TU Wien:Daten- und Informatikrecht VU (Haslinger)

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Ähnlich benannte LVAs (Materialien):

Daten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vortragende Christoph CedeMarkus HaslingerAlfred Soare
ECTS 6,0
Alias Data and IT Law (en)
Letzte Abhaltung 2024W
Sprache Deutsch
Abkürzung DIR
Mattermost daten-und-informatikrechtRegisterMattermost-Infos
Links tiss:280A69, tiss:265066, tiss:265068
Zuordnungen
Bachelorstudium Informatik Modul Daten- und Informatikrecht (Enge Wahl)
Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik Modul WIN/DIR - Daten- und Informatikrecht (Pflichtfach)
Bachelorstudium Medieninformatik und Visual Computing Modul Daten- und Informatikrecht (Pflichtfach)
Bachelorstudium Medizinische Informatik Modul Rechtliche Aspekte im Gesundheitswesen (Pflichtfach)
Bachelorstudium Software & Information Engineering Modul Daten- und Informatikrecht (Pflichtfach)
Erweiterungsstudium Digitale Kompetenzen Modul Sozial- und Wirtschaftswissenschaften


Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Allgemeiner Teil von Prof. Haslinger: Grundlagen des Rechts, strukturelle Probleme des Technikrechts, Grundrechte
  • Spezieller Teil von Prof. Cede: NIS-Gesetz, E-Government
  • Spezieller Teil von Prof. Soare: Datenschutz, Urheberrecht, Lizenzrecht

Benötigte/Empfehlenswerte Vorkenntnisse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Prinzip keine. Aber es schadet nicht, wenn man schon mal von den Basics der Politik, der EU und des Rechts in Österreich gehört hat. Aber die politische Ausbildung aus dem Gymnasium o.ä. reicht absolut.

Vortrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

SS24: Der Modus hat sich komplett geändert, daher sind die alten Informationen über die LVA hier ggf. nicht mehr gültig.

  • Der Vortrag des allgemeinen Teils lief so ab, dass regelmäßig kurze "Lawcasts" (~10 Minuten) auf TUWEL freigeschaltet wurden, die zusammen mit dem Skript im Selbststudium durchzuarbeiten waren. Zusätzlich gab es im Rahmen von Zoom-Sessions die Möglichkeit, Fragen hierzu zu stellen. Ansonsten waren diese Zoom-Sessions dem "Newsroom" gewidmet, in dem Prof. Haslinger von aktuellen Entwicklungen in der Welt berichtet hat. Wenn man Zeit hat oder zum nebenbei anhören durchaus spannend, aber nicht relevant für die Prüfung.
  • Die Vorträge des speziellen Teils wurden im Audimax gehalten, wobei der Teil von Prof. Cede weder aufgezeichnet noch gestreamt wurde, und der Teil von Prof. Soare nur gestreamt. Eine Aufzeichnung wurde von keinem Vortragenden angeboten. Insbesondere der Vortrag von Prof. Soare ist sehr lebhaft und interaktiv. Beide Vortragende haben sich sichtlich bemüht, keinen Frontalvortrag zu halten, sondern die Zuschauer einzubinden.
  • Immer wieder gab es Gastvorträge, die nicht prüfungsrelevant sind.


Unbekanntes Semester: Der Inhalt ist interessant und Prof. Haslinger trägt an sich sehr gut vor.

Ein Vorlesungsbesuch lohnt sich dennoch. Allerdings ist die Prüfung auch ohne Besuch der LVA machbar.

Bei regelmäßigem Besuch der Vorlesung verringert sich der Lernaufwand für die Prüfung meiner Meinung nach aber stark. Auf jeden Fall war der Vortrag einer der absoluten Highlights in meinem Bakk-Studium, ich kann also nur wärmstens empfehlen auch hinzugehen.

Videos vom Vortrag sind auch im TUWEL verfügbar, falls man keine Zeit für den Besuch der LVA hat sind diese sehr zu empfehlen.

Gegenstimme: Die Vorlesung behandelt nicht alle Themen des Skriptums (vor allem in Bezug auf Details). Prof. Haslinger erzählt viele Beispiele aus dem wahren Leben, die oft keinen Bezug zur IT haben. Auch deshalb hat mich persönlich sein Vortrag oft gelangweilt. Das Skriptum durchzulernen reicht aus und ist wesentlich zeiteffizienter.

Umgekehrt behandelt das Skriptum auch nicht alle Themen der Vorlesung (z.B. Vorratsdatenspeicherung), die auch nicht in den Lawcasts vorkommen.

Andere Meinung: Ich fand die Vorlesung ebenfalls sehr interessant und oft amüsant. Der Vortrag ist sehr bemüht und interessant gestaltet (mit vielen zum Teil lustigen Beispielen, Geschichten aus dem echten Leben und der Prof. trägt flüssig vor ohne einschläfernd zu sein). Meiner Meinung nach locker eine der Top-10 Vorlesungen des Studiums, auch wenn mich das Thema eigentlich nicht wirklich interessiert hat. Ich kann eigentlich nicht verstehen, warum die VO immer so schlecht besucht war. Im Durchschnitt waren sicher nie mehr als 20 Leute anwesend. Die Prüfung und Übungen sind allerdings locker auch ohne die VO schaffbar. Wem der Vortrag also nicht zusagt, der kann die LVA locker auch ohne abschließen und ist wahrscheinlich auch besser dran damit. Das Skript ist sehr kompakt gehalten und man kann es locker gemütlich in 2-3 Tagen durchlesen.

SS21: Vorlesungen wurden als Audio-File in Tuwel hochgeladen. Vortrag ist sehr kurzweilig, der Professor versucht wirklich, dass ganze interessant zu gestalten. Definitiv empfehlenswert für die Prüfung!

SS22: Wie in SS21. Vortrag relativ kurz (9 Einheiten, durchschnittlich 15 Minuten lang). Zu kritisieren ist, dass die bereitgestellten Folien oft kaum zu dem Gesprochenen passen, was recht verwirrend ist, daher eher als Podcast zu sehen.

Die zusätzlichen Live-Vorlesungseinheiten über ZOOM behandelten in jenen Einheiten, bei denen ich anwesend war ausschließlich aktuelle Themen die dem Gebiet Daten- und Informatikrecht nahe stehen, aber nicht prüfungsrelevant sind. Zusätzlich bestand die Möglichkeit Fragen zu stellen oder eigene Inhalte einzubringen. Eine Teilnahme an den Live-Einheiten ist daher eher als (empfehlenswerte) Fleißaufgabe zu sehen.

Übungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im WS 2015/16 gab es zwei Übungsaufgaben zu je 20 Punkten und zwei Bonusaufgaben mit 3 bzw. 10 Punkten, welche im TUWEL zu lösen sind.

