TU Wien:Daten- und Informatikrecht VU (Haslinger)

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Ähnlich benannte LVAs (Materialien):

Daten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vortragende Christoph CedeMarkus HaslingerAlfred Soare
ECTS 6,0
Alias Data and IT Law (en)
Letzte Abhaltung 2024S
Sprache Deutsch
Abkürzung DIR
Mattermost daten-und-informatikrechtRegisterMattermost-Infos
Links tiss:280A69, tiss:265066, tiss:265068
Zuordnungen
Bachelorstudium Informatik Modul Daten- und Informatikrecht (Enge Wahl)
Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik Modul WIN/DIR - Daten- und Informatikrecht (Pflichtfach)
Bachelorstudium Medieninformatik und Visual Computing Modul Daten- und Informatikrecht (Pflichtfach)
Bachelorstudium Medizinische Informatik Modul Rechtliche Aspekte im Gesundheitswesen (Pflichtfach)
Bachelorstudium Software & Information Engineering Modul Daten- und Informatikrecht (Pflichtfach)


Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Lehrveranstaltung widmet sich dem Schwerpunkt "Rechtliche Problematik des Internets" (z.B.: Grundprobleme von Recht und Technik, Strukturfragen des Internetrechts, Grundrechte in der Informationsgesellschaft, Telekommunikationsrecht, Urheberrecht, E-Commerce-Recht, Strafrecht etc.).

Benötigte/Empfehlenswerte Vorkenntnisse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Prinzip keine. Aber es schadet nicht, wenn man schon mal von den Basics der Politik, der EU und des Rechts in Österreich gehört hat. Aber die politische Ausbildung aus dem Gymnasium o.ä. reicht absolut.

Vortrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Inhalt ist interessant und Prof. Haslinger trägt an sich sehr gut vor.

Ein Vorlesungsbesuch lohnt sich dennoch. Allerdings ist die Prüfung auch ohne Besuch der LVA machbar.

Bei regelmäßigem Besuch der Vorlesung verringert sich der Lernaufwand für die Prüfung meiner Meinung nach aber stark. Auf jeden Fall war der Vortrag einer der absoluten Highlights in meinem Bakk-Studium, ich kann also nur wärmstens empfehlen auch hinzugehen.

Videos vom Vortrag sind auch im TUWEL verfügbar, falls man keine Zeit für den Besuch der LVA hat sind diese sehr zu empfehlen.

Gegenstimme: Die Vorlesung behandelt nicht alle Themen des Skriptums (vor allem in Bezug auf Details). Prof. Haslinger erzählt viele Beispiele aus dem wahren Leben, die oft keinen Bezug zur IT haben. Auch deshalb hat mich persönlich sein Vortrag oft gelangweilt. Das Skriptum durchzulernen reicht aus und ist wesentlich zeiteffizienter.

Umgekehrt behandelt das Skriptum auch nicht alle Themen der Vorlesung (z.B. Vorratsdatenspeicherung), die auch nicht in den Lawcasts vorkommen.

Andere Meinung: Ich fand die Vorlesung ebenfalls sehr interessant und oft amüsant. Der Vortrag ist sehr bemüht und interessant gestaltet (mit vielen zum Teil lustigen Beispielen, Geschichten aus dem echten Leben und der Prof. trägt flüssig vor ohne einschläfernd zu sein). Meiner Meinung nach locker eine der Top-10 Vorlesungen des Studiums, auch wenn mich das Thema eigentlich nicht wirklich interessiert hat. Ich kann eigentlich nicht verstehen, warum die VO immer so schlecht besucht war. Im Durchschnitt waren sicher nie mehr als 20 Leute anwesend. Die Prüfung und Übungen sind allerdings locker auch ohne die VO schaffbar. Wem der Vortrag also nicht zusagt, der kann die LVA locker auch ohne abschließen und ist wahrscheinlich auch besser dran damit. Das Skript ist sehr kompakt gehalten und man kann es locker gemütlich in 2-3 Tagen durchlesen.

SS21: Vorlesungen wurden als Audio-File in Tuwel hochgeladen. Vortrag ist sehr kurzweilig, der Professor versucht wirklich, dass ganze interessant zu gestalten. Definitiv empfehlenswert für die Prüfung!

