- Äquivalenzrelation
Eine binäre Relation R auf einer Menge A heißt Äquivalenzrelation, wenn folgende drei Eigenschaften erfüllt sind:
Reflexivität:
,
Symmetrie:
,
Transitivität:
.
- Halbordnung
Eine binäre Relation R auf einer Menge A heißt Halbordnung oder partielle Ordnung, wenn folgende drei Eigenschaften erfüllt sind:
- Reflexivität:
,
- Antisymmetrie:
,
- Transitivität:
.
- Surjektivität
Surjektivität[Bearbeiten, Wikipedia, 1.65 Definition]
Jedes Element der Zielmenge tritt mindestens einmal als Funktionswert auf:
- Injektivität
Injektivität[Bearbeiten, Wikipedia, 1.65 Definition]
"Verschiedene Elemente der Definitionsmenge werden auf verschiedene Elemente der Zielmenge abgebildet":
oder äquivalent:
- Bijektivität
Bijektivität[Bearbeiten, Wikipedia, 1.65 Definition]
Eine Funktion ist bijektiv, wenn Injektivität & Surjektivität vorliegt.
Diese Eigenschaft impliziert die Existenz einer Umkehrfunktion
.
Gesetze und Eigenschaften von algebraischen Strukturen
Eine algebraische Struktur ist eine nichtleere Menge G mit einer oder mehreren Operationen.
Folgende Eigenschaften kann eine solche Struktur annehmen:
- Abgeschlossenheit:
, für
(d.h. ist eindeutig zugeordnet). Das
entspricht einer Funktion von 
- Assoziativgesetz:
für alle
.
- Neutrales Element: Es existiert ein
, so dass für alle
gilt:
.
- Inverses Element: Für jedes
gibt es ein inverses Element
(oder auch
) so, dass gilt
. Wobei das e das Einheitselement ist.
- Kommutativgesetz:
für alle
.
Nr. Gruppoid Halbgruppe Monoid Gruppe Abelsche Gruppe
1 X X X X X
2 X X X X
3 X X X
4 X X
5 X
(R,+,*)
Nr. Ring Ring mit Einselelement Kommunitativen Ring Integritätsring Körper
1 (R,+), (R,*) (R,+), (R,*) (R,+), (R,*) (R,+), (R,*) (R,+), (R,*)
2 (R,+), (R,*) (R,+), (R,*) (R,+), (R,*) (R,+), (R,*) (R,+), (R,*)
3 (R,+) (R,+), (R,*) (R,+) (R,+), (R,*) (R,+), (R,*)
4 (R,+) (R,+) (R,+) (R,+) (R,+) ,(R,*)*
5 (R,+) (R,+) (R,+), (R,*) (R,+), (R,*) (R,+), (R,*)
zusätzlich gilt für alle:


für Integritätsring:
- Nullteilerfreier Ring (a != 0, b != 0 -> a*b != 0
für Körper:

- Konvergenz_von_Folgen
Konvergenzeigenschaften von Folgen:
- Jede konvergente Folge ist beschränkt.
- Eine monotone Folge ist genau dann konvergent, wenn sie beschränkt ist.
- In
(aber z.B. nicht in
!) gilt:



- Konvergenz_von_Reihen
Konvergenzeigenschaften von Reihen:
- Ist
konvergent, dann gilt
, aber nicht umgekehrt. (Satz 4.35)
heißt absolut konvergent, wenn
konvergent ist. (Definition 4.43)
- "absolut konvergent"
"konvergent", d.h. Absolute Konvergenz ist eine stärker bindende Aussage als Konvergenz. (Satz 4.44)
- Monotonie
heißt monoton 
heißt streng monoton 
- Beschränktheit
Beschränktheit von Folgen und Reihen:
heißt nach
beschränkt 
heißt beschränkt, wenn diese sowohl nach unten, als auch nach oben beschränkt ist.
- Grenzwert
Eine reelle Zahl
heißt Grenzwert (oder Limes) der Folge
, falls in jeder
-Umgebung von
fast alle Folgenglieder
liegen, d.h., falls
(Definition 4.4)
- Majorantenkriterium
Wenn
konvergent und
für fast alle
, dann ist
absolut konvergent. (Satz 4.47)
- Quotientenkriterium
Wenn
, dann ist
absolut konvergent.
Falls hingegen
, dann ist
divergent. (Satz 4.52)
- Leibniz-Kriterium
Für eine alternierende Reihe
, d.h.
, und
monoton fallend und konvergent nach
gilt:
ist konvergent. (Satz 4.41)
- Cauchykriterium
. (Definition 4.28)
Eine Cauchy-Folge ist stets konvergent (in
).
https://web.archive.org/web/*/www.informatik-forum.at/showthread.php?p=116178#post116178
--> PO_Drmota20040319