Wer sich bei den (nicht uninteressanten!) Übungsbeispielen einigermaßen angestrengt und die Bonusaufgaben gemacht hat kann bei positiver Klausur nichts schlechteres als einen Dreier bekommen. Fazit: Es zahlt sich wirklich aus, aktiv am Übungsteil teilzunehmen!

Die Übungsaufgaben sind kurze, rechtliche Fragestellungen zu bestimmten Themen, die meistens schon in der Vorlesung besprochen wurden. Für die Ausarbeitung der Fragen sollte man sich schon etwas Zeit nehmen und mit Kollegen vergleichen, da man immerhin eine Woche dafür Zeit hat und die Themen doch ganz interessant sind. Aber in Summe sind die Übungen nicht sehr zeitraubend. Wenn man es genauer nimmt braucht man wohl 2-3 Stunden. Wenn man sich nicht groß damit auseinander setzen will reicht wohl auch schon eine Stunde.

Die Bonusaufgaben sind meistens reine Multiple-Choice Tests, die nicht unbedingt aus dem Stoff in der Vorlesung sind. Es wäre günstig sich davor über die Themen zu informieren, jedoch klappt das in den vorgegebenen 15 Minuten relativ gut, die Fragen zu beantworten (bei nebenbei geöffnetem Gesetzestext zu den jeweiligen Themen).

Obwohl die Aufgaben sehr fair bewertet werden, sollte man aufpassen, dass man sich die Angabe genau durchliest und seine Antworten nicht nur zusammengoogelt. Wenn man einigermaßen am Thema vorbei antwortet, gibt es rasch viele Punkte Abzug. Es lohnt sich auf jeden Fall, auch einen kurzen Blick in die Gesetzestexte zu werfen, ob man sich auf die richtigen Paragraphen konzentriert oder ob es andere gibt, die den Sachverhalt besser treffen, ob man alle Aspekte berücksichtigt hat, usw. Anmerkung: Angabe wirklich gut durchlesen! Oft übersieht man ein 'nicht' oder ein kleines Wort, welches die Frage komplett umdreht.

WS18/19: Unter "fairer" Bewertung versteh ich etwas anderes! Man investiert hier wertvolle Zeit in die Übungsaufgaben, die dann insofern bewertet werden, dass falsche Antworten zu Punkteabzug führt, sei es falsches Argument oder falsche Quelle (falscher Absatz, Paragraph oder Artikel).

Die Übungen werden als Microsoft-Word-Dokument (.doc ohne x) zur Verfügung gestellt und sämtliche Ausarbeitungen müssen in diesem Format gemacht werden. Aber nur ein PDF-Dokument ist dann abzugeben. Wer also andere Textverarbeitungsprogramme oder gar LaTeX gewohnt ist, wird in dieser LVA nicht glücklich werden.

Update SS19: Für die Aufgaben wurde LaTeX verwendet, kein Word mehr. Bonusaufgaben waren keine Multiple-Choice Fragen mehr sondern wie die regulären offene Fragen.

SS19: Zwei Übungsaufgaben, zwei Bonusaufgaben. Die zweite Bonusaufgabe war nur für einen Tag geöffnet. Fand ich ein wenig unfair, da die TUWEL Mail dazu erst am Abend angekommen ist, als es schon zu spät war. Aber sonst war die Bewertung nicht unfair oder zu hart. Beide Aufgaben waren sehr schnell erledigt (ca. zwei Stunden) und hatten ein Wortlimit von 400 Worten. Das Schwierigste an den Aufgaben war tatsächlich die Einhaltung des Limits. Sonst als Tipp: Immer Quellen angeben. Bei jeder Antwort! Vergessene Quellen führen zu Punkteabzügen. Dabei kann man sich auch auf das Skript des Professors beziehen (Siehe TUWEL FAQ der LVA). Und ja, man verliert Punkte für falsche Antworten und ungenaue Argumentationen, aber das sollte keine große Überraschung sein. Ansonsten wirklich keine schwere Übung.

SS22: 2 Übungsaufgaben á 20 Punkte + Bunusaufgabe á 10 Punkte + Bonusquiz á 3 Punkte.

imo. faire Beurteilung - die oben angesprochenen "Punkteabzüge" sind wohl Missverständnisse, die darauf zurückzuführen sind, dass im Feedback z.B. steht " [...] 1C.: Ein Ratsbeschluss ist Sekundärrecht (-1P) [...]" - Also hat man bei 1C nicht alle, sondern einen Punkt weniger bekommen - Andere LVA's schreiben halt z.B. " [...] 1C.: Ein Ratsbeschluss ist Sekundärrecht (4/5P) [...]" mit identischer Wirkung.

Zeitaufwand bei mir war deutlich mehr als die oben angesprochenen zwei Stunden, trotzdem ist die LVA insgesamt wesentlich weniger arbeitsintensiv als die 25*3 = 75h. Bei dem Wortlimit war man zumindest bei mir großzügig, bei Aufgabe 2 hatte ich 985 Wörter (allerdings inkl. Titel, Name, Quellenangaben, ...), trotzdem habe ich aber keine Abzüge bekommen. Solange man wohl nicht zu exzessiv überschreitet und die Abgabe in knapper/informationsdichter Sprache verfasst hat man wohl nichts zu befürchten.

SS24: Zwei Übungsaufgaben mit je 75 Punkten. Bonusaufgabe wurde nicht angeboten. Anders als im TISS angegeben, hat es sich um eine Gruppenarbeit gehandelt. Unbedingt schauen, dass man es in eine vollständige Gruppe schafft - für kleinere Gruppen gibt es nämlich keine Erleichterung bezüglich des Umfangs. Für jede Übungsaufgabe gab es ein Abgabegespräch. Beim ersten Abgabegespräch wurden auch richtig gottlose Fragen aus dem Skript gestellt, die in den Lawcasts nie behandelt wurden. Beim zweiten Abgabegespräch haben sich die Fragen auf die Ausarbeitung beschränkt ("Was ist der Unterschied zwischen einer EU-Verordnung vs. EU-RL"). Insgesamt war die Bewertung der Abgabegespräch dennoch human. Bei den Ausarbeitungen ist weniger Wert auf den Inhalt als auf die korrekte Zitation zu legen.

SS24 Anmerkung: Die Strenge der Tutoren dürfte sehr geschwankt haben, es gab durchaus auch sehr nette und faire Tutoren, die keine Fragen aus dem Skript gestellt haben.