SS22: Wie in SS21. Vortrag relativ kurz (9 Einheiten, durchschnittlich 15 Minuten lang). Zu kritisieren ist, dass die bereitgestellten Folien oft kaum zu dem Gesprochenen passen, was recht verwirrend ist, daher eher als Podcast zu sehen.

Die zusätzlichen Live-Vorlesungseinheiten über ZOOM behandelten in jenen Einheiten, bei denen ich anwesend war ausschließlich aktuelle Themen die dem Gebiet Daten- und Informatikrecht nahe stehen, aber nicht prüfungsrelevant sind. Zusätzlich bestand die Möglichkeit Fragen zu stellen oder eigene Inhalte einzubringen. Eine Teilnahme an den Live-Einheiten ist daher eher als (empfehlenswerte) Fleißaufgabe zu sehen.

Übungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im WS 2015/16 gab es zwei Übungsaufgaben zu je 20 Punkten und zwei Bonusaufgaben mit 3 bzw. 10 Punkten, welche im TUWEL zu lösen sind.

Wer sich bei den (nicht uninteressanten!) Übungsbeispielen einigermaßen angestrengt und die Bonusaufgaben gemacht hat kann bei positiver Klausur nichts schlechteres als einen Dreier bekommen. Fazit: Es zahlt sich wirklich aus, aktiv am Übungsteil teilzunehmen!

Die Übungsaufgaben sind kurze, rechtliche Fragestellungen zu bestimmten Themen, die meistens schon in der Vorlesung besprochen wurden. Für die Ausarbeitung der Fragen sollte man sich schon etwas Zeit nehmen und mit Kollegen vergleichen, da man immerhin eine Woche dafür Zeit hat und die Themen doch ganz interessant sind. Aber in Summe sind die Übungen nicht sehr zeitraubend. Wenn man es genauer nimmt braucht man wohl 2-3 Stunden. Wenn man sich nicht groß damit auseinander setzen will reicht wohl auch schon eine Stunde.

Die Bonusaufgaben sind meistens reine Multiple-Choice Tests, die nicht unbedingt aus dem Stoff in der Vorlesung sind. Es wäre günstig sich davor über die Themen zu informieren, jedoch klappt das in den vorgegebenen 15 Minuten relativ gut, die Fragen zu beantworten (bei nebenbei geöffnetem Gesetzestext zu den jeweiligen Themen).

Obwohl die Aufgaben sehr fair bewertet werden, sollte man aufpassen, dass man sich die Angabe genau durchliest und seine Antworten nicht nur zusammengoogelt. Wenn man einigermaßen am Thema vorbei antwortet, gibt es rasch viele Punkte Abzug. Es lohnt sich auf jeden Fall, auch einen kurzen Blick in die Gesetzestexte zu werfen, ob man sich auf die richtigen Paragraphen konzentriert oder ob es andere gibt, die den Sachverhalt besser treffen, ob man alle Aspekte berücksichtigt hat, usw. Anmerkung: Angabe wirklich gut durchlesen! Oft übersieht man ein 'nicht' oder ein kleines Wort, welches die Frage komplett umdreht.

WS18/19: Unter "fairer" Bewertung versteh ich etwas anderes! Man investiert hier wertvolle Zeit in die Übungsaufgaben, die dann insofern bewertet werden, dass falsche Antworten zu Punkteabzug führt, sei es falsches Argument oder falsche Quelle (falscher Absatz, Paragraph oder Artikel).

Die Übungen werden als Microsoft-Word-Dokument (.doc ohne x) zur Verfügung gestellt und sämtliche Ausarbeitungen müssen in diesem Format gemacht werden. Aber nur ein PDF-Dokument ist dann abzugeben. Wer also andere Textverarbeitungsprogramme oder gar LaTeX gewohnt ist, wird in dieser LVA nicht glücklich werden.

Update SS19: Für die Aufgaben wurde LaTeX verwendet, kein Word mehr. Bonusaufgaben waren keine Multiple-Choice Fragen mehr sondern wie die regulären offene Fragen.

