halbordnung durch ein Hassediagramm dargestellt werden kann, ist es auch möglich,
einen Verband durch das Hassediagramm der entsprechenden Halbordnung zu repräsentieren.
Ein Verband
heißt distributiver Verband, wenn die Distributivgesetze
Gewisse Verbände haben außer den Distributivgesetzen noch weitere Eigenschaften.
Beispielsweise hat der Verband
aus Beispiel
2.81 (a) die ganze Menge
als gemeinsame obere Schranke und
die leere Menge
als gemeinsame untere Schranke. Diese
Elemente sind dann natürlich neutrale Elemente für
und
. Weiters gibt es zu jeder Menge
das Komplement
mit den Eigenschaften
und
.
Der Verband
bildet eine so genannte Boole'sche Algebra.
Ein distributiver Verband
heißt Boole'sche Algebra,
wenn er die folgenden beiden zusätzlichen Eigenschaften besitzt:
- Es gibt ein neutrales Element
bezüglich
und es gibt ein neutrales Element
bezüglich
, d.h.
und
sind Monoide.
- Zu jedem
gibt es ein Komplement
mit
und
.
Eine Boole'sche Algebra
hat die folgenden Eigenschaften:
- Für alle
gilt
und
.
- Gelten für ein
die Beziehungen
und
, so ist
.
- Für alle
gilt
.
- Für alle
gelten die DeMorgan'schen Regeln
mit anderer Notation:
Für jeden der beiden Teile des Beispiels ist zu zeigen:
- Die Halbgruppe ist abgeschlossen ist, d.h.
und
- Die Halbgruppe ist assoziativ ist, d.h.
gilt
- Der Verband
ist eine kommutative Halbgruppe,
- Der Verband
ist eine kommutative Halbgruppe, und
Es gelten die beiden Verschmelzungsgesetze:
und
- Distributivgesetz:
und
- Distributivgesetz:

- Neutrales Element
bezüglich
und ein
- Neutrales Element
bezüglich
.
- Komplement :
gibt es ein Komplement
mit
und
.
- Tabelle für die Assoziativität
| Anordnung |
 |
Assotiativgesetz für  |
 |
Assotiativgesetz für
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
- assoziativ
: 
In den beiden Spalten
und
sehen wir, dass für alle Möglichkeiten der Anordnung der Elemente
eine Übereinstimmung besteht.
Die Operation
ist assoziativ.
- assoziativ
: 
In den beiden Spalten
und
sehen wir, dass für alle Möglichkeiten der Anordnung der Elemente
eine Übereinstimmung besteht.
Die Operation
ist assoziativ.
- Tabelle für die Kommutativität, usw
| Anordnung |
 |
Verschmelzungsgesetze |
|
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
- kommutativ
: 
In den beiden Spalten
und
sehen wir, dass für alle Möglichkeiten der Anordnung der Elemente
eine Übereinstimmung besteht.
Die Operation
ist kommutativ.
- kommutativ
: 
In den beiden Spalten
und
sehen wir, dass für alle Möglichkeiten der Anordnung der Elemente
eine Übereinstimmung besteht.
Die Operation
ist kommutativ.
und
Verschmelzungsgesetz:
:
In der Spalte
sehen wir, dass für alle Möglichkeiten der Anordnung der Elemente
als Ergebnis
resultiert.
Verschmelzungsgesetz:
:
In der Spalte
sehen wir, dass für alle Möglichkeiten der Anordnung der Elemente
als Ergebnis
resultiert.
Die beiden Verschmelzungsgesetze gelten.
Die beiden Distributivgesetze
und
- Tabelle für die Distributivität
| Anordnung |
 |
 |
Distributivgesetze
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
Distributivgesetz:
:
In den beiden Spalten
und
sehen wir, dass für alle Möglichkeiten der Anordnung der Elemente
eine Übereinstimmung besteht.
Distributivgesetz:
:
In den beiden Spalten
und
sehen wir, dass für alle Möglichkeiten der Anordnung der Elemente
eine Übereinstimmung besteht.
Die beiden Distributivgesetze gelten.
Für beide Operationen gibt es kein Neutrales Element und keine Definition für ein Komplement.
Es handelt sich um keine Boole'sche Algebra.
Gesamtergebnis:
Wir haben mit
einen distributiven Verband, der aber keine Boole'sche Algebra ist.
Man zeige, dass die folgenden algebraischen Strukturen Verbände sind. Welche sind
außerdem distributiv, und welche sind Boolesche Algebren ?
Zuerst setzen wir die Menge
auf unseren Arbeitsbereich.
Wir schauen uns die Definition des größten gemeinsamen Teilers (
) bzw. des kleinsten gemeinsamen Vielfachen (
) genauer an
Berechnung des ggT mittels Primfaktorzerlegung
Für die Berechnung mittels Primfaktorzerlegung zweier Zahlen
und
verwendet man alle Primfaktoren, die in jeder der beiden Zahlen vorkommen, mit der jeweils kleinsten vorkommenden Potenz.
Anmerkung: Die Primfaktorzerlegung der
kann als leeres Produkt betrachtet werden:
. Das leere Produkt hat den Wert
(das neutrale Element der Multiplikation) – ebenso wie die leere Summe stets
(das neutrale Element der Addition) ergibt. Dadurch haben wir beim
kein Problem mit der Darstellung der Zahl
. Anderenfalls hätten wir die Zahl
zusätzlich in die Menge der Primfaktoren aufnehmen müssen. Speziell:
und die dazugehörende Primfaktorenzerlegung ist
.
Gegeben seien die Primfaktorzerlegungen:
Anmerkung: Da
und
ganze Zahlen (
) sind, sind alle diese Exponenten
und
. Der Wert
für
und
kommt vor, wenn einer dieser Primfaktoren in einer der Zahlen gar nicht enthalten ist.
Wir können den
auf zwei Arten definieren:
- Der
zweier ganzen Zahlen
und
, von denen mindestens eine ungleich Null ist, ist die größte ganze Zahl
, so dass
ein Teiler sowohl von
als auch von
ist. Das heißt, es gibt ganze Zahlen
und
, so dass
und
ist und
die größte Zahl mit dieser Eigenschaft ist.
- Der
berechnet sich zu
mit
als dem kleinsten Exponenten des Primfaktors
beider Zahlen.
Wir können das
auf zwei Arten definieren:
- Das kleinste gemeinsame Vielfache zweier ganzer Zahlen
und
ist die kleinste positive natürliche Zahl, die sowohl Vielfaches von
als auch Vielfaches von
ist. Zusätzlich wird für den Fall
oder
das
definiert als
.
- Das
berechnet sich zu
mit
als dem größten Exponenten des Primfaktors
beider Zahlen.
Für den Verband setzen wir (Operationen:
(Infimum) und (
(Supremum)):
und
- Die Halbgruppe ist abgeschlossen, d.h.
und
- Die Halbgruppe ist assoziativ, d.h.
gilt
- Der Verband
ist eine kommutative Halbgruppe,
- Der Verband
ist eine kommutative Halbgruppe
- Es gelten die Verschmelzugsgesetze:
und 
Es müssen die beiden Distributivitätsgetze gelten
- Neutrales Element
bezüglich
und ein
- Neutrales Element
bezüglich
.
- Komplement:
gibt es ein Komplement
mit
und
.
Zu zeigen
Zu zeigen
- bezüglich

Seien
, dann bildet die Menge
aller Primfaktoren, die in zumindest einer dieser drei Zahlen vorkommt. Mit
für
für
für
wird angegeben, wie oft diese Primzahl (
) in der entsprechenden Zahl (
) vorkommt.
Berechnen wir nun den
und
- bezüglich

Seien
, dann bildet die Menge
aller Primfaktoren, die in zumindest einer dieser drei Zahlen vorkommt. Mit
für
für
für
wird angegeben, wie oft diese Primzahl (
) in der entsprechenden Zahl (
) vorkommt.
Berechnen wir nun das
und
Berechnen wir nun
und
)
Die Verschmelzungsgesetze
Berechnen wir nun
Berechnen wir nun
Berechnen wir nun die beiden Formeln für die Distribitivität
Wir werden diesmal nur die Potenzen dieser Primzahlen, also
betrachten. Für die Potenzen gilt dann:
- Tabelle für die Distributivität
| Anordnung |
 |
 |
Distributivgesetze
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
In den beiden Spalten
und
sehen wir, dass für alle Möglichkeiten der Anordnung der Elemente
eine Übereinstimmung besteht. D.h. Das 1.Distributivgesetz ist gültig.
In den beiden Spalten
und
sehen wir, dass für alle Möglichkeiten der Anordnung der Elemente
eine Übereinstimmung besteht. D.h. Das 2.Distributivgesetz ist gültig.
Die beiden Distributivgesetze gelten.
- Neutrales Element
bezüglich
und ein
- Neutrales Element
bezüglich
.
- Komplement:
gibt es ein Komplement
mit
und
.
Da es kein Neutrales Elemente für die Operationen
gibt, kann dieser Verband
keine Boole'sche Algebra sein.
ist ein Distributiver Verband.
Verband