Prüfung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

SS 2024[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Zeit: 45 Minuten
  • Erlaubte Hilfsmittel: bestimmte, mit Wasserzeichen gekennzeichnete Gesetzestexte, die wenige Tage vor der Prüfung auf TUWEL gestellt wurden; bei Bedarf ein Wörterbuch
  • Erreichbare Punkte: 150
  • Fragenanzahl: 15 (etwa 5 / 5 / 5 zwischen Haslinger / Cede / Soare)
  • Prüfungsmodus: Multiple Choice; ohne Minuspunkte; wenn man eine Frage vollständig korrekt beantwortet hat (alle Kreuze richtig gesetzt), gibt es 10 Punkte, sonst 0

Unbekanntes Semester[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zeit: 45min

Die Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen, d.h. sowohl eine oder mehrere Antworten pro Prüfungsfrage können richtig sein.

Man erhält nur Punkte, wenn alle Antworten der Frage richtig gekreuzt sind. Fehlt ein Kreuz oder ist eines (oder mehrere) falsch angekreuzt erhalten man für diese Frage keine Punkte.

Es sind keine Hilfsmittel zugelassen (außer Wörterbücher).

SS 2021[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1. Prüfungstermin: Zweiter Zeitslot: Großteil jetzt neue Fragen, gut 70% neue Fragen. Hauptsächlich Inhalte aus der Vorlesung, Skript habe ich persönlich nicht durchgelesen. Restlicher Modus ist gleich geblieben.

2. Prüfungstermin: Multiple-Choice-Prüfung über Tuwel. Es musste eine Kamera so ausgerichtet werden, dass Bildschirm sowie die Arbeitsfläche vor dem Bildschirm gefilmt wird. Einige Fragen waren ident mit jenen des 1. Prüfungstermins. Von den 15 Fragen kamen nur 1-2 Fragen aus dem Vowi-Fragenkatalog. Für eine gute Note ist es sicherlich hilfreich, das Skript durchzugehen, für eine positive Note meiner Meinung nach jedoch nicht nötig.

3. Prüfungstermin: 15 MC-Fragen mit je 3 Antwortmöglichkeiten. Um positiv zu sein musste man mindestens 8/15 Fragen ganz richtig haben (gibt keine Teilpunkte). Der Test wurde über Tuwel durchgeführt und die Zeit (45 Minuten) war mehr als genug. Die Meisten haben bereits nach einigen Minuten wieder abgegeben. Einige (ähnliche) Fragen wie im VOWI-Quiz, aber auch ein paar neue (zum Teil mit unnötigen komplexen Formulierungen, welche so nur im Skriptum vorkommen, nicht jedoch in der Vorlesung). Für eine 2+ reicht es vermutlich die Podcasts 1,2 mal nebenbei durchzuhören und darauf hin das Quiz zu machen. Die Fragenausarbeitung im Vowi durchzulesen schadet wahrscheinlich auch nicht. Am wichtigsten ist es jedoch einfach die Grundbegriffe zu kennen (EU-Recht, Stufenbau der Rechtsordnung, Völkerrecht, Internationales Straf-/Privatrecht).

WS 2020/21[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erster Zeitslot: Ca. die Hälfte der Fragen waren aus dem Quiz, der Rest war neu. Die Wiederholungsfragen in den Materialien sollten aber den Großteil abdecken.

SS 2020[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fragen waren bis auf 1-2 Fragen aus dem Quiz. Drei Antwortmöglichkeiten, keine Teilpunkte.

WS 2019/20[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Genau wie im WS18. Die Fragen waren sogar (bis auf 1-2) komplett gleich wie die aus dem Quiz in den Materialien. Der einzige Unterschied war, dass es bei jeder Frage nur noch drei Antwortmöglichkeiten gab. In Summe ist die Prüfung sogar leichter geworden.

WS 2018/19[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gleicher Modus wie in den vorangegangenen Semestern. Fragen entsprachen wieder in etwa denen, die in vergangenen Prüfungen (siehe Materialien) gestellt wurden. Änderung: 8 von 15 richtige Antworten werden mindestens benötigt um positiv zu sein.

WS 2017/18[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gleicher Modus wie im WS 2016/17. Es gab insgesamt 15 Fragen, welche zum Großteil aus alten Prüfungen (siehe Materialien) stammten, wenn nicht sogar mit denen einer alten Prüfung ident sind. Es gab nur eine Gruppe und die Kreuze mussten auf ein Antwortblatt für die maschinelle Auswertung eingetragen werden. Prüfungszeit war wie immer 45 Minuten, wobei man nach ca. 15 Minuten fertig ist. Die Fragen sind mc, wobei mindestens eine Antwort richtig ist. (Keine Fragen mit 0 richtigen Antworten) Alle richtigen Antworten müssen gekreuzt sein, damit man Punkte bekommt (Alles oder nichts). 7 von 15 richtige Antworten werden benötigt um positiv zu sein.

WS 2016/17[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gleicher Modus wie im WS 15/16. Diesmal gab es aber einen Fragebogen und ein Antwortblatt, in das die Antworten eingetragen wurden. Die Antwortblätter werden maschinell ausgewertet, wobei nur Kreuze von der Maschine erkannt werden. Möchte man ein Kreuz wegbekommen, muss man das Antwortfeld komplett ausmalen. Ein neuerliches Ankreuzen dieser Antwortmöglichkeit ist dann jedoch nicht mehr möglich. Es empfiehlt sich daher, Kreuze zuerst nur zu setzen, wenn man sich absolut sicher ist. Beim Nachfolgetermin 2017 (4.4.) kamen (fast) zu 100% die selben Fragen (mit den selben Antwortmöglichkeiten) wie beim Haupttermin. Ein Besuch der Einsichtnahme bei missglücktem 1. Test kann sich also sehr auszahlen. Zu beachten: Bei der Einsichtnahme ist es nicht erlaubt zu fotografieren oder auch nur irgendwelche Notizen zu machen. (Außerdem war die Einsichtnahme des 1. Tests heillos überfüllt; schätzungsweise 20 Leute konnten nicht drangenommen werden und mussten zu einem anderen Termin wieder kommen.)

WS 2015/16[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei der Prüfung gibt es ausschließlich Multiple-Choice-Fragen, wobei nur eine vollständig richtig angekreuzte Antwort Punkte bringt. Bei jeder Antwort ist mindestens eine und maximal alle Antworten richtig. Beim Haupttermin wurde das Thema Urheberrecht ausgelassen, da dieses erst einen Tag vor dem Prüfungstermin in der VO behandelt wurde.

WS 2014/15[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Entgegen des in der Vorbesprechung verlautbartem Modus (20 Fragen zu je 6 Punkten) gab es nur 15 zu je 8 (was vermutlich daran lag, dass das Kapitel Urheberrecht dieses Semester nicht Prüfungsstoff war), wobei mindestens 8 Fragen komplett richtig beantwortet werden mussten, um positiv zu sein.