SS19: Zwei Übungsaufgaben, zwei Bonusaufgaben. Die zweite Bonusaufgabe war nur für einen Tag geöffnet. Fand ich ein wenig unfair, da die TUWEL Mail dazu erst am Abend angekommen ist, als es schon zu spät war. Aber sonst war die Bewertung nicht unfair oder zu hart. Beide Aufgaben waren sehr schnell erledigt (ca. zwei Stunden) und hatten ein Wortlimit von 400 Worten. Das Schwierigste an den Aufgaben war tatsächlich die Einhaltung des Limits. Sonst als Tipp: Immer Quellen angeben. Bei jeder Antwort! Vergessene Quellen führen zu Punkteabzügen. Dabei kann man sich auch auf das Skript des Professors beziehen (Siehe TUWEL FAQ der LVA). Und ja, man verliert Punkte für falsche Antworten und ungenaue Argumentationen, aber das sollte keine große Überraschung sein. Ansonsten wirklich keine schwere Übung.

SS22: 2 Übungsaufgaben á 20 Punkte + Bunusaufgabe á 10 Punkte + Bonusquiz á 3 Punkte.

imo. faire Beurteilung - die oben angesprochenen "Punkteabzüge" sind wohl Missverständnisse, die darauf zurückzuführen sind, dass im Feedback z.B. steht " [...] 1C.: Ein Ratsbeschluss ist Sekundärrecht (-1P) [...]" - Also hat man bei 1C nicht alle, sondern einen Punkt weniger bekommen - Andere LVA's schreiben halt z.B. " [...] 1C.: Ein Ratsbeschluss ist Sekundärrecht (4/5P) [...]" mit identischer Wirkung.

Zeitaufwand bei mir war deutlich mehr als die oben angesprochenen zwei Stunden, trotzdem ist die LVA insgesamt wesentlich weniger arbeitsintensiv als die 25*3 = 75h. Bei dem Wortlimit war man zumindest bei mir großzügig, bei Aufgabe 2 hatte ich 985 Wörter (allerdings inkl. Titel, Name, Quellenangaben, ...), trotzdem habe ich aber keine Abzüge bekommen. Solange man wohl nicht zu exzessiv überschreitet und die Abgabe in knapper/informationsdichter Sprache verfasst hat man wohl nichts zu befürchten.

Prüfung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zeit: 45min

Die Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen, d.h. sowohl eine oder mehrere Antworten pro Prüfungsfrage können richtig sein.

Man erhält nur Punkte, wenn alle Antworten der Frage richtig gekreuzt sind. Fehlt ein Kreuz oder ist eines (oder mehrere) falsch angekreuzt erhalten man für diese Frage keine Punkte.

Es sind keine Hilfsmittel zugelassen (außer Wörterbücher).

SS 2021[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1. Prüfungstermin: Zweiter Zeitslot: Großteil jetzt neue Fragen, gut 70% neue Fragen. Hauptsächlich Inhalte aus der Vorlesung, Skript habe ich persönlich nicht durchgelesen. Restlicher Modus ist gleich geblieben.

2. Prüfungstermin: Multiple-Choice-Prüfung über Tuwel. Es musste eine Kamera so ausgerichtet werden, dass Bildschirm sowie die Arbeitsfläche vor dem Bildschirm gefilmt wird. Einige Fragen waren ident mit jenen des 1. Prüfungstermins. Von den 15 Fragen kamen nur 1-2 Fragen aus dem Vowi-Fragenkatalog. Für eine gute Note ist es sicherlich hilfreich, das Skript durchzugehen, für eine positive Note meiner Meinung nach jedoch nicht nötig.

3. Prüfungstermin: 15 MC-Fragen mit je 3 Antwortmöglichkeiten. Um positiv zu sein musste man mindestens 8/15 Fragen ganz richtig haben (gibt keine Teilpunkte). Der Test wurde über Tuwel durchgeführt und die Zeit (45 Minuten) war mehr als genug. Die Meisten haben bereits nach einigen Minuten wieder abgegeben. Einige (ähnliche) Fragen wie im VOWI-Quiz, aber auch ein paar neue (zum Teil mit unnötigen komplexen Formulierungen, welche so nur im Skriptum vorkommen, nicht jedoch in der Vorlesung). Für eine 2+ reicht es vermutlich die Podcasts 1,2 mal nebenbei durchzuhören und darauf hin das Quiz zu machen. Die Fragenausarbeitung im Vowi durchzulesen schadet wahrscheinlich auch nicht. Am wichtigsten ist es jedoch einfach die Grundbegriffe zu kennen (EU-Recht, Stufenbau der Rechtsordnung, Völkerrecht, Internationales Straf-/Privatrecht).