Modus: echte MC - Fragen (keine, eine oder mehrere Antworten möglich)

Organisation der Prüfung lies sehr zu wünschen übrig, es waren für die geforderte Sitzordnung zu wenig Plätze, selbst für normal angemeldete Studenten nicht genug (und nur 2 Reserve-)Prüfungsbogen vorhanden.

Zusätzlich zu diesem meiner Meinung nach etwas fragwürdigen Modus gab es Fragen die eindeutig als "Falle" gestellt wurden bzw. generell subjektive Fragen/Antworten über die ich bei einer Einsichtnahme auf jeden Fall streiten würde. Bei einem "netten" Multiple Choice Modus wäre das nicht so schlimm aber in diesem Fall kann es dadurch schon sehr schnell passieren, dass man nicht die geforderten 8 Fragen komplett richtig beantwortet.

WS 2013/14[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

NEU (gilt seit WS 2013): Punkte werden ausschließlich für komplett positiv beantwortete Fragen vergeben!

--> KEINE Teilpunkte oder Abzüge mehr!

Historisch (veralteter Modus)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Prüfung besteht ausschließlich aus Multiple-Choice-Fragen und ist als leicht einzustufen. Punkte bekommt man für richtig angekreuzte Antworten - halbe Punkte verliert man bei falsch angekreuzten Fragen, man kann daher der gesamt Punktezahl ablesen wieviele Kreuzerl man machen muss. Seit dem WS08/09 sind keine Unterlage mehr erlaubt. Dafür sind die Fragen "leichter" geworden. Einmaliges halb-konzentrietes Druchlesens des Skriptums bzw. einer Zusammenfassung und das allgemeine Verstehen er wichtigsten Begriffe sollte ausreichen um für die Prüfung eine gute Note zu bekommen. Ab SS2011 ist die Taktik mit den Punkten nicht mehr "haltbar". Es gibt keine Punkteangaben mehr. Generell gilt bei jeder "Aussage" dass entweder keine Möglichkeit richtig bis alle Möglichkeiten richtig alles dabei sein kann.

Bei der Prüfung am 29.01.2013 (ebenfalls reine MC-Fragen) gabs 120 Punkte zu erreichen, jeweils 5 Punkte für ein richtiges Kreuz.

Dauer der Zeugnisausstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Semester Prüfung am Zeugnis erhalten am Dauer
2008W 26.01.2009 20.02.2009 ca. 3,5 Wochen
2009W 28.01.2020 23.02.2009 ca. 3,5 Wochen
2011S 30.06.2011 27.07.2011 ca. 3,5 Wochen
2012W 29.01.2013 18.02.2013 ca. 3 Wochen
2014W 27.01.2015 18.02.2015 ca. 3 Wochen
2016W 31.01.2017 17.02.2017 ca. 3 Wochen
2019S 27.06.2019 16.07.2019 ca. 3 Wochen
2020S 13.07.2020 -

16.07.2020

22.07.2020 ca. 1 Woche
2020S 15.12.2020 23.12.2020 ca. 1 Woche
2021S 29.11.2021 15.12.2021 ca. 2 Wochen
2021S 17.12.2021 22.12.2021 5 Tage
2023S 26.06.2023 07.07.2023 ca. 2 Wochen
2023S 29.01.2024 26.02.2024 4 Wochen
2024S 4.7.2024 22.07.2024 ca. 2,5 Wochen


SS22:

  • 1. Prüfungstermin der Hauptprüfung: Ergebnisse waren 27 Minuten nach Ende der Prüfung in TUWEL ersichtlich.
  • 2. Prüfungstermin der Hauptptüfung: Ergebnisse waren 10 Stunden nach Ende der Prüfung in TUWEL ersichtlich.

Prüfung in beiden Fällen war ein online TUWEL Multiple Choice Test der wohl automatisiert bewertet wurde. Das (TISS-)Zeugnis ist in beiden Fällen aktuell noch ausständig.

Benotung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2024S[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • 75 Punkte für Übung 1 (30 Einzelleistung / 30 Gruppenleistung / 15 Abgabegespräch)
  • 75 Punkte für Übung 2 (30 Einzelleistung / 30 Gruppenleistung / 15 Abgabegespräch)
  • 150 Punkte für den Test

Zum Bestehen nötig waren 36 Punkte pro Übung und 80 Punkte bei der Prüfung. Normalerweise hat man bei halbwegs guten Übungsergebnissen also eigentlich mindestens einen Dreier sicher, wenn man positiv ist.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ergänzende Literatur steht im TUWEL. Sie ist zum Teil sehr interessant - es ist auch Witziges dabei! -, ist aber zur positiven Absolvierung der LVA nicht nötig.

Zeitaufwand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

SS24: 6 ECTS teilen sich gefühlt auf 3 ECTS für den tatsächlichen inhaltlichen Aufwand und 3 ECTS, um die katastrophale Organisation auszuhalten, auf -> in anderen Worten, nicht zeitaufwendig, aber man verzweifelt an der Organisation, ich würde trotz des geringen Zeitaufwands von diesem Fach abraten.

Andere Meinung (SS24): Kann die oben gepostete Meinung nicht nachvollziehen. Aufwand ist sehr stark unter den angegebenen 6 ECTS, eher so bei 2-3 ECTS. Würde das Fach daher definitiv empfehlen zu machen. Zur Organisation kann ich nicht wirklich Aussagen treffen, da ich die VOs nicht besucht habe, bei Abgabegesprächen und dgl. hat bei uns alles funktioniert - es kann aber natürlich auch sein, dass wir einfach nur Glück hatten. Edit: Die Prüfung macht meine Meinung zunichte. Unterm Semester war der Zeitaufwand sehr gering (insgesamt vielleicht 20h), die Prüfung hat da aber wesentlich mehr gebraucht, was aber mehr am Modus und der Organisation liegt als am tatsächlichen Inhalt.

2. andere Meinung (SS24): Die Meinung über mir ist nicht so gut gealtert, wenn man bedenkt, dass 90 % durchgefallen sind. Viele haben den Zeitaufwand wohl unterschätzt (mal davon abgesehen, dass die Prüfung ehrenlos war). Meine persönliche Meinung: Für die Übungen doch jeweils mindestens einen Nachmittag + Abend einplanen (fand aber die zweite Übung kürzer und einfacher als die erste). Ich würd hier mal Zeitaufwand von 20–30 Stunden (nochmal +5 fürs Lernen für Abgabegespräche) für beide zusammen veranschlagen, je nachdem, auf welche Note man hinarbeiten will und wie viel Gruppenarbeit auf einen fällt. Die Online-Vorlesungen sind optional, ebenso wie die Gastvorträge. Für die prüfungsrelevanten Präsenzvorlesungen und Anhören der Lawcasts würde ich zusätzlich noch ca. 20–25 Stunden nennen. Das Lernen für die Vorlesungsprüfung belief sich für mich auf etwa 30-40 Stunden (größtenteils auf die vier Tage vor der Prüfung konzentriert), so genau hab ich das nicht getrackt, hat aber für einen Einser gereicht. Es stimmt also – zumindest aus meiner Sicht – dass die ECTS nicht auf 6 kommen; für ≈100 Stunden bzw. ≈4 ECTS sollte man sich aber schon beschäftigt fühlen können.