WS 2020/21[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erster Zeitslot: Ca. die Hälfte der Fragen waren aus dem Quiz, der Rest war neu. Die Wiederholungsfragen in den Materialien sollten aber den Großteil abdecken.

SS 2020[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fragen waren bis auf 1-2 Fragen aus dem Quiz. Drei Antwortmöglichkeiten, keine Teilpunkte.

WS 2019/20[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Genau wie im WS18. Die Fragen waren sogar (bis auf 1-2) komplett gleich wie die aus dem Quiz in den Materialien. Der einzige Unterschied war, dass es bei jeder Frage nur noch drei Antwortmöglichkeiten gab. In Summe ist die Prüfung sogar leichter geworden.

WS 2018/19[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gleicher Modus wie in den vorangegangenen Semestern. Fragen entsprachen wieder in etwa denen, die in vergangenen Prüfungen (siehe Materialien) gestellt wurden. Änderung: 8 von 15 richtige Antworten werden mindestens benötigt um positiv zu sein.

WS 2017/18[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gleicher Modus wie im WS 2016/17. Es gab insgesamt 15 Fragen, welche zum Großteil aus alten Prüfungen (siehe Materialien) stammten, wenn nicht sogar mit denen einer alten Prüfung ident sind. Es gab nur eine Gruppe und die Kreuze mussten auf ein Antwortblatt für die maschinelle Auswertung eingetragen werden. Prüfungszeit war wie immer 45 Minuten, wobei man nach ca. 15 Minuten fertig ist. Die Fragen sind mc, wobei mindestens eine Antwort richtig ist. (Keine Fragen mit 0 richtigen Antworten) Alle richtigen Antworten müssen gekreuzt sein, damit man Punkte bekommt (Alles oder nichts). 7 von 15 richtige Antworten werden benötigt um positiv zu sein.

WS 2016/17[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gleicher Modus wie im WS 15/16. Diesmal gab es aber einen Fragebogen und ein Antwortblatt, in das die Antworten eingetragen wurden. Die Antwortblätter werden maschinell ausgewertet, wobei nur Kreuze von der Maschine erkannt werden. Möchte man ein Kreuz wegbekommen, muss man das Antwortfeld komplett ausmalen. Ein neuerliches Ankreuzen dieser Antwortmöglichkeit ist dann jedoch nicht mehr möglich. Es empfiehlt sich daher, Kreuze zuerst nur zu setzen, wenn man sich absolut sicher ist. Beim Nachfolgetermin 2017 (4.4.) kamen (fast) zu 100% die selben Fragen (mit den selben Antwortmöglichkeiten) wie beim Haupttermin. Ein Besuch der Einsichtnahme bei missglücktem 1. Test kann sich also sehr auszahlen. Zu beachten: Bei der Einsichtnahme ist es nicht erlaubt zu fotografieren oder auch nur irgendwelche Notizen zu machen. (Außerdem war die Einsichtnahme des 1. Tests heillos überfüllt; schätzungsweise 20 Leute konnten nicht drangenommen werden und mussten zu einem anderen Termin wieder kommen.)

WS 2015/16[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei der Prüfung gibt es ausschließlich Multiple-Choice-Fragen, wobei nur eine vollständig richtig angekreuzte Antwort Punkte bringt. Bei jeder Antwort ist mindestens eine und maximal alle Antworten richtig. Beim Haupttermin wurde das Thema Urheberrecht ausgelassen, da dieses erst einen Tag vor dem Prüfungstermin in der VO behandelt wurde.