Alt:

Bonusaufgaben: 2 x 15min + 2 x 30min Vorbereitung = 1.5h

Übungen: 2 x 4h = 8h

Lernen auf die Prüfung: 1-2 Tage sollten reichen, um das Skriptum 1-2x durchzuarbeiten

Andere Meinung:

Bonusaufgaben: 30 min + 2,5 h = 3 h

Übungen: 12 h

hilfreiche Links[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wo gibts Mitschriften, Skripten, Folien...[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vorlesungsvideos, Folien und andere Materialen zur LVA gibt es im TUWEL. Ein Skriptum ist (um 10€, Stand WS 16/17) im Institut erhältlich (aktuell: 2. Auflage 2008).

SS22: Das Skriptum ist auch im TUWEL kostenlos digital erhältlich. Eine aktualisierte Auflage gibt es jedoch nicht.

Auf der VoWi Seite zur Übung (TU Wien:Daten- und Informatikrecht Übung UE (Haslinger)) gibt es Ausarbeitungen der Aufgaben.

Tipps[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2024S[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Vorlesung/Prüfung:
    • Hr. Soares Vorlesungen sollte man besuchen/schauen und evtl. auch ein bisschen mitschreiben. Die Folien enthalten wahrscheinlich so 90 % des prüfungsrelevanten Stoffes, aber einige Details, die man gebraucht hat, standen nicht direkt drauf. Für seine Prüfungsfragen sollte man auf Verständnis lernen.
    • Hr. Cedes Vorlesungen braucht man nicht besuchen und sie haben vermutlich auch keinen großen Mehrwert für die Prüfung, da alles Prüfungsrelevante (auch laut seiner eigenen Aussage, die wahr ist) auf den Folien steht. Diese Folien sollte man dafür aber gut lernen, teilweise sind sie auch eher eine Mischung zwischen Skriptum und Folien, weil sie so überladen sind. Als Lernmaterial eignen sie sich finde ich aber. Seine Fragen sind auf Reproduktion ausgelegt.
    • Für Hr. Haslingers Teil sollte man sich die Lawcasts anhören und das Skriptum lesen, mehr kann man dazu nicht wirklich sagen. Evtl. nach erstmaligem Skriptumlesen auch stattdessen Ankikarten mit den ausgearbeiteten Wiederholungsfragen des Skriptums lernen, hat bei mir gut funktioniert. Fürs Lernen kann man auch die Altfragen verwenden, jedoch sollte man nicht mehr erwarten, dass die bei der Prüfung recyclet werden. Bei uns kam keine einzige Altfrage. Die Erwartung, es kämen Altfragen, hat vermutlich auch vielen bei der Prüfung das Genick gebrochen, weil sie nicht genug gelernt haben.
    • Prüfung für Zeitslot 1 und Zeitslot 2 war dieselbe, aber das Ganze war so eng getaktet, dass man kaum Zeit hatte, nachzuschauen oder sich auszutauschen, also macht mit der Information, was ihr wollt.
    • Sie werden wahrscheinlich sagen, dass die Gesetzestexte-Hilfsmittel nur zur emotionalen Beruhigung oder so sind, aber sie haben tatsächlich 2–3 Fragen basically free gemacht und wenn man weiß, was in den Texten ungefähr steht, kann man sich etwas Lernaufwand sparen (vor allem bei Cede). Mehr sollte man sich aber auch nicht erwarten, für die restlichen Fragen bringen sie recht wenig, also kommt man mit den Gesetzestexten allein selbstverständlich nichtmal annähernd allein durch.
  • Übungen:
    • Macht genau, was da steht und versucht, die (etwas uneindeutigen) Zitierregeln bestmöglich einzuhalten. Auch sonst sollte man sich durch das Lesen aller Anweisungen, sowohl auf TUWEL als auch im Dokument selbst, viele unnötige Minuspunkte sparen können. Auch, wenn man denkt, man hat einen Text für die erste Übung schon gelesen, sollte man ihn für die zweite besser nochmal lesen, weil sie ein paar formale Sachen unangekündigt geändert haben (teilweise sogar ins Gegenteil).
    • Nehmt an der Tutorensprechstunde teil, wenn ihr Fragen habt. Dort werden sie besser beantwortet als im Forum und es ist auch eine gechillte Atmosphäre.
    • Wenn ihr wisst, dass ihr etwas richtig zitiert habt, es aber bemängelt wird, merkt das an und setzt euch durch. Das funktioniert meistens. (z. B. wenn gesagt wird, man muss eine Quelle aus eur-lex eigentlich als Gesetz zitieren, die Quelle im eur-lex aber ein Dokument ist, das nichts mit EU-Rechtsakten zutun hat, sondern dort einfach so rumliegt)
    • Euer gemeinsames Dokument „soll so aussehen, als wäre es von einer Person geschrieben“. Das betrifft z. B. auch einheitliches Gendern. Dafür spezifisch wurden uns von unserem Tutor zwar keine Punkte abgezogen, aber es wäre vermutlich trotzdem besser, derartiges einheitlich zu machen.
  • Oder der ultimative Tipp: Falls sich bis nächstes Semester hier nichts ändert, macht stattdessen EVC. Wunderbar organisiert und respektvolle Kommunikation dort. :) (Wobei man, wenn man als Quereinsteiger im Sommer beginnt, wohl nicht wirklich eine andere Option hat, als Daten- und Informatikrecht reinzunehmen, wenn man auf 30 ECTS kommen will; für Computersysteme bräuchte man wahrscheinlich zu viele Vorkenntnisse.)

Highlights / Lob[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

SS24: Ich mochte Hr. Soares Vortrag (interaktiv und humorös gestaltet) und seine Prüfungsfragen haben auf Verständnis abgezielt, allgemein empfand ich seine Fragen als die besten. Auch die Lawcasts von Hr. Haslinger waren angenehm. Hr. Cede hat sich sichtlich Mühe gegeben, seine Vorlesung auch interaktiv zu gestalten und während mich die Ausführung nicht vollends abgeholt hat, so war der Vortrag nicht allzu anstrengend. Ebenfalls nett finde ich das Angebot der ergänzenden Online-Vorlesungen von Hr. Haslinger. Ich habe dieses zwar nicht wahrgenommen, da mich Recht nicht so sehr interessiert, doch ist es ein lobenswertes Angebot für Interessierte. Außerdem wurden in den Tutorensprechstunden Fragen zu Übungen zufriedenstellend beantwortet, besser als im LVA-Forum.

Verbesserungsvorschläge / Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

SS18: Die Prüfungstermine wurden nicht bereits zu Beginn des Semesters festgelegt, sondern erst irgendwann später (ein paar Wochen vor der Prüfung). Die Nebenprüfungstermine, die im kommenden Semester stattfinden sollten, waren auch zu Beginn des kommenden Semesters noch nicht bekannt. Andere LVAs schaffen es aber komischerweise schon, die Termine viel, viel früher bekanntzugeben. Wenn man sein Prüfungsergbnis sehen möchte, muss man zur Einsichtnahme kommen, die Ergebnisse werden aus irgendwelchen Gründen absichtlich nicht in TUWEL veröffentlicht. Absolut unverständlich und nervig! Der Umgang mit Studierenden seitens der TutorInnen ist nicht besonders freundlich. Zu Beginn hat ein Tutor in drohender Manier in etwa so etwas gesagt: "Und wenn wir herausfinden, dass Sie bei der 1. Aufgabe viele Plagiate produzieren, dann werden Sie ALLE die 2. Aufgabe direkt hier im Informatikhörsaal lösen und nur 2 Stunden Zeit haben!!" Ein weiterer Kritikpunkt ist das 10 Jahre alte Skriptum, in dem einige wichtige Entwicklungen aufgrund des Alters nicht erwähnt werden. Zum Beispiel im EU-Kapitel der Vertrag von Lissabon, der schon ziemlich wichtig ist. Deshalb wird auch immer von der "EG" gesprochen, was recht befremdlich wirkt. In die Zusammenstellung der Prüfung wird ebenfalls gar kein Aufwand gesteckt, sie scheint immer gleich zu sein, was für Studierende zwar nett ist, aber das ist ja auch nicht unbedingt der Sinn der Sache.

SS21: Der erste Prüfungstermin war am Ende des Semesters. Die nächste Prüfungstermin wurde dann erst im November, also inmitten des nächsten Semesters und erst zwei Wochen vor dem Termin bekanntgegeben.

SS23: Während bei den meisten LVAs auch die Nachprüfungstermine schon während dem Semester fixiert werden, war das in DIR auch dieses Semester wieder nicht der Fall. Die drei Nachprüfungstermine wurden erst Mitte Oktober bekanntgegeben, der erste davon war bereits Anfang November. Die Zeugnisausstellung hat dann auch lange gedauert, beim letzten Nachprüfungstermin ganze vier Wochen.

2024SS[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Organisation ist katastrophal, grottenschlecht oder welchen Ausdruck man immer dafür verwenden möchte - auf jeden Fall lässt es sich nur sehr negativ umschreiben. Ein paar Beispiele für entsprechende "Schmankerln":

  • Tutoren drohen beim Abgabegespräch damit, wenn man die Fragen des Abgabegesprächs weitergibt, dass alle Beteiligte das Abgabegespräch wiederholen müssen. Offensichtlich eine leere Drohung, die die Leute nur einschüchtern soll - die Rechtsgrundlage hierfür würde ich gerne sehen. Dass eine Rechts-LVA so ein Verhalten notwendig hat, ist in meinen Augen einfach nur erbärmlich.
  • Prüfungstermine (Anfang Juli, nicht innerhalb des Semesters) werden erst irgendwann im April bekanntgegeben - komisch, andere LVAs schaffen es auch, wie es vorgeschrieben ist, Prüfungstermine zu Beginn des Semesters bekannt zu geben
  • der Nachprüfungstermin ist erst irgendwann im November
  • Seit Anfang des Semesters wurde ein überarbeitetes Skriptum versprochen, dies ist bis zum Ende des Semesters nicht eingetroffen und nach wie vor in der "vorläufigen Version".
  • Modus der Übungen anders, als vor Beginn des Semesters im TISS kommuniziert wurde (Einzel- vs. Gruppenarbeit)
  • Zur Prüfung sind bestimmte Gesetzestexte zugelassen, allerdings wurden diese wenige Tage vor der Prüfung noch nicht freigeschaltet, sodass man die Gelegenheit hat, sie vorab zu studieren.
  • Es gibt keine LVA-E-Mail-Adresse, auch persönliche Anfragen müssen ins öffentliche Forum gestellt werden, was dazu führt, dass man mit irrelevanten persönlichen Anfragen anderer Kursteilnehmer vollgespammt wird ("Warum wurden uns bei Abgabe XY Punkte abgezogen").
  • Die Bewertung der Abgaben erfolgt >1 Woche nach dem Abgabegespräch kommentarlos via TUWEL, wo ohne weiteres Feedback die Punkte eingetragen werden. Wenn man wissen will, wo der Punkteabzug herrührt, muss man im öffentlichen Forum nach Feedback fragen.

Weitere Meinung: Kann obigen nur zustimmen, absolutes Chaos an allen Fronten.

  • Hinzufügen muss man allerdings das die LVA aus 3 Gebieten besteht. Beim ersten Gebiet wurden zwar keine Vorlesungen hochgeladen aber größtenteils angemessene Podcasts (abgesehen davon das vermehrt "hier sehen sie XY" vorkommt), für das zweite gibt es zwar Podcasts aber diese sind mit überaus schlechten Mikrofon und Tonqualität aufgenommen worden, was das Lernen durchaus negativ beeinflusst. Die Folien dieses Teils sind ebenfalls nur mit angebrachter Tonspur zu verstehen. Hier wäre eine Aufnahme einer Vorlesung um einiges besser gewesen. Der dritte Teil wurde *unangekündigt* gelivestreamed, entgegen dem was am Anfang der LVA gesagt wurde, was dazu führte das manche sich diese nicht angesehen haben. Im Nachhinein erreicht uns allerdings die Nachricht: "da die Vorlesungseinheiten von Prof. Soare gestreamt wurden, werden zum ersten Prüfungstermin keine Lawcasts zum besonderen Teil "IT-Strafrecht, Datenschutzrecht" angeboten." - gut 11 Tage nachdem die letzte Vorlesung war und 3 Tage vor dem Test. Wie soll man das denn ernst nehmen?
  • Die Dateien für die Aufgaben bei denen die Markierungen bzgl Verbesserung vorgenommen wurden, werden nicht zur Verfügung gestellt - was den Sinn also komplett zerstört.
  • Auf Fragen kommen größtenteils nicht-antworten oder Lösungen die absolut sinnlos sind. "Das Skriptum soll ja nur den ersten Teil behandelt, nun haben Sie aber angedeutet das es für die gesamte LVA reicht nur das zu lernen, was ist nun wahr" - "Ja, es ist Teil des Stoffes" ???? Was ist das für eine Antwort auf die Frage.
  • Welchen Zeitslot/Ort man erhalten hat, hat man bis dato (3 Tage vor dem Test) noch nicht erfahren.
  • Es gibt zwar englische Übungen (um also Drittländerstudierenden zu helfen), die Prüfung ist aber ausschließlich auf deutsch. Dies wurde verkündet mit einer Aussage die an Hohn grenzt. ("The exam questions are written in German. You are permitted to bring a dictionary to assist you during the exam. However, ensure that the dictionary is free of any annotations; dictionaries containing markings will be confiscated for the duration of the exam.") Als ob das jemanden hilft der kaum deutsch spricht ...
  • Einschränkungen bzgl. Prüfungsrelevanz wurden teils mündlich erklärt - aber nicht auf den Folien vermerkt. Auf die Rückfrage das doch bitte die Einschränkungen irgendwo vermerkt werden sollten kam die Antwort. "Es wurd eh in der Vorlesung gesagt" (Also nicht in den Podcasts die man danach erhält und ansonsten nur im Livestream, der auch nicht aufgenommen wurde, soviel zum Thema "sowie der Inhalte, die auf den Vorlesungsfolien explizit als nicht prüfungsrelevant gekennzeichnet wurden.")
  • Zu manchen Folien/Teilen gibt es auch einfach gar keine Podcasts obwohl sie behandelt wurden.
  • Das Abgabegespräch war auch unfair. In der ersten Aufgabe wurden personen die "Legal Basics" beantworten musste 5 Kapitel Skriptum + 1 Kapitel lernen, die Kollegen nur 2-3 Kapitel die die Gruppenmitglieder ausgearbeitet haben. Sehr fair :)