WS 2014/15[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Entgegen des in der Vorbesprechung verlautbartem Modus (20 Fragen zu je 6 Punkten) gab es nur 15 zu je 8 (was vermutlich daran lag, dass das Kapitel Urheberrecht dieses Semester nicht Prüfungsstoff war), wobei mindestens 8 Fragen komplett richtig beantwortet werden mussten, um positiv zu sein.

Modus: echte MC - Fragen (keine, eine oder mehrere Antworten möglich)

Organisation der Prüfung lies sehr zu wünschen übrig, es waren für die geforderte Sitzordnung zu wenig Plätze, selbst für normal angemeldete Studenten nicht genug (und nur 2 Reserve-)Prüfungsbogen vorhanden.

Zusätzlich zu diesem meiner Meinung nach etwas fragwürdigen Modus gab es Fragen die eindeutig als "Falle" gestellt wurden bzw. generell subjektive Fragen/Antworten über die ich bei einer Einsichtnahme auf jeden Fall streiten würde. Bei einem "netten" Multiple Choice Modus wäre das nicht so schlimm aber in diesem Fall kann es dadurch schon sehr schnell passieren, dass man nicht die geforderten 8 Fragen komplett richtig beantwortet.

WS 2013/14[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

NEU (gilt seit WS 2013): Punkte werden ausschließlich für komplett positiv beantwortete Fragen vergeben!

--> KEINE Teilpunkte oder Abzüge mehr!

Historisch (veralteter Modus)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Prüfung besteht ausschließlich aus Multiple-Choice-Fragen und ist als leicht einzustufen. Punkte bekommt man für richtig angekreuzte Antworten - halbe Punkte verliert man bei falsch angekreuzten Fragen, man kann daher der gesamt Punktezahl ablesen wieviele Kreuzerl man machen muss. Seit dem WS08/09 sind keine Unterlage mehr erlaubt. Dafür sind die Fragen "leichter" geworden. Einmaliges halb-konzentrietes Druchlesens des Skriptums bzw. einer Zusammenfassung und das allgemeine Verstehen er wichtigsten Begriffe sollte ausreichen um für die Prüfung eine gute Note zu bekommen. Ab SS2011 ist die Taktik mit den Punkten nicht mehr "haltbar". Es gibt keine Punkteangaben mehr. Generell gilt bei jeder "Aussage" dass entweder keine Möglichkeit richtig bis alle Möglichkeiten richtig alles dabei sein kann.

Bei der Prüfung am 29.01.2013 (ebenfalls reine MC-Fragen) gabs 120 Punkte zu erreichen, jeweils 5 Punkte für ein richtiges Kreuz.

Dauer der Zeugnisausstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Semester Prüfung am Zeugnis erhalten am Dauer
2008W 26.01.2009 20.02.2009 ca. 3,5 Wochen
2009W 28.01.2020 23.02.2009 ca. 3,5 Wochen
2011S 30.06.2011 27.07.2011 ca. 3,5 Wochen
2012W 29.01.2013 18.02.2013 ca. 3 Wochen
2014W 27.01.2015 18.02.2015 ca. 3 Wochen
2016W 31.01.2017 17.02.2017 ca. 3 Wochen
2019S 27.06.2019 16.07.2019 ca. 3 Wochen
2020S 13.07.2020 -

16.07.2020

22.07.2020 ca. 1 Woche
2020S 15.12.2020 23.12.2020 ca. 1 Woche
2021S 29.11.2021 15.12.2021 ca. 2 Wochen
2021S 17.12.2021 22.12.2021 5 Tage
2023S 26.06.2023 07.07.2023 ca. 2 Wochen
2023S 29.01.2024 26.02.2024 4 Wochen


SS22:

  • 1. Prüfungstermin der Hauptprüfung: Ergebnisse waren 27 Minuten nach Ende der Prüfung in TUWEL ersichtlich.
  • 2. Prüfungstermin der Hauptptüfung: Ergebnisse waren 10 Stunden nach Ende der Prüfung in TUWEL ersichtlich.

Prüfung in beiden Fällen war ein online TUWEL Multiple Choice Test der wohl automatisiert bewertet wurde. Das (TISS-)Zeugnis ist in beiden Fällen aktuell noch ausständig.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ergänzende Literatur steht im TUWEL. Sie ist zum Teil sehr interessant - es ist auch Witziges dabei! -, ist aber zur positiven Absolvierung der LVA nicht nötig.