Weitere Meinung: Stimme oberem größtenteils zu. Ein paar Erfahrungen zur Organisation der Prüfung:

  • Die Slots für die Prüfung wurden um 16 Uhr herum am Tag vor der Prüfung bekanntgegeben. Das sind weniger als 24h vor der Prüfung.
  • Das LVA Team hat sich nicht überlegt, wie die Sitzordnung sein sollte, sodass sie im ersten Slot alle umsetzen mussten. Da das austeilen auch sehr lange gedauert hat, gab es im ersten Slot eine 30min Verspätung. Dementsprechend im zweiten Slot etwa 40min. Beides entschuldigungslos.
  • Bei der Prüfung wurden zuerst die Antwortbögen und danach die Fragebögen verteilt, um zu verhindern, dass die Personen, die den Test zuerst erhalten, früher anfangen können (was keinen Unterschied macht). Es ist wirklich verblüffend, wie schlecht man etwas organisieren kann. Die gesamte Prüfungsaufsicht vermittelte den Eindruck einer Diktatur.
  • Antworten auf einige Prüfungsfragen waren weder in den Folien noch in den Lawcasts zu finden. Es wurden auch detaillierte Details abgefragt, die man nur wissen kann, wenn man die Folien auswendig kennt (die ohne Tonspur wegen ihrer stichwortartigen Schreibweise unmöglich zu lernen sind). Ein Beispiel war die Frage: "Was verbinden Sie mit Julian Assange?"
  • In der Klausur gab es Fehler, sodass es bei einer Frage zweimal die gleiche Antwortmöglichkeit gab. Als jemand nachfragte, ob das beabsichtigt sei, wurde er über das Mikrofon angeschrien: "Kreuzen Sie an, was Sie für richtig halten" (obwohl die Aufsichtsperson nur einen Meter entfernt stand).
  • Die Leute im ersten Slot durften den Prüfungsraum nicht verlassen, da sie sonst denen im zweiten den Inhalt der Prüfung mitteilen könnten. Die im zweiten Slot durften das aber auch nicht. Dh es gab eine riesige Verspätung UND man durfte komplett sinnlos den Raum nicht verlassen.
  • Bei all dem waren die Tutoren im Saal sehr unfreundlich. Ich wurde in meinem bisherigen Studium noch nie durch ein Mikro hindurch angeschrien (wortwörtlich, die Tutorin hat Anweisungen ins Mikro gerufen) wenn's eigentlich angebracht wäre, zumindest die Verspätung zu entschuldigen.
  • Bei meiner Frage dazu, wann sie denn die (maschinell auszuwertende!) Prüfung auswerten würden, war die Antwort "4 Wochen". Genauere Updates im Prüfungsabschnitt.
  • Zusatz: Ich hab dann im Forum nachgefragt, ob die Bewertung (dh die Prüfung durch die Maschine ziehen) auch wirklich so lange braucht. Wie bei allen anderen Fragen die ich in diesem Semester gestellt habe (4 insgesamt, 3 davon zum Stoff), habe ich keine Antwort bekommen.
  • Das Beste an der LVA ist, dass Anfragen zu den Prüfungsergebnissen konsequent ignoriert werden.

Und weils so schön ist noch eine Meinung aus dem wundervollen Sommersemester 2024:

  • Betreffend internationale Studenten (bin keiner, fand das aber trotzdem problematisch):
    • Ich verstehe vollkommen, dass eine LVA in einem deutschsprachigen Studium keine englische Prüfung anbietet, was mich jedoch hier stört, ist die Kommunikation und die Inkonsistenz. Bezüglich ersterem: Anscheinend wurde erst wenige Tage vor der Prüfung und nur auf Nachfrage kommuniziert, dass die Prüfung nicht auf Englisch verfügbar ist und man stattdessen ein Wörterbuch verwenden kann (wobei ich mir hier unsicher bin, könnte sein, dass sie es in der Vorbesprechung gesagt haben, aber vermutlich nicht). Bezüglich letzterem: Die Übungen konnten auf Englisch geschrieben werden, wieso suggeriert man hier eine gute Studierbarkeit für internationale Studenten mit den Übungen und bietet den Test dann nur auf Deutsch an? Meiner Meinung nach sollte entweder beides oder keines auf Englisch verfügbar sein.
    • Der erste Prüfungstermin war am 4. Juli. Da sind viele internationale Studenten bereits in die Heimat zurückgefahren (oder ihre Studentenheimverträge sind sogar ausgelaufen). Der erste Ersatztermin kommt aber erst im November, nicht irgendwie Anfang Oktober (oder evtl. Ende September, wobei das ja für internationale Studenten auch unvorteilhaft sein könnte). Somit bleibt dann eigentlich nur, die Prüfung ins nächste Semester mitzunehmen.
  • Prüfung:
    • Bei der Prüfung gab es eine subjektive Frage: „Was verbinden Sie mit Julian Assange?“ (Wortlaut fast originalgetreu übernommen) Mal davon abgesehen, dass der Hawara in der Vorlesung nicht behandelt wurde (zumindest meinen Informationen nach, die Ergänzungsvorlesungen von Hr. Haslinger hab ich nicht besucht, allerdings meinte jemand, der sie besucht hat, dass er auch dort nicht erwähnt wurde) kann man bei so einer Fragestellung sinnvollerweise keine Antwort als falsch werten. Es ist subjektiv, was man mit ihm verbindet. Dennoch gab es natürlich eine einzige richtige Antwort. Vielleicht wird sich das mit der Einsichtnahme noch ändern.
    • Bei einer anderen Frage wurde nach der Ziffer einer relevanten Gesetzesstelle gefragt. Diese Stelle mag zwar wichtig gewesen sein, doch solch exakte Reproduktion belohnt halt wirklich bloß stumpfes Auswendiglernen. Sonst waren die Fragen aber okay.
    • Der Alles-oder-Nichts-Prüfungsmodus erlaubt bei einer so geringen Fragenanzahl meiner Meinung nach keine akkurate Leistungsfeststellung. Teilpunkte mit Minuspunkten hätte ich hier angemessener gefunden, damit es weniger glücksabhängig ist, welche Fragen kommen.
    • Der zugeteilte Zeitslot (1 oder 2) für die Prüfung wurde weniger als 24 Stunden vor der Prüfung bekanntgegeben.
    • Wir hatten in Zeitslot 2 glaub ich 20 Minuten Verspätung. 60 Minuten pro Zeitslot sind nicht genug, um Besprechung, Sitzordnung, Austeilen, 45 Minuten Prüfung und Einsammeln zu inkludieren.
    • Das mit dem Geschrei bei der Prüfung wurde eh schon angemerkt. Durch ein Mikrofon hindurch angeschrieben werden ist schon eine nette Erfahrung. Auch gab es bei einer Frage eine doppelte Antwort. Nun, das könnte man kommunizieren, indem man einfach sagt „Sorry, da ist wohl bei der Erstellung ein Fehler unterlaufen, kreuzt einfach beide an wenn ihr denkt, dass das richtig ist oder keine, falls ihr denkt, dass das falsch ist.“, oder man macht es wie in Informatikrecht und schreit fünfmal durchs Mikrofon, dass Tutoren keine inhaltlichen Fragen beantworten und man, wenn man denkt („denkt, dass sie dasselbe bedeuten“, anstatt zu sagen, dass es einfach so ist, dass sie wortgleich dasselbe sind), dass zwei Antwortmöglichkeiten dasselbe bedeuten, beide ankreuzen soll. Respektvolle Kommunikation sieht anders aus, in Datenbanksysteme gab es beim zweiten Test einen ähnlichen Fall an doppelter Antwortmöglichkeit und guess what, da wurde es einfach normal kommuniziert.
    • Falls das hier einer der Tutoren oder sonst jemand liest, der an der Prüfungsorganisation beteiligt war (was wahrscheinlich nicht passieren wird): Trotz des sarkastischen Untertons möchte ich hier keine Spottkritik gegen spezifische Personen richten, vor allem nicht, ohne die Organisationsstrukturen und Vorgaben im Hintergrund zu kennen. Ich würde mir einfach wünschen, dass die angesprochenen Punkte als LVA-Team zum Positiven verändert werden.
  • Es gibt keine LVA-Mailingliste und kein anonymes Forum. Bewertungsfragen zu den Übungen und sonstige Angelegenheiten (Krankheit bei Test), die keine öffentliche Sache sein sollten, mussten für alle sichtbar im öffentlichen Forum diskutiert werden. Neben dem Punkt, dass das für Studenten unangenehm ist, führt es auch zu unnötigem Hate auf Tutoren, die beim Versuch, Fragen privat zu beantworten, beschuldigt werden, sie nicht zu beantworten, da private Antworten nicht öffentlich sichtbar sind. Auch das Beantworten von Fragen über die eigene Studentenmail sollte für Tutoren meiner Meinung nach keine faktische Notwendigkeit sein.
  • Hr. Haslingers Skriptum ist seit 15 Jahren nicht aktualisiert worden. Eine Überarbeitung wurde angekündigt, fand aber dieses Semester noch nicht statt. Ist find ich kein großes Problem, wollts nur erwähnen.
  • Audioqualität von Hr. Haslingers Ergänzungs-Lawcasts und vor allem Hr. Cedes Lawcast war nicht gut. Vor allem im Kontrast zur Audioqualität der normalen Lawcasts versteh ich die Diskrepanz in der Qualität nicht so ganz.
  • Betreffend Übungen:
    • Bei der ersten Übung musste man die Angaben der Aufgaben in der Ausarbeitung entfernen, bei Übung 2 durfte man das nicht. Kann man das bitte wenigstens im selben Semester gleich belassen?
    • Tutoren scheinen die Ausarbeitungen manchmal nicht wirklich gut durchzugehen und ziehen eher mal Punkte für Sachen ab, die gar nicht falsch sind (vor allem, was Zitate betrifft, wobei hier gefühlt sowieso für die Bewertung nur Zitate zählen und nicht der Inhalt), aber vermutlich sind es für die Menge an Abgaben einfach zu wenige Tutoren, deswegen soll das keine Kritik an den Personen sein, sondern an der Organisation. (Jedoch positiv: Beim Abgabegespräch lässt sich das zumindest bei manchen Tutoren gut klären! Wenn ihr wisst, was ihr tut, und wisst, dass ihr keinen Fehler gemacht habt, dann solltet ihr euch gut durchsetzen können!)
    • Dafür, dass Zitieren so wichtig ist, sind die Richtlinien recht ungenau. Was genau als Online-Artikel zählt, scheint ein wenig subjektiv zu sein (für Online-Artikel werden andere Richtlinien vorausgesetzt als für andere Quellen) und das Zitieren von Gesetzen wird auch nicht so genau festgelegt, vor allem, wenn es darum geht, wann man eine Abkürzung schreiben darf und wann nicht.
  • P.S.: 90 % Durchfallquote ist unnormal, ab nach Maschinenbau lol. Selbst wenn man bedenkt, dass die LVA von vielen unterschätzt wurde, weil sie letztes Jahr noch 3 ECTS hatte, ist < 10 % Bestehensquote definitiv irgendwas.

Barrierefreiheit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lehrveranstaltungsmodifikationen wurden (nach der standardmäßigen Erklärung in der E-Mail was meine Behinderungen sind und welche Probleme ich daher habe) problemlos gewährt. Die Prüfungsmodifikation habe ich nach einer der Live-Vorlesungen unter vier Augen [Redewendung] angesprochen. Es hieß damit gebe es ohnehin bereits Erfahrungen, ich solle mich wieder an Hr. Reckendorfer wenden. Großen Dank für die problemlose Abwicklung an das LVA-Team!

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