Zeitaufwand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bonusaufgaben: 2 x 15min + 2 x 30min Vorbereitung = 1.5h

Übungen: 2 x 4h = 8h

Lernen auf die Prüfung: 1-2 Tage sollten reichen, um das Skriptum 1-2x durchzuarbeiten

Andere Meinung:

Bonusaufgaben: 30 min + 2,5 h = 3 h

Übungen: 12 h

hilfreiche Links[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wo gibts Mitschriften, Skripten, Folien...[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vorlesungsvideos, Folien und andere Materialen zur LVA gibt es im TUWEL. Ein Skriptum ist (um 10€, Stand WS 16/17) im Institut erhältlich (aktuell: 2. Auflage 2008).

SS22: Das Skriptum ist auch im TUWEL kostenlos digital erhältlich. Eine aktualisierte Auflage gibt es jedoch nicht.

Auf der VoWi Seite zur Übung (TU Wien:Daten- und Informatikrecht Übung UE (Haslinger)) gibt es Ausarbeitungen der Aufgaben.

Highlights / Lob[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

noch offen

Verbesserungsvorschläge / Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

SS18: Die Prüfungstermine wurden nicht bereits zu Beginn des Semesters festgelegt, sondern erst irgendwann später (ein paar Wochen vor der Prüfung). Die Nebenprüfungstermine, die im kommenden Semester stattfinden sollten, waren auch zu Beginn des kommenden Semesters noch nicht bekannt. Andere LVAs schaffen es aber komischerweise schon, die Termine viel, viel früher bekanntzugeben. Wenn man sein Prüfungsergbnis sehen möchte, muss man zur Einsichtnahme kommen, die Ergebnisse werden aus irgendwelchen Gründen absichtlich nicht in TUWEL veröffentlicht. Absolut unverständlich und nervig! Der Umgang mit Studierenden seitens der TutorInnen ist nicht besonders freundlich. Zu Beginn hat ein Tutor in drohender Manier in etwa so etwas gesagt: "Und wenn wir herausfinden, dass Sie bei der 1. Aufgabe viele Plagiate produzieren, dann werden Sie ALLE die 2. Aufgabe direkt hier im Informatikhörsaal lösen und nur 2 Stunden Zeit haben!!" Ein weiterer Kritikpunkt ist das 10 Jahre alte Skriptum, in dem einige wichtige Entwicklungen aufgrund des Alters nicht erwähnt werden. Zum Beispiel im EU-Kapitel der Vertrag von Lissabon, der schon ziemlich wichtig ist. Deshalb wird auch immer von der "EG" gesprochen, was recht befremdlich wirkt. In die Zusammenstellung der Prüfung wird ebenfalls gar kein Aufwand gesteckt, sie scheint immer gleich zu sein, was für Studierende zwar nett ist, aber das ist ja auch nicht unbedingt der Sinn der Sache.

SS21: Der erste Prüfungstermin war am Ende des Semesters. Die nächste Prüfungstermin wurde dann erst im November, also inmitten des nächsten Semesters und erst zwei Wochen vor dem Termin bekanntgegeben.

SS23: Während bei den meisten LVAs auch die Nachprüfungstermine schon während dem Semester fixiert werden, war das in DIR auch dieses Semester wieder nicht der Fall. Die drei Nachprüfungstermine wurden erst Mitte Oktober bekanntgegeben, der erste davon war bereits Anfang November. Die Zeugnisausstellung hat dann auch lange gedauert, beim letzten Nachprüfungstermin ganze vier Wochen.

Barrierefreiheit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lehrveranstaltungsmodifikationen wurden (nach der standardmäßigen Erklärung in der E-Mail was meine Behinderungen sind und welche Probleme ich daher habe) problemlos gewährt. Die Prüfungsmodifikation habe ich nach einer der Live-Vorlesungen unter vier Augen [Redewendung] angesprochen. Es hieß damit gebe es ohnehin bereits Erfahrungen, ich solle mich wieder an Hr. Reckendorfer wenden. Großen Dank für die problemlose Abwicklung an das LVA-Team!